16 02 / 2026 SOKA Beispiel: Der Chef des Betriebs Gerüstbau Fix & Fertig stellt an einem Donnerstag im Juli fest, dass die Temperaturen so hoch sind, dass er ein Weiterarbeiten auf der Baustelle ab 11:40 Uhr nicht mehr verantworten kann. Seine Mitarbeiter sind an diesem Tag seit 7:00 Uhr im Einsatz. Damit entfallen an diesem Tag 3 Stunden und 20 Minuten Arbeit aus witterungsbedingten Gründen: 8 Stunden Regelarbeitszeit – 4 Stunden und 40 Minuten bereits geleistete Arbeitszeit = 3 Stunden und 20 Minuten Arbeitsausfall neneinstrahlung usw. Die Bedingungen müssen vor Ort in ihrer Gesamtwirkung beurteilt werden. Wer entscheidet, ob witterungsbedingter Arbeitsausfall vorliegt? Das ist Aufgabe des Arbeitgebers. Er entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Betriebsrat darüber, ob und wann die Arbeit aus Witterungsgründen eingestellt und auch, wann sie wieder fortgesetzt wird. Gibt es das Sommerausfallgeld auch für Angestellte und für Entsendebetriebe? Die Sommerausfallgeldregelung gilt nur für gewerbliche Arbeitnehmer. Auch Entsendebetriebe können davon nicht profitieren, weil für diese nur die Urlaubsgeldregelung gilt. Was hat die SOKA GERÜSTBAU damit zu tun? Die SOKA GERÜSTBAU erstattet dem Arbeitgeber den Betrag, den er dem Arbeitnehmer als Sommerausfallgeld bezahlt hat, im tarifvertraglich festgelegten Umfang und bis zu der Obergrenze von 50 Stunden je Arbeitnehmer und Kalenderjahr. Zusätzlich erhält der Arbeitgeber einen pauschalen Sozialaufwandsersatz in Höhe von 32 % des Sommerausfallgeldes. Dieser prozentuale Zuschlag soll den vom Arbeitgeber zu tragenden Teil der Sozialversicherungsbeiträge finanzieren. Muss der Arbeitgeber die Witterungsbedingungen der SOKA GERÜSTBAU gegenüber nachweisen? Der Arbeitgeber bzw. sein Lohnbüro melden das Sommerausfallgeld an die SOKA GERÜSTBAU im Rahmen der abzugebenden monatlichen Meldung. Ein Nachweis des Wetters muss nicht regelmäßig erbracht werden. Die SOKA GERÜSTBAU ist aber berechtigt, im Einzelfall nachträglich einen Nachweis der Wetterbedingungen anzufordern. Diese Bestimmung soll eine missbräuchliche Anwendung der Regelung verhindern. Die Empfehlung der SOKA GERÜSTBAU lautet daher, im Falle des witterungsbedingten Arbeitsausfalls Nachweise zu erstellen. Dies können Auszüge aus dem Wetterbericht der lokalen Zeitung oder aus einschlägigen Wetterportalen sein, Fotos oder Filme der Baustelle, auf denen Witterungsbedingungen zu erkennen sind oder Ähnliches. Hierbei ist zu beachten, dass auch das Datum nachvollziehbar sein muss. Wie wird das Sommerausfallgeld berechnet? Die Ausfallzeit wird auf volle Viertelstunden kaufmännisch ab- bzw. aufgerundet (siehe Beispiel unten): Minuten 1-7 8-22 23-37 38-52 53-60 Dezimalwert 0,00 0,25 0,50 0,75 1,00 Erhalten erkrankte Arbeitnehmer Sommerausfallgeld? Erkrankte Arbeitnehmer werden nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz genauso behandelt wie Kollegen, die vom Arbeitsausfall betroffen waren. Der Grundsatz wird aber nur in den ersten sechs Wochen der Krankheit (Lohnfortzahlungszeitraum) angewandt. Dauert ihre Erkrankung länger, erhalten die Arbeitnehmer Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Wie ist das Sommerausfallgeld monatlich zu melden? Meldung über DATEV, BRZ oder andere Lohnabrechnungsprogramme: Die Hersteller der Lohnabrechnungsprogramme, die heute bereits über Schnittstellen zur SOKA GERÜSTBAU verfügen, berücksichtigen das Sommerausfallgeld in ihren Programmen. Die witterungsbedingten Ausfallstunden und das ausgezahlte Sommerausfallgeld sind auf der Lohnabrechnung gesondert auszuweisen. Die Schnittstellen werden erweitert, sodass die Daten aus der Lohnabrechnung wie gewohnt automatisiert weitergelei20 Minuten werden nach der Tabelle auf 0,25 Stunden gerundet. Somit ergeben sich 3,25 Stunden Arbeitsausfall. Der Arbeitnehmer Stefan Stabil bekommt als Gerüstbau-Geselle einen Stundenlohn von 19,25 €. Berechnung des Sommerausfallgeldes: 75 % von 19,25 € = 14,44 € x 3,25 = 46,93 € Erstattung der SOKA GERÜSTBAU: Sommerausfallgeld: 46,93 € + 32 % pauschaler Sozialaufwandsersatz 15,02 € Summe Erstattung an den Betrieb (für diesen Arbeitnehmer) 61,95 €
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