GB_04.2023

4 04 / 2023 Spezial-Gerüstbau Gerüstkonstruktionen als Höhenzugang, Arbeitsgerüst, Schutzgerüst und Traggerüst zur Fassadensicherung bzw. zur Fassadensanierung Die heutigen Anforderungen an temporäre Gerüstkonstruktionen können als komplex bezeichnet werden. Oft hat ein und dasselbe Gerüst mehrere Funktionen, es dient z. B. als Höhenzugang und als Arbeitsraum. Immer öfter wird diese „Ursprungsfunktion“ um Traggerüstanteile erweitert, um beispielsweise Personen- und Materialaufzüge aufzunehmen oder auskragende Deckenteile vor Ort zu betonieren oder auch schadhafte Fassadenelemente bis zum Austausch oder zur Sanierung zu stützen bzw. in der Lage zu sichern. Dabei wird das gleiche Gerüst oft zusätzlich noch als Schutzgerüst benötigt, um z. B. Verkehrswege offen zu halten, wie für Personenverkehr, Straßenverkehr oder Schienenverkehr. Der Einsatz hängt aber von der Lage der Gerüstkonstruktion ab. Manchmal gibt es auch Gerüstkonstruktionen, die praktisch alle genannten Funktionen übernehmen müssen, was an nachfolgendem Beispiel erläutert werden soll (Abb. 1, Abb. 2 und Abb. 3). Um die Fassade des Landgerichtes Bielefeld bei laufendem Betrieb sanieren zu können, musste eine multifunktionale Gerüstkonstruktion mit folgenden Anforderungen geplant, geprüft und montiert werden: 1. Arbeitsgerüst nach DIN EN 12811 zur Durchführung der Sanierungsarbeiten 2. Höhenzugang unter Beachtung der TRBS 2121 3. Schutzgerüst nach DIN 4420-3 in erster Linie mit Schutzdachfunktion, um alle notwendigen Zu- und Ausgänge des Landgerichts freizuhalten 4. Traggerüst nach DIN EN 12812 Bemessungsklasse B2 zur Aufnahme des aufsteigenden Arbeitsgerüstes und zur ÜberTECHNIK Abb. 1: Luftbild Landgericht Bielefeld Quelle: Gerüstbau Rolf Brückner GmbH & Co.KG, Ahlen Abb. 2: Vorderansicht Landgericht Bielefeld Quelle: Gerüstbau Rolf Brückner GmbH & Co.KG, Ahlen Abb. 3: Eingangsbereich Nr.1 Landgericht Bielefeld Quelle: Gerüstbau Rolf Brückner GmbH & Co.KG, Ahlen

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