GB_05.2025

Ausgabe 05 / 2025 www.der-geruestbauer.de Schutzgebühr 5,50 Euro Hoch hinaus mit PERI

HOTLINE +49 2391 8105-350 WWW.MJ-GERUEST.DE GERÜSTE MADE IN PLETTENBERG INFO@MJ-GERUEST.DE MJ COMBI MODUL MACHT‘S MÖGLICH DER KAISERDOM ZU SPEYER Die Sanierungsarbeiten am UNESCO-Weltkulturerbe erforderten zwei wesentliche Voraussetzungen: das nötige Know-how der Gerüstbauer von FLECK Gerüstbau in Koblenz und ein Modulgerüst, auf das man sich kompromisslos verlassen kann: MJ COMBI. Scannen und Video ansehen!

3 05 / 2025 EDITORIAL/ INHALT Sehr geehrte Leserinnen und Leser, beim Einsatz von temporären Wetterschutzdächern handelt es sich – genau wie bei vielen anderen Gerüstbaukonstruktionen – oft um komplexe Mischkonstruktion aus Schutzgerüsten, Arbeitsgerüsten und Traggerüsten. Welche Rolle entsprechende Regelungen, Normen und Verordnungen dabei von Bedeutung sind, wird im Technik-Bericht dieser Ausgabe mit Beispielen erklärt. Weitere Themen dieser Ausgabe: Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Risiken beim Einsatz von Subunternehmern, die Gerüstversicherung, Produktvorstellungen sowie Veranstaltungs- bzw. Seminartipps. Lassen Sie sich inspirieren und bleiben Sie gesund. Ihr Team von DER GERÜSTBAUER » Technik: Wetterschutzdächer ..........................................4 » Arbeitssicherheit: Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz im Gerüstbau..........................................10 » Unternehmensführung: Mehr als ein Nebengewerk .......14 » Unternehmensführung: Risikomanagement gefragt ......16 » Soka: Drei Hammerschläge ...........................................17 » Die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk informiert.......................................................................20 » Hersteller Informationen................................................24 » Versicherung: Gerüstversicherung.................................44 » Veranstaltung: Impulsgeber für die Bauwirtschaft.........45 » Praxis: Unsichtbare Helfer sichtbar gemacht.................46 » Dienstleister ..................................................................47 » Marktplatz .....................................................................48 » Termine..........................................................................50 Beate Bernheine Markus Hüger Verlag: fachverlag bernheine UG (haftungsbeschränkt) Postfach 210 625, 41432 Neuss Tel. 02137-932248 Fax 02137-932247 info@bernheine-medien.de www.bernheine-medien.de Verlagsleitung: Beate Bernheine Einzelheftpreis/ Nachbestellung: 5,50 Euro zzgl. Porto IMPRESSUM Erscheinungsweise: sechsmal jährlich Layout: Maritta Gorgs Freie Autoren: Dipl.-Ing. Heiko Tomshöfer, Nils Bücker Titelfoto: PERI Deutschland Copyright: fachverlag bernheine UG. Alle Rechte vorbehalten. Die Redakteure der einzelnen Artikel sind für ihre Inhalte selbst verantwortlich. Kürzungen vorbehalten. Information für Abonnentinnen / Abonnenten : Der Preis für das Jahresabonnement erhöht sich ab 1.1.2026 auf 42 Euro

4 05 / 2025 Wetterschutzdächer Wetterschutzeinhausungskonstruktionen in Gerüstbauweise in Anlehnung an DIN EN 16508 Temporäre Wetterschutzdächer bzw. temporäre Einhausungskonstruktionen in Gerüstbauweise sind fester Bestandteil des Gerüstbauhandwerkes bzw. der Gerüstbaubranche. Für die Leistungsanforderungen, den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und die statische Bemessung ist neben der DIN EN 12811, der DIN 4420 T1 und T3 die DIN EN 16508 mit den jeweiligen Querverweisen und Zusatznormen bzw. Regelungen zu beachten und einzuhalten. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten der kon- struktiven Ausbildung, wie z. B.: • Montage eines Wetterschutzdaches mit zug- und druckfester Auflagerung auf einem bestehendem Dauerbauwerk (z. B. für Dacharbeiten) • Montage eines Wetterschutzdaches mit zug- und druckfester Auflagerung auf einem längenorientierten Gerüst, das gleichzeitig als Traggerüst nach DIN EN 12812 für das Wetterschutzdach und als Arbeitsgerüst nach DIN EN 12811 für Fassadenarbeiten genutzt und ausgebildet werden kann • Montage eines Wetterschutzdaches bzw. einer umlaufenden Einhausung als verfahrbare Gerüstkonstruktion (z. B. bei Dacharbeiten oder bei Brückensanierungen, wo abschnittsweise gearbeitet werden kann) • Montage der Gerüstkonstruktion ohne Anbindung an ein Bestandsbauwerk als freistehende Gerüstkonstruktion mit Lagesicherung z. B. über Ballast usw. (es gibt unzählige Ausführungsvarianten) Zusätzlich zu den technischen Regelungen sind unter anderem die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung, die DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten), die TRBS 2121 Teil 1 (Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten) als auch die DGUV Information 212-002 (Schneeräumung auf Dachflächen) zu beachten und einzuhalten. Wie der bisherigen Auflistung zu entnehmen, geht es hier nicht mehr um Arbeitsgerüste, welche klar in der DIN EN 12811 geregelt sind, sondern um temporäre Kunstbauwerke, die in Gerüst- bauweise erstellt werden und unter anderem auch die Funktion eines Arbeitsgerüstes nach DIN EN 12811 bzw. eines Traggerüstes nach DIN EN 12812 oder eines Schutzgerüstes nach DIN 4420 usw. haben können. TECHNIK Abb. 1: Festlegung der Schneelastklassen und Angabe der anzusetzenden Lasten, Quelle: DIN EN 16508 Tabelle 1-Schneelastklassen Einstufung des Wetterschutzdaches nach DIN EN 16508 für temporäre Wetterschutzeinhausungen (Auszug) Tabelle Nr. 1 – Quelle: Schneelastklassen nach DIN EN 16508 Schneelastklassen Richtwert Last (kN/m2) SL1 Keine Schneelast (Minimallast) 0,10 kN/m2 SL2a Auf Grundlage des Schneeräumungsverfahren 0,25 kN/m2 SL2b Auf Grundlage des Schneeräumungsverfahren 0,60 kN/m2 SL3 volle Schneelast DIN EN 1991-1-3 Einstufung der temporären Einhausungskonstruktion z. B. in SL2a mit s = 0,25 kN/m2 Hinweis: Zwischen Gerüstaufsteller und Gerüstbenutzer ist bei der gewählten Einstufung ein Schneeräumungskonzept unter Beachtung der DGUV-212-002 u. a. zu vereinbaren und schriftlich festzuhalten. www.spezialgeruestbau.gmbh Anzeige

In der DIN EN 16508 werden die Anforderungen und Bemessungsverfahren für temporäre Einhausungen und Wetterschutzdächer im Bauwesen aufgeführt bzw. zusammengestellt, die z. B. dazu dienen können, Arbeitsräume, Wohnräume oder Gewerbeflächen etc. vor Witterungseinflüssen wie Wind, Schnee, Regen und/oder Staub bzw. anderen Emissionen zu schützen. Das gleiche gilt in Verbindung mit zusätzlichen Vorschriften und Regelwerken, auch andersherum, wenn beispielsweise schadstoffbelastete Korrosionsschutzanstriche bei Brückenbauwerken über Wasserstraßen, Bahngleisen und/oder Verkehrswegen etc. entfernt oder erneuert werden müssen, um die Öffentlichkeit als auch die Umwelt vor den Auswirkungen (Emissionen) der notwendigen Sanierungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten zu schützen. Stichwort: Einhausungen mit Schwarz/Weiß-Bereich in Verbindung mit Luft- bzw. Reinigungsschleusen zum Betreten bzw. Verlassen der Arbeitsbereiche. Die DIN EN 16508 kann in Verbindung mit anderen Regelwerken bzw. Vorschriften eine Grundlage für die Ausschreibung, den Entwurf und/oder die Bemessung sein und ist unabhängig von den verwendeten Werkstoffen bzw. dem eingesetzten Material, insofern dieses für den Einsatzbereich geeignet ist/sind. Zusätzlich gibt die DIN EN 16508 auch Hinweise für den Benutzer. Diese bezieht sich z. B. auf die sichere Nutzung und Wartung des Kunstbauwerkes, wie das Schließen von Öffnungen der Einhausung in Gerüstbauweise sowohl im Betriebszustand als auch im Ruhezustand. Ergänzend wird auch auf DGUV Vorschriften, DGUV Regelwerke und DGUV Informationen direkt und indirekt hingewiesen (Abb. 1), da es keine direkte DGUV Vorschrift für den Einsatz von Wetterschutzeinhausungen gibt, sondern die Anforderungen in den allgemeinen DGUV Vorschriften, beispielsweise DGUV Vorschrift 1 zum allgemeinen Arbeitsschutz, und in den konkreten DGUV Regeln und Informationen zu finden sind. Diese beschreiben den Stand der Technik für bestimmte Tätigkeiten und Arbeitsplätze. Der spezifische Schutzbedarf ist nach den auszuführenden Arbeiten, Umgebungs- und/oder Konstruktions- bzw. Bauwerksbedingungen z. B. im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und die jeweils relevanten DGUV Regelwerke sind dann entsprechend anzuwenden. TECHNIK Anzeige

6 05 / 2025 Die Einstufung in Schneelastklasse 2a erlaubt es, bei der konstruktiven Auslegung der Gerüstkonstruktion als auch der notwendigen Dachträger, die vertikale Belastung des Wetterschutzdaches infolge von Schnee auf Grundlage des Schneeräumungsverfahrens auf 0,25 kN/m2 zu reduzieren. Das verringert die Belastung der Gerüstkonstruktion sowie der Überbrückungsträger deutlich und kann so eine „leichtere Bauweise“ ermöglichen, wenn die Lagesicherheit z. B. durch eine zug- und druckfeste Anbindung an das Bestandsbauwerk gewährleistet ist. Zur Verdeutlichung wird für einen Überbrückungsträger (Dachträger) mit einem im Gerüstbau üblichen Binderabstand (Feldweite) von 2,50 m und einer Spannweite von 10,0 m die je nach Region anzusetzenden Regelschneelast von z. B. 0,52 kN/m2 der reduzierten Schneelast nach DIN EN 16508, Schneelastklasse SL2a von 0,25 kN/m2 in Verbindung mit einem Schneeräumungsverfahren gegenübergestellt (Abb. 2). Der Zahlenvergleich zeigt, dass bei einer Einstufung in Schneelastklasse 2a nach DIN EN 16508 sich sowohl die Schnittgrößen der notwendigen Dachträger (Überbrückungsträger) als auch die Belastung der Auflager deutlich reduzieren. Dies entspricht dem temporären Charakter einer Wetterschutzeinhausung in Gerüstbauweise und hilft gleichzeitig dabei, Bestandsbauwerke nicht durch die Zusatzlasten einer Wetterschutzeinhausung zu überlasten. Durch die permanente technische Entwicklung sind Verkleidungen und Dachausbildungsvarianten in Leichtbauweise durch begehbare Kederplanen mittlerweile Stand der Technik. Viele Gerüsthersteller bieten ergänzend zu ihren Gerüstsystemen auch durchkonfektionierte und auf das jeweilige Gerüstsystem abgestimmte Dachkonstruktionen aus vorgefertigten Systemteilen an, die das schnelle Errichten von „einfachen“ Überdachungen oder „komplexen“ umseitig geschlossenen Einhausungskonstruktionen mit Hallencharakter als temporären Witterungsschutz ermöglichen, was nachfolgende Beispiele verdeutlichen sollen. Abbildung 3 zeigt eine klassische Einhausungskonstruktion bestehend aus Rahmengerüst in Verbindung mit Stahlrohr-Kupplungselementen und Gitterträgern als Überbrückungsträger TECHNIK Standschneelast: s = 2,50 m x 0,52 kN/m2 = 1,30 kN/m Schneelast L1= LK= L = 10,00 m max. M = q x L2 x (1/8) = 16,25 kNm max. V = q x L x 0,5 = 6,50 kN reduzierte Schneelast s1 = 2,50 m x 0,25 kN/m2 = 0,625 kN/m + Mannlast für die Schneeräumung an ungünstigster Stelle M = 1,0 kN: Prinzipskizze s = 1,30 kN/m 5,00 m 5,00 m Prinzipskizze F= 1,00 kN s = 0,63 kN/m L1= L2= L = 10,00 m max. M = q x L2 x (1/8) + F x L x 0,25 = max. V = q x L x 0,5 + 0,5 x F = 10,31 kNm 3,63 kN 5,000 m 5,000 m Abb. 3: Wetterschutzdach Nr. 1 als Pultdach mit umlaufendem Arbeitsgerüst/ Traggerüst, Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum Abb. 2: Gegenüberstellung der Schnittgrößen aus Regelansatz Schnee und reduzierter Schneelast mit Personenlast zur Schneeräumung; Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum

mit Zwischenauflagern. Das Dach wurde mit Systemkassetten des Gerüstherstellers ausgebildet und die Wände umlaufend mit gerüstbautypischer Plane verkleidet, so dass die darunter liegende Dach-Fassadenfläche witterungsgeschützt bei Nutzung des Gebäudes geöffnet und erneuert werden konnte. Die Lagesicherung gegen Kippen und Gleiten erfolgte über eine vertikale bzw. horizontale SR-Anbindung an das Bestandsbauwerk. Zusätzlich mussten als Folge des „hohen“ Gerüstüberstandes von ca. 6,0 m bzw. ca. 8,0 m über „Traufanker“ noch vertikale Gitterträger in SR-Bauweise angeschlossen werden, um die Raumstabilität als auch die Lagesicherheit der Wetterschutz- einhausung zu gewährleisten (Abb. 4). Dabei ist zu beachten, dass durch den hohen Überstand über „Traufanker“ die horizontalen Belastungen für den Traufanker, das Ankersystem aber auch für den Untergrund – also den Baubestand – enorm hoch sind. Hier ist eine genaue Abstimmung mit dem Bauherrn und eine örtliche Prüfung des Ankergrundes von besonderer Bedeutung, da die horizontale Lastaufnahme durch die SR-Anbindung in Verbindung mit dem Baubestand sichergestellt sein muss, um die Gerüstkonstruktion in der Lage zu sichern (z. B. Betondecke oder umlaufender Betonrähm etc.). Das Beispiel in den Abbildungen 5 bis 7 zeigt, dass sich ein zur Durchführung der bauseitigen Dachsanierung notwendiges Wetterschutzdach auch in den Baubestand „integrieren“ kann, um alle erforderlichen Arbeiten am Bestandsbauwerk ungehindert durchführen zu können. Durch die Auflagerung des Wetterschutzdaches auf den Giebelwänden der benachbarten Bestandsbauwerke als auch der entsprechenden SR-Anbindung an den Baubestand mit integrierter TECHNIK www.peri.de Schalung Gerüst Engineering Bei PERI steckt mehr drin. Optimaler Service und umfangreiches Know-How. Jetzt zu PERI UP wechseln und die vielen Vorteile entdecken. Der PERI UP Gerüstbaukasten hat es in sich: - Ein System für fast alle Anwendungen - Unterstützung durch unsere Experten - Einfache Planung mit den PERI Tools Jetzt informieren Anzeige Abb. 4: Ansicht und Querschnitt Wetterschutzdach Nr. 1 mit SR-Anbindung und vertikalem Gitterträger Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum

Wasserführung auf das Nachbardach inklusive Entwässerung in das Kanalsystem konnte die zu sanierende Dachfläche zur Durchführung der bauseitigen Sanierungsarbeiten komplett frei und zugänglich gehalten werden. Die vorgetragenen Beispiele sollen deutlich machen, dass der konstruktive und statische Anspruch an die Gerüstkonstruktion, die Arbeitsvorbereitung, die örtliche Gründung (Baubestand) bzw. die horizontale Stabilisierung als auch die notwendige Abstimmung mit dem Bauherrn als komplex zu bezeichnen ist. Die Expertise als auch die Fachberatung der Gerüstaufsteller in Abstimmung mit dem Bauherrn und/oder dessen Vertreter ist hier von besonderer Bedeutung bzw. Wichtigkeit, um eine fachgerechte Einhausungskonstruktionen in Gerüstbauweise herstellen zu können, da es sich fast immer um eine komplexe Mischkonstruktion aus Schutzgerüsten, Arbeitsgerüsten und Traggerüsten handelt, die auf die Zugänglichkeit, die Montagemöglichkeit als auch den Baubestand abzustimmen ist. 8 05 / 2025 TECHNIK Abb. 5: (3 Bilder) Ist-Situation Baubestand zur Abdichtung der dargestellten Dachfläche Quelle: AGB Alster Gerüstbau, Hamburg Abb. 6: Wetterschutzdach in Gerüstbauweise mit Auflagerung auf den Giebelwänden des Baubestandes Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum Isometrie 1 Isometrie 1 (ohne Beläge) Isometrie 2 Isometrie 2 (ohne Beläge)

TECHNIK Heiko Tomshöfer, geboren 1970, ist Stahlbauingenieur, Schweißfachingenieur und Korrosionsschutzbeauftragter. Seit 1998 liegt sein Aufgabenschwerpunkt bei Sonderkonstruktionen in den Bereichen Traggerüstbau, Stahlbau und Mischkonstruktionen aus Arbeits- und Schutzgerüsten in Kombination mit Traggerüstelementen. 2016 gründete er das Ingenieurbüro Tomshöfer & Partner mit dem Motto „Aus der Praxis für die Praxis“. Das Dienstleistungsangebot hat den Schwerpunkt Statik und Konstruktion in allen Bereichen des Gerüstbaus inklusive Beratung, Schulung und der Möglichkeit, Sonderteile wirtschaftlich sinnvoll herzustellen. Tomshöfer + Partner • Dipl.-Ing. Heiko Tomshöfer Zu den Kämpen 2a • D-44791 Bochum • Tel. +49 234 5880733 info@ingenieure-am-werk.de • www.ingenieure-am-werk.de Anzeige AGS Lohnt Sich! Einfach schnell: Das modulare Fassadengerüst AGS ags.layher.com Abb. 7: SR-Anbindung des Wetterschutzdaches mit dem Übergang zum Nachbardach in Gerüstbauweise, Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum SR-Schloss Lasteinleitung oben Lasteinleitung unten

10 05 / 2025 ARBEITSSICHERHEIT Verantwortlich handeln Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz im Gerüstbau – Grundlagen, Anforderungen und Praxis Der Einsatz der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist ein zentrales Element des Arbeitsschutzes im Gerüstbau. Sie schützt die Mitarbeitenden bei Arbeiten in der Höhe und ist dort unverzichtbar, wo technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht durchführbar oder ausreichend sind. Dieser Fachartikel gibt einen umfassenden Überblick über alle Aspekte, die für die Auswahl und Anwendung der PSAgA im Gerüstbau relevant sind: Von den individuellen Leistungsvoraussetzungen über gesetzliche Vorgaben, Ausbildung und Unterweisung bis hin zu Rettungskonzept und Erste Hilfe. Die Absturzsicherung im Gerüstbau folgt dem Prinzip der Maßnahmenhierarchie gemäß Arbeitsschutzgesetz (TOP-Prinzip). Erste wenn die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen nicht realisierbar sind, kommt die PSAgA zum Einsatz. Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121). Die DGUV-Regeln 112-198 und 112-199 regeln detailliert die Anforderungen, Auswahl und Verwendung der PSAgA. Arbeitgeber sind verpflichtet, auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um Absturzunfälle zu verhindern. Die Gefährdungsbeurteilung ist verpflichtend und muss dokumentiert sowie regelmäßig aktualisiert werden. Arbeiten mit Absturzgefahr stellen besondere Anforderungen an die physische und psychische Eignung der Beschäftigten. Mit der arbeitsmedizinischen Untersuchung nach dem Grundsatz „Arbeiten mit Absturzgefahr“ (ehemals G41) wird die Tauglichkeit geprüft. Hierbei werden Seh-, und Hörvermögen, Bewegungsapparat sowie Belastungsfähigkeit und Gleichgewichtssinn überprüft. Die Untersuchung erfolgt spätestens alle drei Jahre (ab 50 Jahren: alle 18 Monate). Neben physischen Voraussetzungen sind die Mitarbeiter in der Lage zu beurteilen, ob sie sich der Gefahr einer Arbeit in der Höhe gewachsen sehen. Angst, Unsicherheiten, Stress oder Erschöpfung stellen Risiken dar und müssen bei der Personalauswahl beachtet werden (Abb. 1). Die persönliche Absturzsicherung besteht aus mehreren Komponenten, die in einem System zusammenarbeiten und so konzipiert sein müssen, dass sie miteinander kompatibel sind: • Auffanggurt: Kernstück der PSAgA, nach EN 361 geprüft. Er muss korrekt sitzen, gut angepasst sein und mindestens eine Auffangöse aufweisen. Je nach Arbeitsaufgabe sind auch Steigschutzösen oder Halteösen erforderlich. Ausschließlich Auffanggurte dürfen eingesetzt werden – Haltegurte sind in Auffangsystemen verboten. • Verbindungsmittel mit integriertem Falldämpfer: verbindet den Auffanggurt mit dem Anschlagpunkt. Die Gesamtlänge darf maximal 2 Meter betragen, der Falldämpfer begrenzt die Fangkräfte beim Absturz auf 6 kN. • Verbindungselemente: Karabinerhaken oder automatische Sicherungshaken nach EN 362 verbinden die Einzelkomponenten. Sie müssen mindestens zweifach wirksam und automatisch schließen, an selten gelösten Stellen vorzugsweise dreifach. • Anschlagpunkte und Anschlageinrichtungen: Müssen die bei einem Absturz wirkenden Kräfte sicher auffangen können (mindestens 12 kN gemäß EN 795 Baumusterzulassung 2012). Die Auswahl und Kennzeichnung erfolgt gemäß Gefährdungsbeurteilung und Herstellerangaben. Steigbolzen und Sprossen sind als Anschlagpunkte ungeeignet. • Höhensicherungsgeräte/Abseilgeräte: Für spezielle Aufgaben, z. B. Rettung oder Arbeiten an Zugangssystemen, kommen Höhensicherungs- oder Abseilgeräte zum Einsatz. Die Anwendung der PSAgA erfordert eine umfassende Ausbildung nach DGUV-Regel 112-198. Die Unterweisung muss sowohl theoretische als auch praktische Inhalte vermitteln und mindestens einmal jährlich stattfinden: • Theorie: Vermittlung der einschlägigen Vorschriften, Grundlagen der Absturzsicherung, Aufbau der Sicherungssysteme, Anzeige Gerüstbau · Hebetechnik · Maschinenbau · Stahlbau Teupe. Kann nicht jeder. www.teupe.de

ARBEITSSICHERHEIT Auswahl geeigneter Komponenten, Gebrauchsdauer, Pflege und Wartung. • Praxis: Übungen zum Anlegen und Prüfen des Gurtes, Nutzung verschiedener Sicherungsmittel und Rettungstechniken, Beurteilung geeigneter Anschlagpunkte, richtiges Wechseln von Anschlagpunkten z. B. mit Y-Verbindungsmitteln. • Ersthelferausbildung: Alle in der Höhe tätigen Mitarbeitenden müssen als Ersthelfer geschult sein. Die schnelle Versorgung bei einem Unfall ist entscheidend. Die befähigte Person für die Unterweisung muss die relevanten Vorschriften kennen und über praktische Erfahrung im Umgang mit PSAgA verfügen. Praktische Übungen sind verpflichtend, die richtige Handhabung und Wartung werden regelmäßig geprüft und dokumentiert. Die PSAgA muss vor jeder Nutzung vom Anwender und mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person geprüft werden. Dabei werden Gurte, Verbindungsmittel und HöhensiERFOLGSKONZEPTE FÜR DEN GERÜSTBAU Als starker Partner bieten wir Ihnen unsere 6 Erfolgskonzepte: Prämieum Consult GmbH ▸ Deutschordenstraße 14a ► 63571 Gelnhausen ► Tel. +49 6051 49093-48 info@praemieum-consult.de ► www.praemieum-consult.de Unternehmensführung Unternehmensnachfolge & Verkauf Personal Coaching Gerüstfinanzierung Leasing Services Anzeige Abb. 1: Auszug aus einer Gefährdungsbeurteilung, Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner Forderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 08.05.2019 Anhang 1, Nr. 3 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligen Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen, sowie deren Konkretisierung in TRBS 2121-Teil 1. Besonders wird auf folgende Anforderungen hingewiesen: In Anhang 1 Nr. 3.1.5: BetrSichV An Arbeitsmitteln mit Absturzgefährdung sind Absturzsicherung vorzusehen. Diese Vorrichtungen müssen so gestaltet und beschaffen sein, dass Abstürze verhindert und Verletzungen der Beschäftigten so weit wie möglich vermieden werden. In Anhang 1 Nr. 3.1.7: BetrSichV Beim Auf- und Abbau von Gerüsten sind auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, durch welche die Sicherheit der Beschäftigten stets gewährleistet ist. In Anhang 1, Nr. 3.2.6: BetrSichV Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Gerüste nur unter der Aufsicht einer fachkundigen Person und nach Unterweisung nach § 12 von fachlich hierfür geeigneten Beschäftigten auf-, ab- oder umgebaut werden. TRBS 2121 Teil 1 Nr. 4 Bei der Festlegung von Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz muss den technischen Schutzmaßnahmen Vorrang vor organisatorischen und diesen wiederum Vorrang vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen eingeräumt werden (§ 4 Absatz2 Satz 2 BetrSichV). Gerüstbauarbeiten müssen so durchgeführt werden, dass die Absturzgefahr möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird (siehe § 5 Abs. 1 BetrSichV). Erläuterungen / Ausfüllhilfe zur Gefährdungsanalyse S = Schadensschwere / H = Gefährdungsdauer/ Häufigkeit / W= Wahrscheinlichkeit des Eintretens unter Beachtung der Expositionszeit Risikozahlen: -1-0 kein Risiko / keine Gefahr bis äußerst geringes Risiko ( keine Maßnahmen notwendig Eintritt einer Verletzung äußerst unwahrscheinlich) 1-2 geringes Risiko, keine Risikoreduzierung nötig (zwischen Rest- u. Grenzrisiko, Verletzungen sehr unwahrscheinlich 3-4 signifikantes Risiko, Risikoreduzierung dringend notwendig (über dem Grenzrisiko, Eintritt einer Verletzung sehr wahrscheinlich) Tomshöfer und Partner Zu den Kämpen 2a 44791 Bochum Gefährdungsanalyse Allgemein Datum: 01.06.2025 Seite 6 Gefährdungsanalyse gültig bis: 31.05.2026

12 05 / 2025 cherungsgeräte auf Verschleiß, Alterungserscheinungen, mechanische Defekte und Materialermüdung kontrolliert. Dokumentation und Prüfprotokolle sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen aufbewahrt werden. Beschädigte, abgenutzte oder abgelaufene Komponenten dürfen nicht mehr verwendet werden. Im Gerüstbau existieren zahlreiche Szenarien, in denen die Auswahl und Anwendung der PSAgA individuell angepasst werden muss. Insbesondere bei Hänge- und Raumgerüsten, bei schwierigen Zugangssituationen, beim Arbeiten über Dachkanten oder an Fassaden ist die vorherige Gefährdungsbeurteilung grundlegend. Die Wahl der Anschlagpunkte, die Art der Verbindungsmittel sowie die Sicherung gegen Pendel- und Sturzbewegungen werden in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und müssen auf die bauliche Situation zugeschnitten sein (Abb. 2). Ein Rettungskonzept ist für jede Tätigkeit mit PSAgA zwingend vorgeschrieben. Die Planung muss vorab erfolgen und Inhalte wie Ausrüstungswahl, feste und mobile Anschlagpunkte, zu erwartende Rettungsszenarien und die Zeit bis zur Rettung umfassen. Die Unternehmensleitung ist verpflichtet, die Rettung in Eigenregie zu organisieren und im Notfall sofortige Maßnahmen zu gewährleisten; ausschließlich auf den öffentlichen Rettungsdienst zu vertrauen genügt nicht. Das Rettungskonzept enthält: • Bereitstellung geeigneter Rettungstechnik/Mittel am Arbeitsplatz • Schulungsmaßnahmen für Rettung unter realistischen Bedingungen • Planung von Rettung aus verschiedenen Situationen (z. B. aus Steigschutz, Schächten, hängenden Positionen) • Dokumentation und regelmäßige Übungen, um die Handlungsfähigkeit sicherzustellen Bei längerem bewegungslosem Hängen im Auffanggurt kann es zu schweren Durchblutungsstörungen und Kreislaufversagen kommen – das sogenannte Hängetrauma. Symptome sind Blässe, Schwitzen, Atemnot, Schwindel, Puls-/Blutdruckabfall und Bewusstseinsverlust; sie treten oft schon nach wenigen Minuten auf. • Maßnahmen: Die betroffene Person so schnell wie möglich befreien, Notruf absetzen, bei Bewusstsein mit erhöhtem Oberkörper lagern, engmaschige Überwachung, ggf. Sauerstoffgabe und weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen. • Nach der Rettung: Keine schlagartige Flachlagerung, sondern nach Wunsch des Betroffenen oder mit leicht erhöhtem Oberkörper. Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage, bei Atemstillstand und Kreislaufversagen sofortige Reanimation. • Die PSAgA ist umgehend nach einem Unfallereignis aus dem Verkehr zu ziehen. Bitte beachten Sie: Absturzunfälle sind meldepflichtige Unfälle und müssen unmittelbar nach dem Unfallereignis bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Der Verunfallte muss ausnahmslos bei einem Arzt vorstellig werden, in der Regel wird dies automatisch über den Rettungsdienst organisiert und selbst wenn es dem Mitarbeitenden augenscheinlich gut geht, sind Folgeschäden ähnlich wie bei einer Kopfverletzung nicht ARBEITSSICHERHEIT PLANUNG, BERATUNG, SCHULUNG UND GUTACHTEN IM GERÜSTBAU Ingenieure Tomshöfer und Partner Zu den Kämpen 2a • 44791 Bochum Tel. 0234-5880733 • Fax 0234-5880734 info@ingenieure-am-werk.de www.ingenieure-am-werk.de Anzeige Abb. 2: Beispiel für den Einsatz einer nicht dauerhaft befestigten Anschlageinrichtung (LifeLine) Quelle: Nils Bücker – ChatGPT

auszuschließen. Entsprechende Symptome können sich unter Umständen auch erst mit mehreren Stunden Verzögerung äußern. Fazit Der Einsatz von PSAgA im Gerüstbau verlangt ein hohes Maß an Sachkenntnis, Verantwortungsbewusstsein und organisatorischer Disziplin. Der Schutz vor Absturz gelingt nur, wenn eine fundierte Gefährdungsbeurteilung den tatsächlichen Arbeitsbedingungen Rechnung trägt und die PSAgA unter Beachtung aller gesetzlichen und technischen Anforderungen eingesetzt wird. Die sorgfältige Auswahl, regelmäßige Prüfung und Wartung der Ausrüstung sind unverzichtbare Voraussetzungen. Die Unterweisung der Mitarbeitenden muss praxisnah und regelmäßig erfolgen. Ergänzend sind ein durchdachtes Rettungskonzept und die kontinuierliche Übung von Rettungsmaßnahmen unerlässlich, um im Notfall schnell und richtig handeln zu können. Die konsequente Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen trägt maßgeblich dazu bei, die Sicherheit für alle Beschäftigten im Gerüstbau zu gewährleisten und das Risiko schwerer Unfälle und Verletzungen nachhaltig zu minimieren. ARBEITSSICHERHEIT Gleich hier anmelden: www.scafom-rux.de/ onlineshop • Deine individuellen Scafom-rux-Konditionen und -Rabatte direkt im Shop! • Dein komplettes Sortiment auf einen Klick verfügbar! • Bestellen rund um die Uhr – wann und wo du willst! • Alle Bestellungen und Lieferungen im Überblick! SCAFOM-RUX ONLINE-SHOP STRONGER. TOGETHER. + deinen Hausrabatt auf jede OnlineBestellung im Shop 3 % Anzeige Nils Bücker, geboren 1981, ist Gerüstbauermeister, geprüfter Betriebswirt (HwO) und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Ausbildung zum Gerüstbauer beendete er 2003 bei der HWK zu Dortmund und arbeitete anschließend als Monteur und Kolonnenführer. 2008 wechselte er in die Bauleitung. Sein Wirkungsradius erstreckte sich vom klassischen Fassadengerüst über Industriegerüste im Raffinerie- und Energiesektor bis hin zu Sonderkonstruktionen aus Arbeits- und Schutzgerüsten in Kombination mit Traggerüst- elementen für Brückensanierungen. Seit 2018 beschäftigt er sich intensiv mit den Fragen rund um den Arbeitsschutz im Gerüstbau. Tomshöfer + Partner • Nils Bücker Zu den Kämpen 2a • D-44791 Bochum Tel. +49 234 5880733 • Mobil +49 152 08926191 n.buecker@ingenieure-am-werk.de • www.ingenieure-am-werk.de

14 05 / 2025 Mehr als ein Nebengewerk Wie der Gerüstbau bei Buchsteiner zum Erfolgsfaktor wurde Zwischen Tradition, Innovation und echtem Handwerk: Mit der Übernahme des elterlichen Holz- und Gerüstbaubetriebs hat Geschäftsführer und Zimmerermeister Walter-Christoph Buchsteiner früh Verantwortung übernommen. Im Interview spricht er über die Vorteile eines eigenen, innovativen Gerüstsystems. Dabei wird schnell klar: Der Gerüstbau ist für ihn kein Nebengewerk – sondern zentrales Element einer erfolgreichen Unter- nehmensentwicklung. DER GERÜSTBAUER: Wann wurde Gerüstbau Buchsteiner gegründet und wie sind Sie zum Gerüstbau gekommen? Walter-Christoph Buchsteiner: Mein Vater gründete den Gerüstbaubetrieb im Jahr 1988 und ließ ihn zum bestehenden Holzbaubetrieb separat firmieren. Schon früh wurde ich von meinen Eltern gefragt, ob ich mir vorstellen könnte, den gewerkeübergreifenden Betrieb eines Tages zu übernehmen. So habe ich bereits als Jugendlicher im Unternehmen mitgeholfen. Dadurch war ich von Anfang an mit beiden Bereichen eng verbunden. Für mich war immer klar: Unser Betrieb steht für Holz- und Gerüstbau, beides gehört zusammen. Nach einem Arbeitsunfall meines Vaters habe ich als junger Zimmerermeister die Rolle des Geschäftsführers übernommen. DER GERÜSTBAUER: Was macht Gerüstbau Buchsteiner einzigartig? Walter-Christoph Buchsteiner: Das Besondere an unserem Betrieb ist die Kombination aus Holz- und Gerüstbau. Diese hybride Struktur schafft nicht nur organisatorische Vorteile, bei Engpässen unterstützen sich die Teams auch gegenseitig. Ein weiterer zentraler Punkt ist unsere moderne Ausstattung. Damit entlaste ich unsere Mitarbeitenden – ihre Gesundheit steht für mich an oberster Stelle. Und: Unsere Zimmerer beschweren sich nie über das Gerüst, auf dem sie arbeiten. Warum? Weil unsere Gerüstbauer genau wissen, worauf es ankommt. Diese enge Verzahnung der Gewerke macht unseren Betrieb einzigartig. DER GERÜSTBAUER: Was fasziniert Sie am Gerüstbau? Walter-Christoph Buchsteiner: Zum einen das sichtbare Ergebnis – das, was man an einem Tag schaffen kann. Wenn ich eine fachlich und technisch gute Ausführung einer Gerüstkonstruktion sehe, geht mir als Handwerker das Herz auf. Darüber hinaus schätze ich das Miteinander mit meinen Kollegen. Und schließlich begeistert mich auch die Herausforderung, als Unternehmer erfolgreich zu sein. DER GERÜSTBAUER: Welche große Herausforderung beschäftigt aus Ihrer Sicht den Gerüstbau? Walter-Christoph Buchsteiner: Eine der größten Herausforderungen ist ganz klar das Thema Fachkräfte. Es wird immer schwieriger, ausreichend qualifiziertes Personal zu finden, auszubilden und langfristig im Betrieb zu halten. Ich denke, wir müssen als Branche lernen, den Wert unserer Arbeit besser zu vermitteln. Zur Wertschätzung gehört auch, ein attraktives Arbeitsumfeld zu schaffen. Das fängt beim respektvollen Miteinander und einem guten Betriebsklima an und reicht bis zu technischer Ausstattung wie einem modernen Gerüstsystem. Mein Anspruch ist, dass meine Mitarbeitenden so lange wie möglich gesund und motiviert bei mir arbeiten können. Und dafür muss ich die Bedingungen schaffen – sodass auf der Baustelle keine unnötigen körperlichen Belastungen entstehen. DER GERÜSTBAUER: Welche Entwicklungen sagen Sie dem Gerüstbau im Allgemeinen voraus? Walter-Christoph Buchsteiner: Ich denke, der Gerüstbau hat in den nächsten Jahren vor allem im Bereich der Digitalisierung enormes Potenzial. Digitale Planung vereinfacht viele Abläufe – und bietet die Chance, Prozesse effizienter und transparenter zu gestalten, etwa durch 3D-Planung, Materialbedarfsberechnung oder Baustellenlogistik. Es gibt bereits spannende Ansätze, Gerüstkonstruktionen direkt auf der Baustelle zu visualisieren. Für viele in der Branche ist das ein echter Gamechanger. UNTERNEHMENSFÜHRUNG Geschäftsführer Walter-Christoph Buchsteiner führt den elterlichen Holz- und Gerüstbaubetrieb fort – ein Betrieb, der von Anfang an für beides stand. Fotos: PERI Deutschland

DER GERÜSTBAUER: Was war für Sie ausschlaggebend bei der Entscheidung zur Investition in PERI UP? Walter-Christoph Buchsteiner: Es gab gleich mehrere Punkte, die mich von Anfang an überzeugt haben. Besonders wichtig war für mich die Möglichkeit, mit dem System ebene und stolperfreie Belagsflächen zu schaffen – das ist nicht nur ein Komfort-, sondern auch ein klarer Sicherheitsgewinn. Dazu kommt der TRBS-konforme Aufbau, der bei PERI UP bereits systemintegriert ist. Bei anderen Systemen bedeutet das oft zusätzlichen Aufwand und mehr Einzelteile – hier ist es einfach schon mitgedacht. Ein weiterer entscheidender Punkt war für mich die Möglichkeit, den Gerüstbestand von Grund auf durchzuplanen. Gerade, wenn man wie wir umstellt, ist das eine große Chance. Man baut sich den Bestand so auf, wie man ihn wirklich braucht – durchdacht, effizient und zukunftsfähig. Insgesamt war es also die Kombination aus technischer Durchdachtheit, Arbeits- und Planungssicherheit, die mich letztlich zur Entscheidung für den PERI UP Gerüstbaukasten gebracht hat. DER GERÜSTBAUER: Welche Rolle spielt für Sie Ihr PERI Fachberater? Walter-Christoph Buchsteiner: Für mich spielt mein Fachberater eine wichtige Rolle und ich schätze den Kontakt sehr. Wir haben ein sehr gutes Verhältnis, bei dem ich mich fachlich wie menschlich gut aufgehoben fühle. Was mir besonders wichtig ist: Ich hatte nie das Gefühl, dass mir etwas „verkauft“ wird, nur um einen Abschluss zu machen. Die Beratung war von Anfang an transparent und ehrlich – und das ist in meinen Augen viel wert. Mein Fachberater hat nicht nur zum Vertrauen in den PERI UP Gerüstbaukasten beigetragen, sondern auch eine entscheidende Rolle dabei gespielt, dass ich mich langfristig für die Zusammenarbeit mit PERI entschieden habe. DER GERÜSTBAUER: Geben Sie uns einen Ausblick: Wo geht für Gerüstbau Buchsteiner die Reise hin? Walter-Christoph Buchsteiner: Das Wissen und die Erfahrung, die meine Mitarbeiter mitbringen, würde ich am liebsten an junge Menschen weitergeben, die motiviert sind, diesen Beruf zu erlernen. Es ist mir ein großes Anliegen, dass dieses Know-how nicht verloren geht. Unser Ziel ist es, das Team behutsam durch junge Leute zu vergrößern, die eine Ausbildung bei uns machen. So möchten wir den Fortbestand und die Qualität unserer Arbeit sichern und weiterentwickeln. DER GERÜSTBAUER: Wie stellen Sie sich die weitere Zusammenarbeit mit PERI vor? Walter-Christoph Buchsteiner: Wir sind mit der Zusammenarbeit, der Beratung und Betreuung seitens PERI sehr zufrieden. So freue ich mich auf weitere gemeinsame, interessante Projekte und wünsche mir, dass ich auch in Zukunft das Maximale aus dem PERI UP Gerüstbaukasten rausholen kann, um komplexe Anforderungen mit einfachen Lösungen anzugehen. UNTERNEHMENSFÜHRUNG Die durchdachte Konstruktion und flexible Planung schätzt Walter-Christoph Buchsteiner am PERI UP Gerüstbaukasten besonders – für mehr Effizienz und Sicherheit auf der Baustelle. PERI Vertrieb Deutschland GmbH & Co. KG Schalung Gerüst Engineering Daimlerstraße 24-28 • D-89264 Weißenhorn Tel. +49 7309 950-0 • Fax +49 7309 951-0 presse@peri.de • www.peri.de alimak.com Alimak präsentiert die neue Vectio 350Transportbühnen-Reihe in Leichtbauweise, ein Upgrade derTPL-Reihe. Die Vectio 350 wurde im Hinblick auf Leistung und Nachhaltigkeit entwickelt, und bietet verbesserte Sicherheitsaspekte, angenehmen Fahrkomfort und einen intelligenten Fahrmodus „smart drive“. Dank der Dualfunktion kann die Vectio 350 sowohl alsTransportbühne als auch als Materialaufzug verwendet werden. Die Vectio 350 ist digital vernetzt und hat eine geringe Umweltbelastung, sie ist vollständig kompatibel mit der bisherigenTPL-Reihe. NEUE TRANSPORTBÜHNEN VECTIO 350 Anzeige

16 05 / 2025 Risikomanagement gefragt Risiken beim Einsatz von Subunternehmern im Gerüstbau Der Fachkräftemangel trifft das Gerüstbauer-Handwerk besonders hart. Viele Betriebe finden nicht genügend qualifiziertes Personal, um ihre Aufträge mit eigenen Mitarbeitenden abzuwickeln. Der Einsatz von Subunternehmern erscheint daher oft als einziger Ausweg. Was kurzfristig hilft, birgt jedoch erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken. Haftungsrisiken Wer Nachunternehmer beauftragt, kann im Ernstfall für deren Versäumnisse haftbar gemacht werden. Nach dem Sozialgesetzbuch müssen Gerüstbauunternehmen für die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Subunternehmer einstehen, sobald der Gesamtwert der Bauleistungen 275.000 Euro übersteigt. Dabei werden alle Gewerke eines Projektes berücksichtigt, nicht nur die des Gerüstbauers. Zunächst sind zwar Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften verpflichtet, den Nachunternehmer in Anspruch zu nehmen. Bleibt die Zahlung jedoch aus, wird die Forderung an den Hauptunternehmer weitergereicht. Noch schwerwiegender ist die verschuldensunabhängige Haftung für Mindestlohn- und Urlaubskassenbeiträge: Selbst, wenn der Auftraggeber alles korrekt umgesetzt hat, können Arbeitnehmer oder Sozialkassen ihre Ansprüche direkt gegen das Hauptunternehmen geltend machen. Diese Haftung gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Nachunternehmer – und für sämtliche Glieder einer Nachunternehmerkette. Unbedenklichkeitsbescheinigungen Um Risiken zu reduzieren, verlangen viele Auftraggeber von ihren Subunternehmern Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, der Berufsgenossenschaften und der SOKA Gerüstbau. Diese bescheinigen unter anderem die ordnungsgemäße Beitragszahlung, die Abgabe aller Meldungen sowie die Einhaltung des Mindestlohns. Besonders die Anlagen zur Bescheinigung ermöglichen eine detaillierte Prüfung: Sind die angegebenen Arbeitsstunden realistisch? Reicht die Zahl der gemeldeten Mitarbeitenden für den Auftrag aus? Werden Lagerarbeiter nicht tatsächlich auf der Baustelle eingesetzt? In der Praxis kommt es jedoch auch zu Manipulationen. Teilweise wird eine echte erste Seite der Bescheinigung mit einer gefälschten Anlage kombiniert, in der mehr Arbeitnehmer und Arbeitsstunden aufgelistet werden, als tatsächlich gemeldet wurden. Damit basiert die Prüfung des Auftraggebers auf falschen Daten. Die SOKA Gerüstbau geht gegen solche Fälschungen konsequent vor und erstattet Anzeige wegen Urkundenfälschung. Auftraggebern wird geraten, im Zweifel direkt bei der SOKA nachzufragen oder die Bescheinigungen unmittelbar dort anfordern zu lassen. Weitere Risikofelder Neben unvollständigen oder gefälschten Nachweisen bestehen weitere Gefahren: • Unübersichtliche Nachunternehmerketten erschweren die Kontrolle. • Unplausible Meldungen untergraben die Glaubwürdigkeit. • Verstöße von Subunternehmern können das Image und die Reputation des Hauptunternehmens erheblich beschädigen. Auch Haftpflichtversicherungen bieten keine verlässliche Sicherheit. Besonders bei ausländischen Subunternehmern sind diese Fragen zu klären: Welches Recht gilt? Sind Beiträge tatsächlich gezahlt? Besteht aktuell Versicherungsschutz, und reicht die Deckungssumme aus? Wer verhandelt mit dem ausländischen Versicherer – und wer übernimmt Übersetzungen? Kritisch wird es, wenn der Subunternehmer plötzlich „untertaucht“. Fazit Der Einsatz von Subunternehmern im Gerüstbau ist in vielen Fällen unvermeidbar. Umso wichtiger ist ein konsequentes Risikomanagement. Eine sorgfältige Auswahl der Partner, die regelmäßige Einholung aktueller Nachweise, klare vertragliche Regelungen zum Einsatz weiterer Nachunternehmer sowie die Vereinbarung von Sicherheiten können Risiken begrenzen – vollständig ausschließen lassen sie sich jedoch nicht. Lassen Sie sich bezüglich Absicherung und Gestaltung von Verträgen beraten. UNTERNEHMENSFÜHRUNG Thomas Schäfer, Jahrgang 1960, ist verheiratet und lebt mit seiner Frau in der Nähe von Frankfurt am Main. Er hat zwei erwachsene Töchter und ist Geschäfts- führender Gesellschafter der Prämieum Consult GmbH sowie Referent an den Meisterschulen Dortmund und Weiterstadt. Prämieum Consult GmbH Deutschordenstr. 14a • 63571 Gelnhausen Telefon +49 6051 49093-48 info@praemieum-consult.de • www.praemieum-consult.de

17 05 / 2025 Drei Hammerschläge Erster Magdeburger Jahrgang freigesprochen! Anfang des Jahres 2022 hat das Ausbildungszentrum der Bau Bildung Sachsen-Anhalt e. V. mit der Durchführung der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) begonnen. Vorausgegangen war das Ende der langjährigen Kooperation mit der Handwerkskammer Berlin, und ein sehr schneller Aufbau neuer Kapazitäten für die ÜLU in Magdeburg. Seitdem erwerben die Auszubildenden zum Gerüstbauer bzw. zur Gerüstbauerin aller nordöstlichen Bundesländer in Magdeburg praktische Kenntnisse in Tätigkeitsbereichen, die nicht jeder Gerüstbaubetrieb betreibt. Beispiele sind der Trag- und der Hängegerüstbau oder die Konstruktion von Wetterschutzdächern. Der diesjährige Abschlussjahrgang 2025 ist somit der erste Jahrgang, der seine praktische Ausbildung vollständig in Magdeburg absolviert hat! Die diesjährige Freisprechung fand am 29. August 2025 unter strahlend blauem Himmel statt. 27 Auszubildende haben die Gesellenprüfung bestanden, 21 waren persönlich anwesend und wurden von zahlreichen Gästen gefeiert: Familienangehörige, Freunde, Unternehmer, Gerüstbau-Hersteller, die Landesbevollmächtigten aller nordöstlichen Bundesländer, weitere Ehrengäste und natürlich Lehrer und Ausbilder freuten sich, mit den Junggesellen feiern zu dürfen. SOKA Alle Fotos: Olaf Wannhoff www.peri.de Schalung Gerüst Engineering Die Zukunft gehört dem Stiel. Einfach Easy das Original.  Vorlaufende Montage: Außen, innen und beim Treppenaufgang  Durchdachte Bauteile: Außenecken ohne Rahmenzüge, ebene, versatz- und stolperfreie Belagsflächen (Locking Deck)  Schnelle Montage: Intelligente Verbindungstechnik (Gravity Lock) Jetzt informieren Anzeige In diesem Jahr hat der erste Abschlussjahrgang seine praktische Ausbildung zum Gerüstbauer bzw. zur Gerüstbauerin vollständig in Magdeburg absolviert.

18 05 / 2025 Herr Andreas Seeger, Gerüstbaumeister und Fachbereichsleiter der Gerüstbau-Ausbildung in Magdeburg eröffnete die Veranstaltung, und gratulierte den Auszubildenden zur bestandenen Prüfung. Im Anschluss folgten Grußworte von Andrea Hesse, der Leiterin der Ausbildungsstätte, von Dr. Stefan Häusele, Vorstand der Sozialkasse, von Andreas Dieckmann, Präsident der Handwerkskammer Magdeburg, sowie von den Herren Oliver Ristok und Kai Flößner, den Landesbevollmächtigten der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk der Bundesländer Sachsen-Anhalt und Sachsen. Alle Redner würdigten mit unterschiedlichen Schwerpunkten die persönlichen Leistungen der Ausbildenden, die Bedeutung des Handwerks, die Wichtigkeit des lebenslangen Lernens und wiesen auf die guten Fortbildungsmöglichkeiten im Gerüstbauer-Handwerk hin. Danach wurden die 21 Absolventen von Herr Seeger und Ausbilder Michael Fieber durch Schulterschlag mit der goldenen Ratsche zum Gerüstbaugesellen freigesprochen. Drei Auszubildende wurden mit Unterstützung der Dinser-Stiftung besonders geehrt und erhielten zusätzliche Geldpreise: der beste Auszubildende über die gesamte Ausbildungszeit, Philip Bader, Lublow Gerüstbau GmbH, Pritzwald (500 Euro) der beste Prüfling, Henning Gaitzsch, von der Firma Henry Gaitzsch (250 Euro), und der Inhaber des Sozialpreises Leo Geidel, Xervon GmbH (250 Euro). Delgerbat Dugerjav, Weiser Gerüstbau GmbH, Irxleben, erhielt den mit 250 Euro dotierten Integrationspreis. Die Bau Bildung Sachsen-Anhalt bildet seit etlichen Jahren junge Menschen aus der Mongolei in Bauberufen aus – Herr Dugerjav war der erste mit einem Abschluss als Gerüstbauer! Zwei Betriebe wurden für Ihre besonderes und langjähriges Engagement in der Berufsausbildung geehrt: Die Firmen Lublow Gerüstbau GmbH, Pritzwald, und die F.I.T. Gerüstbau GmbH, Flöha, nahmen freudig überrascht ihre Auszeichnung entgegen. SOKA Für besonderes Engagement in der Ausbildung geehrt – Lublow Gerüstbau, Pritzwald ...und Firma F.I.T. Gerüstbau GmbH, Flöha

Danach übernahm Gerüstbaumeister und Ausbilder John Werdermann die ehrenvolle Aufgabe, die Junggesellen mit den drei Hammerschlägen zu „entlassen“. Drei Hammerschläge? Die Bedeutung… Der erste Hammerschlag bedeutet, dass der Freigesprochene nun zu den Gesellen im Handwerk gehört. Der zweite Hammerschlag fordert dazu auf, die anderen Gesellen und Meister des jeweiligen Handwerks zu achten, damit Frieden und Eintracht zwischen den Handwerkern herrscht. Der dritte Hammerschlag mahnt den Gesellen zur Treue zum Handwerk und zu einer gewissenhaften Ausführung des Handwerks. Am Ende des offiziellen Teils der Veranstaltung ergriff Herr Gerald Bock, der ehemalige Leiter der Bau Bildung Sachsen-Anhalt das Wort, der nach 34 Jahren seine Tätigkeit in der Bau Bildung Sachsen-Anhalt e.V. beendete. In bewegenden Worten schilderte er, wie der Gerüstbau in den letzten Jahren das „Meisterstück“ seiner beruflichen Laufbahn wurde. Seine Wünsche an die Azubis, die alle drei Jahre der ÜLU in Magdeburg absolvierten, fielen umso herzlicher aus! Danach wurde, auch Dank der großzügigen Unterstützung der Gerüstbau-Hersteller, gefeiert! DER GERÜSTBAUER gratuliert allen Junggesellinnen und -gesellen, wünscht ihnen Erfolg im Beruf und Gesundheit, und hofft, dass sie dem Gerüstbau-Handwerk langfristig treu bleiben! Quelle: Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes SOKA Anzeige AGS Lohnt Sich! Einfach sicher: Das modulare Fassadengerüst AGS ags.layher.com Herr Dugerjav wird mit der goldenden Ratsche von Ausbildungsmeister Andreas Seeger freigesprochen. Meister John Werdermann beim Hammerschlag

Bundesfachtagung und Jahreshauptversammlung 2026 Die Bundesfachtagung und Jahreshauptversammlung 2026 wird vom 23. bis 25. April im Hilton Hotel in Düsseldorf stattfinden. Die Teilnehmenden erwartet, wie gewohnt, eine bunte Mischung an Fachinformationen, verbandsinternen Neuigkeiten sowie Austauschmöglichkeiten unter Kollegen. Das detaillierte Veranstaltungsprogramm mit der offiziellen Einladung zu den Mitgliederversammlungen erhalten unsere Mitglieder voraussichtlich Anfang nächsten Jahres. Schon jetzt ist es möglich, Zimmer im Hilton Hotel zu buchen. Da wir mit einer hohen Teilnehmeranzahl rechnen und nur ein begrenztes Zimmerkontingent zur Verfügung steht, ist es ratsam, die Zimmer frühzeitig zu buchen – spätestens jedoch bis zum 20. März 2026. Weitere Informationen sowie den Reservierungslink finden Sie auf der Homepage der Bundesinnung in der Rubrik „Seminare und Veranstaltungen“. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle unter Telefon 0221 870 60-16 oder per Mail an bundesfachtagung@geruestbauhandwerk.de. 05 / 2025 • www.geruestbauhandwerk.de 20 Groß-Seminar, Technik-Seminar und Eigenüberwacherschulungen Anfang November steht in Hannover das letzte große Event der Gerüstbaubranche für 2025 an: das Groß-Seminar zum Thema „Gerüste an komplexen Gebäudestrukturen“. Derweil laufen schon die Planungen für das Veranstaltungsprogramm 2026. Gut 400 Teilnehmende haben sich bis Mitte September zum Groß-Seminar angemeldet, das sich damit fest als zentrales Branchenevent etabliert hat. Ziel der Veranstaltung, die am 8. und 9. November 2025 im Maritim Airport Hotel Hannover stattfindet, ist es, den Teilnehmenden Vorschläge für mehr Effizienz und Sicherheit bei der Umsetzung von Gerüsten an komplexen Bauwerken zu unterbreiten. Sämtliche Details sind auf der Homepage der Bundesinnung in der Rubrik „Seminare und Veranstaltungen“ hinterlegt. Auch für 2026 stehen bereits Veranstaltungstermine fest. Das traditionelle Technik-Seminar des Bundesverbands Gerüstbau findet kommendes Jahr am 20. Februar statt. Veranstaltungsort ist, wie bereits in den vergangenen Jahren, das Steigenberger Airport Hotel in Frankfurt am Main. Thematisch wird es dann um „Gerüstsysteme in der Praxis“ gehen. Ziel dieses Seminars ist es, unterschiedliche Gerüstsysteme aus Sicht der Praxis vorzustellen, bevorzugte Einsatzgebiete herauszuarbeiten und den Teilnehmenden so Informationen über das passende Gerüstsystem zur Erfüllung der jeweiligen Kundenansprüche an die Hand zu geben. Weitere Informationen gibt es ab Ende Oktober auf der Innungshomepage in der Rubrik „Seminare und Veranstaltungen“. Anmeldeschluss ist der 18. Dezember. Weiterhin im Programm sind 2026 auch die Eigenüberwacherschulungen, die seit der Fusion des Güteschutzverbands Stahlgerüstbau e. V. mit dem Bundesverband Gerüstbau e. V. allen Mitgliedern offenstehen. Im Angebot sind drei Schulungsteile: Teil 1: „Was ist Sicherheit?“, Teil 2: „Faustwerte für Lasten und Tragfähigkeiten“ sowie Teil 3: „Das Gerüst von Kopf bis Fuß“. Für alle drei Teile stehen im Februar und März 2026 Vor-Ort-Termine in Magdeburg, Dortmund und Weiterstadt zur Verfügung. Alternativ können Inhouse-Schulungen ganzjährig gebucht werden. Sämtliche Informationen zur Buchung sowie zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der aktuellen Broschüre, die wir im Downloadbereich der Innungshomepage hinterlegt haben. Da die Eigenüberwacherschulungen fortlaufend auf Stand gehalten werden, bieten sich auch Wiederholungsschulungen für Mitarbeiter an, die bereits teilgenommen haben. Fachbereich Veranstaltungen Save the date

www.geruestbauhandwerk.de • 05 / 2025 21 Social Media Bundesinnung Gerüstbau jetzt auch auf Instagram Anfang September hat die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk ihr Social-Media-Angebot erweitert. Neben Facebook und LinkedIn ist die Standesorganisation nun auch auf Instagram mit einem eigenen Account vertreten. „Der Generationenwechsel, den wir aktuell in unserer Branche erleben, schlägt sich auch in den Sozialen Medien nieder“, begründet Geschäftsführerin Sabrina Luther den Schritt. Immer mehr Mitgliedsbetriebe seien inzwischen auf Instagram unterwegs. „Ein eigener Account der Innung schafft hier neue Vernetzungsmöglichkeiten. Zudem können wir so einer breiteren Öffentlichkeit Einblicke in unser Tätigkeitsfeld und die spannende Entwicklung unserer Branche gewähren.“ Neben dem neuen Account unter dem Benutzernamen „bundesinnunggeruestbau“ ist die Bundesinnung schon länger mit ihrer Imagekampagne zur Azubiwerbung auf Instagram vertreten. Unter „Gerüstbaulehre“ geben Auszubildende Einblick in ihren Alltag auf dem Bau und in den Ausbildungsstätten. EU-Parlament bekennt sich zu Fach- und Teillosvergabe In seiner Plenarsitzung Anfang September hat das Europäische Parlament einen Entschließungsantrag zur Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. In dem mit großer Mehrheit angenommenen Text bekennt sich das EU-Parlament klar zur Fach- und Teillosvergabe, um kleinen und mittleren Unternehmen faire Chancen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge zu garantieren. Abweichungen von diesem Grundsatz sollten nur in klar definierten Ausnahmefällen möglich sein. Das deckt sich mit der Position des Handwerks in Deutschland. „Wenn öffentliche Aufträge in kleinere Lose aufgeteilt werden, profitieren vor allem regionale sowie kleinere und mittlere Betriebe und Unternehmen, die sonst bei großen Ausschreibungen kaum eine Chance haben“, formulierte im Vorfeld der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke. Die Überarbeitung der Vergaberichtlinie gehört zu den Reformvorhaben der aktuellen EU-Kommission. Der Entschließungsantrag des EU-Parlaments ist „ein wichtiger Etappensieg“ auf diesem Weg, wie der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), Felix Pakleppa, betont. Nun liege es an der Kommission, „diesen Pfad konsequent weiterzugehen“. Die Reform des Vergaberechts müsse entsprechend der vom Parlament formulierten Grundsätze erfolgen. Nur so könne sichergestellt werden, „dass alle Kapazitäten von kleinen, mittleren und großen Unternehmen genutzt werden“, so Pakleppa. Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau erhoffen sich von der Entscheidung des EU-Parlaments auch ein Signal in Richtung Deutschland. Dort hatte das Bundeskabinett Anfang August einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der Ausnahmen vom Prinzip der Fach- und Teillosvergabe ebenfalls nur innerhalb eng gesteckter Grenzen zulässt. Dagegen aber gibt es Widerstand – etwa seitens der kommunalen Spitzenverbände –, was im parlamentarischen Verfahren zu Aufweichungen führen könnte. Dem wiederum könnte die Entschließung des EU-Parlaments entgegenwirken, weil die deutsche Regelung dann gegebenenfalls im Widerspruch zum reformierten EU-Vergaberecht stünde. Vergaberecht WEITERE INFORMATIONEN BUNDESINNUNG für das GERÜSTBAUer-Handwerk • Corina Amenda: c.amenda@geruestbauhandwerk.de Rösrather Str. 645 • 51107 Köln • Tel. 0221 87060-0 • Fax 0221 87060-90 • www.geruestbauhandwerk.de Bei Interesse an einer Mitgliedschaft in der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk/dem Bundesverband Gerüstbau e. V., sprechen Sie uns bitte an.

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