GB_01.2026

11 01 / 2026 ten und im Zweifel auch unpopuläre Anordnungen zu treffen. Gleichzeitig verlangt die Rolle ein hohes Maß an Selbstreflexion: Die Aufsichtsperson sollte ihr eigenes Auftreten, ihre Kommunikationsstrategien und Entscheidungen regelmäßig hinterfragen und aus Rückmeldungen und Erfahrungen lernen. Offenheit für neue Ideen, Lernbereitschaft und Begeisterungsfähigkeit helfen, Unternehmen für Prävention zu gewinnen und sie auf dem Weg zu einer verankerten Sicherheits- und Gesundheitskultur zu begleiten. Das zugrunde liegende Kompetenzprofil ist breit gefasst. Fachlich bringt die Aufsichtsperson einen qualifizierten Berufsabschluss (mindestens DQR-Niveau 6 z. B. Handwerksmeister) und einschlägige Praxiserfahrung mit, die in der Ausbildung zur Aufsichtsperson gezielt um Inhalte des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung und der Gesundheitsprävention ergänzt werden. Methodisch muss sie in der Lage sein, komplexe Informationen zu strukturieren, Risiken systematisch zu analysieren, Gespräche zielorientiert zu führen, Sitzungen zu moderieren und Inhalte verständlich zu präsentieren. Sozialkompetenzen wie Team- und Kooperationsfähigkeit, Kommunikationsstärke, Kritik- und Konfliktfähigkeit sind unerlässlich, um als akzeptierter Ansprechpartner im Betrieb wahrgenommen zu werden. Personale Kompetenzen – etwa Belastbarkeit, Selbstdisziplin, Verantwortungsbewusstsein, Lernbereitschaft – bilden die Basis für ein dauerhaft professionelles Handeln. All diese Kompetenzen zusammen ermöglichen es der Aufsichtsperson, nicht nur auf einzelne Missstände zu reagieren, sondern den Betrieb als Ganzes in seiner Entwicklung hin zu sicherer und gesundheitsgerechter Arbeit zu begleiten. Die Aufsichtsperson ist fest in ein weitreichendes Arbeitsschutzsystem eingebunden. Sie arbeitet eng mit staatlichen Arbeitsschutzbehörden, anderen Zweigen der Sozialversicherung und den internen betrieblichen Akteuren zusammen. In gemeinsamen Strategien und Kampagnen werden Schwerpunkte definiert, z. B. zu bestimmten Branchen, Gefährdungsarten oder Querschnittsthemen wie psychische Gesundheit oder Digitalisierung. Die Aufsichtsperson trägt diese Schwerpunkte in die Betriebe, passt sie an die konkreten Verhältnisse vor Ort an und sorgt dafür, dass die verschiedenen Angebote – etwa Beratung, Qualifizierung, Medien oder Förderprogramme – sinnvoll zusammenwirken. In dieser Rolle ist sie nicht nur Aufsichtsorgan, sondern auch Moderator und Vernetzer im Arbeitsschutzsystem. ARBEITSSICHERHEIT Nils Bücker, geboren 1981, ist Gerüstbauermeister, geprüfter Betriebswirt (HwO) und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Ausbildung zum Gerüstbauer beendete er 2003 bei der HWK zu Dortmund und arbeitete anschließend als Monteur und Kolonnenführer. 2008 wechselte er in die Bauleitung. Sein Wirkungsradius erstreckte sich vom klassischen Fassadengerüst über Industriegerüste im Raffinerie- und Energiesektor bis hin zu Sonderkonstruktionen aus Arbeits- und Schutzgerüsten in Kombination mit Traggerüst- elementen für Brückensanierungen. Seit 2018 beschäftigt er sich intensiv mit den Fragen rund um den Arbeitsschutz im Gerüstbau. Tomshöfer + Partner • Nils Bücker Zu den Kämpen 2a • D-44791 Bochum Tel. +49 234 5880733 • Mobil +49 152 08926191 n.buecker@ingenieure-am-werk.de • www.ingenieure-am-werk.de Vom effizienten Einsatz von Schalungen und Gerüsten bis hin zu aktuellen Branchenthemen: Unsere praxisorientierten Produkttrainings und fachspezifischen Online-Schulungen vermitteln Ihnen die optimale Anwendung der PERI Systeme und liefern Ihnen wertvolles Wissen, das Ihr Unternehmen erfolgreicher macht. Wissen, auf das Sie bauen können. Schulungen für Schalung und Gerüst. www.peri.de Jetzt informieren Anzeige

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