www.geruestbauhandwerk.de • 01 / 2025 27 Dem Grundsatz des Vier-Augen-Prinzips folgend, werden in der BetrSichV und der TRBS 2121-1 außerdem dem Gerüstnutzer – das ist das jeweils das Gerüst nutzende Unternehmen – regelmäßige Prüfpflichten übertragen. Konkret ist im § 4 Absatz 5 der BetrSichV beschrieben, dass der Gerüstnutzer Gerüste vor der jeweiligen Verwendung auf offensichtliche Mängel, die die sichere Verwendung beeinträchtigen können, zu kontrollieren bzw. kontrollieren zu lassen hat. Gleiches gilt für Schutz- und Sicherheitseinrichtungen. Die TRBS 2121-1 spricht in diesem Zusammenhang von der Inaugenscheinnahme des Gerüstnutzers und konkretisiert diese insbesondere in den Abschnitten 4.3.3 und 5.3. Die Bundesinnung Gerüstbau hat für die verschiedenen Verwenderkreise praxisgerechte Muster für Checklisten und Formulare mit den Titeln „Prüfprotokoll“, „Kennzeichnung und Plan für den Gebrauch“ sowie „Checkliste für den Gerüstbenutzer“ entworfen. Sie helfen, den äußerst wichtigen Prozess, bestehend aus erstmaliger Prüfung vor Übergabe und Kennzeichnung durch den Gerüstersteller sowie regelmäßiger Inaugenscheinnahme durch den Gerüstbenutzer, möglichst einfach und schlank zu gestalten. Diese Dokumente finden sich im Downloadbereich der Homepage der Bundesinnung Gerüst- bau. Auch die BG BAU bietet Ihren Mitgliedern verschiedene Formularvorlagen für die Prüfung und Kennzeichnung von Gerüsten an, etwa die Formblätter F 705 (für Gerüstersteller) und F 706 (für Gerüstnutzer). Diese stehen auf den Internetseiten der BG BAU zum Download zur Verfügung. Zur Reduzierung der Unfallquoten im Zusammenhang mit Gerüsten ist es unerlässlich, dass die Beteiligten ihren Pflichten nach BetrSichV und TRBS 2121-1 konsequent nachkommen, also sowohl der Gerüstersteller als auch die Gerüstnutzer. Kurzum hat der Gerüstersteller seinem Auftraggeber ein sicheres Gerüst zu übergeben, was dieser anderen Unternehmen zur Nutzung zur Verfügung stellt. Diesen Gerüstnutzern obliegt die Pflicht, das Gerüst, wie jedes andere Arbeitsmittel auch, über die Nutzungszeit in einem sicheren Zustand zu erhalten, d. h. nicht zu verändern. Daher haben Gerüstveränderungen ausschließlich durch den Gerüstersteller zu erfolgen, und die Gerüstnutzer haben augenfällige Veränderungen umgehend anzuzeigen. Prävention kann nur gelingen, wenn das Vier-Augen-Prinzip der Betriebssicherheitsverordnung konsequent umgesetzt wird und dabei alle Beteiligten Verantwortung übernehmen. Girls‘ Day 2025 Girls‘ Day 2025 Nur noch wenige Wochen, dann ist Girls‘ Day. Das größte Berufsorientierungsprojekt für Schülerinnen weltweit findet dieses Jahr am 3. April statt. Noch immer sind Frauen unterrepräsentiert in vielen technischen und naturwissenschaftlichen Berufen. Hier setzt der Girls‘ Day an, der seit 2001 in Deutschland von den Bundesministerien für Familie und Bildung sowie weiteren Aktionspartnern, darunter dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), veranstaltet wird. An diesem Tag öffnen sich die Türen von Unternehmen, Handwerksbetrieben und Hochschulen im ganzen Land für Schülerinnen ab der 5. Klasse. Die Mädchen lernen dort Berufe in Handwerk, IT, Naturwissenschaften und Technik kennen, die im Allgemeinen als Männerdomäne gelten. Im Mittelpunkt steht dabei das praktische Erleben.
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