03 / 2026 • www.geruestbauhandwerk.de 24 Gerüstbau gemeinsam mit anderen Handwerksverbänden in die Diskussion eingebracht. Der nun gefundene Kompromiss sorgt entsprechend für Erleichterung: „Der Grundsatz der Fach- und Teillosvergabe gilt weiter, und Ausnahmen hiervon sind nur in sehr engen Grenzen möglich“, erklärte Marcus Nachbauer, Bundesinnungsmeister und Präsident des Bundesverbandes Gerüstbau, im Rahmen der Bundesfachtagung Gerüstbau in Düsseldorf. Abweichungen vom Losgrundsatz aus Zeitgründen griffen nur bei bestimmten großen Infrastrukturvorhaben – etwa, wenn Projekte deutlich über dem Schwellenwert liegen und aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden, oder bei Vorhaben im Bereich der Eisenbahnen, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen oder des Flughafenbaus. Zudem stelle das Gesetz klar, dass Auftraggeber im Fall von Gesamtvergaben ermächtigt sind, ihre Auftragnehmer zu verpflichten, die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Vergabe von Unteraufträgen besonders zu berücksichtigen, so Nachbauer. Weiterer Pluspunkt: Die Maßnahmen sollen bis September 2027 evaluiert werden, um unter anderem die Folgen für mittelständische Unternehmen zu untersuchen. „Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau werden die Auswirkungen des Gesetzes genau beobachten und auch dabei die Interessen des Mittelstands gegenüber der Politik weiterhin mit großem Einsatz und Engagement vertreten“, betonte Nachbauer in Düsseldorf. Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) äußerte sich grundsätzlich positiv: „Es ist ein für alle Seiten tragfähiger Kompromiss gelungen, der zwei zentrale Ziele miteinander verbindet: schnellere öffentliche Vergaben und eine weiterhin starke Beteiligung des Mittelstands durch die Sicherung des Losgrundsatzes. Das ist ein wichtiges Signal für das Handwerk und für die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft insgesamt“, sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. „Unterm Strich überwiegt eindeutig das Positive“, betonte schließlich der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa. Deutschland wolle massiv in seine Infrastruktur investieren. „Damit dieses Geld schnell ankommt, brauchen wir leistungsfähige Vergabeverfahren und die Power aller Bauunternehmen im Land, die als eigenständige Auftragnehmer partizipieren. Hier hat die Bundesregierung geliefert“, so Pakleppa. Entlastungsprämie Erleichterung im Handwerk: Vorhaben gestoppt Wirtschaftsvertreter waren sich einig: Die von der Bundesregierung geplante freiwillige Entlastungsprämie für Arbeitnehmer ist eine Mogelpackung. Der Staat kündigt eine Prämie an – und lässt sie andere bezahlen. „Das ist, als würde ich zu einer Party einladen und der Nachbar bezahlt“, betonte der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke, auf der Bundesfachtagung Gerüstbau Ende April in Düsseldorf. Auch Marcus Nachbauer, Bundesinnungsmeister und Präsident des Bundesverbandes Gerüstbau, hatte sich in seiner Funktion als Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft mehrfach gegen die Prämie ausgesprochen: „Angesichts explodierender Material- und Rohstoffkosten arbeiten zahlreiche Unternehmen längst an der Grenze der Wirtschaftlichkeit. Die steigenden Insolvenzzahlen zeigen unmissverständlich, wie ernst die Lage ist. Für viele Betriebe ist eine solche Prämie schlicht nicht finanzierbar.“ Die Kritik hat sich ausgezahlt. In seiner Sitzung vom 8. Mai erteilte der Bundesrat dem Vorhaben eine Absage. Das Handwerk reagiert mit Erleichterung: „Mit der Verweigerung der Zustimmung hat der Bundesrat eine gravierende Fehlentscheidung korrigiert und verhindert, dass sich die schwarz-rote Regierungskoalition auf Kosten und zu Lasten von Betrieben und Unternehmen mit vermeintlichen Entlastungen schmückt“, betonte ZDH-Präsident Jörg Dittrich. Es sei nicht hinnehmbar gewesen, in einer anhaltenden Energiepreiskrise ausgerechnet jene Betriebe und Unternehmen zur Kasse zu bitten, die selbst
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