GB_01.2022

5 01 / 2022 – also seit über 70 Jahren – möglich ist bzw. weiterhin möglich sein wird (Abb. 1 Gesamtansicht Sperrtor). Zur Erläuterung: Ein Sperrtor hat unter anderem die Funktion, den Wasserstand im Binnenkanal zu regulieren bzw. ein Leerlaufen des Kanales bei einer möglichen Leckage des Kanales zu verhindern. Damals wurden Bauwerke oft so konzipiert/bemessen, dass Zusatzbelastungen z. B. aus Gerüstkonstruktionen zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen einfach nicht vorgesehen waren, so dass Zusatzbelastungen vom Bauwerk selbst statisch nicht mehr aufgenommen werden können. Um solche Bauwerke heute für die Sanierung einzurüsten, sind innovative Lösungen wie beispielsweise Überbrückungskonstruktionen in Gerüstbauweise oder Hängegerüstkonstruktionen etc. notwendig. Wenn man sich das Sperrtor als auch die Randbedingungen einmal näher ansieht, ergibt sich im hier dargestellten Beispiel eine notwendige Überbrückungslänge von mehr als ca. 42,0 m + 2 x Auflagerkonstruktion (Abb. 1, Abb. 2 und Abb. 3). Dazu ergibt sich infolge der Bauwerksgeometrie eine notwendige Gesamtgerüsthöhe von ca. 14,0 bis 18,0 m bei einer notwendigen Gerüstbreite von ca. 8,0 m, das Ganze ausgeführt mit einer umlaufenden Verkleidung für Sandstrahlarbeiten und gleichzeitiger Montage einer Bodenwanne zur Einhaltung der durch die Strahl- und Beschichtungsarbeiten notwendigen Umweltauflagen. Beim Betrachten der Bilder fällt dem erfahrenen Gerüstbauer direkt der Begriff Hängegerüst ein. Das ist sicherlich auch ein sinnvolles Rüstkonzept, wenn das Bestandsbauwerk die Zusatzbelastungen aus Eigengewicht und Nutzlast der Gerüstkonstruktion aufnehmen kann. Im hier dargestellten Beispiel stellte das Sperrtor in seiner massiven Bauweise selbst kein Problem dar. Da aber eine Korrosionsschichtsanierung nur im „frei hängendem“ Zustand möglich ist, hätte der Antrieb bzw. die Aufhängung des Sperrtores das Sperrtor als solches und die Zusatzlasten aus dem Eigengewicht der Gerüstkonstruktion und der Nutzlast aus Arbeitsbetrieb aufnehmen müssen. Diese Zusatzbelastung war weder vom Antrieb des Sperrtores noch von der Aufhängung des Sperrtores aufnehmbar, so dass ein Hängegerüst aus statischen Gründen ausgeschlossen werden musste. Der zweite Lösungsansatz wäre sicherlich, den Kanal z. B. mit schweren Stahlträgern oder Fachwerkträgern zu überbrücken, um darauf ein konventionelles Standgerüst nach DIN EN 12811 entsprechend den statischen und baupraktischen Erfordernissen zu montieren. Mit Bauteilen aus dem Bereich von Traggerüstkonstruktionen nach DIN EN 12812 wäre das auch umsetzbar, wobei die Spannweite von 42,0 m + 2 x Auflagerkonstruktion dabei nicht zu unterschätzen ist. Auch müssen Zugangs- und Logistikkonzepte wie etwa für den Einsatz von Autokranen örtlich umsetzbar sein, da eine Handmontage im ersten Ansatz infolge der Bauteilgröße und der Bauteilgewichte ausgeschlossen ist. Gleichzeitig bedeutet das aber auch, dass TECHNIK Abb. 3: Gesamtansicht Sperrtor Meiderich, Seite 2 (Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner) Abb. 2: Gesamtansicht Sperrtor Meiderich, Seite 1 (Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner) Abb. 3-1: Spundwandbereich Sperrtor Meiderich, Seite 2 (Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner)

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