GB_02.2025

Neuvorstellungen auf der bauma Ausgabe 02 / 2025 www.der-geruestbauer.de Schutzgebühr 5,50 Euro

MJ OPTIMA EVOLUTION UNVERÄNDERT SEIT 2018. ECHT GUTER STIEL. VON BEGINN AN. WWW.RICHTIG GUTER STIEL.DE 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2 ENTICKLUNGSSTUFEN UNSERES MJ OPTIMA VERTIKALSTIELS

3 02 / 2025 EDITORIAL/ INHALT Sehr geehrte Leserinnen und Leser, die bauma, die Weltleitmesse für Baumaschinen, Baustoffmaschinen, Bergbaumaschinen, Baufahrzeuge und Baugeräte, fand vom 7. bis 13. April 2025 in München statt. Wir waren dort und haben uns beeindruckende Messe-Aufbauten und Maschinen angesehen und interessante Gespräche geführt. Einige Neuvorstellungen und Weiterentwicklungen finden Sie im Sonderteil dieser Ausgabe. Bleiben Sie gesund. Ihr Team von DER GERÜSTBAUER » Technik: Virtuelle und reale Gerüstwelt............................4 » Arbeitssicherheit: Die arbeitsmedizinische Unter- suchung..........................................................................12 » Arbeitssicherheit: Den Arbeitsschutz im Gerüstbau- unternehmen organisieren.............................................16 » Die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk informiert.......................................................................18 » Produktvorstellungen bauma 2025................................23 » Meldungen.....................................................................44 » Dienstleister................................................................... 47 » Marktplatz......................................................................48 » Termine..........................................................................50 Beate Bernheine Markus Hüger Verlag: fachverlag bernheine UG (haftungsbeschränkt) Postfach 210 625, 41432 Neuss Tel. 02137-932248 Fax 02137-932247 info@bernheine-medien.de www.bernheine-medien.de Verlagsleitung: Beate Bernheine Einzelheftpreis/ Nachbestellung: 5,50 Euro zzgl. Porto IMPRESSUM Erscheinungsweise: sechsmal jährlich Layout: Maritta Müller Freie Autoren: Dipl.-Ing. Heiko Tomshöfer, Nils Bücker Titelfoto: Beate Bernheine, fachverlag bernheine UG Copyright: fachverlag bernheine UG. Alle Rechte vorbehalten. Die Redakteur*innen der einzelnen Artikel sind für ihre Inhalte selbst verantwortlich. Kürzungen vorbehalten.

4 02 / 2025 Virtuelle und reale Gerüstwelt Nutzung gescannter Daten von Bestandsbauwerken in der Gerüstbauplanung bzw. in der Arbeitsvorbereitung Der 3D-Laserscan bzw. die digitale Vermessung von Bestandsbauwerken gehört immer öfter zum Leistungsbereich der Gerüst- ersteller. Dabei geht es in der Regel um Sanierungs- und/oder Instandsetzungsgerüste, die im Baubestand geplant werden müssen, für die aber die ausschreibende Stelle keine oder nur unzureichende Unterlagen vom Bestandsbauwerk liefern kann bzw. sich die Umgebungsbebauung oder auch das Bestandsbauwerk selbst durch Anbauten oder Umbauten im Laufe der Zeit verändert hat. Die aktuelle Technik bietet verschiedene Möglichkeiten der digitalen Vermessung. Im Moment sind im Gerüstbau als gängigste Verfahren sowohl die Photogrammetrie als auch der 3D-Laserscan unter anderem mit dem Einsatz von LIDAR-Scannern zu nennen, um Bestandsbauwerke z. B. geometrisch aufzunehmen. Kurzbeschreibung 3D-Laserscan Ein 3D-Laserscan ist ein Verfahren, bei dem Laserstrahlen verwendet werden, um die exakte Geometrie eines Objekts oder einer Umgebung zu erfassen. Dabei sendet ein 3D-Laserscanner Laserimpulse aus, die von den Oberflächen reflektiert werden. Anhang der Laufzeit der Impulse und des Einfallswinkels werden Millionen von Messpunkten – eine sogenannte Punktwolke – erzeugt, die ein detailliertes Abbild des gescannten Objekts darstellen. Dieses digitale Modell kann anschließend für Planungen, Analysen, Dokumentationen oder auch zur Erstellung virtueller 3D-Modelle genutzt werden. Kurzbeschreibung LIDAR-Scanner LIDAR = Light Detection and Ranging Ein LIDAR-Scanner ist ein Gerät, das Laserlicht aussendet, um Entfernungen zu messen. Dabei werden Laserimpulse von den TECHNIIK Abb. 1: Punktwolke eines Bestandbauwerkes Quelle: Gerüstbau Kaufmann GmbH, Kisslegg Abb. 2: Punktwolke Bestandsbauwerk mit Darstellung der geplanten Gerüst- konstruktion, Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum Abb. 3: Punktwolke eines Bestandbauwerkes Quelle: Gerüstbau Kaufmann GmbH, Kisslegg Abb. 4: Punktwolke Bestandsbauwerk mit Darstellung der geplanten Gerüst- konstruktion, Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum

5 02 / 2025 Oberflächen eines Objekts oder der Umgebung reflektiert. Durch Messung der Zeit, die diese Impulse für den Hin- und Rückweg benötigen, können präzise Entfernungen berechnet werden. Die dabei entstehenden Messdaten werden als Punktwolken dargestellt, die ein detailliertes dreidimensionales Modell der gescannten Szene ermöglichen. Kurzbeschreibung Photogrammetrie Photogrammetrie ist die Wissenschaft und Technik, aus Fotografien (und ähnlichen bildgebenden Sensoren) exakte Messdaten über Objekte und deren Umgebung zu gewinnen. Dabei werden durch die Aufnahme von Bildern – meist mit speziellen Messkameras – die räumliche Lage, Form und Größe von Objekten indirekt bestimmt. Dies geschieht, indem man mithilfe von Methoden wie Triangulation und Bündelblockausgleich (Bundle Adjustment) aus mehreren überlappenden Fotos die 3D-Koordinaten der abgebildeten Punkte rekonstruiert. Die Ergebnisse werden oft als digitale Modelle, Karten, Pläne oder Geländemodelle dargestellt. Zusammengefasst bedeutet das: • Erfassung: Mehrere Fotos eines Objekts werden aus unterschiedlichen Perspektiven aufgenommen. TECHNIK Anzeige AGS Lohnt Sich! Einfach schnell: Das modulare Fassadengerüst AGS ags.layher.com Abb. 6: Punktwolke eines Bestandbauwerkes umgewandelt in ein Flächenmodell Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum Abb. 5: Punktwolke eines Bestandbauwerkes Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum

6 02 / 2025 • Messung: Anhand von korrespondierenden Bildpunkten (z. B. mithilfe von Retroreflektoren oder Zielmarkierungen) werden die genauen Positionen im Raum berechnet. • Rekonstruktion: Aus diesen Messpunkten wird ein 3D-Modell erstellt, das die exakte Geometrie des Objekts abbildet. Welches Verfahren tatsächlich vor Ort eingesetzt wird, kann frei entschieden werden. Wichtig dabei ist, dass die entstehenden Daten so aufbereitet werden, dass man diese möglichst unkompliziert und schnell in einem CAD-Zeichenprogramm verarbeiten bzw. weiter bearbeiten kann, um z. B. eine Gerüstkonstruktion zu planen (Abb. 1 bis 6). An dieser Stelle sollte man immer die Verhältnismäßigkeit im Auge behalten, wann ist ein traditionelles 2D-Aufmaß mit einer einfachen 2D-Methode zielführend und ausreichend und ab wann ist der Einsatz einer 3D-Planung geboten bzw. sinnvoll und welche Vorteile bietet die 3D-Planung? 1. Höhere Planungssicherheit und Fehlervermeidung • Frühe Problemerkennung: Durch das dreidimensionale Modell lassen sich Kollisionen und räumliche Konflikte schon in der Planungsphase identifizieren und beheben, bevor sie auf der Baustelle zu Problemen werden. • Reduzierung von Nachbesserungen: Fehler, die in einem 2D-Plan oft erst während des Baus auffallen, können frühTECHNIK Abb. 7: Punktwolke Bestandbauwerk mit umlaufender Gerüstkonstruktion Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum Abb 8a: Konstruktionszeichnung der umlaufender Gerüstkonstruktion Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum

zeitig korrigiert werden – das senkt sowohl die Kosten als auch den Zeitaufwand. 2. Effizienz und Zeitersparnis • Einheitliche Modellbearbeitung: Änderungen werden im zentralen 3D-Modell vorgenommen, was die manuelle Aktualisierung mehrerer 2D-Zeichnungen überflüssig macht. • Schnelle Abstimmung: Alle Beteiligten – vom Planer*in über den/die Statiker*in bis hin zum/zur Monteur*in – arbeiten auf demselben Datensatz, was die Kommunikation und Koordination deutlich verbessert. 3. Transparenz und Zusammenarbeit • Gemeinsame Datenbasis: Ein digitaler, 3D-gestützter Plan ermöglicht es, dass alle Projektpartner stets den aktuellen Planungsstand abrufen können. • Bessere Visualisierung: Das anschauliche Modell hilft dabei, komplexe räumliche Zusammenhänge zu verstehen und erleichtert die Abstimmung zwischen den Fachbereichen. 4. Kostenkontrolle und termingerechte Durchführung • Kosteneinsparungen: Durch die frühzeitige Erkennung von Problemen können teure Umplanungen und Verzögerungen von Projekten vermieden werden. • Planungssicherheit: Eine präzische digitale Planung führt zu einem reibungsloseren Ablauf auf der Baustelle, was letztlich zu einer schnelleren und effizienteren Umsetzung führt. 5. Möglichkeit der Integration in moderne BIM-Prozesse Da sich der Leistungsbereich des Gerüstbauhandwerkes stetig vergrößert, wird ein durchgängiger Informationsfluss (zentraler Bestandteil des Building Information Modeling = BIM) für alle Gewerke im Austausch mit dem Gerüstbau im Zuge der Projektabwicklung immer wichtiger, da bei der digitalen Bauwerksaufnahme sämtliche Gebäudedaten erfasst werden. Wenn man das digitale Aufmaß für eine 3D-Gerüstplanung nutzt, so ergeben sich bei Einsatz von modernen CAD-Programmen zu den bereits genannten Vorteilen noch folgende Effekte für die Arbeitsvorbereitung: 7 02 / 2025 TECHNIK www.peri.de Schalung Gerüst Engineering Stufe für Stufe sicher nach oben. Die neue PERI UP Treppe Public. Sicher, handlich, flexibel – und schnell montiert: Die neue PERI UP Treppe Public ergänzt das Portfolio des modularen Gerüstbaukastens mit nur sieben Bauteilen um eine Zugangslösung, die die hohen Anforderungen an öffentliche Verkehrs- und Fluchtwege erfüllt. Damit sind Sie immer auf der sicheren Seite. Jetzt informieren Anzeige Abb. 9: Bismarkturm in Bochum, Bestandsbauwerk mit umlaufender Gerüst- konstruktion, Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum

8 02 / 2025 1) Automatische Erstellung einer Materialliste mit Angabe des notwendigen Transportgewichtes. 2) Viele CAD-Programme bieten dem/der Nutzer*in auch die Möglichkeit, Kalkulationswerte im Programm zu hinterlegen und so erstellt das Programm z. B. eine automatische Kalkulation mit Montagezeiten etc. 3) Bei einer durchgehenden digitalen Datenverarbeitung, z. B. mit einem Lagerverwaltungsprogramm, kann der/die Sachbearbeiter*in des Gerüstaufstellers bei Eingabe der Baustelle das eingesetzte Gerüstmaterial sehen und die für den Betrieb TECHNIK Abb. 10: Stielstellung der Vertikalstiele mit Angabe der Anfangspunkte im 3D-Modell im Zuge der digitalen Gerüstvorplanung Quelle: Wilhelm Layher GmbH & Co KG, Güglingen-Eibensbach Anzeige Gerüstbau · Hebetechnik · Maschinenbau · Stahlbau Teupe. Kann nicht jeder. www.teupe.de

9 02 / 2025 sinnvolle Materiallogistik oder auch den gegebenenfalls notwendigen Materialkauf planen bzw. vorbereiten. 4) Die Verknüpfung der digitalen Datenverarbeitung kann im Umkehrschluss z. B. dafür sorgen, dass der/die Gerüstplaner*in direkt das planmäßig frei werdende Material für ein neues Projekt einsetzt und so der Materialfluß so effektiv wie möglich gestaltet wird. 5) Material, welches z. B. mit einem GPS-Tracker ausgestattet ist, kann durch den Einsatz einer KI automatisch ausgezählt werden, um die Daten dann für die Abrechnung oder eine betriebsinternen Nachkalkulation zu nutzen. Zu den genannten Vorteilen gibt es noch einen langfristigen Nutzen: Das erstellte 3D-Modell bleibt auch nach Fertigstellung der Gerüstplanung bzw. der Gerüstarbeiten erhalten und kann z. B. als Grundlage für Wartung, Instandhaltung und zukünftige Sanierungs- bzw. Erweiterungsmaßnahmen genutzt werden. Das macht das digitale Aufmaß wirklich nachhaltig und relativiert die das digitale Aufmaß betreffenden Kosten für alle Projektbeteiligten als auch für den/die Bauherr*in. Das nachfolgende Beispiel soll zeigen, welche aktuellen Vorteile die digitale Vermessung mit einer anschließenden Datenverarbeitung bringen kann: Die Visualisierung von Abbildung 7 als auch die Konstruktionszeichnung von Abbildung 8 zeigen dem Gerüstaufsteller alle relevanten Bauteile, die Feldeinteilungen oder die gedachten Übergange, Sonderbauteile oder Ausführungsdetails. Die virtuelle/digitale Gerüstkonstruktion ist praktisch im 1:1 Modell digital dargestellt und verdeutlicht für die eigenen Monteur*innen als auch für alle anderen Gewerke die angedachte Gerüstkonstruktion vor der tatsächlichen Montage. Mögliche Störstellen oder gegebenenfalls notwendigen Anpassungen bzw. nötige Hilfsmittel können in Abstimmung mit den Projektbeteiligten im Vorfeld umgangen, geklärt oder bestellt werden, ohne dass Zusatzkosten oder Montageunterbrechungen entstehen. TECHNIK Anzeige AGS Lohnt Sich! Einfach sicher: Das modulare Fassadengerüst AGS ags.layher.com Abb. 11: Stielstellung der Vertikalstiele mit Angabe der Anfangspunkte im 3D-Modell im Zuge der digitalen Gerüstvorplanung Quelle: Wilhelm Layher GmbH & Co KG, Güglingen-Eibensbach

10 02 / 2025 Bei einer Rundrüstung und fehlenden Bauwerksunterlagen kann der Einsatz eines 3D-Scans gegebenenfalls die Vorplanung erst möglich machen oder zumindest deutlich vereinfachen, insbesondere, wenn sich umlaufend die Gründungs- und oder Zugangssituation ändert, was das nächste Beispiel verdeutlichen soll. Der Bismarckturm in Bochum (Abb. 9) wird im Zuge der Denkmalpflege saniert. Zur Durchführung der Sanierungsarbeiten wird ein umlaufendes Arbeitsgerüst mit einseitiger Verkleidung und Gerüst-/Personenaufzug benötigt, welches auf dem Sockel bzw. dem „Kellergewölbe“ des Bismarckturmes gründet. Die Fachleute der Gerüstbau Engelmohr GmbH aus Essen haben sich der Herausforderung gestellt und in Zusammenarbeit mit der Firma Layher aus Güglingen einen 3D-Scan mit einer virtuellen Vorplanung der Gerüstkonstruktion erstellt (Abb. 10). Das bedeutet, die mögliche Gerüstkonstruktion wurde im 3D-Scan bzw. im 3D-Modell unter Berücksichtigung des notwendigen Umlaufes als auch der jeweiligen tatsächlichen Gründungssituation entworfen (Abb. 11). Die Bilder aus den Abbildungen 12 und 13 sollen zeigen, dass hier die virtuelle Welt mit der tatsächlichen Welt zusammenpassen. Die digitale Vorplanung mit Angabe der Gerüststielstellung zum Bestandsbauwerk und die tatsächliche Ausführung vor Ort passen zentimetergenau zusammen und haben so eine fortlaufende Montage der Gerüstkonstruktion ohne Anpass- und Umbauarbeiten erst möglich gemacht. Ergänzend dazu konnte eine VorbeTECHNIK PLANUNG, BERATUNG, SCHULUNG UND GUTACHTEN IM GERÜSTBAU Ingenieure Tomshöfer und Partner Zu den Kämpen 2a • 44791 Bochum Tel. 0234-5880733 • Fax 0234-5880734 info@ingenieure-am-werk.de www.ingenieure-am-werk.de Anzeige Abb. 12: Gründungssituation der umlaufenden Gerüstkonstruktion bei der Montage, Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum Abb. 13: Gründungssituation der umlaufenden Gerüstkonstruktion bei der Montage, Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum

11 02 / 2025 messung erfolgen, um die notwendige Durchstützung im Kellergewölbe im Vorfeld ausreichend zu dimensionieren bzw. dessen Lage ebenfalls vor der Montage einzumessen (Abb. 14). Zusammenfassend kann der 3D-Scan von Bestandsbauwerken in Verbindung mit der digitalen Weiterverarbeitung viele Vorteile für die gegebenenfalls notwendige 3D-Gerüstplanung, der Materiallogistik als auch der Arbeitsvorbereitung im Gerüstbau bieten. TECHNIK Heiko Tomshöfer, geboren 1970, ist Stahlbauingenieur, Schweißfachingenieur und Korrosionsschutzbeauftragter. Seit 1998 liegt sein Aufgabenschwerpunkt bei Sonderkonstruktionen in den Bereichen Traggerüstbau, Stahlbau und Mischkonstruktionen aus Arbeits- und Schutzgerüsten in Kombination mit Traggerüstelementen. 2016 gründete er das Ingenieurbüro Tomshöfer & Partner mit dem Motto „Aus der Praxis für die Praxis“. Das Dienstleistungsangebot hat den Schwerpunkt Statik und Konstruktion in allen Bereichen des Gerüstbaus inklusive Beratung, Schulung und der Möglichkeit, Sonderteile wirtschaftlich sinnvoll herzustellen. Tomshöfer + Partner • Dipl.-Ing. Heiko Tomshöfer Zu den Kämpen 2a • D-44791 Bochum • Tel. +49 234 5880733 info@ingenieure-am-werk.de • www.ingenieure-am-werk.de Abb. 14: Durchstützung im „Kellergewölbe“ bei der Montage Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum GERÜSTE MIETE ICH BEI GVH, IST DOCH KLAR! Für alles gerüstet mit GVH Wir bieten für jedes Projekt die richtigen Gerüste in sicherer Qualität und ausreichenden Mengen. Gerüstvermietung Horst GmbH Max-Planck-Straße 4 25358 Horst Design: sternklar.com www.gv-horst.de Telefon 04126 / 39 33 79 Anzeige

12 02 / 2025 Die arbeitsmedizinische Untersuchung Angebots- und Pflichtvorsorge im Gerüstbaubetrieb Unternehmer*innen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter*innen arbeitsmedizinisch betreuen zu lassen. Für das Gerüstbauhandwerk kommen aufgrund der vielschichtigen Belastungen, resultierend durch die unterschiedlichen Tätigkeiten und Arbeitsumgebungen, gleich mehrere Untersuchungen in Betracht. Um die entsprechenden Untersuchungen herausfiltern zu können, bedarf es einer umfangreichen Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf die auszuführenden Tätigkeiten und auf die vorherrschenden Gefährdungen aus der Arbeitsplatzumgebung. Dieser Artikel beleuchtet die einzelnen Themenfelder der Arbeitsmedizin und gibt einen Hinweis darauf, welche Untersuchungen für das Gerüstbauhandwerk relevant sind. Grundsätzlich wird im Bereich der arbeitsmedizinischen Untersuchungen in zwei Kategorien unterschieden. Zum einen die arbeitsmedizinische Vorsorge und zum anderen die Eignungsuntersuchung. Arbeitsmedizinische Vorsorge Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein Teil der arbeitsmedizinischen Prävention und ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Ziel der Verordnung ist es, arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Zugleich soll sie auch einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit leisten. ARBEITSSICHERHEIT Art der Untersuchung Ziel der Untersuchung Beispielhafte Anlässe Informationen an den Unternehmer Rechtliche Grundlagen Arbeitsmedizinische Vorsorge Pflicht- Vorsorge Der/die Unternehmer*in muss eine Vorsorge veranlassen. Die Teilnahme ist Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit. Es besteht Mitwirkungspflicht! Arbeiten mit Asbest und Hartholzstaub, Feuchtarbeit regelmäßig mehr als 4 Std./T, Lärm ab Lex, 8h = 85 dB(A), Hand-Arm-Vibrationen ab A(8) = 5 m/s² Die Anwesenheit wird bestätigt. ArbMedVV § 4 mit Anhang Teil 1 (1), Teil 2 (1) und Teil 3 (1) Angebots- Vorsorge Der/die Unternehmer*in muss eine Vorsorge regelmäßig anbieten. Das Angebot muss persönlich und in Textform erfolgen. Schädlingsbekämpfung nach GefStoffV, Feuchtarbeit regelmäßig mehr als 2 Std./T, Lärm ab Lex, 8h = 80 dB(A), Hand-Arm-Vibrationen ab A(8) = 2,5 m/s² Die Anwesenheit wird bestätigt. ArbMedVV § 5 mit Anhang Teil 1 (2), Teil 2 (2) und Teil 3 (2) Wunsch- Vorsorge Der/die Unternehmer*in muss den Beschäftigten regelmäßige Vorsorge ermöglichen, wenn diese gewünscht ist. Es sei denn, es ist nicht mit einem Gesundheitsschaden durch diese Tätigkeit zu rechnen. Belastungen unter den genannten Grenzen der Angebotsvorsorge, z. B. Feuchtarbeit regelmäßig weniger als 2 Std./T Die Anwesenheit wird bestätigt. ArbSchG § 11, ArbMedVV § 5a Nach- gehende Vorsorge Angebotsvorsorge für Beschäftigte und ehemals Beschäftigte nach Beendigung von Tätigkeiten mit möglicherweise verzögert auftretenden Gesundheitsbeeinträchtigungen. Nach Umgang mit krebserzeugenden Stoffen Die Anwesenheit wird bestätigt. ArbMedVV § 5 (3) mit Anhang Teil 1 (3) Eignungs- Untersuchung Klärung der gesundheitlichen Eignung der Bewerber*innen und der Beschäftigten. Schutz Dritter und der Allgemeinheit. Es besteht Mitwirkungspflicht! Fahrerlaubnisverordnung, Strahlenschutzverordnung Die Anwesenheit wird bestätigt sowie „tauglich ja/ nein“. Diagnosen bzw. Befunde unterliegen der Schweigepflicht. Arbeits- oder Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Gesetze und Verordnungen, Fürsorgepflicht des/ der Arbeitgeber*in Tabelle 1: Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchung; Quelle: BG BAU

13 02 / 2025 Die Arbeitsmedizinische Vorsorge wird folgt unterteilt: • Pflichtvorsorge Vor Aufnahme der Tätigkeit, als Voraussetzung für bestimmte Tätigkeiten • Angebotsvorsorge Muss regelmäßig angeboten werden • Wunschvorsorge Muss regelmäßig ermöglicht werden, wenn gewünscht • Nachgehende Vorsorge Muss nach Beendigung der Tätigkeit bei möglichen verzögerten Gesundheitsbeeinträchtigungen angeboten werden Eignungsuntersuchung Durch die Eignungsuntersuchung soll festgestellt werden, ob die individuellen Leistungsvoraussetzungen der Beschäftigten in Bezug auf die körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen der durchzuführenden Tätigkeiten entsprechen. Bitte beachten Sie: Sowohl Eignungs- als auch Pflichtvorsorgeuntersuchungen sind vor Aufnahme der Tätigkeit gemäß § 4 Pflichtvorsorge (1) und (2) der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), sowie § 3 (1) Grundpflichten des Arbeitsgebers des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) durchzuführen. Verstöße gegen die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, wobei die Höhe des Bußgeldes vom jeweiligen Verstoß abhängt. Allgemein können Bußgelder von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Die genaue Höhe des Bußgeldes bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalls und liegt im Ermessen der zuständigen Behörden. Hinweis: Bei vorsätzlichen Verstößen, die das Leben oder die Gesundheit von Beschäftigten gefährden, kann dies gemäß § 10 (2) der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Verbindung mit § 26 (2) des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) als Straftat geahndet werden (Tabelle 1). Der/die Unternehmer*in ist gemäß § 7 (2) „Befähigung für Tätigkeiten“ der DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention dazu verpflichtet, geeignetes Personal für die anfallenden Tätigkeiten auszuwählen. Dies stellt aufgrund der Komplexität des Gerüst- bauhandwerks alle beteiligten regelmäßig vor Herausforderungen. Aus diesem Umstand heraus, ergibt sich zwangsläufig Handlungsbedarf in Bezug auf die arbeitsmedizinische Betreuung, was sich aufgrund rückläufiger Verfügbarkeit von Arbeitsmediziner*innen als zunehmend schwierig erweist. Umso mehr bedarf es hier einer entsprechenden Vorplanung bzw. Vorlaufzeit, denn nicht alle Untersuchungen lassen sich über den Arbeitsmedizinischen Dienst der BG BAU abbilden. In diesem Fall ist der/die Unternehmer*in gezwungen, sich nach alternativen Anbietern umzusehen. Der angekündigte Wegfall von Eignungsuntersuchungen im Angebot des ASD der BG BAU zum Jahreswechsel hin, sorgte zusätzlich noch für eine Verunsicherung in der Gerüstbaubranche. Eine mögliche Erklärung für diese Umstrukturierung begründet sich wohlmöglich aus dem Umstand, dass der AMD der BG BAU seine Aufgaben grundsätzlich auf Arbeitsmedizinische Vorsorge und präventiven Gesundheitsschutz ausgerichtet hat. Dieses Dienstleistungsportfolio ist im Gegensatz zur Eignungsuntersuchung über die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt und somit begründet. ARBEITSSICHERHEIT www.peri.de Schalung Gerüst Engineering Jetzt noch mehr einrüsten. UPgrade für den PERI UP Gerüstbaukasten. Für alle, die hoch hinaus wollen. Sichere öffentliche Zugangslösungen, revolutionärer Baustellenschutz und Fassadengerüste für höchste Anforderungen: Das InnovationsTrio aus PERI UP Treppe Public, PERI UP Cladding und dem Easy Stiel Evo erweitert den Gerüstbaukasten um neue Möglichkeiten. Jetzt informieren Anzeige

14 02 / 2025 ARBEITSSICHERHEIT Im August letzten Jahres wurde seitens der Gesetzlichen Unfallversicherung eine neue Empfehlung zur Arbeitsmedizinischen Betreuung herausgegeben. Die wesentliche Änderung bestand in der Abänderung der G-Nummern in Kurzbezeichnungen. Einige Empfehlungen werden somit als Vorsorge und als Eignungsuntersuchung ausgewiesen. Ein Beispiel hierfür ist z. B. die G26 „Atemschutzgeräte“. Diese wird nun künftig als „Atemschutzgeräte (Vorsorge)“ E ASG und einmal als „Atemschutzgeräte (Eignung)“ E ASG (Eignung) geführt. Ob diese Untersuchung noch beim AMD der BG BAU durchgeführt werden kann, hängt von der zuständigen Dienststelle des AMD ab und muss gegebenenfalls im Einzelfall geprüft werden. Welche arbeitsmedizinischen Untersuchungen konkret durchgeführt werden müssen, ist vom Leistungsportfolio der einzelnen Betriebe abhängig und muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit ermittelt werden. In der Regel stechen dabei folgende Tätigkeiten hervor, bei denen eine Eignungsuntersuchung empfehlenswert ist: • Arbeiten mit Absturzgefahr • Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten • Atemschutzgeräte • Überdruck (Arbeiten in Druckluft und Taucharbeiten) DGUV Empfehlung Kurzbezeichnung bisheriger DGUV Grundsatz bisherige G-Nr. Arbeiten mit Absturzgefahr E ABS (Eignung) Arbeiten mit Absturzgefahr 41 Asbest E ASB Mineralischer Staub, Teil 2: Asbestfaserhaltiger Staub 1.2 Atemschutzgeräte (Vorsorge) Atemschutzgeräte (Eignung) E ASG E ASG (Eignung) Atemschutzgeräte 26 Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen E MSB Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen 46 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten E FSÜ (Eignung) Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten 25 Hartholzstaub E HHS Hartholzstäube 44 Hitzearbeiten E HTZ Hitzearbeiten 30 Kältearbeiten E KLT Kältearbeiten 21 Lärm E LRM Lärm 20 Natürliche optische Strahlung (Sonnenstrahlung) E NOS – – Schweißen und Trennen von Metallen E STM Schweißrauche 39 Silikogener Staub E SIS Mineralischer Staub, Teil 1: Silikogener Staub 1.1 Staubbelastung E STB Staubbelastung 1.4 Tätigkeiten an Bildschirmgeräten E TBS Bildschirmarbeitsplätze 37 Taucherarbeiten (Vorsorge) Überdruck (Arbeiten in Druckluft und Taucherarbeiten) E TAU E ÜDR (Eignung) Überdruck 31 Tabelle 2: Übersicht AMD-Liste Gerüstbau; Quelle: Ingenieure Tomshöfer und Partner www. www. Auf Sicherheitsnetze von Huck können Sie sich verlassen! www.huck.net · www.huck.net Verkauf, Vermietung und Montage von Personenauffangnetzen. Manfred Huck GmbH Asslarer Weg 13-15 · 35614 Asslar-Berghausen Tel.: +49 (0) 6443 63-0 · Fax: +49 (0) 6443 63-29 www.huck.net · email: sales.de@huck.net Anzeige

15 02 / 2025 In der Tabelle 2 sind weitere DGUV Empfehlungen aufgelistet, die für einen klassischen Gerüstbaubetrieb in Frage kommen könnten. Fazit Im Gerüstbauhandwerk sind aufgrund der vielseitigen Belastungen und Gefährdungen eine Reihe spezifischer arbeitsmedizinischer Untersuchungen erforderlich. Die Wahl der passenden Untersuchungen muss im Rahmen einer detaillierten Gefährdungsbeurteilung erfolgen, da je nach Tätigkeit und Arbeitsumgebung unterschiedliche Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen in Betracht kommen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit spielt hierbei eine zentrale Rolle. Sie unterstützt den/die Unternehmer*in nicht nur bei der Gefährdungsbeurteilung, sondern auch bei der Auswahl der notwendigen Untersuchungen und der Abstimmung mit Betriebsärzten. Durch eine vorausschauende Planung und eine umfangreiche arbeitsmedizinische Betreuung, kann sichergestellt werden, dass die Gesundheit und somit auch die Leistungsfähigkeit aller Beschäftigten erhalten bleibt, was sich wiederum positiv auf die Produktivität auswirkt. ARBEITSSICHERHEIT Nils Bücker, geboren 1981, ist Gerüstbauermeister, geprüfter Betriebswirt (HwO) und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Ausbildung zum Gerüstbauer beendete er 2003 bei der HWK zu Dortmund und arbeitete anschließend als Monteur und Kolonnenführer. 2008 wechselte er in die Bauleitung. Sein Wirkungsradius erstreckte sich vom klassischen Fassadengerüst über Industriegerüste im Raffinerie- und Energiesektor bis hin zu Sonderkonstruktionen aus Arbeits- und Schutzgerüsten in Kombination mit Traggerüst- elementen für Brückensanierungen. Seit 2018 beschäftigt er sich intensiv mit den Fragen rund um den Arbeitsschutz im Gerüstbau. Tomshöfer + Partner • Nils Bücker Zu den Kämpen 2a • D-44791 Bochum Tel. +49 234 5880733 • Mobil +49 152 08926191 n.buecker@ingenieure-am-werk.de • www.ingenieure-am-werk.de 4WOCHEN FÜR NÜSSE! Ein Angebot der Scafom-rux rental GmbH Details und Teilnahmebedingungen unter www.scafom-rux.de/smart/super-rs/ oder Tel. +49 2331 47 09 333 SUPER-RS STRONGER. TOGETHER. Anzeige

16 02 / 2025 Den Arbeitsschutz im Gerüstbauunternehmen organisieren 16 Schritte zur Arbeitsschutzorganisation mit System. Schritt 14: Zeitlich befristet Beschäftigte integrieren Jede*r Gerüstbauunternehmer*in ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Büro, im Betrieb und auf den Baustellen zu organisieren. In dieser Artikelserie werden die sehr komplexe Aufgabenstellung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes in 16 Schritten erläutert und damit die sehr große Aufgabe in kleine, überschaubare Teilsegmente zerlegt, die nacheinander bearbeitet werden. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie als Gerüstbauunternehmen bei der Integration von zeitlich befristet Beschäftigten beachten müssen. 1.Keine externen Leiharbeitnehmer*innen erlaubt Für die Beschäftigung von zeitlich befristeten Arbeitnehmer*innen im Gerüstbau gelten spezifische rechtliche Regelungen. Die Arbeitnehmerüberlassung, insbesondere das Entleihen von Arbeitskräften externer Agenturen, ist im Bauhauptgewerbe grundsätzlich verboten. Dies bedeutet, dass Leiharbeitnehmer*innen im Gerüstbau nicht beschäftigt werden dürfen. Die einzige Ausnahme bildet die Möglichkeit der Arbeitnehmerüberlassung zwischen Betrieben des gleichen Gewerkes untereinander. Das Ziel dieser Regelung ist es, die Arbeitsbedingungen auf Baustellen zu verbessern und sicherzustellen, dass auch befristet beschäftigte Mitarbeiter*innen nicht ohne ausreichende Fachkenntnisse oder mangelnden Erfahrungen in diesem gefährlichen Bereich arbeiten müssen. 2. Praktikant*innen Die wohl häufigste befristete Einstellung in Gerüstbauunternehmen sind Praktikant*innen. Die Beschäftigung von Praktikant*innen erfordert jedoch eine sorgfältige Vorbereitung, um die Gesundheit und Sicherheit zu sichern. In jedem Fall müssen die Personen eine ausführliche Erstunterweisung erhalten, um über die Gefahren am Arbeitsplatz aufgeklärt zu werden. Je nach bisherigen Erfahrungen und Aus- bzw. Fortbildungen ist hier streng darauf zu achten, was der Person tatsächlich zugetraut werden kann und in welchen Tätigkeitsbereichen die Unterweisung besonders sorgfältig erfolgen muss, um keine Unfälle bzw. Gesundheitsschäden zu riskieren. Für Praktikant*innen gilt noch viel strenger, was eigentlich ohnehin für alle Beschäftigten beachtet werden muss: keine Tätigkeiten ausüben lassen, in denen keine Unterweisung stattgefunden hat. Praktikant*innen müssen mit der notwendigen persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ausgestattet werden und sind verpflichtet, diese durchgehend zu tragen. Hierzu gehört insbesondere auch die Absturzsicherung, falls die Praktikant*innen in höheren Bereichen arbeiten. Auf das korrekte Anlegen und den richtigen Umgang mit der PSA muss durch erfahrene Beschäftigte geachtet werden. Die zeitweise eingesetzten Personen sollten immer nur unter Aufsicht arbeiten und von besonders gefährlichen und/oder riskanten Arbeiten ferngehalten werden. Die Begleitung der Praktikant*innen geht bestenfalls über die Tätigkeitsaufsicht hinaus. Stellen Sie den kurzweilig Beschäftigten eine feste Ansprechperson mit viel Erfahrung an die Seite, eine Art Mentor, die durchgehend für die Person da ist und Fragen beantworten kann. 3. Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilungen sollten ohnehin im Betrieb bereits vorhanden sein und alle aktuellen Arbeitsbedingungen berücksichtigen bzw. mit Schutzmaßnahmen versehen. Dennoch sollten vor dem Einsatz von zeitlich befristet BeschäftigARBEITSSICHERHEIT  Arbeitsschutzportal www.basiss-net.de  Regelbetreuung und persönliche Unterstützung im Betrieb  Mitarbeiterunterweisungen und Schulungen Arbeitssicherheit einfach. sicher. digital. Kalckreuthstr. 4  10777 Berlin E-Mail: siekmann@basiknet.de Die Spezialisten für Arbeitsschutz im Gerüstbauerhandwerk Anzeige

17 02 / 2025 ten die Gefährdungsbeurteilungen überprüft werden, ob noch Inhalte ergänzt werden müssen. Bei Praktikant*innen kann z. B. das Jugendarbeitsschutzgesetz relevant werden. 4.Die Ausnahme: Kollegenhilfe Wie bereits erwähnt, dürfen im Gerüstbau keine Beschäftigten durch externe Dienstleister zeitweise beschäftigt werden. Die übliche Arbeitnehmerüberlassung ist im Bauhauptgewerbe grundsätzlich untersagt. Betriebe dürfen innerhalb eines Wirtschaftszweiges die Kollegenhilfe nach § 1 AÜG in Anspruch nehmen. In Situationen, in denen ein Betrieb Kurzarbeit anmelden oder sogar Beschäftigte entlassen müsste, kann es sein, dass ein Branchenkollege gerade auf der Suche nach qualifiziertem Personal ist. So kann allen Beteiligten geholfen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der überlassende Betrieb weniger als 50 Beschäftigte hat er und muss mindestens 3 Jahre vom Sozialkassentarif erfasst worden sein. Jedoch sollte klar sein, dass die Kollegenhilfe kein wirksames Instrument gegen den Fachkräftemangel ist, um neues Personal zu rekrutieren. Es hilft allenfalls zur Überbrückung und kann beiden Seiten helfen, die Beschäftigung weiter fortzuführen. ARBEITSSICHERHEIT BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH Kalckreuthstraße 4 • D-10777 Berlin Dr. Michael Meetz • Tel. 0177 301 55 93 • meetz@basiknet.de Sascha Lohmann • Tel. 0178 580 41 37 • lohmann@basiknet.de Anzeige • Schnelle, einfach Montage • Deckt Brüstungsbreiten von bis zu 80 cm ab • Aufgrund der stabilen Bauart mit Gitterträgern bis 5 m Länge kombinierbar • Maximale Arbeitsbreite bei Dacharbeiten durch den außenliegenden Rohrstutzen • Auch bei Balkonarbeiten einsetzbar (Fußspindel nicht im Lieferumfang enthalten) GELOG Attika-Brüstungsklemme Spannweite bis 80 cm www.gelog-system.de • Tel. 02935 9686790 • info@gelog-system.de Animations lm NEU Spannweite bis 30 cm

02 / 2025 • www.geruestbauhandwerk.de 18 Komplexes Thema: Technik-Seminar befasst sich mit Gerüstverankerungen Knapp 300 Teilnehmende kamen Anfang März im Steigenberger Airport Hotel in Frankfurt/Main zum Technik-Seminar des Bundesverbands Gerüstbau zusammen. Im Fokus stand dabei das komplexe Thema „Gerüstverankerungen“. Eines wurde schnell klar: Beim Verankern von Gerüsten gibt es kein „Schema F“. Zwar wird das Thema in verschiedenen Normen und Vorschriften erwähnt, klare und eindeutige Regeln lassen sich daraus allerdings nicht ableiten. Viele üblicherweise zum Verankern von Gerüsten verwendete Materialien besitzen beispielsweise keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Das alles hat technische Gründe: So ist das Verankern in hohem Maße vom Verankerungsgrund abhängig. Während Stahlbeton recht gut eingeschätzt werden kann, sieht dies etwa bei Mauerwerk ganz anders aus: Denn wer weiß schon, wie es unter dem Putz genau aussieht, welche Art Mauerwerk ehemals verbaut wurde und wo Fugen oder Fehlstellen sind. Historische Gebäude bergen obendrein aus heutiger Sicht oft sonderbare Wandaufbauten. Gegebenenfalls sind hier außerdem Denkmalschutzauflagen zu beachten. Vorhang- und Glasfassaden stellen Gerüstbauunternehmen ebenfalls vor beträchtliche Herausforderungen. Noch kniffliger ist die Lage, wenn Wärmedämmverbundsysteme oder Holzverschalungen im Spiel sind. Die Verankerung des Gerüstes muss hier mit besonderer Sorgfalt geplant und umgesetzt werden. Die Teilnehmenden für die Komplexität des Themas zu sensibilisieren, war eines der Ziele des Seminars. Viele Referenten hatten hierzu Fallbeispiele mit Fotos und Zeichnungen mitgebracht, um die unterschiedlichen Verankerungssituationen und dabei auftretende Problemlagen anschaulich darzustellen. Ein juristischer Vortrag legte darüber hinaus den Fokus auf die rechtlichen Aspekte und die Vertragsgestaltung. Aber natürlich wurden auch Lösungswege aufgezeigt. Hierbei fällt der Planung und dem Austausch mit Bauherr*innen eine entscheidende Rolle zu. Denn nur, wer die Baukonstruktion gut kennt und über das Bauvorhaben genau Bescheid weiß, kann in Sachen Verankerung die richtigen Entscheidungen treffen. Einige Referenten stellten zudem Produktlösungen für unterschiedliche Ankersituationen vor – und warnten vor Billigware aus Fernost. Abschließend appellierte Frank Dostmann, Vizepräsident des Bundesverbands, an die Teilnehmenden, das Thema trotz aller Schwierigkeiten ernst zu nehmen: „Machen Sie sich Gedanken, nehmen Sie sich Zeit!“ Eine falsche Verankerung könne schließlich schwerwiegende Folgen haben. „Dann kommt es schnell zu einem Unfall mit Personenschaden“, so Dostmann. Technik- Seminar

www.geruestbauhandwerk.de • 02 / 2025 19 Weiterbildung und Netzwerken im Norden Mitte Februar trafen sich knapp 100 Gerüstbauunternehmer*innen sowie Vertreter*innen von Herstellerfirmen in Hamburg zur diesjährigen Gerüstbauunternehmertagung der Landesbereiche Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Traditionsgemäß bekommen bei dieser Tagung, die in Zusammenarbeit mit der BG BAU veranstaltet wird, die Themen Unfallgeschehen und Prävention besonderes Gewicht. In diesem Jahr ging der Referent der BG BAU, Heye Heykes, unter anderem speziell auf die Pflichten der Gerüst- nutzer*innen ein. Demnach ist die regelmäßige Inaugenscheinnahme durch die Nutzer*innen ein wichtiges Instrument, um die Sicherheit des Gerüsts über die Bauzeit zu gewährleisten. Auch Mängel, wie beispielsweise nicht bestimmungsgemäße Veränderungen, die während der Nutzung erkannt werden, können auf diese Weise schnell behoben und Unfälle vermieden werden. Dass Nutzerschulungen sehr empfehlenswert sind, machte Heykes anhand eines Unfallbeispiels deutlich, bei dem Maurer ein Gerüst mit Steinen erheblich überlastet und so zum Einsturz gebracht hatten. Des Weiteren erläuterte Heykes den Teilnehmenden die Ende 2024 verschickten Schreiben zu den Änderungen beim ASD der BG BAU, insbesondere bezüglich des Angebots an Eignungsuntersuchungen. In seinem ausführlichen Vortrag zur Thematik konnte Heykes einige Missverständnisse ausräumen und offene Fragen beantworten. Um Prävention ging es auch am zweiten Tag, als Vertreter der Firmen Würth und Ottobock verschiedene Exoskelette vorstellten. Derzeit stehen verschiedene Produkte zur Verfügung, die den Bewegungsapparat von Handwerker*innen entlasten. Auch in Sachen muskelunterstützender Technologien seien in näherer Zukunft weitere hilfreiche Entwicklungen zu erwarten. Die Möglichkeiten moderner Computertechnik brachte der Landesbevollmächtigte von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau für Hamburg, Christopher Busch, den Teilnehmenden näher. Dazu hatte er eine VR-Brille mitgebracht, die der Unternehmer speziell bei der Azubigewinnung einsetzt. Bei überschaubarem Kostenaufwand kann er damit interessierten jungen Menschen den Beruf des/der Gerüstbauer*in auf Messen und sonstigen Veranstaltungen näherbringen. Anschließend stand die neue Gefahrstoffverordnung auf dem Programm. Wolfgang Schäfer von der Geschäftsstelle in Köln legte die neuen Inhalte zur vermeintlichen Informations- und Mitwirkungspflicht des Veranlassers bei der Asbest- erkundung dar und machte die Verschiebung der Verantwortlichkeiten hin zum ausführenden Handwerksunternehmen deutlich. Der Abschluss des zweiten Tages stand unter dem Motto „Künstliche Intelligenz: Werkzeuge für das Handwerk“. Dazu hatten Sandra Holm und David Trapp vom Mittelstand-Digital Zentrum Hamburg neben einem umfangreichen Vortrag zur aktuellen Entwicklung von KI-Tools zwei Workshops vorbereitet. So konnten sich die Teilnehmenden ganz konkret über handwerkstaugliche Tools informieren und austauschen. Insgesamt zeigten sich die Landesbevollmächtigten Christopher Busch (Hamburg), Leif Ebsen (Schleswig-Holstein) und Sven Lipke (Bremen) mit der Veranstaltung sehr zufrieden. Sowohl thematisch als auch in Bezug auf das Angebot am Tagungsort, dem Gastwerk Hotel in Hamburg-Altona, waren es zwei gelungene Tage, in denen sich die Gerüstbauer*innen aus dem Norden Deutschlands umfangreich weiterbilden und intensiv netzwerken konnten. Unternehmertagung WEITERE INFORMATIONEN BUNDESINNUNG für das GERÜSTBAUer-Handwerk • Corina Amenda: c.amenda@geruestbauhandwerk.de Rösrather Str. 645 • 51107 Köln • Tel. 0221 87060-0 • Fax 0221 87060-90 • www.geruestbauhandwerk.de Bei Interesse an einer Mitgliedschaft in der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk/dem Bundesverband Gerüstbau e. V., sprechen Sie uns bitte an.

02 / 2025 • www.geruestbauhandwerk.de 20 Jetzt anmelden: Groß-Seminar 2025 „Gerüste an komplexen Gebäudestrukturen“ lautet das Thema des diesjährigen Groß-Seminars von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau. Die Veranstaltung findet am 7. und 8. November 2025 im Maritim Airport Hotel Hannover statt. Anmeldeschluss ist der 25. September. Die Umsetzung von Gerüstarbeiten folgt immer gleichen Prozessen. Von der Angebotsbearbeitung bis hin zur Abrechnung sind die einzelnen Abwicklungsschritte nahezu identisch. Ausschlaggebend für den wirtschaftlichen Erfolg ist jedoch eine von Beginn an richtige und vollständige Erfassung der Aufgabenstellung. Während ebene Fassadenflächen und übliche Dachformen geübte Praxis für Gerüstbauunternehmen bedeuten, können komplexe Gebäudestrukturen fachliche und wirtschaftliche Fallstricke verbergen. Unebene, zu kleine oder nicht tragfähige Standflächen erschweren die Gründung. Gewölbte oder zerklüftete Wandflächen erschweren die Anpassung der Belagkante an die Gebäudeform unter Einhaltung minimaler oder maximaler Wandabstände. Verschachtelte Gebäudeteile erfordern Überbrückungen, Kragarme oder Abfangungen von Gerüstabschnitten. Geringe Platzverhältnisse und mangelnde Zugänglichkeiten erschweren den Transport. Nicht zuletzt erhöhen verschachtelte Gebäudeteile den Aufwand für die Gerüstkonstruktion insgesamt. Ausgehend von einer eindeutigen und erschöpfenden Beschreibung des Leistungssolls, welche durch Fotos, Grundrisse, Schnitte oder digitale Modelle erreicht werden kann, bekommen Bieter*innen ein Bild von dem zu erstellenden Gerüst. Eine komplexe Gebäudestruktur stellt erhöhte Ansprüche an die Planung und Konstruktion des Gerüstes, die sich in den angebotenen Preisen wiederfinden müssen. Um alle Parameter sicher zu berücksichtigen, hilft die Anwendung eines Projektleitfadens. Beim diesjährigen Groß-Seminar 2025 in Hannover werden Expert*innen aus dem Kreis der Gerüstbauunternehmen, der Ingenieurbüros und den Bereichen Recht und Betriebswirtschaft über technische, wirtschaftliche und rechtliche Anforderungen referieren und den Teilnehmenden Vorschläge für mehr Effizienz und Sicherheit bei der Umsetzung von Gerüsten an komplexen Bauwerken unterbreiten. Sämtliche Informationen zur Hotelbuchung sowie zur Seminaranmeldung finden Sie auf der Homepage der Bundesinnung in der Rubrik „Seminare und Veranstaltungen“. Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich Veranstaltungen unter veranstaltungen@geruestbauhandwerk. de bzw. Telefon 0221 87060-16 gerne zur Verfügung. Ankündigung Groß-Seminar 2025 Ende Mai: Gerüstbaubranche kommt in Hamburg zusammen Nur noch wenige Wochen, dann versammelt sich die Gerüstbaubranche in Hamburg zur ihrer Bundesfachtagung. Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau freuen sich über die hohen Teilnehmerzahlen, die die Bedeutung der Veranstaltung für das Gewerk unterstreichen. Los geht es am 22. Mai mit einem Willkommensabend. Wie immer ist Tagung an die Jahreshauptversammlungen der beiden Organisationen gekoppelt. In diesem Rahmen stehen diesmal Vorstands- bzw. Präsidiumswahlen an. Zugleich wird das langjährige Vorstandsmitglied Holger Budroweit in den Ruhestand verabschiedet. Inhaltlich deckt die Veranstaltung ein breites Themenspektrum ab: Neben den aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen und den Erwartungen an die neue Bundesregierung steht das Thema Künstliche Intelligenz (KI) im Fokus. Diesem ist der traditionelle „Talk im Gerüst“ im Bundesfachtagung 2025

www.geruestbauhandwerk.de • 02 / 2025 21 Gerüst gewidmet. Der Fachvortrag befasst sich mit einem besonders spannenden Sanierungsprojekt einer Autobahnbrücke in Hessen. Die Tagung endet am 24. Mai mit einem gemeinsamen Ausflug. „Wir freuen uns sehr über den hohen Zuspruch zu unserer Bundesfachtagung“, betont Sabrina Luther, Geschäftsführerin von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau. „Das zeigt einmal mehr, dass Zusammenhalt in unserer Branche großgeschrieben wird, auch und besonders in herausfordernden Zeiten.“ Gewerksfremde Arbeiten Urteil stärkt Rechtsauffassung der Bundesinnung In einem aktuellen Fall hat sich das Landgericht Frankfurt a. M. mit der möglichen Verpflichtung eines Handwerkers zur Verrichtung einer gewerksfremden Arbeit befasst. In einem Wohnhaus im Taunus war im Winter an der Außenwand eine Wasserleitung eingefroren. Sie diente auch der Bewässerung der Loggia im ersten Obergeschoss. Der von dem Hauseigentümer zur Reparatur beauftragte Inhaber eines Heizungs- und Sanitärbetriebes kappte die Wasserleitung auf Höhe des Kellergeschosses. Außerdem öffnete er die Holzverkleidung an der Loggia, um den dort am Ende der Leitung angebrachten Wasserhahn zu entfernen und die Leitung stillzulegen. Hinter der Holzverkleidung befand sich ein Hohlraum. Der Heizungsinstallateur schloss die Holzverkleidung zum Schluss seiner Arbeiten nicht. Rund zwei Monate später bemerkte der Hauseigentümer Kratzgeräusche auf dem Dach. Es waren dort Waschbären eingedrungen. Er informierte den Installateur per WhatsApp darüber, der kurz darauf die Holzverkleidung an der Loggia provisorisch verschloss. Im Sommer nahmen die Kratzgeräusche erheblich zu. Ein Kammerjäger öffnete die Holzverkleidung am Dach. Es kamen vier junge Waschbären und ein Muttertier zum Vorschein, die mit einer Lebendfalle eingefangen wurden. Der Hauseigentümer ließ die Holzverkleidung an Loggia und Dach nun von einem Schreiner mit neuem Holz fachgerecht verschließen. In dem Rechtsstreit vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main verlangte der Hauseigentümer von dem Heizungsinstallateur Ersatz der Kosten für den Kammerjäger und für die Schreinerarbeiten in Höhe von rund 6.750 Euro. Die Kammer wies die Klage mit Urteil vom 17.05.2024 (Az. 2-02 O 578/23) ab. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass das Wiederverschließen der geöffneten Holzverkleidung nicht Teil der Hauptleistungspflicht des Installateurbetriebs gewesen ist. Hierzu seien Arbeiten mit Holz nötig gewesen, die in den Fachbereich eines Schreiners fallen und außerhalb des typisierten Aufgaben- und Fachgebiets eines Heizungs- und Sanitätsbetriebs liegen. Diese gewerksfremden Arbeiten sind somit nicht Bestandteil des Auftrags über die Reparatur einer an der Hausaußenwand verlegten Kaltwasserleitung. Auch aus der Tatsache, dass der Beklagte die Holzverkleidung entfernt hat, ergibt sich keine Pflicht zur Wiederherstellung. Diese wurde zudem weder schriftlich noch mündlich vereinbart. Zwar ist der Auftragnehmer verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen bzw. Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um Schäden anderer – insbesondere seines Vertragspartners – zu verhindern. Er muss aber nicht für alle denkbaren, auch entfernten Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge treffen – im gegebenen Fall also die Einnistung von Waschbären. Vielmehr genügen solche Vorkehrungen, die zur Beseitigung der Gefahren erforderlich und zumutbar sind, wie z. B. eine Absturzsicherung bei einer Deckenöffnung. Das Urteil hat auch Bedeutung für den Gerüstbau. So stärkt es die Rechtsauffassung der Bundesinnung Gerüstbau, dass das fachgerechte Verschließen von Ankerlöchern eine gewerksfremde Tätigkeit ist, die nicht zum Leistungssoll des Gerüstbauunternehmers zählt.

02 / 2025 • www.geruestbauhandwerk.de 22 Neue Materialien online abrufbar Zahlreiche neue Unterrichtsmaterialien mit Bezug zum Gerüstbau sind in den vergangenen Wochen auf dem Portal „Handwerk macht Schule“ online gegangen. Weitere folgen in den kommenden Monaten. Für den Chemieunterricht wurde die Einheit „Korrosionsschutz – Herausforderungen und Lösungsansätze“ entwickelt. Beispiele stammen unter anderem aus dem Gerüstbau, wo das Thema Korrosion bekanntlich eine wichtige Rolle spielt. Auch das neue Arbeitsblatt zum Hebelgesetz stellt Bezüge zum Gerüstbau her, um Schüler*innen die praktische Bedeutung des theoretischen Wissens zu veranschaulichen. Aber nicht nur in den naturwissenschaftlichen Fächern, lassen sich Gerüstbauthemen spielen. Unter dem Titel „Bauen in der Geschichte – Gerüste im Einsatz“ ist zuletzt auch eine Einheit für den Geschichtsunterricht online gegangen. Am Beispiel des Gerüsts als zentraler Hilfskonstruktion können die Schüler*innen erfahren, wie im Laufe der Zeit gebaut wurde, welche Materialien verwendet wurden und wie sich Bauweisen verändert haben. Fächerübergreifend kann der neue Fachartikel „Lernfeld Baustelle im Unterricht: Innovation, Digitalisierung, Fortschritt“ eingesetzt werden. Er beleuchtet, wie die Baustelle – insbesondere mit dem Fokus auf das Gerüstbauer-Handwerk – als Lernfeld genutzt werden kann, um die gesellschaftliche Relevanz von Innovation, Fortschritt und Digitalisierung praxisnah und anschaulich zu vermitteln. Zur Erinnerung: „Handwerk macht Schule“ ist ein Gemeinschaftsprojekt verschiedener Handwerksverbände unter dem Dach des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Ziel ist es, Handwerksthemen im Fachunterricht an weiterführenden Schulen zu verankern und so Schüler*innen für die Bedeutung des Handwerks für unsere Gesellschaft zu sensibilisieren. Aufgrund anhaltend hoher Zugriffszahlen hat sich die Bundesinnung zuletzt entschlossen, ihren seit 2022 laufenden Vertrag um weitere drei Jahre zu verlängern. Zusammen mit der betreuenden Agentur wird derzeit ein Themenplan für die kommenden Wochen und Monate entwickelt. Alle bereits veröffentlichten Materialien finden Sie unter www.handwerk-macht-schule.de. Sie sind außerdem über das beliebte Portal www.lehrer-online.de verlinkt. „Handwerk macht Schule“ Veranstaltungen Termin Titel Ort 22.-24.05.2025 Bundesfachtagung Gerüstbau 2025 Hamburg 06.06.2025 M 3 bzw. S 3 „Ausschreibung, Gerüstbauvertrag und Nachträge“ – Fachfrauen-Seminar Wolfsburg 07.06.2025 S 4 „Nachunternehmereinsatz und Arbeitnehmerüberlassung im Gerüstbau“ Wolfsburg 27./28.06.2025 M 5 bzw. S 6 „Betriebswirtschaft – Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens“ Dortmund 01.07.2025 S 13-2 „Veränderungen erfolgreich steuern: Einfache Nachkalkulation im Gerüstbau“ Berlin Veranstaltungen in den nächsten Wochen Folgende Veranstaltungen, Seminare und Kurse finden in den kommenden Wochen statt: Bitte entnehmen Sie den Anmeldeschluss für die jeweiligen Veranstaltungen der Übersicht auf unserer Homepage. Mitglieder können sich hier auch online anmelden: www.geruestbauhandwerk.de//termine/

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