GB_01.2024

19 01 / 2024 Was im Arbeitsrecht zu beachten ist Kündigung: Wie kann ich mich gegen eine Kündigung verteidigen? Für Kündigungen gilt die Schriftform. Mündliche oder per E-Mail übermittelte Kündigungen sind grundsätzlich unwirksam. Wenn Sie eine Kündigung erhalten, ist schnelles Handeln erforderlich. Nach gesetzlichen Bestimmungen haben Sie nur drei Wochen ab Erhalt des Kündigungsschreibens Zeit, mittels einer Kündigungsschutzklage gerichtlich vorzugehen. Eine versäumte Frist macht selbst eine unrechtmäßige Kündigung wirksam. Arbeitgeber*innen müssen bei Kündigungen Formvorschriften und -fristen beachten. Das Kündigungsschreiben muss erforderliche Angaben enthalten, da ansonsten die Kündigung unwirksam wird. Fehler bei der Zustellung können dazu führen, dass das Arbeitsverhältnis später endet als geplant. Arbeitnehmer*innen stehen oft gerichtliche Erfolgsaussichten aufgrund formeller Fehler bei Kündigungen zu. Mit anwaltlicher Hilfe können Ihre Chancen und Risiken in Bezug auf die Annahme oder Ablehnung des Abfindungsangebots bewertet werden. Abfindung: Wann ist eine Abfindung fällig und wie wird sie berechnet? Eine Abfindung ist nicht regelmäßig vorgeschrieben. Bei betriebsbedingten Kündigungen endet das Arbeitsverhältnis oft mit einer Abfindung, wenn der/die Arbeitnehmer*in auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Die Höhe der Abfindung wird üblicherweise abgewogen. Dabei spielen die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und der Wunsch des/der Arbeitgeber*in, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, falls die Kündigung unwirksam ist, eine Rolle. Eine gängige Faustformel lautet "Bruttomonatsgehalt x 0,5 x Betriebs- zugehörigkeit (in Jahren)", aber die Abfindung kann theoretisch variieren. Vor der Annahme eines Abfindungsangebots, insbesondere bei fehlerhaften Kündigungen, wird eine anwaltliche Überprüfung empfohlen, da dies die Abfindung zugunsten des/der Arbeitnehmer*in erhöhen kann. Aufhebungsvertrag: Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung? Eine Kündigung ist einseitig, während ein Aufhebungsvertrag eine beidseitige schriftliche Vereinbarung ist, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Da Kündigungsfristen umgangen werden können, ist ein Aufhebungsvertrag vorteilhaft, z. B. wenn ein früherer Wechsel des Arbeitgebers gewünscht wird. Aufhebungsverträge umgehen Kündigungsschutzverfahren und die Anhörung des Betriebsrats. Arbeitnehmer*innen mit speziellem gesetzlichen Kündigungsschutz können ohne Genehmigung einer Behörde gekündigt werden. Es gibt Vor- und Nachteile, daher ist eine präzise Ausgestaltung des Vertrags wichtig, um potenzielle Nachteile zu vermeiden. Abmahnung: Wofür kann mich mein/e Arbeitgeber*in abmahnen? Wie kann ich mich gegen eine Abmahnung wehren? Eine Abmahnung erfolgt vor einer Kündigung, um auf vertragswidriges Verhalten hinzuweisen. Arbeitnehmer*innen können auch Arbeitgeber*innen abmahnen, wenn diese ihren Pflichten nicht nachkommen. Detaillierte Dokumentationen sind wichtig, um Abmahnungen später nachweisen zu können. Bei Erhalt einer Abmahnung: 1. Aufforderung zur Entfernung aus der Personalakte 2. Widerspruch gegen die Abmahnung 3. Beschwerde beim Betriebsrat oder Arbeitgeber*in wegen ungerechter Behandlung 4. Bei späterer Kündigung: Stellungnahme zur ungerechtfertigten Abmahnung Bei Misserfolg können Sie eine Klage einreichen, um die Löschung der Abmahnung zu erwirken. Ein Anwalt bzw. eine Anwältin prüft, wie Sie gegen die Abmahnung vorgehen können, formelle Anforderungen und mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen. Arbeitszeugnis: Was muss in einem guten Arbeitszeugnis stehen? Der/die Arbeitgeber*in muss ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen. Es soll Ihnen ermöglichen, sich für neue Stellen zu bewerben und ist durch den Grundsatz des wohlwollenden Zeugnisses geprägt. Das Zeugnis hat festgelegte Abschnitte und sollte positiv formuliert sein. Eine scheinbar positive Bewertung kann versteckte negative Bedeutungen haben. Ein Anwalt bzw. eine Anwältin kann bei der Formulierung oder Überprüfung eines Zeugnisses helfen, um Nachteile zu vermeiden. Ein Zwischenzeugnis vor Arbeitsvertragsende ist möglich, wenn triftige Gründe vorliegen. Quelle: Rechtsanwalt Fritz Fell-Bosenbeck RECHT Kanzlei Gutes Recht, Fritz Fell-Bosenbeck Zeil 3 • D-60313 Frankfurt am Main Tel. +49 69 33021251 fell-bosenbeck@kanzlei-gutes-recht.de www.kanzlei-gutes-recht.de

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