www.geruestbauhandwerk.de • 01 / 2023 23 Eigenüberwacherschulungen – Neue Termine Frühjahr 2023 Was bisher den Mitgliedern des Güteschutzverbandes Stahlgerüstbau e. V. vorbehalten war, steht seit vergangenem Jahr allen unseren Mitgliedern offen: die Teilnahme an den Eigenüberwacherschulungen. Für das Frühjahr 2023 stehen nun Termine fest. Durch eine Teilnahme an den Eigenüberwacherschulungen steigt der Grad der Befähigung Ihrer Beschäftigten. Das vereinfacht Ihnen als Unternehmer*in die Auswahl von Personen, die insbesondere ihre Fachkunde oder Befähigung zu Leitungs- oder Prüfaufgaben gemäß einschlägiger Definitionen des Arbeitsschutzes darzulegen haben. Auch agieren Arbeitnehmer*innen, die an den Eigenüberwacherschulungen teilgenommen haben, mit ihren Kenntnissen im Bereich Technik und Arbeitsschutz gegenüber anderen Beschäftigten als Multiplikatoren, was insgesamt der Qualitätssicherung zugutekommt. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter*innen fortzubilden und zu qualifizieren. Melden Sie sie regelmäßig zu den Eigenüberwacherschulungen an! „Schulungs-Teil 1: Was ist Sicherheit?“ wurde insbesondere im Hinblick auf die TRBS 21211:2019 aktuell überarbeitet. Für diesen Teil können Sie nun Ihre Mitarbeiter*innen zur Eigenüberwacherschulung anmelden. Bitte beachten Sie die Zulassungsvoraussetzungen. Neben den festen Schulungsterminen können Sie über uns auch Inhouse-Schulungen ganzjährig flexibel buchen. Sämtliche Details nebst Informationen zur Anmeldung finden Sie in der Broschüre im Download-Bereich unserer Homepage. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle unter veranstaltungen@geruestbauhandwerk.de oder Telefon 0221 87060-22. Eigenüberwacher- schulungen Neben Facebook und Instagram kommen 2023 zwei weitere Kanäle hinzu: TikTok und Youtube. Beide sind vor allem bei jungen Usern beliebt, also genau jener Zielgruppe, die die Bundes- innung mit ihrer Kampagne vorrangig ansprechen will. Neu aufgelegt mit neuen Bildern und aktualisierten Informationen wurde Ende 2022 der Infoflyer zur Kampagne. Mitgliedsbetriebe können diesen über die Geschäftsstelle bestellen. Für Online-Werbung steht im Downloadbereich unserer Homepage eine DIN A 4-Version bereit. Darüber hinaus kann dieser Flyer auch individualisiert werden, etwa durch den Eindruck des Firmenlogos auf der Rückseite. Aber auch eine komplette Individualisierung mit Berücksichtigung des betriebseigenen Corporate Designs ist möglich. Interessenten können sich an die Geschäftsstelle wenden, wir stellen gerne den Kontakt zu unserer Agentur her. Ähnliches gilt für die weiteren Werbemittel, die die Bundesinnung ihm Rahmen der Imagekampagne produzieren lässt, darunter Roll-Ups für Veranstaltungen, Gerüstplanen, Plakate und diverse Give-aways. Auch diese können über die Geschäftsstelle bezogen oder aber in Zusammenarbeit mit unserer Agentur individualisiert werden. Gerade jetzt, wo Messen und sonstige Veranstaltungen wieder vor Ort stattfinden, bietet sich so die Möglichkeit, effektiv und nachhaltig um die Fachkräfte von morgen zu werben. Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich an unsere Presseabteilung unter a.laska@geruestbauhandwerk.de oder Telefon 0221 8706040. WEITERE INFORMATIONEN BUNDESINNUNG für das GERÜSTBAUer-Handwerk • Corina Amenda: c.amenda@geruestbauhandwerk.de Rösrather Str. 645 • 51107 Köln • Tel. 0221 87060-0 • Fax 0221 87060-90 • www.geruestbauhandwerk.de Bei Interesse an einer Mitgliedschaft in der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk /demBundesverband Gerüstbau e. V., sprechen Sie uns bitte an.
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