ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Geschäftsbedingungen für den Bezug von den Zeitschriften der bernheine UG (haftungsbeschränkt)
Vertragsgrundlage für den Bezug von den Zeitschriften sind folgende Bedingungen: 

1. Vertragsabschluss
Der Vertrag über den regelmäßigen Bezug des gewünschten Titels (Abonnement-Vertrag) kommt zustande durch die schriftliche (Fax oder E-Mail) oder telefonische Bestellung des Beziehers und die schriftliche Bestätigung des Verlages. Mündliche Nebenabreden bei Vertragsabschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verlag.  

2. Widerrufsrecht
Der Besteller hat nach der Bestellung ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Hierbei hat er den Widerruf binnen der Widerrufsfrist dem Verlag schriftlich anzuzeigen. Bei postalisch aufgegebenen Widerrufen gilt das Datum des Poststempel, bei Widerruf durch Email oder Fax gilt das Datum des Eingangs beim Verlag. 

3. Bezug
Die Lieferung der Magazine beginnt zum vereinbarten Termin, frühestens 2 Tage nach Eingang der Bestellung. Sie erfolgt im Regelfall durch die Post. Sofern sich eine Lieferung mit einem Widerruf des Abonnements überschneidet, hat der Besteller die erhaltene Ausgabe zu bezahlen. Der Bezug erfolgt, in Papierform. Befreiende Wirkung für den Verlag tritt ein, sobald er bei Abonnements in Papierform die Zeitschrift einem Postzustellunternehmen übergeben hat. 

4. Preis
Der Abonnementpreis enthält die Versandgebühr innerhalb Deutschlands sowie die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer. Er ist im voraus durch Rechnungsbegleichung zu entrichten. 

5. Nichtlieferung bei Verzug
Sobald und solange der Bezieher sich im Zahlungsverzug befindet, ist der Verlag berechtigt, die Lieferung des Magazins einzustellen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens behält sich der Verlag ausdrücklich vor. 

6. Laufzeit
Der Vertrag endet bei befristeten Abonnements mit Ablauf der vereinbarten Bezugszeit, im übrigen durch Kündigung. Verträge, in denen eine Mindestbezugsdauer vereinbart ist, werden nach deren Ablauf als unbefristete Abonnements weitergeführt, soweit nicht vor Ablauf der Mindestvertragszeit fristgerecht gekündigt wird.  

7. Kündigung
Die Kündigung durch den Besteller hat gegenüber dem Verlag in schriftlicher Form zu erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Bei Erhöhung des Bezugspreises steht dem Besteller ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung hat binnen 4 Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung des Bezugspreises zu erfolgen. Ordentliche Kündigungen sind während einer vereinbarten Mindestbezugsdauer ausgeschlossen. 

8. Änderung der Bezugsdaten
Änderungen der Zustelladresse der bestellten Magazinausgabe oder sonstige Daten des Beziehers sind dem Verlag schriftlich mitzuteilen und können frühestens 2 Tage nach Eingang berücksichtigt werden.  

9. Zustellungsmängel
Zustellungsmängel gehen nicht zu Lasten des Verlages, soweit von Seiten des Verlages der Zustellungsmangel nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Dennoch ist der Verlag, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, bemüht Zustellungsmängel, auch wenn sie nicht im Einflussbereich des Verlages liegen zu beheben. Hierzu sind die Mängel der Zustellung unverzüglich dem Verlag schriftlich anzuzeigen. Bei Reklamationen über Zustellungsmängel die nicht binnen 14 Tagen dem Verlag angezeigt werden, sind Ansprüche des Beziehers für die Vergangenheit ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen oder sonstigen Störungen die nicht dem Einfluss des Verlages unterliegen, auch im Zustellungsbereich, besteht kein Anspruch auf Lieferung der Zeitschrift. 

10. Gewährleistung
Der Verlag übernimmt, soweit gesetzlich ausschließbar, keine Gewähr für die in der Zeitschrift dargestellten Techniken, Hinweise, Ratschläge oder sonstigen Informationen. 

11. Nachsendekosten
Nachsendungen der Zeitung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Beziehers. 

12. Hinweis gem. §33 BDSG
Die vom Bezieher mitgeteilten Daten werden vom Verlag nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes elektronisch gespeichert. 

13. Beilagen und Prospekte
Beilagen und Prospekte sind Bestandteil der Zeitung und können aus technischen Gründen in Einzelstücken nicht weggelassen werden. 

14. Gerichtsstand
Soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Verlages in Neuss. Dies gilt auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Beziehers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. 

15. Salvatorische Klausel
Soweit Bestimmungen in diesen Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind, so berührt das weder die Wirksamkeit des Abonnement-Vertrages, noch die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen haben die Parteien eine Bestimmung zu suchen, die dem ursprünglich Gewollten am nahesten kommt. 

16. Schriftform
Änderungen und/oder Ergänzungen des Abonnement-Vertages und dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis selbst kann nur schriftlich aufgehoben werden.