GB_01.2025

15 01 / 2025 einer Höhe von mehr als 7 m ausgesetzt sind. Die Arbeitsschutzmaßnahmen bei besonders gefährlichen Arbeiten auf Baustellen werden im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan festgelegt. Sicherheitsinformationen für Lieferanten und Besucher*innen Zur Orientierung von Lieferanten und Besucher*innen auf dem Firmengelände eines Gerüstbauerbetriebes ist es zweckmäßig, Sicherheitsinformationen zusammenzustellen, um deren Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten und um Unfälle zu vermeiden. In den Sicherheitsinformationen sollten abhängig von der örtlichen Situation des Gerüstbaubetriebes folgende Themen beschrieben werden: • Allgemeine Regeln für umsichtiges und sicherheitsbewusstes Verhalten; Zutrittsbeschränkungen; Arbeitszeit; vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung, z. B. Sicherheitsschuhe, Gehörschutz, Schutzbrille; besondere Gefahrenstellen auf dem Betriebsgelände, z. B. Gefahrstoffe., schwebende Lasten • Regelungen auf dem Betriebsgelände, z. B. Rauchverbot; Verbot von Alkohol und Rauschmitteln; Foto- und Filmaufnahmen nur mit Genehmigung; Verkehrsordnung, z. B. Höchstgeschwindigkeit, Parken, auf Gabelstapler und fahrende Arbeitsmittel achten • Verhalten bei Unfällen und im Alarmfall, Notrufnummern • Betriebliche Ansprechpartner*innen für Lieferanten und Besucher*innen Die Sicherheitsinformationen können z. B. als Flyer oder als DIN A4- oder DIN A5-Blatt gestaltet werden. Für die Inhalte der Sicherheitsinformationen finden Sie z. B. im Arbeitsschutzportal www.bassis-net.de eine Vorlage. Für die grafische Gestaltung finden Sie im Internet, wenn Sie die entsprechenden Stichworte eingeben, viele Beispiele. Betriebsordnung für Fremdfirmen Durch eine Betriebsordnung legt der/die Auftraggeber*in klare Regeln und Verantwortlichkeiten für die Zusammenarbeit mit einem/einer Auftragnehmer*in fest, um die Sicherheit, Gesundheit und Unfallverhütung aller Beteiligten auf dem Betriebsgelände des/der Auftraggeber*in zu gewährleisten. Die Betriebsordnung kann standardmäßig als Vertragsbestandteil festgelegt werden und ist damit rechtsverbindlich. Die Mitarbeitenden der Fremdfirmen und etwaige Subunternehmer sind verpflichtet, die Betriebsordnung einzuhalten. In der Betriebsordnung wird der/die Auftragnehmer*in verpflichtet, gemäß der Arbeitsschutzgesetzgebung und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben für Ihre Mitarbeitenden umfassende Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen zu treffen, die den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Zentral steht dabei die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung, aus der sich alle Schutzmaßnahmen, aber auch die Inhalte für die Unterweisung der Beschäftigten ergeben. Beispiele für Betriebsordnungen finden sich im Internet, hier auch unter dem Stichwort „Fremdfirmenordnung“. Eine Vorlage für eine Betriebsordnung für Gerüstbaubetriebe steht im Arbeitsschutzportal www.bassis-net.de zur Verfügung. Zusammenfassender Überblick: Drei zentrale Themen im Fokus Mit drei zentralen Themen regeln Sie Ihr Fremdfirmenmanagement: 1. Zuständigkeiten und Vorgehensweisen beim Fremdfirmeneinsatz sind geregelt. Es liegt z. B. eine Betriebsordnung für Fremdfirmen oder ein zu unterschreibendes Handout mit Sicherheitsinformationen und Arbeitsregeln für Fremdfirmen vor. 2. Bei der Auswahl von Fremdfirmen werden arbeitsschutzrelevante Kriterien (z. B. Vorhandensein einer Gefährdungsbeurteilung) berücksichtigt und in den Verträgen mit den Fremdfirmen festgeschrieben. 3. Wenn mit besonderen Gefahren oder einer möglichen gegenseitigen Gefährdung durch die Tätigkeit von Fremdfirmen im Betrieb zu rechnen ist, werden organisatorische Regelungen zur Koordination, Aufsicht und Kontrolle getroffen. Spezifische Gegebenheiten des Einsatzortes werden bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt. ARBEITSSICHERHEIT BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH Kalckreuthstraße 4 • D-10777 Berlin Dr. Michael Meetz • Tel. 0177 301 55 93 • meetz@basiknet.de Sascha Lohmann • Tel. 0178 580 41 37 • lohmann@basiknet.de Die kostengünstige Alternative zum Daueranker: Der temporäre Gerüstanker für große Wandabstände! Tel. 05247-4044614 • info@felsuma.de • www.felsuma.de Anzeige

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