GB_01.2026

9 01 / 2026 personen beschäftigen und deren Qualifikation durch ein geregeltes Ausbildungs- und Prüfungsverfahren sicherstellen. Damit ist die Aufsichtsperson keine zufällig eingesetzte Person, sondern eine speziell ausgebildete Fachkraft mit einem definierten Kompetenzprofil. Überwachung, Beratung und Ermittlung sind ausdrücklich als Aufgaben genannt, zu deren Erfüllung die Aufsichtsperson besondere Befugnisse erhält – etwa das Betreten von Arbeitsstätten, das Einsehen von Unterlagen oder das Verlangen von Auskünften. Die zentrale Aufgabe der Aufsichtsperson ist die Überwachung der Unternehmen und Einrichtungen, die bei einem Unfallversicherungsträger versichert sind. Unter Überwachung ist dabei nicht ein punktuelles Kontrollereignis zu verstehen, sondern ein systematischer Prozess: Arbeitsbedingungen werden vor Ort betrachtet, mit rechtlichen Anforderungen und allgemein anerkannten Standards verglichen und hinsichtlich bestehender oder möglicher Gefährdungen bewertet. Dazu gehören beispielsweise Begehungen von Produktionsbereichen, Werkstätten, Baustellen, Laboren oder Bildungseinrichtungen. Die Aufsichtsperson verschafft sich ein eigenes Bild vom Arbeitsalltag, spricht mit Führungskräften und Beschäftigten und prüft, wie Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Betriebsanweisungen oder Schutzkonzepte umgesetzt werden. Stellt sie Mängel fest, hält sie diese in einem Bericht fest und vereinbart mit der Unternehmensleitung Maßnahmen und Fristen zur Abhilfe. Je nach Schwere der Mängel kann sie von Empfehlungen bis hin zu formellen Anordnungen das gesamte Spektrum nutzen. Eng versetzt mit der Überwachung ist die Beratungsfunktion. Bei jeder Besichtigung ist Beratung praktisch immer Bestandteil des Geschehens, weil die Aufsichtsperson nicht nur feststellt, "was nicht stimmt", sondern auch erläutert, welche Anforderungen gelten, wie diese sinnvoll umgesetzt werden können und welche Lösungswege sich in der Praxis bewährt haben. Darüber hinaus werden Aufsichtspersonen häufig gezielt angefordert – etwa, wenn ein Unternehmen eine neue Anlage in Betrieb nimmt, Arbeitsplätze umgestaltet, neue Arbeitsstoffe einführt oder organisatorische Veränderungen plant. In solchen Fällen begleitet die Aufsichtsperson die Verantwortlichen bei der Planung, zeigt mögliche Gefährdungen auf und unterstützt bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen. Sie fungiert damit als fachlicher Berater, die ihr Wissen aus vielen Betrieben und Branchen einbringt, ohne den Unternehmen die Verantwortung abzunehmen. Gerade in Fragen der betrieblichen Präventionskultur, der Einbindung von Beschäftigten und der Schnittstellen zwischen Technik, Organisation und Mensch kann sie wertvolle Anregungen geben. ARBEITSSICHERHEIT Anzeige Gleich hier anmelden: www.scafom-rux.de/ onlineshop • Deine individuellen Scafom-rux-Konditionen und -Rabatte direkt im Shop! • Dein komplettes Sortiment auf einen Klick verfügbar! • Bestellen rund um die Uhr – wann und wo du willst! • Alle Bestellungen und Lieferungen im Überblick! SCAFOM-RUX ONLINE-SHOP STRONGER. TOGETHER. + deinen Hausrabatt auf jede OnlineBestellung im Shop 3 %

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTE=