GB_04.2023

44 04 / 2023 MELDUNGEN www.spezialgeruestbau.gmbh Anzeige Tarifverhandlungen im Gerüstbau Die Tarifvertragsparteien im Gerüstbauer-Handwerk haben sich am 1. August 2023 auf Steigerungen bei Mindestlohn und Ausbildungsvergütung ab 1. Oktober 2023 geeinigt. Im Bereich des Lohntarifes konnte hingegen noch kein Ergebnis erzielt werden. Nach intensiven Verhandlungen und Zugeständnissen auf beiden Seiten konnte die Tarifrunde am zweiten Termin zu einem Teilabschluss im Bereich Mindestlohn und Ausbildungsvergütung geführt werden. Zum Auftakt der Verhandlung konkretisierte die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ihre Vorstellungen. Sie forderte: • eine Lohnerhöhung von 7,4 % im ersten Jahr und 4,5 % im zweiten Jahr • einen Mindestlohn von über 14 Euro • eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung um jeweils 100 Euro pro Ausbildungsjahr. Im Bereich Lohntarif lagen die Vorstellungen der Tarifvertragsparteien damit noch deutlich auseinander. Aufgrund des aktuell starken Rückgangs der Auftragslage in der Baubranche und der allgemeinen inflations- und zinsbedingten Kostensteigerungen sah sich die Tarifkommission von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau maximal in der Lage, eine Lohnerhöhung von 4,5 % im ersten und 3 % im zweiten Jahr anzubieten sowie eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe 300 Euro, die auf bereits gezahlte Inflationsausgleichsprämien anrechenbar sein sollte. Hier konnte in dieser Tarifrunde keine Einigung erzielt werden. Die Tarifverhandlungen über den Lohntarif werden daher am 31. August 2023 fortgesetzt. Im Bereich Mindestlohn und Ausbildungsvergütung konnten sich die Tarifvertragsparteien hingegen erfolgreich wie folgt einigen: • eine Erhöhung des Mindestlohns auf 13,60 Euro im ersten sowie 13,95 Euro im zweiten Jahr • eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 85 Euro monatlich im ersten, um 50 Euro im zweiten sowie um 40 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Die neuen Tarifverträge treten zum 1. Oktober 2023 in Kraft und haben eine Laufzeit von 24 Monaten. „Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten war es der Tarifkommission wichtig, den zeitnahen Anschluss an den Ende September auslaufenden Mindestlohntarifvertrag zu sichern. Auch im Hinblick auf einen fairen Wettbewerb ist dies ein wichtiges Signal“, betonte der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, der Präsident des Bundesverbandes Gerüstbau und Bundesinnungsmeister Marcus Nachbauer. Mit der Erhöhung der Ausbildungsvergütungen erhoffen wir uns zudem eine weitere Steigerung der Attraktivität unseres Ausbildungsberufs. Denn wir liegen damit aktuell weiterhin an der Spitze der Ausbildungsvergütungen im Baubereich.“ Quelle: Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk Rösrather Straße 645 • D-51107 Köln Tel. +49 221 87060-0 info@geruestbauhandwerk.de www.gerüstbauhandwerk.de Foto: adobe.stock / Tomislav Forgo

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