GB_01.2025

22 01 / 2025 SOKA Näher an der Baustellenpraxis Neukonzeption der Prüfung für den Lehrgang „Geprüfte/r GerüstbauKolonnenführer*in“ In den Monaten November 2024 bis April 2025 sitzen die Teilnehmer*innen in den von der SOKA GERÜSTBAU organisierten zwei-, vier- und sechswöchigen Fortbildungslehrgängen „Geprüfte/r Gerüstbau-Monteur*in“, „Geprüfte/r Gerüstbau-Montageleiter*in“ und „Geprüfte/r Gerüstbau-Kolonnenführer*in“. Anders als im Arbeitsalltag müssen sie die Schulbank drücken und in kürzester Zeit viel Theorie lernen. Je nach Lehrgang werden die Themenbereiche zur Arbeitssicherheit, zu statischen Berechnungen, zur VOB, zur Personalführung und vielen anderen relevanten Arbeitsbereichen behandelt. Für viele Lehrgangsteilnehmer*innen, die lange nicht mehr die „Schulbank gedrückt“ haben, keine leichte Aufgabe. Schließlich gilt es, sich den Lernstoff so zu verinnerlichen, dass auch die abschließende Prüfung bewältigt werden kann. Durch diese wird bescheinigt, dass die theoretischen und praktischen Kenntnisse für die jeweilige Berufsgruppe vorhanden sind. Außerdem ist das Bestehen der Prüfung Voraussetzung dafür, den darauffolgenden Lehrgang zu besuchen (siehe Grafik). Aufbau der Prüfung „Geprüfte/r Gerüstbau-Kolonnenführer*in“ Der sechswöchige Lehrgang beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Teil. Der theoretische Prüfungsteil umfasst folgende Fächer: • Gerüstsysteme und Gerüstbauteile: z. B. Arbeits- und Schutzgerüste sowie Traggerüste, deren Ausprägungen und Bauteile sowie Anforderungen an Lagerung und Wartung, • Tragverhalten von Gerüsten: z. B. Lasteinwirkungen auf Gerüste, Ableitung der Lasten, konstruktive Ausbildung sowie Verankerungen, • Arbeitsvorbereitung und Bauausführung: z. B. Montagezeichnungen, Materiallisten und Montageabläufe, Aufmaß und Abrechnung, • Personalführung und Arbeitssicherheit: z. B. Persönliche Schutzausrüstung, Gefährdungsbeurteilung, einschlägige Regelungen zur Arbeitssicherheit, Grundlagen zum Personaleinsatz und zur Personalführung sowie zum Tarifrecht. Die Prüfung ist schriftlich durchzuführen und soll insgesamt vier Stunden nicht überschreiten. Zudem ist eine mündliche Prüfung vorgesehen, von der die Lehrgangsteilnehmer*innen bei guten und sehr guten schriftlichen Ergebnissen befreit werden. In der praktischen Prüfung gibt es zwei Prüfungsfächer: • Gerüstsysteme, Gerüstbauteile und bauliche Einzelheiten: z. B. Aufbau eines Gerüstes nach Zeichnungen, Handhabung von Verbindungsmitteln und Verankerung von Gerüsten, • Bauausführung und -überwachnung: z. B. Abnahme von Gerüsten anhand von Planunterlagen, Vermessungen, Fehlersuche und -behebung. Die praktische Prüfung soll je Fach ca. zwei Stunden dauern und wird in der Regel anhand von Einzel- und Gruppenwerkstücken mit ergänzenden praktischen Aufgaben durchgeführt. Gemeinsame Erstellung der Prüfungen durch die Ausbildungszentren Die Prüfungen für Fortbildungslehrgänge werden zwischen den Ausbildungszentren in einer jährlichen gemeinsamen Sitzung abgestimmt, die die Lehrgänge im Auftrag der SOKA GERÜSTBAU durchführen (siehe Tabelle). Mit dieser koordinierten Vorgehensweise wird sichergestellt, dass nicht nur die unterrichteten Inhalte, sondern auch die Anforderungen der Prüfungen zwischen den Ausbildungsstätten vergleichbar sind. Es gibt keine „leichteren“ oder „schwereren“ Prüfungen. Bislang waren die Prüfungen so konzipiert, dass jedes Fach anhand von Einzelaufgaben abgeprüft wurde. Dazu mussten alle Lösungen je nach Aufgabenstellung handschriftlich entweder mit Stichworten oder mit Erläuterung, mit Rechnen oder Zeichnen • 2 weitere Jahre Praxis mind. als Geprüfter Gerüstbau-Monteur Geprüfter Gerüstbau- Kolonnenführer • 2 weitere Jahre Praxis mind. als Geprüfter Gerüstbau-Monteur Geprüfter Gerüstbau- Montageleiter • 4 Jahre Praxis oder • Ausbildung und 2 Jahre Praxis als Gerüstbau-Werker oder • final nicht bestandene Ausbildung, sofern bestimmte Prüfungs- leistungen erreicht wurden Geprüfter Gerüstbau- Monteur

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTE=