GB_03.2025

Ausgabe 03 / 2025 www.der-geruestbauer.de Schutzgebühr 5,50 Euro

EFFIZIENT durch optimierte Montagefreundlichkeit FLEXIBEL durch unzählige Feldlängen/-breiten RENTABEL durch lange Lebensdauer und hervorragende Werthaltigkeit VIELSEITIG durch umfangreiches Zubehörprogramm • Allg. bauaufsichtlich zugelassen, auch zur gemeinsamen herstellerübergreifenden Verwendung* • Bewährte Funktionalität der Modul-Lochscheibe • Bis zu 8 Anschlussmöglichkeiten pro Knotenpunkt • Ideal auch im Traggerüst- und Eventbereich • Erstklassige Belastungswerte COMBI COMBI METRIC COMBI TOP

3 03 / 2025 EDITORIAL/ INHALT Sehr geehrte Leserinnen und Leser, ist der Einsatz eines Standgerüsts nicht möglich, werden oft Hängegerüste eingesetzt, z. B. bei der Instandsetzung von Brücken. Diese Art der Spezialgerüste bedingen einige Regelungen und Vorbereitungen. Welche das sind, lesen Sie in dieser Ausgabe. Außerdem: Was ist aus Sicht der Arbeitssicherheit als Ausbildungsbetrieb zu beachten? Wie werden Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen organisiert? sowie rechtliche Besonderheiten für einen Mehrkostenersatz bei Bauzeitenverlängerungen und viele Produktinformationen. Bleiben Sie gesund. Ihr Team von DER GERÜSTBAUER » Technik: Hängegerüste als Montagegerüste zur Brückeninstandsetzung. ..................................................4 » Arbeitssicherheit: Azubis in Aktion................................10 » Arbeitssicherheit: Den Arbeitsschutz im Gerüstbau -unternehmen organisieren............................................14 » Unternehmensführung: Faszination Gerüstbau..............16 » Recht: Mehrkostenersatz bei Bauzeitenver- längerungen. ..................................................................18 » Soka: Einheitliche Grundlage für die Gerüstbau- Ausbildung.....................................................................22 » Die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk informiert.......................................................................24 » Hersteller Informationen................................................30 » Meldungen.....................................................................46 » Dienstleister................................................................... 47 » Marktplatz......................................................................48 » Termine..........................................................................50 Beate Bernheine Markus Hüger Verlag: fachverlag bernheine UG (haftungsbeschränkt) Postfach 210 625, 41432 Neuss Tel. 02137-932248 Fax 02137-932247 info@bernheine-medien.de www.bernheine-medien.de Verlagsleitung: Beate Bernheine Einzelheftpreis/ Nachbestellung: 5,50 Euro zzgl. Porto IMPRESSUM Erscheinungsweise: sechsmal jährlich Layout: Maritta Müller Freie Autoren: Dipl.-Ing. Heiko Tomshöfer, Nils Bücker Titelfoto: Wilhelm Layher GmbH & Co KG Copyright: fachverlag bernheine UG. Alle Rechte vorbehalten. Die Redakteur*innen der einzelnen Artikel sind für ihre Inhalte selbst verantwortlich. Kürzungen vorbehalten.

4 03 / 2025 Komplex und fachlich anspruchsvoll Hängegerüste als Montagegerüste zur Brückeninstandsetzung Hängegerüste sind Spezialgerüste und werden im Regelfall an einer tragfähigen Struktur, wie z. B. einer Brücke, einer Fassade oder einem Hochhaus etc. aufgehangen. Grundsätzlich wird ein Hängegerüst dann eingesetzt, wenn der Einsatz eines Standgerüstes nicht möglich ist, bzw. wenn ein Standgerüst zum Erreichen der Montagestelle gegenüber dem Hängegerüst unwirtschaftlich wird. Das kann z. B. bei der Sanierung einer Talbrücke, eines Hochhauses oder aber auch bei erschwerten Gründungsbedingungen z. B. über Wasser, Waldgebieten, Hängen oder Böschungen oder ähnlichem möglich sein. Ist ein Hängegerüst ein Systemgerüst? Im Regelfall ist ein Hängegerüst kein Systemgerüst, es kann zwar aus Systembauteilen verschiedener Gerüsthersteller erstellt werden und es gibt auch konstruktive Vorgaben wie z. B. die DIN 4420-3, die DIN EN 12811 oder auch die DGUV 201-011 usw., aber oft ist es so, dass die Hängegerüstkonstruktion den individuellen örtlichen Begebenheiten oder auch den bauseitigen Anforderungen entsprechend angepasst ausgeführt werden muss, um den sichern Höhenzugang und/oder Arbeitsraum fachgerecht und regelkonform für den Gerüstnutzenden zu erstellen. Ist für ein Hängegerüst ein Standsicherheitsnachweis erforderlich? Eine pauschale Antwort auf die Frage, ob für ein Hängegerüst ein Standsicherheitsnachweis erforderlich ist, ist so leider nicht möglich. Wenn ein Hängegerüst entsprechend den Vorgaben des Gerüstherstellers bzw. der DIN 4420-3 errichtet werden kann, ist ein Standsicherheitsnachweis gegebenenfalls nicht erforderlich, wenn die in das Bestandsbauwerk eingeleiteten Lasten angegeben, die Betriebssicherheit sichergestellt und die Lagesicherheit gegen Kippen, Gleiten usw. nachgewiesen werden kann. Die oft speziellen Anforderungen an eine Hängegerüstkonstruktion führen aber in der Regel dazu, dass ein Standsicherheitsnachweis erforderlich ist, da der Aufbau nicht nach der „Regelausführung“ erbracht werden kann, bzw. die gestellten Anforderungen an die Gerüstkonstruktion den Nutzungsbereich der Regeausführung überschreiten. Nicht-Regel-Ausführung Bei Abweichungen von den Herstellervorgaben (Nicht-Regel-Ausführung) ist der Standsicherheitsnachweis zwingend erforderlich. Verantwortung Der Gerüstersteller hat die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Aufbau und die Standsicherheit des Gerüstes in Verbindung bzw. in Abstimmung mit der bauseitigen Überprüfung des Bestandbauwerkes z. B. für die Aufnahme der aus der Gerüstkonstruktion entstehenden Anschlusslasten. Der/die Gerüstbenutzer*in ist ebenfalls verpflichtet, das Gerüst vor der Nutzung durch eine fachkundige Person zu prüfen bzw. prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass es den gestellten Anforderungen entspricht und die örtlichen Rahmenbedingungen (z. B. Anschluss Bestandbauwerk) berücksichtigt. Zusätzlich sollten unter anderem folgende Punkte geklärt, nachgewiesen oder abgestimmt sein: Planung und Vorbereitung Die Planung muss eine Gefährdungsbeurteilung umfassen und die spezifischen Anforderungen des Einsatzortes berücksichtigen. Die statische Berechnung muss sicherstellen, dass das Hängegerüst die erforderliche Belastung (auch im Montagezustand) trägt. Errichtung Hängegerüste dürfen nur von qualifizierten Fachkräften errichtet und geprüft werden. Die Aufhängung muss sicher sein und die Tragmittel müssen den Anforderungen entsprechen. Bei der Errichtung sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um z. B. das Herabfallen von Werkzeugen und/oder Material zu vermeiden. Nutzung Bei der Nutzung von Hängegerüsten sind die zulässigen Belastungen zu beachten und die Gerüste dürfen nicht überlastet werden. Sichere Zugänge und geeignete Absturzsicherungen sind zu gewährleisten. Prüfung und Wartung Hängegerüste sind regelmäßig zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Fehlerhafte Bauteile müssen unverzüglich ausgetauscht oder repariert werden. (Hier ist eine vertragliche Vereinbarung/Regelung, wer welche Aufgaben übernimmt zwischen Gerüstaufsteller und Gerüstnutzenden zu empfehlen.) Besondere Aspekte Bei der Nutzung von Hängegerüsten sind auch die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Branche und des Einsatzortes zu berücksichtigen. Zum Beispiel sind bei Arbeiten in großer Höhe zusätzliche Schutzmaßnahmen und/oder Rettungskonzepte erforderlich, welche in der Regel in der Gefährdungsbeurteilung erfasst/dokumentiert werden sollten. TECHNIIK

5 03 / 2025 DGUV Regelwerke und DGUV-Informationen Die DGUV Regelwerke, wie die DGUV Regel 101-011 (Arbeitsschutz bei der Verwendung von Gerüsten) oder die DGUV Information 201-011 (Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten) sind unter anderem hervorzuheben. Die DGUV Information 201-011, offiziell "Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten", ist eine wichtige Richtlinie für die sichere Verwendung von Gerüsten auf Baustellen. Die Information dient als Standardwerk und gibt praktische Hinweise für Unternehmer*innen, Gerüstersteller und Nutzende, um Arbeitsunfälle zu vermeiden. (Hinweis: Die DGUV Veröffentlichungen können in der Regel kostenlos im Internet angesehen oder heruntergeladen werden.) Kernpunkte/Checkliste der DGUV Information 201-011 für Hängegerüste: • Brauchbarkeitsnachweis: Für Hängegerüste ist ein Brauchbarkeitsnachweis erforderlich, der Standsicherheit sowie Arbeits- und Betriebssicherheit umfasst. • Betriebsanweisung: Die Beschäftigten müssen anhand der Betriebsanweisung für Hängegerüste unterwiesen werden. • Fachliche Aufsicht: Gerüstbauarbeiten müssen unter der Aufsicht einer fachkundigen Person und von fachlich geeigneten Beschäftigten durchgeführt werden. • Sicherheit über Wasser: Bei Arbeiten über Wasser sind zusätzlich Maßnahmen gegen ein Ertrinken zu treffen. • PSA und Rettungsmittel: Die Beschäftigten müssen über die Verwendung der PSAgA und Rettungsmittel unterwiesen sein. • Modulbauweise: Bei Modulbauweisen ist die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers zu beachten, zusätzlich ist eine Montageanweisung bzw. eine Montagereihenfolge dringend zu empfehlen. • Schutzvorrichtungen: Bei Arbeiten in der Nähe von Absturzkanten sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich, wie z. B. Randsicherungen, Schutznetze oder Fanggerüste. • Kompetente Personen: Die Errichtung, Prüfung und Nutzung von Hängegerüsten dürfen nur von kompetenten Personen durchgeführt werden, die über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. • Dokumentation: Alle relevanten Informationen zur Errichtung, Prüfung und Nutzung von Hängegerüsten müssen dokumentiert werden, um im Falle eines Unfalls die Verantwortlichkeiten zu klären. Standsicherheitsnachweise und Normen Die Standsicherheit von Hängegerüsten muss nach DIN EN 12811-1 und DIN 4420-3 usw. nachgewiesen werden. Bei der Nachweisführung nach DIN EN 12811 kann in der Regel die sogenannte Flächenregel eingesetzt werden. Die Flächenregel in der DIN EN 12811 bezieht sich auf die Belastbarkeit von Gerüsten, insbesondere die Lastverteilung auf Gerüstflächen und die Nutzung von Lastklassen. Grundsätzlich ist die Lasteinwirkungsfläche für gleichmäßig verteilte Verkehrslast auf 6,0 m² begrenzt, während der Rest des Gerüstes mit 0,75 kN/m² belastet werden kann (Abb. 1). TECHNIK Anzeige AGS Lohnt Sich! Einfach schnell: Das modulare Fassadengerüst AGS ags.layher.com

6 03 / 2025 Die Flächenregel in der DIN EN 12811 dient dazu, die Belastung des Gerüstes zu kontrollieren und sicherzustellen, dass es die vorgesehenen Lasten aushält, indem die Lasteinwirkungsfläche begrenzt und die Belastung auf die restlichen Flächen verteilt wird. Dabei werden alle Gerüstbauteile durch die in Abbildung 1 dargestellten möglichen (unterschiedlichen) Nutzlastpositionen für die maximale Nutzlast ausgelegt. Erläuterung Ein flächenorientiertes Hängegerüst mit einer Grundfläche von A = 8,0 m x 45,0 m = 360,0 m2, welches nach DIN EN 12811 unter Anwendung der Flächenregel in Lastklasse 3 eingestuft wird erlaubt folgende Nutzlast: NL = 6,0 m2 x 2,0 kN/m2 + (360,0 m2 – 6,0 m2) x 0,75 kN/m2 = 277,50 kN Wenn das gleiche Gerüst mit Anwendung der Flächenregel in Lastklasse 4 nach DIN EN 12811 eingestuft wird, erhöht sich die Nutzlast wie folgt: NL = 6,0 m2 x 2,0 kN/m2 + (360,0 m2 – 6,0 m2) x 0,75 kN/m2 = 283,50 kN Das heißt, die Summe der Nutzlast erhöht sich geringfügig, aber der nun notwendige Belagsaufbau bzw. der nun mögliche Hängepunktabstand verändert sich je nach eingesetztem Gerüstmaterial. Es gibt umfangreiche Normen, Vorschriften, Richtlinien, Information etc. zum Thema Hängegerüste, welche auch bei Montage- bzw. Montagezwischenzuständen eingehalten werden müssen, um sowohl Standsicherheit als auch Betriebssicherheit der Hängegerüstkonstruktionen auch bei der Montage zu gewährleisten. In einer Zeit, in der es einen umfangreichen Bedarf an Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten im Bereich der Verkehrs- infrastruktur gibt, werden bei der Sanierung von z. B. Talbrücken Hängegerüste mit erhöhten Anforderungsprofil benötigt. Dabei variiert das Anforderungsprofil an die Hängegerüstkon- struktionen je nach baulicher Notwendigkeit so deutlich, dass TECHNIK Abb. 1: Anwendung der Flächenregel als Prinzipdarstellung Quelle: DIN EN 12811 Abschnitt 6.2.2.6 Abb. 2: Anfahrt Schaden Fußgängerbrücke Niehler Hafen (Köln) Quelle: SEH EIFFAGE / Ingenieurbüro Grassl

7 03 / 2025 wir als Gerüstaufsteller zwar aus systemgebundenem oder systemfreiem Material Hängegerüstkonstruktionen bauen, es sich aber eigentlich oft um „Prototypen“ handelt, die fachgerecht unter Beachtung aller Regelwerke und Vorschriften erstellt werden müssen/sollen. Es gibt Anforderungen z. B. aus dem Umweltschutz, die bei bauseitigen Wasserstrahlarbeiten die Notwendigkeit einer „Bodenwanne“ fordern, welche eine kontrollierte Wasserführung ermöglicht und somit einen deutlich erhöhten Anspruch an die Bodenkonstruktion des Hängegerüstes mit sich bringt. Dazu gibt es oft die Forderung einer „dichten“ Einhausung z.B. mit umlaufender PVC-Plane, um einen witterungsgeschützten Arbeitsraum zu schaffen und gleichzeitig die möglichen Emissionen an die Umwelt auf ein Minimum zu reduzieren, was einen deutlich erhöhten Anspruch an die horizontale Stabilisierung der Hängegerüstkonstruktion zur Folge hat. Oft wird dabei auch von den ausschreibenden Stellen je nach Art der bauseitigen Arbeiten die geforderte Lastklasse hochgesetzt, so dass der Einsatz von Lastklasse 4 oder 5 nach DIN EN 12811 auch bei Hängegerüsten zum Einsatz kommt. Das hat entsprechende Auswirkungen sowohl auf die Ausführung der Gerüstkonstruktion als auch auf die Belastung des Bestandbauwerkes. Das Zusammenspiel der genannten Anforderungen, der Vorschriften und Regelwerke als auch der Konstruktionsrichtlinien soll das nachfolgende Beispiel verdeutlichen: Baumaßnahme Instandsetzung Fußgängerbrücke Niehler Hafen der Stadt Köln Hintergrund Anfahrt Schaden an der Fußgängerbrücke durch den ausgefahrenen Verladekran eines Transportschiffes (Abb. 2). TECHNIK www.peri.de Schalung Gerüst Engineering PERI UP Cladding. Lässt nur eins durch – Licht! Die Einhausung aus dem PERI UP Gerüstbaukasten. Lichtdurchlässig und dennoch blickdicht. Leichte Einzel- paneele. Montage erfolgt im Innenbereich des Gerüsts. Schützt nach außen und nach innen, selbst bei Schlagregen. Jetzt informieren Anzeige Abb. 3: Montagebereich Fußgängerbrücke Niehler Hafen (Köln); Quelle: SEH EIFFAGE / Ingenieurbüro Grassl

8 03 / 2025 Instandsetzungs-/Reparaturarbeiten Die beschädigten Teile der Fußgängerbrücke sind entsprechend einem Reparaturkonzeptes der genannten Firmen fachgerecht auszutauschen bzw. instand zu setzen. Zugang und Arbeitsraum durch ein Hängegerüst in Anlehung an DIN EN 12811 Zur Durchführung der bauseitigen Arbeiten war eine Hängegerüstkonstruktion (Abb. 4) erforderlich, welche unter Anwendung der Flächenregel nach DIN EN 12811 mit einem etwas veränderten Lastansatz ausgeführt und nachgewiesen wurde. Die Gerüstkonstruktion war in der Lage eine Nutzlast von NL = 14,60 to bzw. 146,0 kN aufzunehmen: (Abb. 5) Die Lastableitung der Hänggerüstkonstruktion erfolgte über dem unbeschädigten Brückenbogen des Bestandbauwerkes kombiniert mit einer Abhängekonstruktion in Sonderbauweise (Abb. 6 und Abb. 7). Durch die gewählte konstruktive Ausbildung konnte ein hoch belastbarer und aussteifungsfreier Arbeitsraum zur Durchführung der bauseitigen Arbeiten realisiert werden, der den bauseitigen Austausch von Stahlbauteilen der Bestandsbrücke möglich gemacht hat (Abb. 8 und Abb. 9). TECHNIK Abb. 5: Prinzipdarstellung Flächenregel mit angepasstem Lastbild Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner Bochum Abb. 4: Isometrie der Hängegerüstkonstruktion Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner Bochum Abb. 6: Isometrie der Gitterträgerüberbrückungen am Brückenbogen Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner Bochum Abb. 7: Anschluss Aufhängung an die Gitterträgerüberbrückungen mit Sonderbauteilen Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner Bochum

9 03 / 2025 Die Fachleute der Firma Odendahl GmbH aus Köln stellten sich der Aufgabe mit einer Gerüstidee, welche in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, den Sachverständigen und Prüfingenieuren als auch dem Gerüststatiker detailliert vor Umsetzung auf Machbarkeit ausgearbeitet und geprüft wurde, um die beschädigte Brücke reparieren zu können. Gleichzeitig zeigt das Beispiel die Komplexität von Hängegerüsten, angefangen von der Idee, über die Planung, der Konstruktionsausführung als auch der notwendigen Montage- bzw. Demontageleistung und den damit verbundenen fachlichen Anspruch an den Gerüstaufsteller. TECHNIK Heiko Tomshöfer, geboren 1970, ist Stahlbauingenieur, Schweißfachingenieur und Korrosionsschutzbeauftragter. Seit 1998 liegt sein Aufgabenschwerpunkt bei Sonderkonstruktionen in den Bereichen Traggerüstbau, Stahlbau und Mischkonstruktionen aus Arbeits- und Schutzgerüsten in Kombination mit Traggerüstelementen. 2016 gründete er das Ingenieurbüro Tomshöfer & Partner mit dem Motto „Aus der Praxis für die Praxis“. Das Dienstleistungsangebot hat den Schwerpunkt Statik und Konstruktion in allen Bereichen des Gerüstbaus inklusive Beratung, Schulung und der Möglichkeit, Sonderteile wirtschaftlich sinnvoll herzustellen. Tomshöfer + Partner • Dipl.-Ing. Heiko Tomshöfer Zu den Kämpen 2a • D-44791 Bochum • Tel. +49 234 5880733 info@ingenieure-am-werk.de • www.ingenieure-am-werk.de Abb. 8: Isometrie Arbeitsraum des Hängegerüstes an der Montagestelle Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner Bochum Abb. 9: Querschnitt des Hängegerüstes an der Montagestelle Quelle: Ingenieure Tomshöfer&Partner Bochum Design: sternklar.com Für alles gerüstet mit GVH Wir bieten für jedes Projekt die richtigen Gerüste in sicherer Qualität und ausreichenden Mengen. Gerüstvermietung Horst GmbH Max-Planck-Straße 4 25358 Horst MIT UNS GEHT’S HÖHER, SCHNELLER, WEITER. www.gv-horst.de Telefon 04126 / 39 33 79 Anzeige

10 03 / 2025 Azubis in Aktion Was ist zu beachten? Rechtsgrundlagen, Besonderheiten und das Jugendschutzgesetz Der Beruf des/der Gerüstbauer*in hat sich von Anfang an kontinuierlich weiterentwickelt und ist ein zentraler Bestandteil des Bauhauptgewerbes. Die duale Ausbildung erstreckt sich über drei Jahre und vermittelt sowohl praktische Fertigkeiten als auch theoretische Fachkenntnisse. Gerüstbauer*innen errichten nicht nur Arbeits- und Schutzgerüste an Fassaden, Industrieanlagen und bei Veranstaltungen, sondern erstellen den Arbeitsplatz für sämtliche Folgegewerke auf Baustellen, was ein hohes Maß an Verantwortung und Sicherheitsbewusstsein erfordert. Dieser Bericht beleuchtet die vorherrschenden Rahmenbedingungen und Herausforderungen sowohl an Ausbildungsbetriebe als auch an Auszubildende und soll nützliche Hinweise und Anregungen für eine erfolgreiche Lehrzeit geben. Aufgrund der wachsenden Herausforderungen in der Baubranche in Bezug auf Digitalisierung, den technischen Anforderungen durch immer abstraktere Gebäudestrukturen in Kombination mit stetig wachsenden Anforderungen durch den Arbeitsschutz, hat sich der Gerüstbau von einem notwendigen Übel in den letzten Jahren zu einem anspruchsvollen Vollhandwerk entwickelt. Gerade die anspruchsvollen Gebäudestrukturen, bringen die herkömmlichen Gerüstsysteme an ihre Leistungsgrenzen und so manches Gerüst hat dann zwangläufig mit „Regelausführung“ nicht mehr wirklich viel zu tun. Dies führt dazu, dass das Gerüstbauhandwerk, sich zwangsläufig nach und nach regelrecht zum Gerüstbauingenieurhandwerk entwickelt. Im Umkehrschluss bedeutet dies allerdings auch, dass die Anforderungen an die individuellen Leistungsvoraussetzungen der Fachkräfte von morgen deutlich gestiegen sind. Wo früher noch Fitness, Leidensfähigkeit und Fleiß als Einstellungskriterium definiert wurden, sind heutzutage mathematische schulische Vorkenntnisse, Sozialkompetenz „besonders im Umgang mit Kund*innen und Behörden“, sowie gewisses technisches Grundverständnis für nachfolgende Gewerke heutzutage Hard Facts beim Auswahlverfahren. Für Bildungsträger führt dies einstweilen zu einem Um- bzw. Neudenken in der didaktischen und methodischen Ausrichtung. Wo früher noch mit Zeichenplatte, Papier und Bleistift konstruiert wurde, sollten heutzutage leistungsstarke Rechner mit entsprechenden Zeichenprogrammen wie z. B. LayPlan, Scaffmax, PERI CAD und Co. zum Einsatz kommen, um den marktspezifischen Anforderungen künftig auch gerecht werden zu können. Aufgrund der Arbeiten in großen Höhen stehen Arbeitsschutz und Sicherheit im Mittelpunkt. Wichtige gesetzliche Grundlagen sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie die Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), insbesondere die DGUV Regel 101001 für Gerüstbauarbeiten. Hinweis: Ein besonderes Augenmerk legt der Gesetzgeber auf die Unversehrtheit minderjähriger Schutzbefohlener. Gewisse Arbeiten, bei denen z. B. das Tragen von PSAgA erforderlich ist, dürfen von Minderjährigen nicht durchgeführt werden. (siehe DGUV Grundsatz 312-001 Abs. 3 – Auswahl geeigneter Personen) Für minderjährige Auszubildende gelten zusätzlich die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Dieses verbietet grundsätzlich gefährliche Arbeiten, wie Tätigkeiten in großer Höhe oder mit Absturzgefahr (§ 22 JArbSchG) (Abb. 1). ARBEITSSICHERHEIT Abb. 1: Auszug DGUV Grundsatz 312-001; Quelle: DGUV 3 Auswahl geeigneter Personen Mit der Ausbildung auf dem Gebiet der Benutzung von PSAgA oder RA dürfen nur Personen beau ragt werden, die 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. über theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten verfügen, 3. geistig und charakterlich geeignet sind, 4. körperlich geeignet sind, 5. als Ersthelferinnen bzw. Ersthelfer ausgebildet sind. Die erforderlichen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten sind im Abschnitt 4 formuliert.

11 03 / 2025 Eine Ausnahme besteht, wenn solche Tätigkeiten im Rahmen einer Ausbildung notwendig sind und unter fachkundiger Anleitung sowie ständiger Aufsicht erfolgen. Zudem kommen noch einige wichtige Punkte, die Betriebe unbedingt beachten sollten, wenn sie Auszubildende beschäftigen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. • Jugendliche im Sinne des Jugendschutzgesetzes sind Personen die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind • Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden • 60 Minuten Pause bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden • Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten • Jugendliche dürfen nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Gegebenenfalls notwendige Abweichungen, wie z. B. bei Schichtbetrieben, sind im Rahmen einer Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und den individuellen Leistungsvoraussetzungen des Auszubildenden sorgfältig abzuwägen und zu vereinbaren. Auszubildende dürfen unter Anleitung und Aufsicht einfache, ungefährliche Tätigkeiten übernehmen, wie das Anreichen von Material, das Montieren von leichten Gerüstteilen in Bodennähe oder das Sichern von Gerüstbauteilen. Kurzweilige Höhenarbeiten und Tätigkeiten mit erhöhtem Gefahrenpotenzial sind nur unter strenger Anleitung und ständiger Aufsicht erlaubt. Ziel ist es, die Auszubildenden schrittweise an komplexere Aufgaben heranzuführen und sie im Zuge Ihrer Ausbildung immer weiterzuentwickeln. Gerade bei Arbeiten mit erhöhtem Gefahrenpotential ist es unabdingbar, dass die verantwortlichen Mitarbeiter*innen besonders im Bereich Arbeitsschutz ihre Vorbildfunktion wahrnehmen und mit gutem Beispiel vorangehen. Ausführliche und detaillierte Gefährdungsbeurteilungen, spezifische Schulungen und Unterweisungen legen den Grundstein für sicheres Arbeiten im Betrieb und auf Baustellen und sensibilisieren die Fachkräfte von morgen in Bezug auf das Thema Arbeitssicherheit (Abb. 2). Betriebe, die ausbilden möchten, müssen einige Rahmenbedingungen erfüllen und z. B. in die Handwerksrolle eingetragen sein und die fachliche Eignung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) nachweisen. Die mit der Ausbildung betrauten Personen (Ausbilder*innen) müssen persönlich und fachlich qualifiziert sein, beispielsweise durch eine Meisterprüfung im Gerüstbauerhandwerk oder eine vergleichbare Qualifikation nachweisen können. Zudem müssen ARBEITSSICHERHEIT Anzeige • Schnelle, einfach Montage • Deckt Brüstungsbreiten von bis zu 80 cm ab • Aufgrund der stabilen Bauart mit Gitterträgern bis 5 m Länge kombinierbar • Maximale Arbeitsbreite bei Dacharbeiten durch den außenliegenden Rohrstutzen • Auch bei Balkonarbeiten einsetzbar (Fußspindel nicht im Lieferumfang enthalten) GELOG Attika-Brüstungsklemme Spannweite bis 80 cm www.gelog-system.de • Tel. 02935 9686790 • info@gelog-system.de Animations lm NEU Spannweite bis 30 cm

12 03 / 2025 Betriebe geeignete und notwendige Arbeits- und Betriebsmittel, sowie die erforderliche Sicherheitsausrüstung wie z. B. PSA und PSAgA bereitstellen. Die Anzahl der Auszubildenden im Gerüstbauerhandwerk ist in den letzten Jahren leicht angestiegen. Im Jahr 2019 lag die Anzahl (lt. Geschäftsbericht 2023 der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes) der Auszubildenden bei etwa 734, während sie 2023 auf rund 843 (bei ca. 2.970 Betrieben) angewachsen ist. Im Vergleich dazu verzeichnet das Dachdeckerhandwerk stabile bis leicht steigende Ausbildungszahlen. Im Jahr 2019 gab es rund 6.900 Auszubildende, im Jahr 2023 waren es rund 8.042 (bei ca. 4.297 Betrieben) im Dachdeckerhandwerk in Deutschland. Stellt man die Anzahl der Auszubildenden in Relation zur Anzahl der über die Sozialkassen geführten Betriebe, bilden Betriebe im Gerüstbauhandwerk durchschnittlich ca. 0,28 Auszubildende und Betriebe im Dachdeckerhandwerk 1,87 Auszubildende im Durchschnitt aus. Fazit Die Ausbildung im Gerüstbauerhandwerk stellt Betriebe und Auszubildende vor besondere Herausforderungen – sowohl fachlich als auch rechtlich. Die zunehmende Komplexität moderner Bauvorhaben, die Digitalisierung des Handwerks sowie die gestiegenen Anforderungen im Arbeitsschutz führen dazu, dass der Beruf sich mehr und mehr in Richtung eines Ingenieurhandwerks entwickelt. Damit steigen auch die Erwartungen an die Qualifikation und Eignung der Auszubildenden deutlich. ARBEITSSICHERHEIT  Arbeitsschutzportal www.basiss-net.de  Regelbetreuung und persönliche Unterstützung im Betrieb  Mitarbeiterunterweisungen und Schulungen Arbeitssicherheit einfach. sicher. digital. Kalckreuthstr. 4  10777 Berlin E-Mail: siekmann@basiknet.de Die Spezialisten für Arbeitsschutz im Gerüstbauerhandwerk Anzeige               ➔                                                 Abb. 2: Auszug Gefährdungsbeurteilung Allgemein; Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner

13 03 / 2025 Besonders bei minderjährigen Auszubildenden sind strenge gesetzliche Regelungen wie das Jugendarbeitsschutzgesetz sowie arbeitsschutzrechtliche Vorschriften zu beachten. Diese schränken den Einsatzbereich der Jugendlichen ein und erfordern eine sorgfältige Planung und kontinuierliche Aufsicht. Betriebe, die ausbilden möchten, müssen nicht nur fachlich und personell geeignet sein, sondern auch zeitgemäße Ausbildungsbedingungen schaffen – einschließlich digitaler Arbeitsmittel und moderner Sicherheitsausrüstung. Gleichzeitig ist es essenziell, dass Ausbilder*innen ihrer Vorbildfunktion im Bereich Arbeitsschutz gerecht werden und junge Menschen systematisch und sicher an komplexe Tätigkeiten heranführen. Die Entwicklung der Ausbildungszahlen zeigt, dass das Gerüstbauerhandwerk langsam, aber stetig an Attraktivität gewinnt. Um diesen Trend zu verstärken, müssen Ausbildungskonzepte weiter an die realen Anforderungen angepasst und rechtliche Rahmenbedingungen verantwortungsbewusst umgesetzt werden. Nur so kann es gelingen, qualifizierte und sicherheitsbewusste Fachkräfte für die Zukunft zu gewinnen. ARBEITSSICHERHEIT Nils Bücker, geboren 1981, ist Gerüstbauermeister, geprüfter Betriebswirt (HwO) und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Ausbildung zum Gerüstbauer beendete er 2003 bei der HWK zu Dortmund und arbeitete anschließend als Monteur und Kolonnenführer. 2008 wechselte er in die Bauleitung. Sein Wirkungsradius erstreckte sich vom klassischen Fassadengerüst über Industriegerüste im Raffinerie- und Energiesektor bis hin zu Sonderkonstruktionen aus Arbeits- und Schutzgerüsten in Kombination mit Traggerüst- elementen für Brückensanierungen. Seit 2018 beschäftigt er sich intensiv mit den Fragen rund um den Arbeitsschutz im Gerüstbau. Tomshöfer + Partner • Nils Bücker Zu den Kämpen 2a • D-44791 Bochum Tel. +49 234 5880733 • Mobil +49 152 08926191 n.buecker@ingenieure-am-werk.de • www.ingenieure-am-werk.de 4WOCHEN FÜR NÜSSE! Ein Angebot der Scafom-rux rental GmbH Details und Teilnahmebedingungen unter www.scafom-rux.de/smart/super-rs/ oder Tel. +49 2331 47 09 333 SUPER-RS STRONGER. TOGETHER. Anzeige

14 03 / 2025 Den Arbeitsschutz im Gerüstbauunternehmen organisieren 16 Schritte zur Arbeitsschutzorganisation mit System. Schritt 15: Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen organisieren Jede*r Gerüstbauunternehmer*in ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Büro, im Betrieb und auf den Baustellen zu organisieren. In dieser Artikelserie wird die sehr komplexe Aufgabenstellung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes in 16 Schritten erläutert und damit die sehr große Aufgabe in kleine, überschaubare Teilsegmente zerlegt, die nacheinander bearbeitet werden. Hier wird erläutert, was Gerüst- bauunternehmen bei der Organisation von Erster Hilfe und Notfallmaßnahmen beachten müssen. Höhenarbeit, Witterungseinflüsse und körperlich schwere Tätigkeiten beim Gerüstbau bergen Risiken für Unfälle. Bei Stürzen, Quetschungen oder anderen schweren Verletzungen ist eine schnelle Erste Hilfe wichtig. Eine gut durchdachte Organisation der Ersten Hilfe und Notfallplanung im Gerüstbauunternehmen ist deshalb nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch Ausdruck verantwortungsvoller Unternehmensführung. In diesem Schritt zur Arbeitsschutzorganisation geht es um Anforderungen und konkreten Umsetzungsmaßnahmen der Ersten Hilfe und Notfallplanung mit dem Schwerpunkt auf die Situation auf Baustellen. Die beiden Begriffe „Erste Hilfe“ und „Notfall“ sind in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A4.3 wie folgt definiert: Die Erste Hilfe umfasst medizinische, organisatorische und betreuende Maßnahmen an Verletzten oder Erkrankten. Ein Notfall ist ein Ereignis, das unverzüglich Rettungsmaßnahmen erfordert und Maßnahmen der Ersten Hilfe, des Rettungsdienstes und der ärztlichen Behandlung umfasst. 1.Ausbildung und Bestellung von Ersthelfer*innen Gemäß § 26 DGUV Vorschrift 1 dürfen als Ersthelfer*in nur Personen eingesetzt werden, die bei einer von der Berufsgenossenschaft für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet wurden, oder die über eine sanitätsdienstliche bzw. rettungsdienstliche Ausbildung verfügen, oder die in einem Beruf des Gesundheitswesens ausgebildet sind. Ein Fortbildungsnachweis ist zwei Jahre gültig und muss dann aktualisiert werden. Ersthelfer*innen müssen vom Unternehmen schriftlich bestellt werden. Im Arbeitsschutzportal basISS-net für Gerüstbauer*innen kann eine Vorlage für das Bestellschreiben heruntergeladen werden. 2.Zahl der erforderlichen Ersthelfer*innen Die Zahl der erforderlichen Ersthelfer*innen eines Gerüstbauunternehmens richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Beschäftigten. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ist ein/e Ersthelfer*in erforderlich, bei mehr als 20 anwesenden Versicherten müssen 10 % der anwesenden Versicherten als Ersthelfer*innen ausgebildet und schriftlich bestellt sein. Diese Zahlen gelten sowohl für das Betriebsgelände von Gerüstbauunternehmen als auch für die Baustellen. Auf jeder einzelnen Baustelle muss die nach obiger Regel ermittelte Anzahl ausgebildeter Ersthelfer*innen tatsächlich anwesend sein. Es ist wichtig, dass der/die Unternehmer*in sicherstellt, dass auch im Krankheits- oder Urlaubsfall auf Baustellen stets ausreichend Ersthelfer*innen anwesend sind. Dies erfordert eine vorausschauende Personalplanung sowie organisatorische Maßnahmen, insbesondere bei wechselnden Baustellenteams und kurzfristigen Personalausfällen. Ein effektives Mittel zur Sicherstellung ist die Verankerung der Ersthelferrolle in der Einsatzplanung. Der/die Vorarbeiter*in oder Kolonnenführer*in sollte bevorzugt Ersthelfer*in sein. Es sollten immer mehrere Teammitglieder geschult werden, um Ausfälle zu kompensieren. In der Gefährdungsbeurteilung muss überprüft werden, dass stets eine ausreichende Anzahl Ersthelfer*innen auf der Baustelle vorhanden ist. Die Ersthelfer-Aufgabe muss nicht unbedingt eigenen Beschäftigten übertragen werden. Wenn mehrere Unternehmen auf einer Baustelle tätig sind, können sie sich wegen des Einsatzes der Ersthelfer*innen absprechen, und ein Unternehmen kann den/die Ersthelfer*in für mehrere auf der Baustelle tätige Unternehmen stellen. Wird in einem Fremdbetrieb gearbeitet, kann in Absprache mit diesem auf die Erste Hilfe Organisation dieses Betriebes zurückgegriffen werden. Die externen Kosten der Aus-/Fortbildung übernimmt die Berufsgenossenschaft, das Gerüstbauunternehmen trägt die Personalkosten für Beschäftigte, die an der Aus-/ Fortbildung teilnehmen. In vielen Gerüstbauunternehmen hat sich die Praxis eingebürgert, alle Beschäftigten zu Ersthelfer*innen ausbilden zu lassen, damit ist grundlegend sichergestellt, dass immer ausreichend Ersthelfer*innen vorhanden sind. ARBEITSSICHERHEIT

15 03 / 2025 3. Erste-Hilfe-Ausstattung Verbandkästen Den Beschäftigten müssen für die Erste Hilfe Verbandkästen in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Geeignetes Erste- Hilfe-Material enthält z. B. • der kleine Verbandkasten nach DIN 13157 und • der große Verbandkasten nach DIN 13169. Gemäß ASR A4.3 muss in Gerüstbaubetrieben mit bis zu 20 Beschäftigten mindestens ein kleiner Verbandkasten bereitgehalten werden, bei 21 bis 100 Beschäftigten mindestens ein großer oder zwei kleine Verbandkästen. Auf Baustellen ist der kleine Verbandkasten bei bis zu 10 Beschäftigten ausreichend, bei 11 bis 50 Beschäftigten auf einer Baustelle schreibt die DGUV Regel 100-001 einen großen oder zwei kleine Verbandkästen vor. Der Inhalt der Verbandkästen muss regelmäßig überprüft werden, viele Verbandmittel haben eine begrenzte Laufzeit und verbrauchte Mittel müssen ersetzt werden. Ratsam ist eine jährliche Überprüfung der Verbandkästen. Für Tätigkeiten auf Baustellen kann der Kraftwagen-Verbandkasten als kleiner Verbandkasten verwendet werden, sofern die jederzeitige Zugänglichkeit in der Nähe der Arbeitsstätte gewährleistet ist. Erste Hilfe-Material soll höchstens 100 m Wegstrecke oder ein Stockwerk entfernt erreichbar sein. Meldeblock/Verbandbuch Die DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, jede Erste Hilfe-Leistung zu dokumentieren. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 5 Jahre. Hierfür kann der von der BG BAU herausgegebene Meldeblock verwendet werden, vgl. DGUV Information 204-021. Das früher übliche Verbandbuch ist aus Datenschutzgründen nicht mehr geeignet. Rettungsgeräte Rettungsgeräte kommen zum Einsatz, wenn bei besonderen Gefahren technische Maßnahmen erforderlich sind, bei Gerüstbauunternehmen insbesondere für die Höhenrettung. Hierzu gehören Rettungshub- und Abseilgeräte, Bergetuch und Trage für eine horizontale Rettung. Bei Arbeiten an oder über Gewässern müssen einsatzbereite Rettungswesten oder andere PSA gegen Ertrinken bereitgehalten werden. Die auf der Baustelle vorzuhaltenden Rettungsgeräte müssen sich aus der baustellenbezogenen Gefährdungsbeurteilung ergeben. 4.Organisatorische Maßnahmen Notfallplan Ein Notfallplan ist ein verbindlicher Plan, der festlegt, wie im Falle eines Notfalls oder einer Gefährdung gehandelt werden soll. Er wird von den Verantwortlichen im Betrieb erstellt. Der Notfallplan sollte Informationen enthalten, wie zum Beispiel: • die Art der Gefährdung oder des Notfalls • die zu ergreifenden Maßnahmen • die Verantwortlichen und ihre Aufgaben • die Kommunikationswege und -mittel • die erforderlichen Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen • die Flucht- und Rettungswege • den Sammelpunkt Der Notfallplan muss regelmäßig aktualisiert und den Beschäftigten bekannt gegeben werden. Aushang Erste Hilfe Die Beschäftigten müssen mit einfach zugänglichen Aushängen über die Organisation der Ersten Hilfe informiert werden. Die Vordrucke der BG BAU können verwendet werden, sie müssen aber ausgefüllt sein und folgende spezifische Informationen enthalten • Anschrift der Betriebsstelle bzw. der Baustelle • Name und Telefonnummer des/der Ersthelfer*innen vor Ort • Standort des Erste Hilfe-Materials • Name und Adresse des Durchgangsarztes • Adresse des nächstgelegenen Krankenhauses Die Informationen müssen für jede Baustelle gesondert zusammengestellt werden. Unterweisungen Die Beschäftigten müssen zur Ersten Hilfe und zur Notfallplanung unterwiesen werden. Die Unterweisung muss vor der ersten Arbeitsaufnahme und danach mindestens einmal im Jahr erfolgen, zusätzlich bei besonderen Anlässen, z. B. nach einem Unfall oder bei Änderungen im Arbeitsbereich. Unterweisungsthemen sind vor allem das Verhalten im Notfall, die Rettungskette und Sofortmaßnahmen, Meldung und Dokumentation von Unfällen, Besonderheiten auf Baustellen. Rettungskonzept und Übungen Bei Tätigkeiten mit PSAgA muss ein Rettungskonzept erstellt werden, in dem das Verfahren zur Bergung von Personen beschrieben wird. Im Rettungskonzept wird die Rettungsausrüstung festgelegt. Zudem wird der konkrete Ablauf der Rettung festgelegt und dokumentiert: Alarmierung und Kommunikation, Zugang zum/zur Verunfallten, Methode der Rettung (z. B. Abseilen, Bergung mit Hubarbeitsbühne), Transport zum sicheren Bereich. Ein Muster für ein Rettungskonzept steht in der DGUV Regel 112199, Anhang 5. Alle beteiligten Personen müssen anhand des Rettungskonzepts unterwiesen werden und es sind regelmäßige praktische Übungen durchzuführen. Das Rettungskonzept muss bei Änderungen der Arbeitsbedingungen oder Erkenntnissen aus Übungen angepasst werden. ARBEITSSICHERHEIT BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH Kalckreuthstraße 4 • D-10777 Berlin Dr. Michael Meetz • Tel. 0177 301 55 93 • meetz@basiknet.de Sascha Lohmann • Tel. 0178 580 41 37 • lohmann@basiknet.de

Faszination Gerüstbau Systemwechsel und Frauenpower in der Gerüstbaubranche: „Mich reizt es, mich zu beweisen“ In der von Männern dominierten Gerüstbaubranche hat Patricia Föhl nicht nur ihren Platz gefunden, sondern trägt auch als Geschäftsführerin der Föhl Gerüstbau GmbH maßgeblich zum Wandel ihres Unternehmens bei. Im Interview spricht sie über Entwicklungen im Gerüstbau und den aktuell laufenden Systemwechsel, der frischen Wind in den Betrieb gebracht hat. DER GERÜSTBAUER: Seit wann gibt es die Föhl Gerüstbau GmbH und wie kam es zur Gründung des Betriebs? Patricia Föhl: Unser Unternehmen entstand im Jahr 1986. Mein Großvater war von Beruf Schalungsmeister und hat nebenbei Gerüste für Nachbarn aufgebaut. Mit der Zeit haben immer mehr Leute nachgefragt, ob wir ihnen nicht auch ein Gerüst zur Verfügung stellen könnten. Das Interesse wuchs stetig weiter und es zeigte sich, dass ein lukratives Geschäft entstehen könnte. Daraufhin haben mein Vater und mein Onkel ihre Vollzeitjobs gekündigt und als Quereinsteiger die Föhl Gerüstbau GmbH ins Leben gerufen. So hat alles begonnen. DER GERÜSTBAUER: Wie sieht Ihr Leistungsportfolio aus und was macht Ihr Unternehmen einzigartig? Patricia Föhl: Die Föhl Gerüstbau GmbH hat sich über die Jahre kontinuierlich weiterentwickelt. Begonnen als kleiner Betrieb hat sich unser Unternehmen zu einem bedeutenden Anbieter im Raum Stuttgart etabliert und bedient heute Projekte unterschiedlichster Größenordnungen. Neben klassischen Gerüstbauarbeiten bieten wir maßgeschneiderte Lösungen für Industrie-, Fassaden- und Spezialgerüste an. Dieser breite Ansatz ermöglicht es, flexibel auf individuelle Kundenbedürfnisse einzugehen. Dabei überzeugen wir durch ein erfahrenes Team und bieten unseren Kunden ein Rundum-Sorglos-Paket – von der Beratung, inklusive Visualisierung mittels CAD-Gerüstplanung, bis zur Umsetzung. Außerdem setzen wir mit modernem Gerüstmaterial und der Partnerschaft mit PERI als einer der ersten in Stuttgart die TRBS 2121-1 systemorientiert um, was höchste Sicherheitsstandards garantiert. DER GERÜSTBAUER: Wie sind Sie zum Gerüstbau gekommen und seit wann sind Sie im Unternehmen tätig? Patricia Föhl: Ich bin mit dem Gerüstbau groß geworden. Schon am Frühstückstisch war das Thema immer präsent, und irgendwann hat es mich mitgerissen – obwohl das nie mein Plan war. Seit 2017 bin ich im Betrieb tätig und habe mich von der Sachbearbeiterin zur Bauleiterin hochgearbeitet. Danach war ich stellvertretende Geschäftsführerin und bin nun schließlich seit dem 01.01.2024 mit in der Geschäftsführung tätig. Es ist eine spannende Reise, und ich freue mich darauf, den Betrieb mit meinem Vater zusammen weiterzuentwickeln. DER GERÜSTBAUER: Wie ist es, als Frau in einer Männerdomäne zu arbeiten? Patricia Föhl: Es ist eine Herausforderung – alles andere wäre eine Lüge. Doch mich reizt es, mich zu beweisen und neue Perspektiven einzubringen. Die Arbeit in einem soliden, professionellen Team, in dem Respekt und Zusammenarbeit im Vordergrund stehen, ist entscheidend. Ich habe gelernt, durch Kompetenz und Engagement zu überzeugen. DER GERÜSTBAUER: Was fasziniert Sie am Gerüstbau? Patricia Föhl: Die Vielfältigkeit des Gerüstbaus macht unseren Beruf sehr spannend. Es ist kein Projekt wie das andere und mich 16 03 / 2025 UNTERNEHMENSFÜHRUNG www.spezialgeruestbau.gmbh Anzeige Patricia Föhl fasziniert die Vielfältigkeit des Gerüstbaus: Kein Projekt ist wie das andere. Die Föhl Gerüstbau GmbH bietet diverse Gerüstbauarbeiten an und geht dabei flexibel auf Kundenbedürfnisse ein.

17 03 / 2025 begeistert die Kombination aus technischer Präzision, Kreativität und dem praktischen Nutzen, den das Gerüst für jedes Bauprojekt bietet. DER GERÜSTBAUER: Welche Entwicklungen sagen Sie für den Gerüstbau im Allgemeinen voraus und wie gehen Sie damit um? Patricia Föhl: Zum einen wird die Digitalisierung eine immer größere Rolle spielen, insbesondere durch den Einsatz von CAD-Software zur Planung und Visualisierung von Gerüsten. Hier möchten wir weiter vorankommen und das Angebot von 3D-Modellen als Alleinstellungsmerkmal im Vergleich zu kleineren Unternehmen nutzen. Zusätzlich werden Sicherheitsvorgaben und Normen weiter verschärft, was den Gerüstbau noch anspruchsvoller machen wird. Ich denke, dass wir für mögliche Veränderungen gut gerüstet sind und den richtigen Schritt gemacht haben, indem wir in PERI UP investiert haben. DER GERÜSTBAUER: Was war für Sie generell ausschlaggebend bei der Entscheidung zur Umrüstung und die Investition in den PERI UP Gerüstbaukasten? Patricia Föhl: Der PERI UP Gerüstbaukasten hat uns alle direkt durch seine Flexibilität, Sicherheit und die einfache Montage überzeugt. Das modulare System lässt sich schnell an verschiedene Projekte anpassen und bietet eine hohe Tragfähigkeit. Vor allem die nahezu geschlossenen Belagsflächen sind ein großer Benefit. Auch die Unterstützung bei jeglichen Fragen rund um den Systemwechsel durch unseren Fachberater war ausschlaggebend. Es hilft gerade bei einer Neueinführung sehr, einen festen Ansprechpartner zu haben, der auch mal die Extrameile für uns geht. DER GERÜSTBAUER: Geben Sie uns einen Ausblick: Wo geht für Ihr Unternehmen die Reise im Gerüstbau hin? Patricia Föhl: Die Reise unseres Unternehmens ist derzeit von der Materialumstellung auf PERI UP geprägt, die jetzt auf der Zielgeraden ist. Unser Ziel ist es, unseren gesamten Hof mit hochwertigem PERI Material auszustatten. Zudem möchten wir unseren Betrieb stärker im Markt etablieren. Mit der Größe und dem Leistungsumfang des Betriebs bin ich aktuell sehr zufrieden – größer kann es natürlich immer gerne sein. In Zukunft planen wir auch Drohnenvermessungen anzubieten. Ein besonderer Fokus liegt zudem auf der Erstellung von CAD-Zeichnungen, um Kunden maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Insgesamt blicken wir optimistisch in die Zukunft und sind bereit, die Herausforderungen der Branche anzugehen sowie langfristig mit PERI bei den Kunden zu überzeugen. UNTERNEHMENSFÜHRUNG Fotos: PERI Deutschland Die Unterstützung bei jeglichen Fragen rund um den Systemwechsel durch den zuständigen PERI Fachberater weiß Patricia Föhl sehr zu schätzen. www.peri.de Schalung Gerüst Engineering Jetzt noch mehr einrüsten. UPgrade für den PERI UP Gerüstbaukasten. Für alle, die hoch hinaus wollen. Sichere öffentliche Zugangslösungen, revolutionärer Baustellenschutz und Fassadengerüste für höchste Anforderungen: Das InnovationsTrio aus PERI UP Treppe Public, PERI UP Cladding und dem Easy Stiel Evo erweitert den Gerüstbaukasten um neue Möglichkeiten. link.peri.de/geruestbaukastenneuheiten-infos Anzeige

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