DER GERÜSTBAUER 01.2021
22 01.2021 www.geruestbauhandwerk.de Balkenhead Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) Mit dem Jahressteuergesetz wurde auf fachlich notwendigen Gesetzgebungsbedarf reagiert und auf neue Sachverhalte eingegangen, die aus der Corona-Krise resultieren. Folgend eine Auflistung der besonders hervorzuhebenden Punkte: • Erweiterung und Flexibilisierung Investitions- abzugsbetrag • Definition der Zusätzlichkeit bei Arbeitgeber- leistungen • Fristverlängerung Corona-Sonderzahlung • Einführung Home-Office-Pauschale • Kurzarbeitergeld • Anhebung Sachbezüge ab 2022 Mitgliedsbetrieben von Bundesinnung und Bun- desverband Gerüstbau stehen hierzu detaillierte Informationen im geschützten Downloadbereich der Innungshomepage zur Verfügung. J hr sst uer- gesetz 2020 Auslands- reisekosten- sätze 2021 Auslandsreisekostensätze 2021 Aufgrund § 9 Absatz 4a Satz 5 ff. Einkommen- steuergesetz (EStG) werden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie jedes Jahr die Pauschbeträge für Verpfle- gungsmehraufwendungen und Übernachtungs- kosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2021 festge- legt und bekannt gegeben. Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) finden Mitglieder im geschützten Bereich der Innungshomepage in der Rubrik „Betriebs- wirtschaft – BMF-Veröffentlichungen“ oder über die Suche unter dem Stichwort „Reisekostenver- gütung“. Westbalkan- regelung verlängert Westbalkanregelung wird bis 2023 verlängert Verordnung trat zum 1. Januar 2021 in Kraft Die Westbalkanregelung wird bis Ende 2023 ver- längert. Der Bundesrat hatte bereits am 9. Ok- tober 2020 grünes Licht gegeben, so dass die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet werden konnte und am 1. Januar 2021 in Kraft trat (s. auch „DER GERÜSTBAUER“, Ausgabe 05.2020). Arbeitgeber können nach dieser Regelung Ar- beitskräfte aus dem Westbalkan, also aus Al- banien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien und Serbien einstellen, und das unabhängig von ihrer formalen Qualifikation für eine Ausbildung oder eine Beschäftigung in Deutschland. Die Regelung gilt seit 2016 und sollte ursprüng- lich Ende 2020 auslaufen. Es gibt aber weiterhin eine starke Nachfrage nach Arbeitskräften aus dem Westbalkan, insbesondere aus dem Bau- gewerbe. Corona Hilfestellung zu Corona-Fragen Seit Monaten bestimmen nun schon die Verbrei- tung des Corona-Virus und die damit zusammen- hängenden Maßnahmen das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in Deutschland. Auch viele Betriebe des Gerüstbauer-Handwerks sind verunsichert und sehen sich vor täglich neuen Herausforderungen. Viele der derzeit aufge- tauchten Fragen in den Bereichen Arbeitsrecht und Baurecht haben wir in einem „Corona-Leit- faden“ beantwortet. Dieser ist für alle Interes- sierten auf unserer Homepage www.geruestbau- handwerk.de abrufbar. Darüber hinaus erhalten Mitgliedsbetriebe von Bundesinnung und Bun- desverband Gerüstbau regelmäßig die wichtigs- ten und neusten Informationen per E-Mail. Die auf diesem Wege übermittelten, sowie weitere In- formationen finden Mitglieder auch gebündelt im geschützten Downloadbereich unter dem Stich- wort „Infos – Corona“. Diese Dokumente werden regelmäßig aktualisiert.
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