GB_03.2025

5 03 / 2025 DGUV Regelwerke und DGUV-Informationen Die DGUV Regelwerke, wie die DGUV Regel 101-011 (Arbeitsschutz bei der Verwendung von Gerüsten) oder die DGUV Information 201-011 (Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten) sind unter anderem hervorzuheben. Die DGUV Information 201-011, offiziell "Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten", ist eine wichtige Richtlinie für die sichere Verwendung von Gerüsten auf Baustellen. Die Information dient als Standardwerk und gibt praktische Hinweise für Unternehmer*innen, Gerüstersteller und Nutzende, um Arbeitsunfälle zu vermeiden. (Hinweis: Die DGUV Veröffentlichungen können in der Regel kostenlos im Internet angesehen oder heruntergeladen werden.) Kernpunkte/Checkliste der DGUV Information 201-011 für Hängegerüste: • Brauchbarkeitsnachweis: Für Hängegerüste ist ein Brauchbarkeitsnachweis erforderlich, der Standsicherheit sowie Arbeits- und Betriebssicherheit umfasst. • Betriebsanweisung: Die Beschäftigten müssen anhand der Betriebsanweisung für Hängegerüste unterwiesen werden. • Fachliche Aufsicht: Gerüstbauarbeiten müssen unter der Aufsicht einer fachkundigen Person und von fachlich geeigneten Beschäftigten durchgeführt werden. • Sicherheit über Wasser: Bei Arbeiten über Wasser sind zusätzlich Maßnahmen gegen ein Ertrinken zu treffen. • PSA und Rettungsmittel: Die Beschäftigten müssen über die Verwendung der PSAgA und Rettungsmittel unterwiesen sein. • Modulbauweise: Bei Modulbauweisen ist die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers zu beachten, zusätzlich ist eine Montageanweisung bzw. eine Montagereihenfolge dringend zu empfehlen. • Schutzvorrichtungen: Bei Arbeiten in der Nähe von Absturzkanten sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich, wie z. B. Randsicherungen, Schutznetze oder Fanggerüste. • Kompetente Personen: Die Errichtung, Prüfung und Nutzung von Hängegerüsten dürfen nur von kompetenten Personen durchgeführt werden, die über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. • Dokumentation: Alle relevanten Informationen zur Errichtung, Prüfung und Nutzung von Hängegerüsten müssen dokumentiert werden, um im Falle eines Unfalls die Verantwortlichkeiten zu klären. Standsicherheitsnachweise und Normen Die Standsicherheit von Hängegerüsten muss nach DIN EN 12811-1 und DIN 4420-3 usw. nachgewiesen werden. Bei der Nachweisführung nach DIN EN 12811 kann in der Regel die sogenannte Flächenregel eingesetzt werden. Die Flächenregel in der DIN EN 12811 bezieht sich auf die Belastbarkeit von Gerüsten, insbesondere die Lastverteilung auf Gerüstflächen und die Nutzung von Lastklassen. Grundsätzlich ist die Lasteinwirkungsfläche für gleichmäßig verteilte Verkehrslast auf 6,0 m² begrenzt, während der Rest des Gerüstes mit 0,75 kN/m² belastet werden kann (Abb. 1). TECHNIK Anzeige AGS Lohnt Sich! Einfach schnell: Das modulare Fassadengerüst AGS ags.layher.com

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