GB_06.2022

4 06 / 2022 Sicher nach oben! Fassadengerüste im Grenzbereich mit Aufbauhöhen bis 83,0 m Fassadengerüste werden unter Beachtung der DIN EN 12811 „üblicherweise“ aus Rahmengerüstmaterial erstellt und sind über die Typenstatik bei Einhaltung der Aufbau- und Verwendungsanleitung bis zu einer Aufbauhöhe von mindestens 24,0 m in Bezug auf die Standsicherheit der Gerüstkonstruktion ohne Gründungs- und Baubestandsnachweise nachgewiesen. Wird diese Aufbauhöhe überschritten, so ist die Typenstatik nicht mehr gültig und die Gerüstkonstruktion wird außerhalb der TECHNIK Abb. 1: Bestimmung der Eigengewichtslasten pro steigender Meter Gerüst (Quelle: FRG1 Standgerüste Ausgabe 2019)

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