13 01 / 2025 • Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie Helm, Sicherheitsgurt und rutschfestem Schuhwerk • Nutzung von PSAgA Relevante Arbeitsschutzvorschriften TRBS 2121-1 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei Verwendung von Gerüsten Die TRBS 2121-1 gilt für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Gerüsten. Sie konkretisiert die Vorgaben resultierend aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Verwendung von Gerüsten und ist in Verbindung mit der TRBS 2121 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Allgemeine Anforderungen“ anzuwenden und ausnahmslos umzusetzen. Zudem stellt sie den „Stand der Technik“ dar und fällt unter das staatliche Recht und liegt somit im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung bzw. der Gewerbeaufsicht. DGUV-Vorschriften: Konkretisierung der Schutzanforderungen Die Vorschriften und Regeln der DGUV ergänzen die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und liefern branchenspezifische Konkretisierungen. Für den Gerüstbau sind insbesondere die folgenden DGUV-Vorschriften relevant: 1. DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention Sie legt grundlegende Verpflichtungen der Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen fest, darunter die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung und die Bereitstellung von PSA. 2. DGUV Regel 101-038 – Bauarbeiten Diese Regel beschreibt detailliert: • Anforderungen an die Standsicherheit von Gerüsten • Schutz vor Absturz durch geeignete Sicherungssysteme • Vorschriften zur Belastbarkeit von Arbeitsplätzen und Zugangswegen 3. DGUV Information 201-011 – Schutz gegen Absturz bei Bauarbeiten Diese Information liefert praxisnahe Hinweise zur Vermeidung von Abstürzen, einschließlich der richtigen Nutzung von Absturzsicherungen. Anwendung in der Praxis: Ein Beispiel aus dem Gerüstbau Bei der Errichtung eines Fassadengerüsts greift die Maßnahmenhierarchie wie folgt: 1. Technische Maßnahmen: • Auswahl eines Gerüstsystems mit integrierter Absturzsicherung bzw. die Verwendung von MSG (Montagesicherungsgeländer) 2. Organisatorische Maßnahmen: • Erstellung einer Montageanweisung unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung • Schulung der Beschäftigten über die korrekte Nutzung des Gerüsts 3. Persönliche Schutzmaßnahmen: • Verpflichtendes Tragen von PSA wie z. B. Schutzhelmen, Sicherheitsschuhen, Arbeitshandschuhen und PSAgA Fazit Der Arbeitsschutz im Gerüstbau erfordert eine systematische und strukturierte Herangehensweise, um die hohen Gefährdungen wirksam zu minimieren. Der § 4 Arbeitsschutzgesetz, das TOP-Prinzip und die DGUV-Vorschriften sowie die TRBS 2121-1 bieten dabei ein rechtliches und praktisches Gerüst, das Arbeitgebern hilft, ihrer Verantwortung nachzukommen. Entscheidend ist die konsequente Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen, um die persönlichen Schutzmaßnahmen nur als letzte Instanz einsetzen zu müssen. Dies führt nicht nur zu einem sicheren Arbeitsplatz, sondern auch zu einer nachhaltigen Sicherheitskultur im Gerüstbau. Um einen wirksamen Arbeitsschutz zu erzielen, ist es zwingend notwendig, Mitarbeitende in die „Gestaltung“ der Arbeitsbedingungen mit einzubeziehen. Durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen lässt sich die Qualität der Arbeit im Bereich Arbeitssicherheit nachhaltig verbessern und sensibilisiert die Mitarbeitenden in Bezug auf den Arbeitsschutz. ARBEITSSICHERHEIT Nils Bücker, geboren 1981, ist Gerüstbauermeister, geprüfter Betriebswirt (HwO) und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Ausbildung zum Gerüstbauer beendete er 2003 bei der HWK zu Dortmund und arbeitete anschließend als Monteur und Kolonnenführer. 2008 wechselte er in die Bauleitung. Sein Wirkungsradius erstreckte sich vom klassischen Fassadengerüst über Industriegerüste im Raffinerie- und Energiesektor bis hin zu Sonderkonstruktionen aus Arbeits- und Schutzgerüsten in Kombination mit Traggerüst- elementen für Brückensanierungen. Seit 2018 beschäftigt er sich intensiv mit den Fragen rund um den Arbeitsschutz im Gerüstbau. Tomshöfer + Partner • Nils Bücker Zu den Kämpen 2a • D-44791 Bochum Tel. +49 234 5880733 • Mobil +49 152 08926191 n.buecker@ingenieure-am-werk.de • www.ingenieure-am-werk.de
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