GB_02.2025

17 02 / 2025 ten die Gefährdungsbeurteilungen überprüft werden, ob noch Inhalte ergänzt werden müssen. Bei Praktikant*innen kann z. B. das Jugendarbeitsschutzgesetz relevant werden. 4.Die Ausnahme: Kollegenhilfe Wie bereits erwähnt, dürfen im Gerüstbau keine Beschäftigten durch externe Dienstleister zeitweise beschäftigt werden. Die übliche Arbeitnehmerüberlassung ist im Bauhauptgewerbe grundsätzlich untersagt. Betriebe dürfen innerhalb eines Wirtschaftszweiges die Kollegenhilfe nach § 1 AÜG in Anspruch nehmen. In Situationen, in denen ein Betrieb Kurzarbeit anmelden oder sogar Beschäftigte entlassen müsste, kann es sein, dass ein Branchenkollege gerade auf der Suche nach qualifiziertem Personal ist. So kann allen Beteiligten geholfen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der überlassende Betrieb weniger als 50 Beschäftigte hat er und muss mindestens 3 Jahre vom Sozialkassentarif erfasst worden sein. Jedoch sollte klar sein, dass die Kollegenhilfe kein wirksames Instrument gegen den Fachkräftemangel ist, um neues Personal zu rekrutieren. Es hilft allenfalls zur Überbrückung und kann beiden Seiten helfen, die Beschäftigung weiter fortzuführen. ARBEITSSICHERHEIT BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH Kalckreuthstraße 4 • D-10777 Berlin Dr. Michael Meetz • Tel. 0177 301 55 93 • meetz@basiknet.de Sascha Lohmann • Tel. 0178 580 41 37 • lohmann@basiknet.de Anzeige • Schnelle, einfach Montage • Deckt Brüstungsbreiten von bis zu 80 cm ab • Aufgrund der stabilen Bauart mit Gitterträgern bis 5 m Länge kombinierbar • Maximale Arbeitsbreite bei Dacharbeiten durch den außenliegenden Rohrstutzen • Auch bei Balkonarbeiten einsetzbar (Fußspindel nicht im Lieferumfang enthalten) GELOG Attika-Brüstungsklemme Spannweite bis 80 cm www.gelog-system.de • Tel. 02935 9686790 • info@gelog-system.de Animations lm NEU Spannweite bis 30 cm

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