GB_04.2025

12 04 / 2025 Den Arbeitsschutz im Gerüstbauunternehmen organisieren 16 Schritte zur Arbeitsschutzorganisation mit System. Schritt 16: Gesundheit im Gerüstbauunternehmen Jeder Gerüstbauunternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Büro, im Betrieb und auf den Baustellen zu organisieren. In dieser Artikelserie wird die sehr komplexe Aufgabenstellung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes in 16 Schritten erläutert und damit die sehr große Aufgabe in kleine, überschaubare Teilsegmente zerlegt, die nacheinander bearbeitet werden. Dies ist das letzte Thema der 16-teiligen Artikelserie, in der das gesetzlich vorgeschriebene Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) erläutert und ein Überblick über das große Feld der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) gegeben wird. Warum Gesundheit im Gerüstbaubetrieb ein wichtiges Thema ist Gerüstbau ist ein anspruchsvolles Handwerk: Die Arbeit erfolgt meist im Freien, oft in großer Höhe, unter Zeitdruck und mit hohen körperlichen Belastungen. Rückenprobleme, Gelenkverschleiß oder Verletzungen sind keine Seltenheit. Gleichzeitig leidet die Branche unter einem zunehmenden Fachkräftemangel. Umso wichtiger ist es, die Gesundheit der vorhandenen Mitarbeitenden zu erhalten. Ein systematischer Gesundheitsansatz kann dabei helfen, Arbeitsfähigkeit zu sichern und Fluktuation zu reduzieren. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Bei der betrieblichen Eingliederung geht es um den schonenden Wiedereinstieg nach längerer Krankheit. Ziele des BEM sind: Die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, einer erneuten Erkrankung vorzubeugen und krankheitsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Seit dem Jahr 2004 müssen Arbeitgeber ein BEM anbieten, wenn Beschäftigte länger als sechs Wochen (42 Tage) ununterbrochen arbeitsunfähig sind. Auch wenn Beschäftigte mehrfach für einen kürzeren Zeitraum erkranken, steht ihnen ein BEM zu, wenn Sie innerhalb eines Jahres insgesamt mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Dabei gilt nicht das Kalenderjahr, sondern es gelten die letzten zwölf Monate. Auch Zeiten einer medizinischen Rehabilitation werden mitgerechnet, wenn Beschäftigte in dieser Zeit arbeitsunfähig sind. Der Arbeitgeber muß in obigen Fällen den Beschäftigten ein BEM anbieten. Wenn die Beschäftigten das BEM-Angebot annehmen, muss es durchgeführt werden. Die Beschäftigten können das BEM-Angebot auch ablehnen, dann wird kein BEM-Prozess durchgeführt. Die Beschäftigten nehmen also freiwillig am BEM-Prozess teil. Für die praktische Umsetzung des BEM bietet die DGUV Information 206-031 Betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM eine Orientierungshilfe. Im Arbeitsschutzportal www.basiss-net.de stehen außerdem weitere Informationen zum BEM-Verfahren und eine Reihe von Vorlagen im Word-Format bereit, die den BEM-Prozess in kleinen und mittelständischen Gerüstbauunternehmen vollständig abdecken. Bestenfalls werden die Maßnahmen für das BEM gemeinsam mit dem Beschäftigten, einem Betriebsarzt und einem externen Partner, wie der Krankenkasse gestaltet. Häufig wird das „Hamburger Modell“ angewendet, das ist ein stufenweise aufgebautes Wiedereingliederungsverfahren, das es Beschäftigten ermöglicht, nach längerer Arbeitsunfähigkeit schrittweise an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Dabei arbeiten sie zunächst mit reduzierter Stundenzahl, die individuell gesteigert wird. Neben der schrittweisen Wiedereingliederung können z. B. temporäre Entlastungen oder ergonomische Hilfsmittel für den BEM-Prozess vereinbart werden. ARBEITSSICHERHEIT  Arbeitsschutzportal www.basiss-net.de  Regelbetreuung und persönliche Unterstützung im Betrieb  Mitarbeiterunterweisungen und Schulungen Arbeitssicherheit einfach. sicher. digital. Kalckreuthstr. 4  10777 Berlin E-Mail: siekmann@basiknet.de Die Spezialisten für Arbeitsschutz im Gerüstbauerhandwerk Anzeige

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