GB_01.2025

Ausgabe 01 / 2025 www.der-geruestbauer.de Schutzgebühr 5,50 Euro Neue PERI UP Treppe Public

MJ OPTIMA SO RÜSTET MAN HEUTE @WORK ERPROBT UND IN DER PRAXIS BEWÄHRT. WANN BIST DU DRAN? LASS AUCH DU DICH VON DEN VIELEN VORTEILEN UNSERES MODULAREN FASSADENGERÜSTS ÜBERZEUGEN. HALLE B3 | STAND 226 MJ OPTIMA UND VIELE WEITERE MJ NEUHEITEN LIVE ERLEBEN: WWW.MJ GERUEST.DE/BAUMA

3 01 / 2025 EDITORIAL/ INHALT Sehr geehrte Leserinnen und Leser, so vielseitig wie der Gerüstbau ist, so sind auch die Themen in unserer Ausgabe: von Praxisbeispielen für die Führung des Unternehmens über technische Möglichkeiten der Gerüstbekleidungen und Arbeitsschutz im Gerüstbauunternehmen bis hin zu Produktvorstellungen der Gerüsthersteller. Dieses Jahr ist wieder bauma Jahr. Vom 7. bis 13. April 2025 findet der Treffpunkt der Bau- und Baustoffbranche, die bauma, in München statt. Lassen wir uns überraschen, was dort vorgestellt wird. Bleiben Sie gesund. Ihr Team von DER GERÜSTBAUER » Technik: Unterschiedliche Gerüstbekleidungen...............4 » Arbeitssicherheit: Effektiver Arbeitsschutz....................12 » Arbeitssicherheit: Den Arbeitsschutz im Gerüst- bauunternehmen organisieren.......................................14 » Unternehmensführung: Erfolgsfaktor Nach- haltigkeit........................................................................ 16 » Unternehmensführung: Endlich Transparenz im Lager.........................................................................20 » Soka: Neukonzeption der Prüfung für den Lehrgang Geprüfter Gerüstbau-Kolonnenführer............................22 » Die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk informiert.......................................................................24 » Veranstaltung: bauma 2025...........................................29 » Hersteller Infos ..............................................................30 » Meldungen.....................................................................46 » Dienstleister................................................................... 47 » Marktplatz......................................................................48 » Termine..........................................................................50 Beate Bernheine Markus Hüger Verlag: fachverlag bernheine UG (haftungsbeschränkt) Postfach 210 625, 41432 Neuss Tel. 02137-932248 Fax 02137-932247 info@bernheine-medien.de www.bernheine-medien.de Verlagsleitung: Beate Bernheine Einzelheftpreis/ Nachbestellung: 5,50 Euro zzgl. Porto IMPRESSUM Erscheinungsweise: sechsmal jährlich Layout: Maritta Müller Freie Autoren: Dipl.-Ing. Heiko Tomshöfer, Nils Bücker Titelfoto: PERI Deutschland Copyright: fachverlag bernheine UG. Alle Rechte vorbehalten. Die Redakteur*innen der einzelnen Artikel sind für ihre Inhalte selbst verantwortlich. Kürzungen vorbehalten.

4 01 / 2025 Verkleidungsvielzahl Unterschiedliche Gerüstbekleidungen – Auszug der Möglichkeiten Im Allgemeinen werden Gerüstkonstruktionen unverkleidet ausgeführt und haben unter anderem den Zweck, als Arbeitsplatz, Höhenzugang oder Traggerüst zu funktionieren. Immer öfter allerdings werden Gerüstkonstruktionen zusätzlich als Wetterschutz, Emissionsschutz oder auch als Lärmschutzeinhausung gebraucht, um eine Baumaßnahme bzw. Instandsetzung überhaupt umsetzen zu können. Ergänzend zu dem Standardregelwerk für Arbeitsgerüste, der DIN EN 12811, gibt es weitere Vorschriften wie z. B. die DIN EN 16508 Temporäre Wetterschutzdächer bzw. Wetterschutzeinhausungen oder die DIN 4420-1 Schutzgerüste etc., die von zahlreichen DGUV-Vorschriften und DGUV-Informationen wie z. B. die DGUV Information 201-011 oder den Fachregeln Nr. 1-4 für Gerüstbau ergänzt werden. In den jeweiligen Vorschriften und Regelwerken werden die zugehörigen Gerüstkonstruktionen als solches eingestuft, woraus sich wiederum die einzuhaltenden Leistungsanforderungen und Bemessungsverfahren der notwendigen bzw. geplanten Gerüstkonstruktion ergeben. Die mögliche Vielfalt der Gerüstkonstruktionen zeigt, dass ein Gerüst mittlerweile nicht einfach „nur“ ein Gerüst sein kann, sondern auch je nach Einsatzbereich, Einstufung und Leistungsanforderung einen komplexen temporären „Kunstbau“ in Gerüstbauweise darstellt. Ein wichtiges Leistungsmerkmal dabei ist die optionale Gerüstverkleidung, die je nach Art der Verkleidung einen erheblichen Einfluss auf die ausführbare bzw. auszuführende Gerüstkonstruktion haben kann: • Wahl des Gerüstsystems (z. B. Rahmengerüst/Modulgerüst etc.) • Wahl des eingesetzten Materials (z. B. Alu/Stahl etc.) • Größe der Feldweiten (je größer die Felder, desto stärker die horizontale und vertikale Belastung) • Notwendige Aussteifung und Ankerung der Gerüstkonstruktion • Anschluss bzw. Anschlussmöglichkeit der optionalen Verkleidung am Gerüst usw. Dabei kann die Verkleidung von Gerüstkonstruktionen aus vollkommen unterschiedlichen Materialien bestehen, wobei sich die Materialauswahl in der Regel an der jeweiliger Leistungsanforderung der Gerüstkonstruktion orientiert. TECHNIIK Abb. 1: Dachdeckerfangschutz mit Schutznetzen, Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner

5 01 / 2025 TECHNIK Anzeige AGS – Lohnt sich! MODULARES FASSADENGERÜST EINFACH SICHER. Unsere Mitarbeiter haben bei diesem Projekt mehrfach das hohe Sicherheitsgefühl betont. Und wer sich in oft großen Höhen sicher fühlt, der arbeitet automatisch schneller. Für uns also eine Win-Win-Situation. Denis Schmer, Bauleiter beim Gerüstbauunternehmen IBEK Abb. 2: Abbruchgerüst mit und ohne Schutznetze, Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner Abb. 3: Arbeitsgerüst mit und ohne umlaufender Netzverkleidung, Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner

6 01 / 2025 Gerüstbekleidung Variante 1: Netze Netze gibt es in unterschiedlicher Dichte (Maschenweite) und Stabilität, so kann ein Netz z. B. eingesetzt werden als Dachdeckerfangnetz um gegebenenfalls Abstürze zu verhindern (Abb. 1). Ein Netz kann aber auch als seitliche Abgrenzung des Arbeitsraumes z. B. im Bereich eines Gehweges als Schutz von Passanten gegen herabfallende Gegenstände etc. eingesetzt werden (Abb. 2). Besonders feste und engmaschige Netze werden als Staubschutznetze oder bei Sandstrahlarbeiten eingesetzt, um den Arbeitsraum vom übrigen Umgebungsbereich abzugrenzen und umlaufende Gewerke oder Personen vor Staubemissionen zu schützen. Bei Sandstrahlnetzen kommt es auch oft zu einem kombinierten Aufbau der Gerüstverkleidung aus „Sandstrahlnetzen“ im Bereich des Arbeitsraumes, die überlagert werden durch z. B. Gerüstplane, um Staubemissionen zu vermeiden und Witterungseinflüsse so gut als möglich auszuschließen. Es gibt auch Netze, die bedruckt werden können, um zum einen den Baustellenbereich abzugrenzen und zum anderen das abgenetzte Gerüst als Werbefläche zu nutzen (Abb. 3). Gerüstbekleidung Variante 2: Plane Planen-Verkleidungen im Gerüstbau gibt es ebenfalls in vollkommen unterschiedlichen Ausführungen; sie stellen ein ausgesprochen vielseitiges und komplexes Thema dar. Für fast jeden Einsatzfall gibt es verschiedene Planenarten, die sich in Material, Reißfestigkeit, UV-Beständigkeit, Brennverhalten und Flächengewicht etc. unterscheiden. Standard-Gerüstschutzplanen Die „normale“ Gerüstplane bietet Schutz vor beispielsweise ungünstigen Witterungsverhältnissen und erhöht unter anderem TECHNIK PLANUNG, BERATUNG, SCHULUNG UND GUTACHTEN IM GERÜSTBAU Ingenieure Tomshöfer und Partner Zu den Kämpen 2a • 44791 Bochum Tel. 0234-5880733 • Fax 0234-5880734 info@ingenieure-am-werk.de www.ingenieure-am-werk.de Anzeige Abb. 3: Arbeitsgerüst mit und ohne umlaufender Netzverkleidung, Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner

7 01 / 2025 durch den Einsatz der Plane die Sicherheit und den Komfort bei der Arbeit auf dem Gerüst. TECHNISCHE DATEN Standard-Gerüstplane (Beispiel): • Gewicht: 150 g • Maschendurchmesser: 15 mm • Horizontaler Abstand zwischen den Löchern: 78,5 mm • Vertikaler Abstand zwischen den Löchern: 55 mm • Breite der Bewehrung: 120 mm • Zugfestigkeit: 370 N/5 cm • Reißfestigkeit: 85 N • Temperaturbeständigkeit: -40 /+80°C • Lichtdurchlässigkeit: 73 % • Toleranz der Abmessungen: +/- 2 % • Befestigung: 180 g/m2 Gurt mit 15 mm Löchern • Alle 10 cm angeordnete Löcher • Maschenstärke: 400 N Je nach Ausführung der Gerüstplane wird die Möglichkeit geschaffen, den Arbeitsbereich abzugrenzen, um eine Bearbeitung z. B. bei Regenwetter durch den Gerüstbenutzer überhaupt möglich zu machen (Abb. 4). Die Leistungsanforderungen an die Plane und die daraus resultierenden notwendigen Eigenschaften der Plane führen also zu vollkommen unterschiedlichen Planenvarianten bzw. Planenarten. Eine im Gerüstbau häufig eingesetzte Planenart über den Einsatzzweck der Standard-Gerüstplane hinaus sind die PE- oder PVC-Planen. Je nach Einsatzbereich und Einsatzdauer kann bzw. sollte das entsprechende Planenmaterial ausgewählt werden, so sind z. B. PE-Planen flexibler, leichter und kostengünstiger als PVC-Planen, dafür sind PE-Planen zwar witterungsbeständiger und reißfester als Standard-Gerüstplanen, aber auch weniger witterungsbeständig und reißfester als PVC-Planen, was die PE-Plane eher für kurzfristige Einsatzzeiten qualifiziert. Beim Einsatz von PVC-Planen erhöht sich je nach Ausführung, Flächengewicht und Reißfestigkeit der ausgewählten PVC-Plane die Witterungsbeständigkeit deutlich, so dass die PVC-Plane einen temporären Einsatzzeitraum von 5 bis 10 Jahren zulässt. PVC-Planen können dabei komplett wasserdicht sein, wobei die chemische Beschichtung mit PVC die PVC-Plane gleichzeitig resistent gegen Schimmel macht, der durch zu viel Feuchtigkeit entstehen kann. Oft sind PVC-Planen mit einer speziellen UV-Schutzschicht ausgestattet, so dass Verfärbungen, Rissbildungen oder eine UV-indizierte Verminderung der Festigkeit („Alterung“ des Planenmaterials) verhindert bzw. verlangsamt wird. Als Orientierungshilfe für die „Planenfestigkeit“ kann die Planendicke und damit verbunden das Flächengewicht herangezogen werden. Im Allgemeinen gilt, je dicker das PVC-Trägergewebe und die Beschichtung mit PVC, desto robuster wird die Abdeckplane. PVC-Planen haben dabei meistens ein Gewicht zwischen 500 bis 950 g/m2. Das Material kann dabei Höchstzugkräfte bis zu 3.500 Newton auf 5 cm Fläche erreichen, was dazu führt, dass die PVC-Plane auch bei Starkwind oder Sturm nicht reißt und somit den Anspruch auf die Gerüstkonstruktion, die Gerüstverankerung und den Ankergrund deutlich erhöht. TECHNIK Anzeige 07. - 13. April 2025 Messe München Halle B3 Stand 309 ALFIX GmbH ∙ Langhennersdorfer Straße 15 • 09603 Großschirma • 0800 500 700 90 • info@alfix-systems.com • smartid.alfix-systems.com Die Identifizierungslösung für Ihre Gerüste Scannen und informieren - schnell und einfach: - Artikeldetails - Eigentümer - jetzt neu: zugehörige AuV und Zulassung MOBIL.SMART.JEDERZEIT SMART ID The authentification solution for your scaffolding. Mobile. Smart. At any time. SCAN. SIGN IN AND CHECK. OWNERSHIP IDENTIFICATION. The authentification solution for your scaffolding. Mobile. Smart. At any time. SCAN. SIGN IN AND CHECK. OWNERSHIP IDENTIFICATION. hentification solution for your scaffolding. Mobile. Smart. At any time. SCAN. SIGN IN AND CHECK. OWNERSHIP IDENTIFICATION. →SCANNEN →CHECKEN →MEINS Jetzt Webapp kostenfrei herunterladen.

8 01 / 2025 TECHNIK PVC-Plane ist zwischen den Temperaturen -30 °C und +70 °C temperaturbeständig; das bedeutet, der Festigkeitsverlust bei Minusgraden ist relativ gering und die PVC-Plane behält in der Regel in diesen Temperaturbereichen eine ausreichende Reißfestigkeit, was die möglichen Einsatzgebiete bzw. Einsatzzeiträume entsprechend erweitert. Es gibt PE-Planen als lichtdurchlässigen Witterungsschutz, der sowohl als Wandplane zum Schutz von Fassaden als auch für die Bekleidung von Wetterschutzdächern eingesetzt werden kann. Gerüstplanen können aber auch andere Eigenschaften besitzen. Die Plane kann z. B. aus schwer entflammbarem Material hergestellt sein, um die Brandsicherheit zu erhöhen. Alternativ gibt es Säure- oder Laugen-beständige Planen oder auch Planen mit speziellen Luftpolstern, die eine beachtliche Dämmwirkung erzielen, um z. B. einen Montagebereich im Winter zu beheizen. Es gibt auch Planen, die für temporären Lärmschutz geeignet sind oder mit speziellen Aufdrucken für Werbung und/ oder Kunst genutzt werden. Kurzum: Planen können für sehr viele Anforderungen und somit Einsatzbereiche hergestellt und konfektioniert werden. Technische Daten einer „schweren“ PVC-Plane (Beispiel): • beidseitig mit PVC beschichtetes Polyestergewebe • Flächengewicht 900 g/m² • Rollenbreite i.d.R. 3,00 m • rundum gesäumt und mit Ösen (Stahl/verzinkt, Innen-Ø 12 mm) • Ösenabstand ca. 50 cm • glänzend • formstabil und nicht dehnbar • UV-stabilisiert • wasserdicht und luftundurchlässig • Reißfestigkeit Kette / Schuss 4.300 N / 4.000 N/5 cm (EN ISO 1421/V1) • Weiterreißkraft Kette / Schuss 400 / 400 N (DIN 53363) • Haftfestigkeit 100 N/5 cm • temperaturbeständig von -40 °C bis +70 °C (DIN EN 1876/1) • Brennverhalten <100 mm/min (ISO 3795) • in verschiedenen Farben erhältlich Dazu gibt es unzählige Sonderformen der PVC-Plane. Eine davon ist die im Gerüstbau etablierte sogenannte Kederplane, die vorkonfektioniert erhältlich ist und sich durch beidseitige Kedersäume kennzeichnet. Die Kedersäume werden dabei in eine am Gerüst montierte sogenannte Kederschiene eingezogen, was wiederum eine sichere Verbindung der Plane mit dem Gerüst zur Folge hat (Abb. 5 und Abb. 6). Abb. 4: Arbeitsgerüst mit umlaufender Planenverkleidung für Sanierungsarbeiten Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner

9 01 / 2025 TECHNIK Anzeige AGS – Lohnt sich! MODULARES FASSADENGERÜST EINFACH SCHNELL. Natürlich müssen wir Sicherheitsvorschriften wie eine vorlaufende Geländermontage bei durchgehender Gerüstflucht beachten, gleichzeitig aber auch rentabel arbeiten – eine Grundvoraussetzung für Unternehmen. Aleksandra Martinovic, Geschäftsführerin von A.G. Gerüstbau Abb. 5: Unterkonstruktion einer Wetterschutzhalle in Gerüstbauweise mit Kederplane verkleidet, Quelle: Gerüstbau Engelmohr Essen Abb. 6: Unterkonstruktion einer Wetterschutzhalle in Gerüstbauweise mit Kederplane verkleidet, Quelle: Gerüstbau Engelmohr Essen

10 01 / 2025 Gerüstbekleidung Variante 3: Systemfreie feste Verkleidungen aus Holz und Trapezblech Eine feste systemfreie Gerüstverkleidung kann z. B. aus Kanthölzern, Kantholzkupplungen und Trapezblechen bestehen (Abb. 7), was den Vorteil hat, dass die Verkleidung den örtlichen Begebenheiten angepasst werden kann und gleichzeitig den Nachteil hat, dass der handwerkliche Aufwand vor Ort sich deutlich erhöht. Bei systemfreien festen Verkleidungen können Material, Materialeigenschaften oder die Anbindung an das Gerüst frei aber bitte fach- und sachgerecht vom Gerüstaufsteller in Abstimmung mit dem Auftraggeber gewählt werden. Gerüstbekleidung Variante 4: Systembezogene feste Verkleidungen Eine feste Verkleidung der Gerüstkonstruktion kann auch aus vom Gerüsthersteller vorkonfektionierten Kassettenelementen oder Holzbauteilen bestehen, die auf stabile Hartplastik-, Metall- oder Holzträger aufgesetzt werden. Die Kassettenelemente können dabei unterschiedliche Leistungsmerkmale aufweisen: • Lichtdurchlässigkeit • schlag- und stoßfeste Ausführung • Sichtschutz • Zugangsschutz • kontrollierter Zugang durch z. B. eine vorkonfektionierte im System integrierte Zugangstür • Schallisolierung • Wärmeschutz durch integriertes Dämmmaterial usw. Eingesetzt werden diese Kassettenelemente oft an stark exponierten Orten, bei denen z. B. die Optik eine große Rolle spielt oder dort, wo ein erhöhter Vandalismusschutz erforderlich ist (Fluchttreppen in Gerüstbauweise, Abb. 8). Hier gibt es wiederum unzählige Möglichkeiten, die zeigen, dass eine Gerüstbekleidung von den an die Gerüstbekleidung gestellten Anforderungen und Umgebungsbedingen abhängt. Gleichzeitig zeigt es, dass sich der Einsatzbereich von temporären Gerüstkonstruktionen von einem „einfachen“ Arbeitsgerüst über die TECHNIK Abb. 7: Fluchttreppe mit systemfreiem Vandalismusschutz, Quelle: Ingenieure Tomshöfer& Partner

11 01 / 2025 temporäre Fluchttreppe in Gerüstbauweise oder der temporären Lagerhalle in Gerüstbauweise und vielen weiteren Bauarten bzw. Bauvarianten erstreckt, um z. B. mit einer geeigneten Gerüstbekleidung den Anforderungen des Marktes zu entsprechen. TECHNIK Heiko Tomshöfer, geboren 1970, ist Stahlbauingenieur, Schweißfachingenieur und Korrosionsschutzbeauftragter. Seit 1998 liegt sein Aufgabenschwerpunkt bei Sonderkonstruktionen in den Bereichen Traggerüstbau, Stahlbau und Mischkonstruktionen aus Arbeits- und Schutzgerüsten in Kombination mit Traggerüstelementen. 2016 gründete er das Ingenieurbüro Tomshöfer & Partner mit dem Motto „Aus der Praxis für die Praxis“. Das Dienstleistungsangebot hat den Schwerpunkt Statik und Konstruktion in allen Bereichen des Gerüstbaus inklusive Beratung, Schulung und der Möglichkeit, Sonderteile wirtschaftlich sinnvoll herzustellen. Tomshöfer + Partner • Dipl.-Ing. Heiko Tomshöfer Zu den Kämpen 2a • D-44791 Bochum • Tel. +49 234 5880733 info@ingenieure-am-werk.de • www.ingenieure-am-werk.de Vom effizienten Einsatz von Schalungen und Gerüsten bis hin zu aktuellen Branchenthemen: Unsere praxisorientierten Produkttrainings und fachspezifischen Online-Schulungen vermitteln Ihnen die optimale Anwendung der PERI Systeme und liefern Ihnen wertvolles Wissen, das Ihr Unternehmen erfolgreicher macht: www.peri.de/schulungen Wissen, auf das Sie bauen können. Schulungen für Schalung und Gerüst. www.peri.de Anzeige Abb. 8: Fluchttreppe mit Vandalismusschutz (Systembauweise) Quelle: Ingenieure Tomshöfer& Partner / DAS HÖHENWERK (Paderborn)

12 01 / 2025 Effektiver Arbeitsschutz § 4 Arbeitsschutzgesetz und das TOP-Prinzip in Verbindung mit den DGUV- Vorschriften sowie der TRBS 2121-1. Der Gerüstbau stellt eine der anspruchsvollsten und gefährlichsten Branchen im Bauwesen dar. Arbeitnehmer*innen sind hier einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die von Abstürzen über herabfallende Gegenstände bis hin zu ergonomischen Belastungen reichen. Um diese Gefährdungen zu minimieren, ist ein effektiver Arbeitsschutz unerlässlich. Eine zentrale Rolle spielen dabei der § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das darauf basierende TOP-Prinzip (Technisch, Organisatorisch, Persönlich) und die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), sowie die TRBS2121-1. Der § 4 ArbSchG legt die Grundpflichten des/der Arbeitgeber*in im Arbeitsschutz fest. Die zentrale Forderung besteht darin, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen für Leben und Gesundheit der Beschäftigten vermieden werden. Falls dies nicht möglich ist, müssen Gefährdungen auf ein Minimum reduziert werden. Konkret fordert § 4 ArbSchG: 1. Gefährdungsbeurteilung: Identifikation und Bewertung potenzieller Gefährdungen 2. Maßnahmenplanung: Auswahl und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen 3. Wirksamkeitskontrolle: Überprüfung der Schutzmaßnahmen und ggf. Anpassung Das Gesetz stellt die Anforderung, die Gefahren an ihrer Quelle zu bekämpfen, was dazu führt, dass individuelle Schutzmaßnahmen (z. B. PSAgA) als nachrangige Maßnahmen gegenüber anderen Schutzmaßnahmen zu betrachten sind. Diese Anforderung bildet die Grundlage für die sogenannte Maßnahmenhierarchie, die durch das TOP-Prinzip konkretisiert wird (Abb. 1). Das TOP-Prinzip: Die Maßnahmenhierarchie Das TOP-Prinzip ist ein bewährtes Modell zur Strukturierung von Schutzmaßnahmen. Es priorisiert technische Lösungen vor organisatorischen und persönlichen Maßnahmen, da technische Maßnahmen in der Regel am wirksamsten sind. Das Prinzip gliedert sich wie folgt: 1. T – Technische Maßnahmen: Technische Maßnahmen setzen an der Quelle der Gefahr an. Im Gerüstbau umfassen sie bspw.: • Verwendung von Gerüsten mit vorlaufenden Geländern • Einsatz von Materialien, die durch ihre Konstruktion Abstürze verhindern (z. B. rutschfeste Beläge) 2. O – Organisatorische Maßnahmen: Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Arbeitsorganisation sicherheitsgerecht zu gestalten. Beispiele: • Festlegung sicherer Zugangswege • Erstellung und Einhaltung von Montageanweisungen • Regelmäßige Sicherheitsunterweisungen und Einweisung der Beschäftigten • Absturzsicherungen wie Netze oder Fanggerüste 3. P – Persönliche Schutzmaßnahmen: Persönliche Schutzmaßnahmen stehen an letzter Stelle, da sie stark von der Mitarbeit der Beschäftigten abhängen. Im Gerüstbau sind dies: ARBEITSSICHERHEIT Absperrung/räumliche Trennung von Mensch und Absturzkante z. B.: • Seitenschutz (B100*) • Umwehrung (C 346*) • Randsicherung (C342*) • Flachdachabsturzsicherung (B104*) z. B.: • Dachschutzwand (B101*) • Fanggerüst (B111*) • Dachfanggerüst (B121*) • Schutznetz (B102*) • Arbeitsplattformnetz (B105*) PSAgA weitere Gefährdungsbeurteilung erforderlich Erhöhte Anforderungen  Qualifizierung  Unterweisung  sichtbare Absturzkante Arbeiten so gestalten, dass keine Gefährdung vorhanden ist Absturzsicherung Auffangeinrichtung Individuelle Schutzmaßnahme Sonderfall** nach ASR A2.1: ohne individuelle Schutzmaßnahme Abb 1: Beispiel Maßnahmenhierarchie, Quelle Ingenieure Tomshöfer und Partner * Bausteine der BG BAU ** Auszug aus der ASR.2.1: Bei einer Absturzhöhe bis zu 3,00 m ist eine Schutzvorrichtung entbehrlich an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern und Geschossdecken von baulichen Anlagen mit bis zu 22,5 Grad Neigung und nicht mehr als 50,00 m² Grundfläche, sofern die Arbeiten von hierfür fachlich qualifizierten und körperlich geeigneten Beschäftigten ausgeführt werden und diese Beschäftigten besonders unterwiesen sind. Die Absturzkante muss für die Beschäftigten deutlich erkennbar sein.

13 01 / 2025 • Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie Helm, Sicherheitsgurt und rutschfestem Schuhwerk • Nutzung von PSAgA Relevante Arbeitsschutzvorschriften TRBS 2121-1 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei Verwendung von Gerüsten Die TRBS 2121-1 gilt für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Gerüsten. Sie konkretisiert die Vorgaben resultierend aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Verwendung von Gerüsten und ist in Verbindung mit der TRBS 2121 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Allgemeine Anforderungen“ anzuwenden und ausnahmslos umzusetzen. Zudem stellt sie den „Stand der Technik“ dar und fällt unter das staatliche Recht und liegt somit im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung bzw. der Gewerbeaufsicht. DGUV-Vorschriften: Konkretisierung der Schutzanforderungen Die Vorschriften und Regeln der DGUV ergänzen die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und liefern branchenspezifische Konkretisierungen. Für den Gerüstbau sind insbesondere die folgenden DGUV-Vorschriften relevant: 1. DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention Sie legt grundlegende Verpflichtungen der Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen fest, darunter die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung und die Bereitstellung von PSA. 2. DGUV Regel 101-038 – Bauarbeiten Diese Regel beschreibt detailliert: • Anforderungen an die Standsicherheit von Gerüsten • Schutz vor Absturz durch geeignete Sicherungssysteme • Vorschriften zur Belastbarkeit von Arbeitsplätzen und Zugangswegen 3. DGUV Information 201-011 – Schutz gegen Absturz bei Bauarbeiten Diese Information liefert praxisnahe Hinweise zur Vermeidung von Abstürzen, einschließlich der richtigen Nutzung von Absturzsicherungen. Anwendung in der Praxis: Ein Beispiel aus dem Gerüstbau Bei der Errichtung eines Fassadengerüsts greift die Maßnahmenhierarchie wie folgt: 1. Technische Maßnahmen: • Auswahl eines Gerüstsystems mit integrierter Absturzsicherung bzw. die Verwendung von MSG (Montagesicherungsgeländer) 2. Organisatorische Maßnahmen: • Erstellung einer Montageanweisung unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung • Schulung der Beschäftigten über die korrekte Nutzung des Gerüsts 3. Persönliche Schutzmaßnahmen: • Verpflichtendes Tragen von PSA wie z. B. Schutzhelmen, Sicherheitsschuhen, Arbeitshandschuhen und PSAgA Fazit Der Arbeitsschutz im Gerüstbau erfordert eine systematische und strukturierte Herangehensweise, um die hohen Gefährdungen wirksam zu minimieren. Der § 4 Arbeitsschutzgesetz, das TOP-Prinzip und die DGUV-Vorschriften sowie die TRBS 2121-1 bieten dabei ein rechtliches und praktisches Gerüst, das Arbeitgebern hilft, ihrer Verantwortung nachzukommen. Entscheidend ist die konsequente Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen, um die persönlichen Schutzmaßnahmen nur als letzte Instanz einsetzen zu müssen. Dies führt nicht nur zu einem sicheren Arbeitsplatz, sondern auch zu einer nachhaltigen Sicherheitskultur im Gerüstbau. Um einen wirksamen Arbeitsschutz zu erzielen, ist es zwingend notwendig, Mitarbeitende in die „Gestaltung“ der Arbeitsbedingungen mit einzubeziehen. Durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen lässt sich die Qualität der Arbeit im Bereich Arbeitssicherheit nachhaltig verbessern und sensibilisiert die Mitarbeitenden in Bezug auf den Arbeitsschutz. ARBEITSSICHERHEIT Nils Bücker, geboren 1981, ist Gerüstbauermeister, geprüfter Betriebswirt (HwO) und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Ausbildung zum Gerüstbauer beendete er 2003 bei der HWK zu Dortmund und arbeitete anschließend als Monteur und Kolonnenführer. 2008 wechselte er in die Bauleitung. Sein Wirkungsradius erstreckte sich vom klassischen Fassadengerüst über Industriegerüste im Raffinerie- und Energiesektor bis hin zu Sonderkonstruktionen aus Arbeits- und Schutzgerüsten in Kombination mit Traggerüst- elementen für Brückensanierungen. Seit 2018 beschäftigt er sich intensiv mit den Fragen rund um den Arbeitsschutz im Gerüstbau. Tomshöfer + Partner • Nils Bücker Zu den Kämpen 2a • D-44791 Bochum Tel. +49 234 5880733 • Mobil +49 152 08926191 n.buecker@ingenieure-am-werk.de • www.ingenieure-am-werk.de

14 01 / 2025 Den Arbeitsschutz im Gerüstbauunternehmen organisieren 16 Schritte zur Arbeitsschutzorganisation mit System. Schritt 13: Fremdfirmen und Lieferanten einbinden Jede*r Gerüstbauunternehmer*in ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Büro, im Betrieb und auf den Baustellen zu organisieren. In dieser Artikelserie wird die sehr komplexe Aufgabenstellung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes in 16 Schritten erläutert und damit die sehr große Aufgabe in kleine, überschaubare Teilsegmente zerlegt, die nacheinander bearbeitet werden. In diesem Artikel werden Ihre Verantwortlichkeiten, wenn Sie Fremdfirmen einsetzen, erläutert und wie Sie als Gerüstbauunternehmen die Zuständigkeiten beim Einsatz von Fremdfirmen und Lieferanten am besten regeln. Haben Sie schon einmal daran gedacht, dass Sie als Gerüstbauer*in nicht nur für Ihre eigenen Mitarbeiter*innen verantwortlich sind, sondern auch für die Sicherheit und den Arbeitsschutz von Fremdfirmen, die in Ihrem Auftrag auf Ihrer Baustelle tätig sind? Das bedeutet: Es reicht nicht aus, einfach den Auftrag zu vergeben und anzunehmen, dass alles reibungslos läuft. Sie sind verpflichtet, Ihre Auftragnehmenden schriftlich dazu anzuhalten, sämtliche gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten. Und es bleibt nicht dabei – Sie müssen aktiv dabei unterstützen, Gefährdungen auf Ihrer Baustelle zu beurteilen und sicherstellen, dass bei besonders gefährlichen Arbeiten Aufsichtspersonen vor Ort sind, die die Schutzmaßnahmen überwachen. Nachfolgend erfahren Sie kurzgefasst die wichtigsten rechtlichen Vorgaben für die Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz beim Einsatz von Fremdfirmen. Das Kapitel über gefährliche Arbeiten ist wichtig, weil hierbei spezielle Aufsichtsmaßnahmen beim Fremdfirmeneinsatz eingehalten werden müssen. Auf den ersten Blick mag es für die Auftraggeberseite aufwändig erscheinen, die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Dieser Eindruck täuscht. Im späteren Verlauf dieses Artikels finden Sie Erläuterungen und einfache Hilfsmittel für das Fremdfirmenmanagement in Gerüstbaubetrieben. Rechtliche Vorgaben Grundsätzlich ist der Arbeitsschutz bei der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber im § 8 des Arbeitsschutzgesetzes geregelt. Hierauf bezieht sich die DGUV-Vorschrift 1, die im § 5, Absätze 1 und 2 festschreibt, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, dem Auftragnehmer schriftlich aufzugeben, die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen. Weiterhin hat der Auftraggeber den Fremdunternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung bezüglich betriebsspezifischer Gefahren zu unterstützen, so steht es im Absatz 3 des zuvor zitierten § 5. Der/die Unternehmer*in hat ferner sicherzustellen, dass Tätigkeiten mit besonderen Gefahren durch Aufsichtführende überwacht werden, die die Durchführung der festgelegten Schutzmaßnahmen sicherstellen. Der/die Unternehmer*in muss dabei mit dem Fremdunternehmen vereinbaren, wer die/den Aufsichtführende*n zu stellen hat (vgl. DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, § 5, Abs. 3). Schließlich wird auf die DGUV Vorschrift 1, § 6 hingewiesen: Der/ die Auftraggeber*in muss sich vergewissern, dass die Beschäftigten eines/einer Auftragnehmer*in, die in seinem/ihrem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit angemessene Anweisungen erhalten haben. Gefährliche Arbeiten Gefährliche Arbeiten sind „Arbeiten, bei denen eine erhöhte Gefährdung aus dem Arbeitsverfahren, der Art der Tätigkeit, den verwendeten Stoffen oder aus der Umgebung gegeben ist, weil keine ausreichenden Schutzmaßnahmen durchgeführt werden können“ (DGUV Regel 100-001 Grundsätze der Prävention, Kapitel 2.7). In der DGUV Regel sind viele Beispiele für gefährliche Arbeiten aufgeführt. Für Gerüstbaubetriebe sind insbesondere Arbeiten mit Absturzgefahr und Arbeiten im Bereich von Gleisen während des Bahnbetriebes relevant. Wenn eine gefährliche Arbeit durch mehrere Personen gemeinschaftlich ausgeführt wird und eine gegenseitige Verständigung erforderlich ist, um Gefahren zu vermeiden, muss eine zuverlässige und mit der Arbeit vertraute Person die Aufsicht führen. Auftraggeber*in und Auftragnehmer*in müssen sich darüber einigen, wer diese Person stellt und welche Vollmachten sie hat. „Besonders gefährliche Arbeiten“ sind gemäß Baustellen-Verordnung u. a. Arbeiten, bei denen die Beschäftigten der Gefahr des Versinkens, des Verschüttetwerdens in Baugruben oder in Gräben mit einer Tiefe von mehr als 5 m oder des Absturzes aus ARBEITSSICHERHEIT

15 01 / 2025 einer Höhe von mehr als 7 m ausgesetzt sind. Die Arbeitsschutzmaßnahmen bei besonders gefährlichen Arbeiten auf Baustellen werden im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan festgelegt. Sicherheitsinformationen für Lieferanten und Besucher*innen Zur Orientierung von Lieferanten und Besucher*innen auf dem Firmengelände eines Gerüstbauerbetriebes ist es zweckmäßig, Sicherheitsinformationen zusammenzustellen, um deren Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten und um Unfälle zu vermeiden. In den Sicherheitsinformationen sollten abhängig von der örtlichen Situation des Gerüstbaubetriebes folgende Themen beschrieben werden: • Allgemeine Regeln für umsichtiges und sicherheitsbewusstes Verhalten; Zutrittsbeschränkungen; Arbeitszeit; vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung, z. B. Sicherheitsschuhe, Gehörschutz, Schutzbrille; besondere Gefahrenstellen auf dem Betriebsgelände, z. B. Gefahrstoffe., schwebende Lasten • Regelungen auf dem Betriebsgelände, z. B. Rauchverbot; Verbot von Alkohol und Rauschmitteln; Foto- und Filmaufnahmen nur mit Genehmigung; Verkehrsordnung, z. B. Höchstgeschwindigkeit, Parken, auf Gabelstapler und fahrende Arbeitsmittel achten • Verhalten bei Unfällen und im Alarmfall, Notrufnummern • Betriebliche Ansprechpartner*innen für Lieferanten und Besucher*innen Die Sicherheitsinformationen können z. B. als Flyer oder als DIN A4- oder DIN A5-Blatt gestaltet werden. Für die Inhalte der Sicherheitsinformationen finden Sie z. B. im Arbeitsschutzportal www.bassis-net.de eine Vorlage. Für die grafische Gestaltung finden Sie im Internet, wenn Sie die entsprechenden Stichworte eingeben, viele Beispiele. Betriebsordnung für Fremdfirmen Durch eine Betriebsordnung legt der/die Auftraggeber*in klare Regeln und Verantwortlichkeiten für die Zusammenarbeit mit einem/einer Auftragnehmer*in fest, um die Sicherheit, Gesundheit und Unfallverhütung aller Beteiligten auf dem Betriebsgelände des/der Auftraggeber*in zu gewährleisten. Die Betriebsordnung kann standardmäßig als Vertragsbestandteil festgelegt werden und ist damit rechtsverbindlich. Die Mitarbeitenden der Fremdfirmen und etwaige Subunternehmer sind verpflichtet, die Betriebsordnung einzuhalten. In der Betriebsordnung wird der/die Auftragnehmer*in verpflichtet, gemäß der Arbeitsschutzgesetzgebung und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben für Ihre Mitarbeitenden umfassende Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen zu treffen, die den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Zentral steht dabei die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung, aus der sich alle Schutzmaßnahmen, aber auch die Inhalte für die Unterweisung der Beschäftigten ergeben. Beispiele für Betriebsordnungen finden sich im Internet, hier auch unter dem Stichwort „Fremdfirmenordnung“. Eine Vorlage für eine Betriebsordnung für Gerüstbaubetriebe steht im Arbeitsschutzportal www.bassis-net.de zur Verfügung. Zusammenfassender Überblick: Drei zentrale Themen im Fokus Mit drei zentralen Themen regeln Sie Ihr Fremdfirmenmanagement: 1. Zuständigkeiten und Vorgehensweisen beim Fremdfirmeneinsatz sind geregelt. Es liegt z. B. eine Betriebsordnung für Fremdfirmen oder ein zu unterschreibendes Handout mit Sicherheitsinformationen und Arbeitsregeln für Fremdfirmen vor. 2. Bei der Auswahl von Fremdfirmen werden arbeitsschutzrelevante Kriterien (z. B. Vorhandensein einer Gefährdungsbeurteilung) berücksichtigt und in den Verträgen mit den Fremdfirmen festgeschrieben. 3. Wenn mit besonderen Gefahren oder einer möglichen gegenseitigen Gefährdung durch die Tätigkeit von Fremdfirmen im Betrieb zu rechnen ist, werden organisatorische Regelungen zur Koordination, Aufsicht und Kontrolle getroffen. Spezifische Gegebenheiten des Einsatzortes werden bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt. ARBEITSSICHERHEIT BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH Kalckreuthstraße 4 • D-10777 Berlin Dr. Michael Meetz • Tel. 0177 301 55 93 • meetz@basiknet.de Sascha Lohmann • Tel. 0178 580 41 37 • lohmann@basiknet.de Die kostengünstige Alternative zum Daueranker: Der temporäre Gerüstanker für große Wandabstände! Tel. 05247-4044614 • info@felsuma.de • www.felsuma.de Anzeige

16 01 / 2025 Erfolgsfaktor Nachhaltigkeit Gespräch mit Ludwig Schwarz und Angelika Gehlert von Söll Gerüstbau Abgesehen von der derzeit schwierigen Baukonjunktur stehen Gerüstbauunternehmen vor zahlreichen weiteren Aufgabenstellungen. Dazu zählen nicht nur Fachkräftemangel und die fortschreitende Digitalisierung, sondern vermehrt auch das Thema Nachhaltigkeit. DER GERÜST- BAUER sprach mit Ludwig Schwarz – Geschäftsführer der Söll Gerüstbau GmbH – sowie der kaufmännischen Leiterin Angelika Gehlert über diese neue Herausforderung und mögliche Schnittmengen zu den Themen Personal und digitale Planung. DER GERÜSTBAUER: Das Thema Nachhaltigkeit beschäftigt zunehmend auch die Baubranche. Wie sieht es im Gerüstbau aus? Ludwig Schwarz: Immer mehr Unternehmen in Deutschland müssen einen Nachhaltigkeitsbericht verfassen. Wie die meisten Gerüstbauunternehmen sind wir derzeit dazu noch nicht verpflichtet. Trotzdem beschäftigen wir uns verstärkt mit diesem Thema – und zwar aus zweierlei Gründen. Zum einen möchten wir als Familienunternehmen damit unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden, das ist für uns ein großes Anliegen. Zum anderen haben wir den Anspruch, unser Unternehmen kontinuierlich für die Zukunft auszurichten. Wir möchten auf künftige Herausforderungen vorbereitet sein – auch beim Thema Nachhaltigkeit. DER GERÜSTBAUER: Was könnte auf Sie als Gerüstbauunternehmen denn zukommen? Angelika Gehlert: Wie Herr Schwarz eben schon erwähnt hat, sind wir aus regulatorischen Gründen noch nicht verpflichtet, eine CO2-Bilanz zu erstellen. Auch vom Markt kamen diesbezüglich noch keine Anfragen auf uns zu. Die Betonung liegt hier auf „noch“. Wir arbeiten viel mit der öffentlichen Hand zusammen, da kann das Thema Nachhaltigkeit künftig durchaus ein Kriterium in Ausschreibungen darstellen. Und auch Kunden aus Indus- trie und Baugewerbe werden das Thema Nachhaltigkeit über kurz oder lang in ihre Lieferantenbewertung einfließen lassen – oder CO2-Daten für ihre eigenen CO2-Bilanzen bei uns abfragen. Wenn wir uns frühzeitig mit diesem Thema befassen und unsere Marke schärfen, verschaffen wir uns langfristig einen Wettbewerbsvorteil am Markt. Und nicht nur dort. DER GERÜSTBAUER: Was meinen Sie damit? Angelika Gehlert: Ich spreche vom Kapitalmarkt – also von Finanzierungsmöglichkeiten. Banken müssen bei der Bewertung von Unternehmen das Thema Nachhaltigkeit künftig ebenfalls einfließen lassen. Ludwig Schwarz: Das bedeutet, dass die Vergabe von Krediten oder auch die Zinskonditionen unter anderem von Nachhaltigkeitskriterien abhängen und damit unsere Investitionskraft beeinflussen können. Auch darauf wollen wir uns vorbereiten. DER GERÜSTBAUER: Wo sehen Sie weitere Wettbewerbsvorteile als nachhaltig orientiertes Unternehmen? Ludwig Schwarz: Ein wichtiger Faktor für uns ist auch die Arbeitgebermarke. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass das Thema Nachhaltigkeit als Teil unserer Firmenidentität zum Gemeinschaftsgefühl beiträgt. Dies stärkt die Mitarbeiterbindung. Diese positive Unternehmenskultur wirkt sich dann letztlich auch positiv auf die Wahrnehmung unserer Marke in der Region und damit auch auf dem Arbeitsmarkt aus. Und kann somit helfen, neue Nachwuchskräfte zu gewinnen. UNTERNEHMENSFÜHRUNG Ludwig Schwarz, Geschäftsführung der Söll Gerüstbau GmbH Angelika Gehlert, kaufmännische Leitung der Söll Gerüstbau GmbH Fotos: Söll Gerüstbau GmbH

17 01 / 2025 Angelika Gehlert: Hierbei spielt neben dem Umweltschutzgedanken vor allem die soziale Komponente der Nachhaltigkeit eine wesentliche Rolle. DER GERÜSTBAUER: Können Sie das näher ausführen? Angelika Gehlert: Nachhaltigkeit wird in der Regel mit ökologischer Nachhaltigkeit in Verbindung gebracht – also dem Schutz der Umwelt und von Ressourcen. Nachhaltigkeit im eigentlichen Sinne basiert jedoch auf drei Säulen. Auf der bereits genannten ökologischen Nachhaltigkeit, der sozialen Nachhaltigkeit und der ökonomischen Nachhaltigkeit, der sogenannten verantwortungsvollen Unternehmensführung. Und speziell bei der sozialen Nachhaltigkeit sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter natürlich ein zentraler Fokus. DER GERÜSTBAUER: Und wie engagieren Sie sich in diesem Bereich? Ludwig Schwarz: Gerade beim Arbeiten in der Höhe hat das Thema Arbeitssicherheit auf Baustellen und speziell im Gerüstbau oberste Priorität. Dass wir gesetzliche Vorschriften in diesem Bereich einhalten, ist für uns selbstverständlich – aus unserer Sicht aber noch nicht ausreichend. Unsere Verantwortung als Arbeitgeber nehmen wir in unterschiedlichsten Bereichen wahr und wollen unsere Mitarbeitenden in möglichst vielen davon unterstützen. Wir schaffen Wohnraum und stellen diesen zur Verfügung. Wir unterstützen bei der Wohnungssuche. Wir bieten außerdem Bausteine zur Altersvorsorge, Sprachkurse, regelmäßige Schulungen und Weiterbildungsmöglichkeiten. Ein großes Thema ist auch, Mitarbeitende aus dem Ausland bei der Integration zu begleiten. Hier gilt es die ganze Familie im Blick zu haben. Bei all den genannten Punkten ist ein hohes Maß an individueller Betreuung notwendig. Angelika Gehlert: Wir schaffen zudem Angebote wie das „Construction Site Warm-Up“ – also das klassische Aufwärmen wie beispielsweise beim Skifahren – mit dem Ziel, Verletzungen zu vermeiden. Darüber hinaus veranstalten wir einen „Safety Day“, UNTERNEHMENSFÜHRUNG Ihr Flyer Anzeige Interesse? Dann melden Sie sich bei fachverlag bernheine • 41469 Neuss Telefon 02137-932248 • info@bernheine-medien.de Präsentieren Sie Ihr Unternehmen! * Dropflag (230 x 90 cm), Unternehmensflyer (DIN lang, 6-seitig, 500 Stück), Ritter Sport Minis (400 Stück mit farbigem Logo-Au kleber) – Detailliertes Angebot nach Festlegung der Werbemittel; Messepaket kann beliebig verändert oder erweitert werden. Mit einem kleinen Messepaket* bestehend aus: • Dropflag • Unternehmensflyer • Werbemittel, z. B. Ritter Sport Minis mit Au kleber Angebotspreis: 759,- Euro Gespannte Aufmerksamkeit beim „Safety Day“ von Söll Gerüstbau.

18 01 / 2025 bei dem sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Maßnahmen zum Erhalt der Gesundheit informieren können. Ein immer größer werdender Aspekt ist dabei die mentale Gesundheit. DER GERÜSTBAUER: Wie kam das bei Ihrem Team an? Angelika Gehlert: Sehr gut. Unser Team hat sich sehr offen und sehr interessiert gezeigt. Sie fanden es außerdem gut, dass wir auch das Thema „mentale Gesundheit“ aufgenommen haben, welches leider oftmals immer noch stigmatisiert wird – obwohl es gerade im Bau hoch brisant ist. Wir freuen uns, wenn wir hier zur Enttabuisierung beitragen können. Ludwig Schwarz: Wichtig in diesem Zusammenhang sind auch unsere Führungskräfte, die diese Themen aufnehmen und regelmäßig bei unserem Team ansprechen. DER GERÜSTBAUER: Wie binden Sie Ihre Führungskräfte konkret mit ein? Ludwig Schwarz: Wir haben einen Führungskreis, der in strategische Überlegungen konsequent mit eingebunden wird. Sei es bei wöchentlichen Abstimmungsrunden oder auch bei speziellen Strategie-Workshops. Wie eben zum Thema Nachhaltigkeit, aber auch zur Unternehmensentwicklung im Allgemeinen. DER GERÜSTBAUER: Über die soziale Komponente haben wir ja bereits gesprochen. Wie sieht es mit der ökologischen Nachhaltigkeit aus? Angelika Gehlert: Um unseren CO2-Verbrauch zu reduzieren, setzen wir verstärkt auf E-Mobilität. Bei unseren Firmenfahrzeugen, aber auch bei unseren Gabelstaplern. Und der Strom kommt von unserer eigenen Photovoltaikanlage, mit der wir unsere Energieeffizienz verbessern möchten. Dabei spielen natürlich auch ökonomische Überlegungen eine Rolle. Bei unseren E-Staplern arbeiten wir beispielsweise mit Wechselbatterien, so dass wir diese bei Tageslicht laden und unseren selbst produzierten Strom nutzen können. Wir liegen bei einem Nutzungsgrad von 70 Prozent. Ludwig Schwarz: Wir profitieren hier in doppelter Hinsicht – wir können Kosten senken und gleichzeitig unsere CO2-Bilanz verbessern. Wir gehen aber noch einen Schritt weiter, indem wir beispielsweise unnötige Fahrten von vorneherein vermeiden. Einerseits durch materialsparende Konstruktionen. Weniger Material heißt weniger LKW-Fahrten und eine geringere körperliche Belastung für unser Team. Und andererseits durch die sorgfältige digitale Vorplanung dieser materialsparenden Konstruktionen. Dank verlässlicher Materiallisten müssen wir wirklich nur das Material mit auf die Baustelle nehmen, was vor Ort benötigt wird. DER GERÜSTBAUER: Können Sie Ihr Team für diese Themen begeistern? Ludwig Schwarz: Absolut. Es hilft, die Kollegen frühzeitig bei neuen Prozessen oder anderen Änderungen einzubeziehen, um ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln. Wichtig ist dabei, wie die Themen vermittelt werden. Wir setzen hier auf einen spielerischen Ansatz – heute oft auch Gamification genannt. Zum Beispiel durch Quiz-Fragen – wie zu den Energiekosten. Angelika Gehlert: Auch unsere Führungskräfte sind wichtige Verstärker, das hatten wir ja schon angesprochen. DER GERÜSTBAUER: Sie sprachen gerade von der CO2-Bilanz. Erfassen Sie Ihren CO2-Ausstoß bereits, obwohl Sie dazu noch nicht verpflichtet sind? Angelika Gehlert: Ja. Wie bereits gesagt – wir möchten auf künftige Herausforderungen seitens unserer Kunden oder der Finanz- institute vorbereitet sein. Wir werden daher in Kürze unseren ersten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Das war gar nicht so einfach, da es für kleine und mittelgroße Unternehmen noch keinen verabschiedeten Berichtsstandard gibt. Wir haben uns daher beim Unternehmensnetzwerk Klimaschutz registriert, von UNTERNEHMENSFÜHRUNG Teamarbeit wird großgeschrieben: Das Führungsteam von Söll Gerüstbau. Söll Gerüstbau setzt auf E-Mobilität – bei PKWs als auch bei Gabelstaplern.

19 01 / 2025 dem wir Informationen erhalten und bei dem wir uns mit anderen Firmen austauschen können. Auch in der Region gibt es Unterstützung in Form von Seminaren, Informationsveranstaltungen und Beratungsangeboten. Bei uns in der Nähe von Augsburg ist das die Initiative „A3 klimaneutral“. DER GERÜSTBAUER: Erwarten Sie auch Unterstützung von Ihrem Hersteller? Ludwig Schwarz: Ebenfalls ein klares Ja. Wir möchten wissen, wo die eingekauften Waren produziert und welche Rohstoffe verwendet werden. Layher als unser Partner im Bereich Gerüstsysteme produziert beispielsweise ausschließlich in Deutschland und kann so seine Produktion durchgehend kontrollieren. Ein Qualitätsfaktor, der sich positiv auf die Lebensdauer der Layher Systeme auswirkt. Und eine lange Lebensdauer von Produkten schont wiederum Ressourcen. Ein nachhaltiger Ansatz. UNTERNEHMENSFÜHRUNG Anzeige • Schnelle, einfach Montage • Deckt Brüstungsbreiten von bis zu 80 cm ab • Aufgrund der stabilen Bauart mit Gitterträgern bis 5 m Länge kombinierbar • Maximale Arbeitsbreite bei Dacharbeiten durch den außenliegenden Rohrstutzen • Auch bei Balkonarbeiten einsetzbar (Fußspindel nicht im Lieferumfang enthalten) GELOG Attika-Brüstungsklemme Spannweite bis 80 cm www.gelog-system.de • Tel. 02935 9686790 • info@gelog-system.de Animations lm NEU Spannweite bis 30 cm Söll Gerüstbau GmbH Die Söll Gerüstbau GmbH mit Sitz in Augsburg sowie Niederlassungen in Franken und dem Allgäu ist ein überregional tätiges Gerüstbauunternehmen mit langjähriger Erfahrung. 1945 von Heinrich Söll als Unternehmen zur Herstellung und zum Bau von Gerüsten gegründet, hat sich das Familienunternehmen in Bayern zu einem renommierten Komplett-Dienstleister mit rund 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickelt. Das Familienunternehmen ist heute sowohl bei Neubau und Sanierung als auch in der Industrie tätig. Das Anwendungsspektrum reicht vom klassischen Fassadengerüstbau über Raum- und Hängegerüste sowie Treppentürme bis hin zu Wetterschutzdächern. Über das UNK Das Unternehmensnetzwerk Klimaschutz (UNK) ist ein Netzwerk mit einer sozialen Plattform. Die Angebote richten sich speziell an Unternehmen und ihre Mitarbeitenden, die im betrieblichen Klimaschutz vorankommen wollen. Es handelt sich dabei um eine Plattform der IHK.

20 01 / 2025 Endlich Transparenz im Lager App von Stocadro verschafft Gerüstbauunternehmen Übersicht „Der Gerüstbau ist eine Kreislaufwirtschaft“, sagt Frank Schimmer. „Die Gerüste werden beim Kunden aufgebaut. Dann stehen sie Tage, Wochen und Monate, um dann wieder auf den eigenen Hof zu kommen. Wenn wir Gerüstbauer ehrlich sind, ist wenig transparent, wo unser Material gerade ist, wann es zurückkommt und wie viel im Lager ist“, so die selbstkritische Einschätzung des Inhabers der Gerüstbau Fr. Schimmer GmbH. Selbst nach einer Inventur hätten Betriebe des Gewerkes keinen genauen Überblick, weil sich immer viel Material auf den Baustellen befindet. Betriebswirtschaftlich ist das für ein Unternehmen kaum haltbar. Noch viel schlimmer findet Schimmer: „In der Planung fehlt der Überblick. Während der eine Bauleiter sein Gerüst plant und im Lager feststellt, dass alle notwendigen Teile vorhanden sind, die in vier Wochen auf die Baustelle müssen, holt dazwischen ein anderer Bauleiter für seine aktuelle Baustelle vorgesehenes Material aus dem Lager. Es gibt bisher keine Planung oder Reservierung. Das belastet die Produktivität, denn entweder muss nun umgeplant, neues Material teuer eingekauft werden oder der Kunde muss gar warten.“ Deswegen tat sich der Bau- und Wirtschaftsingenieur aus dem hessischen Weiterstadt vor zwei Jahren mit Johannes King zusammen, um Lager in der Baubranche zu digitalisieren. Der Leipziger Astrophysiker setzt seit Jahren seine IT-Kenntnisse für Prozesse und Materialfluss in der Logistik ein. „Logistik im Handel oder der Produktion ist vergleichsweise einfach, weil Material und Waren lediglich rausgehen. Im Gerüstbau wird durch die Rücklieferung von Baustellen alles viel schwieriger“, sagt King, der im Juni 2023 mit seinem Partner Christian Lehner das Startup Stocadro gründete. Dass genau die Rückgabe von Gerüstteilen das entscheidende Problem für das Gewerk ist, weiß Lehner, der mehr als zehn Jahre in der Logistik der Veranstaltungsbranche beschäftigt war und deshalb die Herausforderungen aus eigener Erfahrung kennt. Denn während die Ausgabe noch strukturiert, durchgezählt und zumindest auf einem Zettel dokumentiert funktioniert, verläuft die Rückgabe meist chaotisch. Oft wird schon auf der Baustelle alles auf die Schnelle zusammengepackt, dann steht auch noch das Lager unter Zeitdruck. Es wird grob gezählt, schnell geschaut, ob Teile defekt oder sehr verdreckt sind. Für den Abgleich mit dem Ausgabezettel bleibt kaum Zeit. Und für Konsequenzen bei Abweichungen schon gar nicht. Walter Stuber und Dirk Eckart, Inhaber von Gemeinhardt Service schätzen den jährlichen Materialverlust in der Branche auf drei bis fünf Prozent. Bei ihrem Lagerbestand von rund zehn Millionen Euro wären das 300.000 bis 500.000 Euro pro Jahr, die gestohlen werden oder irgendwie der Baustelle verloren gehen. Angesichts der guten Konjunktur und solider Rohstoffpreise konnte die Branche das bisher verkraften. Doch in den vergangenen Jahren schwächelt die Auftragslage und die Materialpreise steigen. „Fünf Prozent Schwund ist noch konservativ geschätzt“, kommentiert Schimmer. Würden Gerüstbauunternehmen ihr Lager digitalisieren, könnten sie genau sagen, bei welchen Kolonnenführer*innen oder Kund*innen welches Material verloren geht. Mitarbeiter*innen können angehalten werden, besser auf das Material zu achten. Bei Kund*innen kann verlorenes Material in Rechnung gestellt werden. Und wahrscheinlich kann gestohlenes Material sogar steuerlich abgeschrieben werden, vermutet Schimmer. Ein anderer Aspekt der Digitalisierung: Mit der höheren Transparenz kann die Auslastung des Materials genau festgeUNTERNEHMENSFÜHRUNG Frank Schimmer, Gerüstbau Fr. Schimmer GmbH Johannes King, Start-up Stocadro Walter Stuber, Gemeinhardt Service GmbH Foto: Gemeinhardt Service GmbH

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTE=