www.geruestbauhandwerk.de • 03 / 2025 27 Den Abschluss des Treffens bildete ein gemeinsamer Abend auf der PERI-Alm – mit gutem Essen, intensiven Gesprächen und echtem Gemeinschaftsgefühl. Ein herzliches Dankeschön der AG-Leitung geht an den Hersteller für die Einladung sowie an alle Teilnehmenden, die diese Tage so besonders gemacht haben. Die AG Jungunternehmer blickt dankbar zurück – und motiviert nach vorn Neue Regierung Der Koalitionsvertrag aus Sicht des Handwerks Wird die neue Bundesregierung das Ruder herumreißen und Deutschland aus der Wirtschaftskrise führen? Selten stand eine Regierung unter einem so hohen Erwartungsdruck wie die Große Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz. Betrachtet man den Koalitionsvertrag, lässt sich viel Positives entdecken – aber auch einige bittere Pillen. Seit langem fordert das Handwerk einen konsequenten Bürokratieabbau. Umso erfreulicher ist es, dass sich die Große Koalition diese Forderung zu eigen gemacht hat. Besonders zu begrüßen ist die Tatsache, dass Gesetzesvorhaben schon in einer Frühphase Praxis-Checks unter Einbindung externer Experten unterzogen werden sollen. Positiv zu bewerten, zumal für die Gewerke der Bauwirtschaft, ist auch das Vorhaben eines Wohnungsbau-Turbos noch in den ersten 100 Tagen einer neuen Regierung. Die hierzu genannten Maßnahmen – unter anderem die zeitlich befristete Wiederherstellung der Förderfähigkeit des EH55-Standards, der Ausbau des sozialen Wohnungsbaus sowie die Verbesserung steuerlicher Maßnahmen zur Neubauförderung – greifen Kernforderungen der Bauverbände auf. Licht und Schatten gibt es im Bereich der steuerrechtlichen Pläne. So dürfte die geplante degressive Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen für die Jahre 2025 bis 2027 einen dringend benötigten Investitionsimpuls bewirken. Positive Auswirkungen für viele Betriebe dürfte auch die Senkung der Körperschaftsteuer haben – allerdings soll diese Maßnahme erst 2028 greifen. Unausgegoren wirkt hingegen die weder vom Umfang noch zeitlich genau definierte Teilreform des Einkommensteuertarifs, der zugleich der Unternehmenssteuertarif für das Handwerk ist. Mehr Mut hätten sich Handwerksverbände auch beim Thema Sozialversicherung gewünscht. Hier muss es dringend eine durchgreifende Reform geben, um die Personalkosten für die Betriebe nicht weiter in die Höhe zu treiben. Grundsätzlich positiv ist aus Sicht des Handwerks das klare Bekenntnis zu einer starken und unabhängigen Mindestlohnkommission. Umso unverständlicher aber ist, dass schon jetzt klare Erwartungen an die Kommission formuliert werden, was die Höhe des künftigen Mindestlohns betrifft. Das stellt einen unzulässigen Eingriff in die gesetzlich geschützte Autonomie der Kommission dar. Licht und Schatten beinhalten die Pläne beim Arbeitsrecht. Abzulehnen ist etwa die verpflichtende Einführung einer elektronischen Zeiterfassung, da sie kleine und mittlere Handwerksbetriebe unnötig belastet. Hingegen begrüßen wir die Entscheidung, Überstundenzuschläge, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei zu stellen. Dies ermöglicht es denjenigen, die freiwillig mehr arbeiten möchten, mehr Netto vom Brutto zu erhalten und wird von uns als positiver Schritt zur Förderung von Engagement und Leistung bewertet.
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