GB_03.2023

4 03 / 2023 Gut zu wissen Horizontalanbindung von Personen- und Materialaufzügen im Gerüstbau Personen- und Materialaufzüge gehören bei vielen Gerüstbaubetrieben zum Tagesgeschäft oder werden je nach Dienstleistungsangebot des Gerüstaufstellers immer wieder im Leistungsumfang des Gerüstbauunternehmens integriert. Ein typischer Aufzug im Gerüstbauhandwerk wird als Maschine deklariert, die aus mechanischen und elektrischen Bauteilen bzw. Baugruppen besteht und in der Regel für den Höhentransport von Personen, und/oder Material eingesetzt wird. Dabei ist eine erste wichtige Unterscheidung die Differenzierung zwischen der Inverkehrsbringung von Aufzügen und der Betrieb von Aufzügen. Inverkehrbringung von Aufzügen (Kurzerläuterung) Für die Inverkehrbringung von Aufzügen gibt es Regelungen, Verordnungen, Normen etc. wie z. B. die DIN EN 81, das Produkthaftungsgesetz oder die jeweils geltenden Aufzugsrichtlinien, die Anforderungen, Beschaffenheit, Einsatz- und Anforderungsbereich von Aufzügen und deren Bauteilen definieren bzw. die notwendige konstruktive Ausbildung regeln. Dieser Bereich wird üblicherweise durch den Aufzughersteller im Rahmen seiner werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) bzw. durch zertifizierte Prüfstellen wie z. B. den TÜV bearbeitet und durch eine CE-Kennzeichnung und/oder eine Konformitätser- klärung des Herstellers abgedeckt und im Rahmen der Montage- und/oder Betriebsanleitung dokumentiert. Betrieb von Aufzügen (Kurzerläuterung) Beachtenswert ist hier, dass die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Aufzüge weitestgehend als Arbeitsmittel einstuft und sich daraus Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit dem Arbeitsmittel „Aufzug“ ergeben: TECHNIK Abb. 1: Schwenkarmaufzug am Gerüst angeschlossen (Quelle: BG BAU Baustein-Merkheft Gerüstbau, Ausgabe 2021) Abb. 2: Anstellaufzug zum Lastentransport (Quelle: BG BAU Baustein-Merkheft Gerüstbau, Ausgabe 2021) Abb. 3: Bauaufzug mit Personenbeförderung (Quelle: BG BAU Baustein-Merkheft Gerüstbau, Ausgabe 2021)

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