GB_03.2025

4 03 / 2025 Komplex und fachlich anspruchsvoll Hängegerüste als Montagegerüste zur Brückeninstandsetzung Hängegerüste sind Spezialgerüste und werden im Regelfall an einer tragfähigen Struktur, wie z. B. einer Brücke, einer Fassade oder einem Hochhaus etc. aufgehangen. Grundsätzlich wird ein Hängegerüst dann eingesetzt, wenn der Einsatz eines Standgerüstes nicht möglich ist, bzw. wenn ein Standgerüst zum Erreichen der Montagestelle gegenüber dem Hängegerüst unwirtschaftlich wird. Das kann z. B. bei der Sanierung einer Talbrücke, eines Hochhauses oder aber auch bei erschwerten Gründungsbedingungen z. B. über Wasser, Waldgebieten, Hängen oder Böschungen oder ähnlichem möglich sein. Ist ein Hängegerüst ein Systemgerüst? Im Regelfall ist ein Hängegerüst kein Systemgerüst, es kann zwar aus Systembauteilen verschiedener Gerüsthersteller erstellt werden und es gibt auch konstruktive Vorgaben wie z. B. die DIN 4420-3, die DIN EN 12811 oder auch die DGUV 201-011 usw., aber oft ist es so, dass die Hängegerüstkonstruktion den individuellen örtlichen Begebenheiten oder auch den bauseitigen Anforderungen entsprechend angepasst ausgeführt werden muss, um den sichern Höhenzugang und/oder Arbeitsraum fachgerecht und regelkonform für den Gerüstnutzenden zu erstellen. Ist für ein Hängegerüst ein Standsicherheitsnachweis erforderlich? Eine pauschale Antwort auf die Frage, ob für ein Hängegerüst ein Standsicherheitsnachweis erforderlich ist, ist so leider nicht möglich. Wenn ein Hängegerüst entsprechend den Vorgaben des Gerüstherstellers bzw. der DIN 4420-3 errichtet werden kann, ist ein Standsicherheitsnachweis gegebenenfalls nicht erforderlich, wenn die in das Bestandsbauwerk eingeleiteten Lasten angegeben, die Betriebssicherheit sichergestellt und die Lagesicherheit gegen Kippen, Gleiten usw. nachgewiesen werden kann. Die oft speziellen Anforderungen an eine Hängegerüstkonstruktion führen aber in der Regel dazu, dass ein Standsicherheitsnachweis erforderlich ist, da der Aufbau nicht nach der „Regelausführung“ erbracht werden kann, bzw. die gestellten Anforderungen an die Gerüstkonstruktion den Nutzungsbereich der Regeausführung überschreiten. Nicht-Regel-Ausführung Bei Abweichungen von den Herstellervorgaben (Nicht-Regel-Ausführung) ist der Standsicherheitsnachweis zwingend erforderlich. Verantwortung Der Gerüstersteller hat die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Aufbau und die Standsicherheit des Gerüstes in Verbindung bzw. in Abstimmung mit der bauseitigen Überprüfung des Bestandbauwerkes z. B. für die Aufnahme der aus der Gerüstkonstruktion entstehenden Anschlusslasten. Der/die Gerüstbenutzer*in ist ebenfalls verpflichtet, das Gerüst vor der Nutzung durch eine fachkundige Person zu prüfen bzw. prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass es den gestellten Anforderungen entspricht und die örtlichen Rahmenbedingungen (z. B. Anschluss Bestandbauwerk) berücksichtigt. Zusätzlich sollten unter anderem folgende Punkte geklärt, nachgewiesen oder abgestimmt sein: Planung und Vorbereitung Die Planung muss eine Gefährdungsbeurteilung umfassen und die spezifischen Anforderungen des Einsatzortes berücksichtigen. Die statische Berechnung muss sicherstellen, dass das Hängegerüst die erforderliche Belastung (auch im Montagezustand) trägt. Errichtung Hängegerüste dürfen nur von qualifizierten Fachkräften errichtet und geprüft werden. Die Aufhängung muss sicher sein und die Tragmittel müssen den Anforderungen entsprechen. Bei der Errichtung sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um z. B. das Herabfallen von Werkzeugen und/oder Material zu vermeiden. Nutzung Bei der Nutzung von Hängegerüsten sind die zulässigen Belastungen zu beachten und die Gerüste dürfen nicht überlastet werden. Sichere Zugänge und geeignete Absturzsicherungen sind zu gewährleisten. Prüfung und Wartung Hängegerüste sind regelmäßig zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Fehlerhafte Bauteile müssen unverzüglich ausgetauscht oder repariert werden. (Hier ist eine vertragliche Vereinbarung/Regelung, wer welche Aufgaben übernimmt zwischen Gerüstaufsteller und Gerüstnutzenden zu empfehlen.) Besondere Aspekte Bei der Nutzung von Hängegerüsten sind auch die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Branche und des Einsatzortes zu berücksichtigen. Zum Beispiel sind bei Arbeiten in großer Höhe zusätzliche Schutzmaßnahmen und/oder Rettungskonzepte erforderlich, welche in der Regel in der Gefährdungsbeurteilung erfasst/dokumentiert werden sollten. TECHNIIK

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