10 03 / 2025 Azubis in Aktion Was ist zu beachten? Rechtsgrundlagen, Besonderheiten und das Jugendschutzgesetz Der Beruf des/der Gerüstbauer*in hat sich von Anfang an kontinuierlich weiterentwickelt und ist ein zentraler Bestandteil des Bauhauptgewerbes. Die duale Ausbildung erstreckt sich über drei Jahre und vermittelt sowohl praktische Fertigkeiten als auch theoretische Fachkenntnisse. Gerüstbauer*innen errichten nicht nur Arbeits- und Schutzgerüste an Fassaden, Industrieanlagen und bei Veranstaltungen, sondern erstellen den Arbeitsplatz für sämtliche Folgegewerke auf Baustellen, was ein hohes Maß an Verantwortung und Sicherheitsbewusstsein erfordert. Dieser Bericht beleuchtet die vorherrschenden Rahmenbedingungen und Herausforderungen sowohl an Ausbildungsbetriebe als auch an Auszubildende und soll nützliche Hinweise und Anregungen für eine erfolgreiche Lehrzeit geben. Aufgrund der wachsenden Herausforderungen in der Baubranche in Bezug auf Digitalisierung, den technischen Anforderungen durch immer abstraktere Gebäudestrukturen in Kombination mit stetig wachsenden Anforderungen durch den Arbeitsschutz, hat sich der Gerüstbau von einem notwendigen Übel in den letzten Jahren zu einem anspruchsvollen Vollhandwerk entwickelt. Gerade die anspruchsvollen Gebäudestrukturen, bringen die herkömmlichen Gerüstsysteme an ihre Leistungsgrenzen und so manches Gerüst hat dann zwangläufig mit „Regelausführung“ nicht mehr wirklich viel zu tun. Dies führt dazu, dass das Gerüstbauhandwerk, sich zwangsläufig nach und nach regelrecht zum Gerüstbauingenieurhandwerk entwickelt. Im Umkehrschluss bedeutet dies allerdings auch, dass die Anforderungen an die individuellen Leistungsvoraussetzungen der Fachkräfte von morgen deutlich gestiegen sind. Wo früher noch Fitness, Leidensfähigkeit und Fleiß als Einstellungskriterium definiert wurden, sind heutzutage mathematische schulische Vorkenntnisse, Sozialkompetenz „besonders im Umgang mit Kund*innen und Behörden“, sowie gewisses technisches Grundverständnis für nachfolgende Gewerke heutzutage Hard Facts beim Auswahlverfahren. Für Bildungsträger führt dies einstweilen zu einem Um- bzw. Neudenken in der didaktischen und methodischen Ausrichtung. Wo früher noch mit Zeichenplatte, Papier und Bleistift konstruiert wurde, sollten heutzutage leistungsstarke Rechner mit entsprechenden Zeichenprogrammen wie z. B. LayPlan, Scaffmax, PERI CAD und Co. zum Einsatz kommen, um den marktspezifischen Anforderungen künftig auch gerecht werden zu können. Aufgrund der Arbeiten in großen Höhen stehen Arbeitsschutz und Sicherheit im Mittelpunkt. Wichtige gesetzliche Grundlagen sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie die Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), insbesondere die DGUV Regel 101001 für Gerüstbauarbeiten. Hinweis: Ein besonderes Augenmerk legt der Gesetzgeber auf die Unversehrtheit minderjähriger Schutzbefohlener. Gewisse Arbeiten, bei denen z. B. das Tragen von PSAgA erforderlich ist, dürfen von Minderjährigen nicht durchgeführt werden. (siehe DGUV Grundsatz 312-001 Abs. 3 – Auswahl geeigneter Personen) Für minderjährige Auszubildende gelten zusätzlich die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Dieses verbietet grundsätzlich gefährliche Arbeiten, wie Tätigkeiten in großer Höhe oder mit Absturzgefahr (§ 22 JArbSchG) (Abb. 1). ARBEITSSICHERHEIT Abb. 1: Auszug DGUV Grundsatz 312-001; Quelle: DGUV 3 Auswahl geeigneter Personen Mit der Ausbildung auf dem Gebiet der Benutzung von PSAgA oder RA dürfen nur Personen beau ragt werden, die 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. über theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten verfügen, 3. geistig und charakterlich geeignet sind, 4. körperlich geeignet sind, 5. als Ersthelferinnen bzw. Ersthelfer ausgebildet sind. Die erforderlichen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten sind im Abschnitt 4 formuliert.
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