6 02 / 2026 ASR A 2.3 Mindestbreiten Nr. Anzahl der Personen (Einzugsgebiet) Lichte Breite (in m) 1 bis 5 0,875 2 bis 20 1,00 3 bis 200 1,20 4 bis 300 1,80 5 bis 400 2,40 Abb. 2: Quelle: ASR A 2.3, www.baua.de Hierbei ist zu beachten, dass die Mindestbreite in der Regel als lichtes Maß angenommen wird, also: Innenkante Handlauf – Innenkante Handlauf, d. h. Durchgangsmaß ohne Einschränkung im gesamten Gehbereich. Zusätzlich zu den geometrischen Anforderungen werden auch die Nutzlasten klar definiert, z. B. sind im öffentlich zugänglichen Bereich Verkehrswege üblicherweise Nutzlasten pro Belagsebene von NL = 5,0 KN/m2 anzusetzen. Es gibt im Gerüstbau mittlerweile zu den Themen kindersicheres Geländer, Spaltüberdeckungen, durchlaufender Handlauf, Durchgangshöhen etc. sehr gute Systembauteile von verschiedenen Gerüstherstellern, die eine fachgerechte Planung des Temporärbauwerkes unter Berücksichtigung der notwendigen Anforderungen und Regelwerke in Abstimmung mit dem Auftraggeber zur statischen und konstruktiven Gestaltung einer temporären freistehenden Fußgängerbrücke in Gerüstbauweise mit Zugängen möglich machen. Dabei gehört es in der Regel zum Leistungsumfang des Gerüstaufstellers, die vom Baubestand bzw. der Gründung aufzunehmenden Vertikal- und Horizontallasten im Rahmen einer Einzelstatik anzugeben, so dass der Bauherr oder dessen Vertreter in der Lage ist, vor Baubeginn die notwendigen Nachweise oder Ertüchtigungen in Abstimmung mit dem Gerüstaufsteller zu erbringen bzw. umzusetzen. Zum einen ergibt sich das aus der technischen Notwendigkeit zur Gewährleistung der Standsicherheit der Konstruktion, zum anderen sind temporäre Fußgängerbrücken mit Zugängen je nach Deklaration, Einstufung und Standort baugenehmigungspflichtig, so dass Gründungs- und Baubestandsnachweise automatisch zu den notwendigen Unterlagen für einen Bauantrag und einer entsprechenden Baufreigabe gehören. Dabei ist anzumerken, dass wenn der Gerüstaufsteller als Fachberater alle Anforderungen und Leistungspunkte der angefragten oder geplanten Konstruktion im Vorfeld mit dem Kunden oder dessen Vertreter nachvollziehbar abstimmt, die geforderten Temporärbauwerke in der Regel auch in Gerüstbauweise erstellt werden können, wenn die planmäßige Standzeit unterhalb von 2 Jahren bzw. unterhalb von 10 Jahren liegt. Ein zusätzlicher, aber wichtiger Punkt für die konstruktive Gestaltung einer temporären Fußgängerbrücke mit Zugängen ist die Barrierefreiheit, welche einen zentralen Aspekt der Inklusion in Deutschland darstellt. Die Anforderungen der Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Bereiche ist primär durch die Normenreihe DIN 18040 (Teil 1 für öffentlich zugängliche Gebäude, Teil 2 für Wohnungen) geregelt. Ein barrierefreier Zugang ermöglicht Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen oder Personen mit Kinderwagen die selbstständige Nutzung. Auszug aus den wichtigsten Anforderungen für barrierefreie Zugänge: 1. Bauliche Anforderungen (nach DIN 18040) • Türbreiten und -höhen: Türen müssen eine lichte Breite von mindestens 90 cm aufweisen. • Schwellen: Übergänge sollten möglichst niveaugleich (schwellenlos) gestaltet sein. Wenn technisch zwingend erforderlich, beträgt die maximale Schwellenhöhe 3 cm (angestrebt werden 28 mm bis maximal 30 mm). • Eingangsbereich: Vor Türen ist eine Bewegungsfläche von mindestens 150 x 150 cm erforderlich, um Wendemanöver mit Rollstühlen zu ermöglichen. • Gänge und Wege: Wege müssen mindestens 120 cm breit sein, um eine uneingeschränkte Nutzung zu gewährleisten. • Rampen: Falls Stufen vorhanden sind, müssen Rampen mit einer maximalen Steigung von 6 % installiert werden, sofern dies baulich möglich ist. • Taktile und optische Markierungen: Zugänge müssen für Menschen mit Sehbehinderungen kontrastierend gestaltet und taktil (durch Bodenindikatoren) wahrnehmbar sein. Zusammenfassend ist ein barrierefreier Zugang nicht nur eine Frage der Rampen, sondern beinhaltet eine Kombination aus TECHNIK Die kostengünstige Alternative zum Daueranker: Der temporäre Gerüstanker für große Wandabstände! Tel. 05247-4044614 • info@felsuma.de • www.felsuma.de Anzeige
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