14 02 / 2024 Den Arbeitsschutz im Gerüstbauunternehmen organisieren 16 Schritte zur Arbeitsschutzorganisation mit System. Schritt 7: Umgang mit behördlichen Auflagen, Genehmigungen, Erlaubnissen und Schritt 8: Zugang zu Rechtsvorschriften und Regeln Jede/Jeder Gerüstbauunternehmer*in ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Büro, im Betrieb und auf den Baustellen zu organisieren. In dieser Artikelserie erläutern die Autoren die sehr komplexe Aufgabenstellung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes in 16 Schritten und zerlegen damit die sehr große Aufgabe in kleine, überschaubare Teilsegmente, die nacheinander bearbeitet werden. Im folgenden Artikel wird erläutert, wie Sie mit behördlichen Auflagen, Genehmigungen und Erlaubnissen umgehen sollten (Schritt 7) und was Sie tun müssen, damit die zuständigen Personen in Ihrem Unternehmen die relevanten Rechtsvorschriften und Regeln im Arbeitsschutz kennen und verstehen (Schritt 8). Schritt 7: Umgang mit behördlichen Auflagen, Genehmigungen, Erlaubnissen Gerüstbauunternehmen müssen den Umgang mit behördlichen Auflagen und Genehmigungen sowie mit Erlaubnissen sorgfältig organisieren, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen und auch Anforderungen von Kund*innen und Geschäftspartner*innen erfüllt werden. Folgende wichtige Schritte sollten organisiert werden: a. Identifizierung von Genehmigungs-/Erlaubniserfordernissen Es sollten alle erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und Zertifizierungen identifiziert werden, die für ein Bauprojekt benötigt werden. Dazu gehören möglicherweise Baugenehmigungen, Genehmigungen für das Aufstellen von Gerüsten in öffentlichen Bereichen und spezielle Erlaubnisse für Arbeiten in bestimmten Umgebungen, z. B. Gerüstarbeiten und allgemeine Arbeiten in Höhen. Eine Sondernutzungserlaubnis ist eine behördliche Genehmigung für einen über die allgemeine Nutzung (Befahren, Begehen) von Straßen, Wegen und Plätzen hinausgehenden Gebrauch von öffentlichen Verkehrsflächen, zum Beispiel durch die Errichtung eines Gerüstes oder die Einrichtung einer Baustelle. Der/die Bauherr*in oder die bevollmächtigte Baufirma sind verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen. Sie wird von der zuständigen kommunalen Verwaltung auf Antrag erteilt und kann mit Nebenbestimmungen oder Auflagen versehen werden. Eine verkehrsrechtliche Anordnung wird von einer Straßenverkehrsbehörde erteilt und beinhaltet Anweisungen und Auflagen zur Verkehrssicherung für Arbeiten an oder neben einer Straße. Sie muss in jedem Fall beantragt werden, wenn sich die Arbeiten auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken. b. Beantragung und Erhalt von Genehmigungen bzw. Erlaubnissen Genehmigungsanträge erfordern oft detaillierte Informationen über geplante Arbeiten, Sicherheitsvorkehrungen und Schulungen der Mitarbeiter*innen. Das Unternehmen muss sicherstellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen vor Beginn der Arbeiten eingeholt werden, um rechtliche Probleme und Verzögerungen zu vermeiden. c. Umsetzung von Auflagen organisieren d. Verantwortliche für die terminierte Einleitung von Maßnahmen festlegen e. Unterweisung/Schulung der Mitarbeiter*innen f. Umsetzung der Maßnahmen kontrollieren Schritt 8: Zugang zu Rechtsvorschriften und Regeln Die Einhaltung von Vorschriften und Regeln ist für jeden Betrieb unerlässlich, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu gewährleisten und rechtliche Anforderungen zu erfüllen. Staatliche Gesetze und Verordnungen sind rechtsverbindlich und bestimmen die gesetzlichen Pflichten. Die Unfallversicherungsträger, zu denen die BG BAU gehört, sind ermächtigt, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen, die als autonomes Recht verbindlich sind. EU-Verordnungen zum Arbeitsschutz gelten unmittelbar in Deutschland, d. h. ohne, dass sie in deutsche Gesetze überführt werden. Ein Beispiel ist die Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-Verordnung), die seit April 2018 gilt: Diese Verordnung regelt die ARBEITSSICHERHEIT
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