13 02 / 2025 Die Arbeitsmedizinische Vorsorge wird folgt unterteilt: • Pflichtvorsorge Vor Aufnahme der Tätigkeit, als Voraussetzung für bestimmte Tätigkeiten • Angebotsvorsorge Muss regelmäßig angeboten werden • Wunschvorsorge Muss regelmäßig ermöglicht werden, wenn gewünscht • Nachgehende Vorsorge Muss nach Beendigung der Tätigkeit bei möglichen verzögerten Gesundheitsbeeinträchtigungen angeboten werden Eignungsuntersuchung Durch die Eignungsuntersuchung soll festgestellt werden, ob die individuellen Leistungsvoraussetzungen der Beschäftigten in Bezug auf die körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen der durchzuführenden Tätigkeiten entsprechen. Bitte beachten Sie: Sowohl Eignungs- als auch Pflichtvorsorgeuntersuchungen sind vor Aufnahme der Tätigkeit gemäß § 4 Pflichtvorsorge (1) und (2) der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), sowie § 3 (1) Grundpflichten des Arbeitsgebers des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) durchzuführen. Verstöße gegen die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, wobei die Höhe des Bußgeldes vom jeweiligen Verstoß abhängt. Allgemein können Bußgelder von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Die genaue Höhe des Bußgeldes bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalls und liegt im Ermessen der zuständigen Behörden. Hinweis: Bei vorsätzlichen Verstößen, die das Leben oder die Gesundheit von Beschäftigten gefährden, kann dies gemäß § 10 (2) der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Verbindung mit § 26 (2) des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) als Straftat geahndet werden (Tabelle 1). Der/die Unternehmer*in ist gemäß § 7 (2) „Befähigung für Tätigkeiten“ der DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention dazu verpflichtet, geeignetes Personal für die anfallenden Tätigkeiten auszuwählen. Dies stellt aufgrund der Komplexität des Gerüst- bauhandwerks alle beteiligten regelmäßig vor Herausforderungen. Aus diesem Umstand heraus, ergibt sich zwangsläufig Handlungsbedarf in Bezug auf die arbeitsmedizinische Betreuung, was sich aufgrund rückläufiger Verfügbarkeit von Arbeitsmediziner*innen als zunehmend schwierig erweist. Umso mehr bedarf es hier einer entsprechenden Vorplanung bzw. Vorlaufzeit, denn nicht alle Untersuchungen lassen sich über den Arbeitsmedizinischen Dienst der BG BAU abbilden. In diesem Fall ist der/die Unternehmer*in gezwungen, sich nach alternativen Anbietern umzusehen. Der angekündigte Wegfall von Eignungsuntersuchungen im Angebot des ASD der BG BAU zum Jahreswechsel hin, sorgte zusätzlich noch für eine Verunsicherung in der Gerüstbaubranche. Eine mögliche Erklärung für diese Umstrukturierung begründet sich wohlmöglich aus dem Umstand, dass der AMD der BG BAU seine Aufgaben grundsätzlich auf Arbeitsmedizinische Vorsorge und präventiven Gesundheitsschutz ausgerichtet hat. Dieses Dienstleistungsportfolio ist im Gegensatz zur Eignungsuntersuchung über die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt und somit begründet. ARBEITSSICHERHEIT www.peri.de Schalung Gerüst Engineering Jetzt noch mehr einrüsten. UPgrade für den PERI UP Gerüstbaukasten. Für alle, die hoch hinaus wollen. Sichere öffentliche Zugangslösungen, revolutionärer Baustellenschutz und Fassadengerüste für höchste Anforderungen: Das InnovationsTrio aus PERI UP Treppe Public, PERI UP Cladding und dem Easy Stiel Evo erweitert den Gerüstbaukasten um neue Möglichkeiten. Jetzt informieren Anzeige
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