9 04 / 2025 Unterweisung 4.0 Die Mitarbeiterunterweisung für Unterwegs Unterweisungen sind ein zentraler Bestandteil im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Gerüstbau. Sie dienen dazu, Arbeitnehmer systematisch über Gefahren, sichere Arbeitsweisen und Schutzmaßnahmen zu informieren und somit Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu reduzieren oder gar zu vermeiden. Die Integration dieser Pflicht in den dynamischen Betriebsalltag von Unternehmen mit wechselnden Baustellen stellt jedoch eine besondere Herausforderung dar. Dieser Fachartikel erläutert die rechtliche Grundlage, die historische Entwicklung von Unterweisungen bis hin zur modernen Onlinevariante und hebt die Vorteile digitaler Lösungen hervor. Der Ursprung der Unterweisungspflicht liegt in der Arbeitsschutzgesetzgebung, insbesondere im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 12) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 12). Das ArbSchG verlangt vom Arbeitgeber, Beschäftigte ausreichend und angemessen vor Aufnahme der Arbeit zu unterweisen. Die Inhalte basieren auf einer Gefährdungsbeurteilung, die betriebsspezifische Risiken analysiert und Schutzmaßnahmen ableitet. Die Unterweisungspflicht umfasst: • Erstunterweisung bei Neueinstellung, Arbeitsplatzwechsel oder Einführung neuer Arbeitsmittel • Wiederholungsunterweisungen mindestens einmal jährlich oder bei Änderungen am Arbeitsplatz • Anlassbezogene Unterweisungen nach Unfällen, Auffälligkeiten oder neuen Erkenntnissen Zusätzlich regelt die DGUV-Vorschrift 1 (§ 4 Unterweisung der Versicherten) die detaillierte Umsetzung, sowie weitere Gesetze wie das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Gefahrstoffverordnung die Unterweisungspflicht für spezifische Personengruppen und Situationen. Das Zentrale Steuerelement im Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung, die sich in Form des PDCA-Zyklus (Plan-DoControl-Act) mindestens einmal jährlich wiederholt und in 7 Schritte unterteilt wird: 1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen Plan 2. Gefährdungen ermitteln 3. Gefährdungen beurteilen 4. Schutzmaßnahmen festlegen Do 5. Maßnahmen durchführen 6. Wirksamkeit überprüfen Check / Control 7. Dokumentieren und fortschreiben Act Um die gewonnenen Erkenntnisse der Gefährdungsbeurteilung an die Mitarbeitenden zu bringen, sind im Laufe der vergangenen Jahrzehnte einige Methoden getestet und ausprobiert worden. Traditionell basierten Unterweisungen auf praxisnahen Demonstrationen und theoretischen Schulungen vor Ort. Hierbei wurden konkrete Gefahrenquellen erläutert, Schutzmaßnahmen erklärt und praktische Übungen durchgeführt. Allerdings führten die genannten Herausforderungen an wechselnden Einsatzorten oft zu lückenhaften oder verzögerten Unterweisungsmaßnahmen. Beispiele für klassische Unterweisungsformen: • Klassische Präsenzunterweisung „idealerweise direkt am „Schauplatz der Gefahr“ • Theoretische Unterweisung mit unterstützenden Medien (z. B. Folienpräsentationen, Schulungs- und Erklärvideos) • On-the-Job-Unterweisung (praktische Anleitung am Arbeitsplatz) • Gruppenarbeit und Workshops (Abb. 1) ARBEITSSICHERHEIT Abb. 1: Schritt für Schritt zu mehr Arbeitsschutz; Quelle BG BAU / Franziska Mayer, HAAS Publishing GmbH
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