DER GERÜSTBAUER 01.2021

5 01.2021 Hier sieht man, dass bei Absturzhöhen von mindestens 12,0 Me- ter sich die Geländerhöhe unter Umständen „größer“ darstellt, als wir ohne Mehraufwand mit unseren Systemteilen herstellen können. Dabei ist anzumerken, dass es neben vielen eindeutigen Regelungen auch übergreifende oder auch widersprüchliche An- gaben gibt, die unbedingt im Vorfeld zu klären sind. In der ASR A2.3 werden z. B. in Abhängigkeit von der höchstmög- lichen Anzahl der Personen, die im Bedarfsfall den Fluchtweg benutzen müssen, Vorgaben für die Mindestbreite der Treppe gemacht: Tabelle 1: Mindestbreite der Fluchtwege Nr. Anzahl der Personen (Einzugsgebiet) Lichte Breite (in m) 1 bis 5 0,875 2 bis 20 1,00 3 bis 200 1,20 4 bis 300 1,80 5 bis 400 2,40 (Quelle: ASR A2.3, www.baua.de) Nun kann es aber sein, dass die angedachte Treppe im Rah- men des für den Betrieb des Gebäudes notwendigen Flucht- und Rettungskonzeptes gleichzeitig für eine Liegend-Rettung genutzt werden soll, was abweichend zu den Angaben der ASR A2.3 zu einer Mindestbreite der Treppe von z. B. 1,25 Meter führt, um die Liegend-Rettung überhaupt möglich zu machen. Bitte achten Sie darauf, dass die Mindestbreite in der Regel als lichtes Maß angenommen wird, also: Innenkante Handlauf – In- nenkante Handlauf (Durchgangsmaß ohne Einschränkung im ge- samten Gehbereich). Zusätzlich zu den geometrischen Anforderungen werden auch die Nutzlasten klar definiert, im öffentlich zugänglichen Bereich für Flucht- und Rettungswege sind in der Regel Nutzlasten pro Belagsebene von 5,0 kN/m 2 auf allen Belagsebenen anzusetzen. Das führt bei einem typischen Flucht- und Rettungsweg in Ge- rüstbauweise (siehe Abb. 1 und Abb. 2) zu Vertikalstiellasten von: (Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner) TECHNIK Abb.1 : Ansichten 2. Flucht- und Rettungsweg in Gerüstbauweise (Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner) Aufbauhöhe H = 10,00 m Einflußfläche pro V-Stiel mit A = 0,750 m x 2,750 m = 2,063 m 2 Nutzlast NL = 5,00 kN/m 2 2,0 Lagen Eigengewicht Boden = 0,25 kN/m 2 2,0 Lagen NL: 2,06 x 5,00 x 2,0 L = 20,63 kN EG: 10,00 x 0,45 kN/stg.m = 4,50 kN Gebrauchslast: S4 = 25,13 kN Bemessungslast: S4 d = 37,69 kN

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