46 02 / 2026 MELDUNGEN Arbeit sicher gestalten Sicherheitsbeauftragte im Betrieb Der Deutsche Bundestag hat im März 2026 neue Regelungen für Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen beschlossen. Die Pflicht zur Bestellung gilt künftig für Betriebe ab 50 Beschäftigte. Bestehen besondere Risiken für Leben und Gesundheit, sind bereits ab 20 Beschäftigte Sicherheitsbeauftragte einzusetzen. Damit richtet sich die Bestellung künftig vor allem nach den konkreten Arbeitsbedingungen im Betrieb, nicht allein nach der Unternehmensgröße. Die Regelungen werden erst nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt In-Kraft-Treten. Insbesondere für die Betriebe in der Bauwirtschaft sollen künftig die Gefährdungen auf den wechselnden Baustellen Grundlage zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sein. Ein wichtiger Indikator für eine Gefährdung mit erhöhtem Unfallrisiko ist beispielsweise Absturz. Gerade bei den kleineren handwerklichen Betrieben ist die Bestellung eines oder mehrerer Sicherheitsbeauftragten hilfreich für den Betrieb, um Beinaheunfälle gar nicht erst entstehen zu lassen, um Arbeitsunfälle zu verhindern und die Sicherheit auf den Baustellen zu erhöhen. Bei den vielen vom Betrieb gleichzeitig zu organisierenden Baustellen sind Sicherheitsbeauftragte wichtige Akteure im Arbeitsschutzkonzept. Er kann als Kollege unmittelbar für seine Kollegen wirksam sein. Beispielsweise achten Sicherheitsbeauftragte darauf, dass alle Beschäftigten die notwendige persönliche Schutzausrüstung tragen, dass die Baustelle sicher eingerichtet ist und auch bei zunehmendem Baufortschrift sicher eingerichtet bleibt. Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten • Gefahren im Arbeitsbereich frühzeitig erkennen • Auf Mängel und unsichere Zustände achten • Verwendung von Schutzvorrichtungen und PSA sicherstellen • Sicherheitsbewusstes Verhalten von Beschäftigten fördern • Vorgesetzte bei Gefahren und Mängeln informieren • Bei der Aufklärung von Unfällen mitwirken • Arbeitsschutzorganisation in der Umsetzung unterstützen Sicherheitsbeauftragte sollen in ihrem Arbeitsbereich die im Betrieb verantwortlichen Personen auf Mängel aufmerksam machen sowie die Beschäftigten informieren und motivieren. Die Sicherheitsbeauftragten sind allerdings nicht weisungsbefugt. Sie kontrollieren nicht wie eine Aufsichtsperson, sie sind ausdrücklich nicht verantwortlich für die Arbeitssicherheit im Betrieb. Sie agieren vielmehr als Schnittstelle zwischen Unternehmensleitung und Beschäftigten. Die Festlegung von Schutzmaßnahmen sowie die Organisation des Arbeitsschutzes obliegt der Geschäftsführung oder beauftragten verantwortlichen Beschäftigten. Um diese Expertise im Unternehmen zu aktivieren, ist es zur Verhütung von Unfällen eine wichtige Maßnahme, Sicherheitsbeauftragte in der für den Betrieb hilfreichen Anzahl zu benennen. Sicherheitsbeauftragte sind ein elementarer Bestandteil einer funktionierenden Sicherheitskultur. Die Auswahl erfolgt nach Fachkunde, Erfahrung, Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung. Die Unternehmensführung benennt geeignete Beschäftigte unter Beteiligung von Betriebsrat und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Bestellung erfolgt schriftlich. Dabei werden Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse eindeutig festgelegt. Die Beauftragung ist zu dokumentieren und regelmäßig zu überprüfen sowie bei Bedarf anzupassen. Literatur: – DGUV 211-042 -Sicherheitsbeauftragter: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3158 – DGUV 211-039 Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2954 – BGBAU Baustein G 809 – Sicherheitsbeauftragter: https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/Bausteine/g_809/g_809.pdf – BGHM Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten: https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Praxishilfen/Formulare/ Pflichtenuebertragung/Leitfaden_Ermittlung_Anzahl_SiBa.pdf BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH Heike Siekmann Kalckreuthstraße 4 • D-10777 Berlin • Tel. +49 30 31582-465 siekmann@basiknet.de • www.basiknet.de www.spezialgeruestbau.gmbh Anzeige
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