GB_02.2026

4 02 / 2026 Starke Leistung! Freistehende Fußgängerbrücken mit Zugangstreppen in Gerüstbauweise Freistehende Fußgängerbrücken sind üblicherweise eigenständige Bauwerke, die Geh- und Radwege über Hindernisse wie Straßen, Gewässer oder Täler führen, ohne fest mit Gebäuden verbunden zu sein. Infolge der aktuellen Infrastrukturmaßnahmen in Deutschland und den damit unter anderem verbundenen Brückensanierungen steigt die Nachfrage für freistehende temporäre Fußgängerbrücken in Gerüstbauweise bzw. in Mischbauweise aus Stahl- bzw. Gerüstsystembauteilen und/oder Sonderbauteilen stetig an. Dabei erfolgt ein großer Teil der notwendigen Brückensanierungen im laufenden Betriebszustand der Bestandsbauwerke, was oft entsprechende Verkehrsführungsprobleme in Bezug auf Straßen- und Schienenverkehr als auch Personen- bzw. Fußgängerverkehr mit sich bringt. Wenn man eine Fußgängerbrücke z. B. über eine Autobahn oder Bundesstraße oder Vergleichbares im Innerstädtischen Bereich sanieren muss, entstehen oft unverhältnismäßige Umwege, die z. B. durch temporäre Fußgängerbrücken vermieden werden können. Um den Fußgängerverkehr aufrecht zu erhalten, wird hierzu, wenn die örtlichen Platzverhältnisse es zulassen, in unmittelbarer Nähe des Bestandbauwerks beispielsweise eine temporäre Fußgängerbrücke errichtet, die möglichst die Brückenzugänge und Brückenabgänge des Bestandbauwerkes nutzt. Oft betreffen die notwendigen Sanierungsarbeiten allerdings auch die bereits genannten Brückenzugänge und Brückenabgänge, was dann dazu führt, dass man quasi unabhängige freistehende Fußgängerbrücken als Temporärbauwerk an der nächsten geeigneten Stelle errichten muss, um größere Umwege zu vermeiden. Dabei ist zu beachten, dass auch temporäre Fußgängerbrücken in Gerüstbauweise im öffentlichen Raum die in Deutschland geltenden Regelwerke für Planung, Konstruktion und Instandhaltung von freistehenden Fußgängerbrücken in Bezug auf Sicherheit, Dauerhaftigkeit und Barrierefreiheit einhalten bzw. berücksichtigen müssen. Die wesentlichen Regelwerke umfassen Eurocodes, DIN-Normen und Richtlinien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Auszug aus wichtigen Regelwerken und Normen einer Fußgängerbrücke: • Eurocodes (EC): Grundlagen für statische Berechnungen (z. B. EC 1: Einwirkungen, EC 2: Betonbau, EC 3: Stahlbau, EC 5: Holzbau) • DIN-Fachberichte: Spezifische Einwirkungen auf Brücken, insbesondere Schwingungsanfälligkeit • ZTV-ING (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen – Ingenieurbau): Maßgebliche Vorschrift für Bau, Ausstattung und Instandsetzung von Brücken • RE-ING (Richtlinien für den Entwurf von Ingenieurbauwerken): Planungsgrundsätze und konstruktive Anforderungen • DIN 1076: Regelung für die Überwachung und Prüfung von Ingenieurbauwerken • Barrierefreiheit: Hinweise aus dem "Leitfaden Barrierefreie Verkehrsräume" Auszug aus den konstruktiven Anforderungen und Ausstattungen einer temporären Fußgängerbrücke: • Breiten: Regelbreiten liegen meist zwischen 1,20 m und 2,50 m. Für barrierefreie Zugänge wird eine Mindestbreite von 1,80 m empfohlen. • Aufgrund der Leichtbauweise sind Schwingungsanalysen, insbesondere bei Fußgängerbrücken oft zwingend erforderlich. • Prüfung der Betriebssicherheit in Abhängigkeit der Nutzungsfrequenz, in der Regel einmal pro Jahr (bei temporären Fußgängerbrücken) bzw. nach Vereinbarung und/oder nach besonderen Ereignissen wie z. B. Sturm, Unfall etc. • Wenn z. B. Versorgungsleitungen wie Gasleitung, Stromleitung, Telekommunikationsleitungen etc. an der temporären Brücke angebracht werden, gelten zusätzlich noch die spezifische Prüfintervalle der jeweiligen Versorgungsleitungen, welche mit dem Auftraggeber abzustimmen bzw. vom Auftraggeber vorzugeben sind. TECHNIK PLANUNG, BERATUNG, SCHULUNG UND GUTACHTEN IM GERÜSTBAU Ingenieure Tomshöfer und Partner Zu den Kämpen 2a • 44791 Bochum Tel. 0234-5880733 • Fax 0234-5880734 info@ingenieure-am-werk.de www.ingenieure-am-werk.de Anzeige

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