GB_01.2026

6 01 / 2026 Schwerlastrampe mit Flurförderfahrzeugen und Montagepersonal aus arbeitssicherheitstechnischen Gründen auszuschließen war. Zur durchgehenden Gewährleistung der Betriebssicherheit wurden dann entsprechend Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die entsprechenden Dokumente/Unterweisungen etc. vom Gerüstaufsteller erstellt, an den Gerüstbenutzer übergeben und mit dem Gerüstbenutzer abgestimmt, da der Gerüstbenutzer für die Betriebssicherheit nach Übergabe/Freigabe der Gerüstkonstruktion durch den Gerüstaufsteller und gegebenenfalls eines Prüfingenieurs verantwortlich ist. Neben den örtlichen geometrischen Vorgaben, den gestellten Anforderungen zur Nutzung als auch den Regelwerken war die so festgelegte Nutzungsvereinbarung die Grundlage für die technische Bearbeitung der Gerüstkonstruktion, da die geforderte Gerüstkonstruktion je nach Bauphase eine Mischkonstruktion aus Arbeitsgerüst nach DIN EN 12811 und Traggerüst nach DIN EN 12812 unter Beachtung der Regelwerke für Verkehrswege darstellte. Dies erschwerte eine eindeutige formale Einstufung und damit die verbundene regelgerechte Nachweisführung. Da die Gerüstkonstruktion außerhalb der Regelausführung einzustufen ist und eine Nutzung durch Dritte planmäßig vorgesehen wurde, ist die Erstellung einer prüffähigen Ausführungsplanung der Gerüstkonstruktion durch den Gerüstaufsteller als auch die Abnahme durch einen Sachverständigen Prüfingenieur, als „selbstverständlich“ anzusehen, was eine formale Abstimmung im Zuge der technischen Bearbeitung möglich gemacht hat. Im Zuge der technischen Abstimmung mit dem Gerüstaufsteller, dem Gerüstbenutzer als auch dem Prüfingenieur wurden dann im Vorfeld die in der Nachweisführung anzusetzenden Lastgrößen aus z. B. Nutzlast Arbeitsbetrieb, Radlast Flurförderfahrzeuge, Bremslasten und Anfahrlasten Flurförderfahrzeuge usw. mit den jeweiligen Teilsicherheitsbeiwerten unter Beachtung der gültigen Regelwerke festgelegt, um eine wirtschaftlich sinnvolle und sichere Gerüstkonstruktion erstellen zu können. Beispielrechnung zur Verdeutlichung (Kurzbeschreibung) Eigengewicht Radlader: G = 3.719 kg = 37,0 kN Anzahl der Räder: n = 4 Beispiellastfall Nr. 1: Lastverteilung bei Betriebszustand Leerfahrzeug ca. 60 % auf die beiden hinteren Räder ca. 40 % auf die beiden vorderen Räder Beispiellastfall Nr. 2: Lastverteilung bei Betriebszustand „volle Schaufel“ ca. 60 % auf die beiden vorderen Räder ca. 40 % auf die beiden hinteren Räder Beispiellastfall Nr. 3: Lastverteilung bei Betriebszustand „volle Schaufel“ + Bergabfahrt + Bremsung ca. 70 % auf die beiden vorderen Räder ca. 30 % auf die beiden hinteren Räder Das bedeutet: Je nach Betriebszustand, Bewegungsrichtung und Lastfall veränderte sich die durch die Gerüstkonstruktion aufzunehmende Radlast und damit auch die notwendige kon- struktive Ausbildung deutlich. Im Beispiel mussten je nach Lastfall und Betriebszustand Radlasten in der Größenordnung von 13,50 kN < Rd < ca. 21,50 kN aufgenommen werden, was selbstverständlich massive Auswirkungen auf den gewählten Bodenaufbau als auch die gewählten Feldweiten hatte. Hinzu kamen dann noch Horizontallasten aus Bremsen und Anfahren der Flurförderfahrzeuge auf Höhe der Belagsebene der Schwerlastrampe als auch Horizontallastanteile aus Schiefstellung etc., was zu Horizontallasten in der Größenordnung von 3,15 kN < Hd < 11,20 kN je Stielreihe in beide Richtungen der Gerüstkonstruktion führte. Bei Radlasten von Rd ≤ 21,50 kN sollte schnell klar sein, dass ein verstärkter Bodenaufbau mit entsprechenden Belagsriegeln TECHNIK Bodenaufbau: 2 x Holzbohlen C24 Systemfrei 5,0 x 32 cm x L (kreuzweise verlegt) 1 x System-Stahlbeläge schachbrettartig zum Holzbelag verlegt Dachlatten in Längsrichtung zur Lagesicherung der Holzbohlen Bauteile kraft- und formschlüssig verschraubt mit je 4 x M8 x 95 mm Belagsriegel = Schwerlastriegel = Doppelriegel L ≤ 1,50 m Abb. 4: Bodenaufbau und Vertikalstielabstand Schwerlastrampe Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum

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