GB_06.2022

8 06 / 2022 der Gerüstkonstruktion also Vertikalstiel, Fußspindel, Unterleger nachvollziehbar und sicher aufgenommen werden können. Selbstverständlich muss dabei die nach DIN EN 18451 bauseitig nachzuweisende Gründung funktionieren, sonst nutzt das beste und stärkste Gerüst nichts, wenn die Gründung nachgibt. Das ist insbeszondere zu beachten, wenn z. B. ein Gerüst auf der Decke eines Anbaues aufgebaut werden soll (Abb. 5). Hier kommen Vertikalstiellasten von ca. 45,0 kN auf die Decke des Anbaues, die sicherlich ohne Zusatzmaßnahmen wie z. B. Durchstützungen oder Lastverteilungsträger nicht vom Bestandsbauwerk aufgenommen werden können. Hier ist die Fachberatung durch das Gerüstaufstellerunternehmen unverzichtbar, erst nach Angabe der aufzunehmenden Vertikalstiellasten kann der/die Auftraggeber*in prüfen, ob und wie die Lasten vom Bestandsbauwerk aufgenommen werden können. Unabhängig von der Gründung, muss auch der/die Gerüstaufsteller*in genau hin- schauen, welches Systemmaterial eingesetzt wird. Denn nicht alle Bauteile, die „ähnlich“ aussehen, haben die gleiche Tragfähigkeit. Hier ist eine gewisse Sorgfaltspflicht des/der Gerüst- aufsteller*in bei der Auswahl des einzusetzenden Materials geboten, um keine „bösen Überraschungen“ bei der Ausführung zu erleben. Die Vertikalstiellasten werden mit jedem steigenden Meter Gerüst immer größer und erst, wenn das Gerüst ganz oben ist, ist die volle Last da. Wenn es nun zu Problemen in der Tragfähigkeit z. B. des untersten Vertikalstieles kommt, sind nachträgliche Änderungen oder Verstärkungen nur – wenn überhaupt – mit entsprechend großem Aufwand möglich. Das Sicherheitsrisiko und die Gefährdung der Mitarbeiter*innen oder unbeteiligter Dritter ist enorm und sollte dabei nicht vergessen werden. Daher ist schon bei der Arbeitsvorbereitung unbedingt zu bedenken, ob z. B. eine Innenkonsole vielleicht sogar in jeder Lage zur Durchführung der Arbeiten gebraucht wird. Das hat deutlichen Einfluss auf die aufzunehmenden Vertikalstiellasten (Abb. 6) TECHNIK Anzeige Abb. 7: Fassadengerüstplanung Mundsburg Tower Hamburg, Aufbauhöhe ca. 83,0 m (Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner)

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