10 02 / 2024 Muskel-Skelett-Belastungen im Gerüstbau Im Gerüstbau ist die Muskel-Skelett-Belastung ein bedeutender Faktor für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer*innen. Die richtige Handhabung von Lasten und die Beachtung der Vorschriften der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) sowie der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS 2121-1) sind daher von zentraler Bedeutung. Dieser Fachartikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte der Muskel-Skelett-Belastung im Gerüstbau unter Berücksichtigung der genannten Vorschriften. Schaut man sich die Gesamtsituation in der Arbeitswelt in Bezug auf die Muskel-Skelett-Erkrankungen und des Bindegewebes an, machen diese rund 18,2 % aller Arbeitsunfähigkeitstage aus. Der Brutto-Wertschöpfungsverlust wird auf ca. 21,5 Mrd. Euro pro Jahr geschätzt (BAuA 2023). Die Arbeit im Gerüstbau erfordert oft das Heben, Tragen und Bewegen schwerer Lasten. Dies kann zu erheblicher Belastung des Muskel-Skelett-Systems führen, insbesondere wenn ergonomische Prinzipien nicht beachtet werden. Die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) legt diesbezüglich klare Richtlinien fest, um die Gesundheit der Arbeitnehmer*innen zu schützen und Unfälle zu vermeiden. Gemäß dieser Verordnung sind Arbeitgeber*innen dazu verpflichtet, eine manuelle Handhabung von Lasten zu minimieren und wenn möglich zu automatisieren. Falls manuelles Heben unvermeidbar ist, müssen Arbeitgeber*innen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter*innen entsprechend geschult sind und ergonomische Arbeitsweisen anwenden. Dies beinhaltet das Tragen von Lasten in der Nähe des Körpers, das Vermeiden von Drehbewegungen während des Hebens sowie das Einsetzen von Hilfsmitteln wie Hebehilfen oder geeigneten Werkzeugen. Die TRBS 2121-1 ergänzt die Vorgaben der LasthandhabV mit detaillierten Anweisungen zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen und zur richtigen Handhabung von Lasten. Bei Gerüsten mit einer Gerüsthöhe (Belaghöhe über Aufstellfläche) von mehr als drei Gerüstlagen oder bei einer Längenabwicklung des Gerüstes bis 10 m, mit einer Gerüsthöhe von mehr als 14 m, ist die Verwendung eines geeigneten Arbeitsmittels zum Heben von Lasten für den Vertikaltransport der Gerüstbauteile zwingend vorgeschrieben. Ausgenommen von dieser Regelung sind „Einfamilienhäuser“ bzw. Eigenheime gemäß Gebäudeklasse 1a und 2 der Musterbauordnung (Gebäudehöhe bis 7 m, und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²). Diese Vorgaben stellen den/die Gerüstbauer*in bei der Planung, sowie bei der Durchführung seiner/ihrer Arbeiten vor große Herausforderungen und erhöhen somit auch automatisch die Anforderungen in Bezug auf das technisch Grundverständnis für moderne Arbeitsmittel an das ausführende Personal. ARBEITSSICHERHEIT Quelle: Ingenieure Tomshöfer und Partner, in Anlehnung an den Suga Report 2022 (BAuA 2022) 14,60% 3,90% 20,20% 3,50% 18,20% 8,60% 31,00% 0,00% 5,00% 10,00% 15,00% 20,00% 25,00% 30,00% 35,00% Psychische und Verhaltensstörungen Krankheiten des Kreislaufsystems Krankheiten des Atmungssystems Krankheiten des Verdauungssystems Krankheiten des MuskelSkelett-Systems und des Bindegewebes Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle Übrige Krankheiten Anteil AU-Tage nach Diagnosegruppen in Prozent (2022)
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