15 03 / 2025 3. Erste-Hilfe-Ausstattung Verbandkästen Den Beschäftigten müssen für die Erste Hilfe Verbandkästen in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Geeignetes Erste- Hilfe-Material enthält z. B. • der kleine Verbandkasten nach DIN 13157 und • der große Verbandkasten nach DIN 13169. Gemäß ASR A4.3 muss in Gerüstbaubetrieben mit bis zu 20 Beschäftigten mindestens ein kleiner Verbandkasten bereitgehalten werden, bei 21 bis 100 Beschäftigten mindestens ein großer oder zwei kleine Verbandkästen. Auf Baustellen ist der kleine Verbandkasten bei bis zu 10 Beschäftigten ausreichend, bei 11 bis 50 Beschäftigten auf einer Baustelle schreibt die DGUV Regel 100-001 einen großen oder zwei kleine Verbandkästen vor. Der Inhalt der Verbandkästen muss regelmäßig überprüft werden, viele Verbandmittel haben eine begrenzte Laufzeit und verbrauchte Mittel müssen ersetzt werden. Ratsam ist eine jährliche Überprüfung der Verbandkästen. Für Tätigkeiten auf Baustellen kann der Kraftwagen-Verbandkasten als kleiner Verbandkasten verwendet werden, sofern die jederzeitige Zugänglichkeit in der Nähe der Arbeitsstätte gewährleistet ist. Erste Hilfe-Material soll höchstens 100 m Wegstrecke oder ein Stockwerk entfernt erreichbar sein. Meldeblock/Verbandbuch Die DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, jede Erste Hilfe-Leistung zu dokumentieren. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 5 Jahre. Hierfür kann der von der BG BAU herausgegebene Meldeblock verwendet werden, vgl. DGUV Information 204-021. Das früher übliche Verbandbuch ist aus Datenschutzgründen nicht mehr geeignet. Rettungsgeräte Rettungsgeräte kommen zum Einsatz, wenn bei besonderen Gefahren technische Maßnahmen erforderlich sind, bei Gerüstbauunternehmen insbesondere für die Höhenrettung. Hierzu gehören Rettungshub- und Abseilgeräte, Bergetuch und Trage für eine horizontale Rettung. Bei Arbeiten an oder über Gewässern müssen einsatzbereite Rettungswesten oder andere PSA gegen Ertrinken bereitgehalten werden. Die auf der Baustelle vorzuhaltenden Rettungsgeräte müssen sich aus der baustellenbezogenen Gefährdungsbeurteilung ergeben. 4.Organisatorische Maßnahmen Notfallplan Ein Notfallplan ist ein verbindlicher Plan, der festlegt, wie im Falle eines Notfalls oder einer Gefährdung gehandelt werden soll. Er wird von den Verantwortlichen im Betrieb erstellt. Der Notfallplan sollte Informationen enthalten, wie zum Beispiel: • die Art der Gefährdung oder des Notfalls • die zu ergreifenden Maßnahmen • die Verantwortlichen und ihre Aufgaben • die Kommunikationswege und -mittel • die erforderlichen Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen • die Flucht- und Rettungswege • den Sammelpunkt Der Notfallplan muss regelmäßig aktualisiert und den Beschäftigten bekannt gegeben werden. Aushang Erste Hilfe Die Beschäftigten müssen mit einfach zugänglichen Aushängen über die Organisation der Ersten Hilfe informiert werden. Die Vordrucke der BG BAU können verwendet werden, sie müssen aber ausgefüllt sein und folgende spezifische Informationen enthalten • Anschrift der Betriebsstelle bzw. der Baustelle • Name und Telefonnummer des/der Ersthelfer*innen vor Ort • Standort des Erste Hilfe-Materials • Name und Adresse des Durchgangsarztes • Adresse des nächstgelegenen Krankenhauses Die Informationen müssen für jede Baustelle gesondert zusammengestellt werden. Unterweisungen Die Beschäftigten müssen zur Ersten Hilfe und zur Notfallplanung unterwiesen werden. Die Unterweisung muss vor der ersten Arbeitsaufnahme und danach mindestens einmal im Jahr erfolgen, zusätzlich bei besonderen Anlässen, z. B. nach einem Unfall oder bei Änderungen im Arbeitsbereich. Unterweisungsthemen sind vor allem das Verhalten im Notfall, die Rettungskette und Sofortmaßnahmen, Meldung und Dokumentation von Unfällen, Besonderheiten auf Baustellen. Rettungskonzept und Übungen Bei Tätigkeiten mit PSAgA muss ein Rettungskonzept erstellt werden, in dem das Verfahren zur Bergung von Personen beschrieben wird. Im Rettungskonzept wird die Rettungsausrüstung festgelegt. Zudem wird der konkrete Ablauf der Rettung festgelegt und dokumentiert: Alarmierung und Kommunikation, Zugang zum/zur Verunfallten, Methode der Rettung (z. B. Abseilen, Bergung mit Hubarbeitsbühne), Transport zum sicheren Bereich. Ein Muster für ein Rettungskonzept steht in der DGUV Regel 112199, Anhang 5. Alle beteiligten Personen müssen anhand des Rettungskonzepts unterwiesen werden und es sind regelmäßige praktische Übungen durchzuführen. Das Rettungskonzept muss bei Änderungen der Arbeitsbedingungen oder Erkenntnissen aus Übungen angepasst werden. ARBEITSSICHERHEIT BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH Kalckreuthstraße 4 • D-10777 Berlin Dr. Michael Meetz • Tel. 0177 301 55 93 • meetz@basiknet.de Sascha Lohmann • Tel. 0178 580 41 37 • lohmann@basiknet.de
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