10 05 / 2025 ARBEITSSICHERHEIT Verantwortlich handeln Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz im Gerüstbau – Grundlagen, Anforderungen und Praxis Der Einsatz der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist ein zentrales Element des Arbeitsschutzes im Gerüstbau. Sie schützt die Mitarbeitenden bei Arbeiten in der Höhe und ist dort unverzichtbar, wo technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht durchführbar oder ausreichend sind. Dieser Fachartikel gibt einen umfassenden Überblick über alle Aspekte, die für die Auswahl und Anwendung der PSAgA im Gerüstbau relevant sind: Von den individuellen Leistungsvoraussetzungen über gesetzliche Vorgaben, Ausbildung und Unterweisung bis hin zu Rettungskonzept und Erste Hilfe. Die Absturzsicherung im Gerüstbau folgt dem Prinzip der Maßnahmenhierarchie gemäß Arbeitsschutzgesetz (TOP-Prinzip). Erste wenn die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen nicht realisierbar sind, kommt die PSAgA zum Einsatz. Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121). Die DGUV-Regeln 112-198 und 112-199 regeln detailliert die Anforderungen, Auswahl und Verwendung der PSAgA. Arbeitgeber sind verpflichtet, auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um Absturzunfälle zu verhindern. Die Gefährdungsbeurteilung ist verpflichtend und muss dokumentiert sowie regelmäßig aktualisiert werden. Arbeiten mit Absturzgefahr stellen besondere Anforderungen an die physische und psychische Eignung der Beschäftigten. Mit der arbeitsmedizinischen Untersuchung nach dem Grundsatz „Arbeiten mit Absturzgefahr“ (ehemals G41) wird die Tauglichkeit geprüft. Hierbei werden Seh-, und Hörvermögen, Bewegungsapparat sowie Belastungsfähigkeit und Gleichgewichtssinn überprüft. Die Untersuchung erfolgt spätestens alle drei Jahre (ab 50 Jahren: alle 18 Monate). Neben physischen Voraussetzungen sind die Mitarbeiter in der Lage zu beurteilen, ob sie sich der Gefahr einer Arbeit in der Höhe gewachsen sehen. Angst, Unsicherheiten, Stress oder Erschöpfung stellen Risiken dar und müssen bei der Personalauswahl beachtet werden (Abb. 1). Die persönliche Absturzsicherung besteht aus mehreren Komponenten, die in einem System zusammenarbeiten und so konzipiert sein müssen, dass sie miteinander kompatibel sind: • Auffanggurt: Kernstück der PSAgA, nach EN 361 geprüft. Er muss korrekt sitzen, gut angepasst sein und mindestens eine Auffangöse aufweisen. Je nach Arbeitsaufgabe sind auch Steigschutzösen oder Halteösen erforderlich. Ausschließlich Auffanggurte dürfen eingesetzt werden – Haltegurte sind in Auffangsystemen verboten. • Verbindungsmittel mit integriertem Falldämpfer: verbindet den Auffanggurt mit dem Anschlagpunkt. Die Gesamtlänge darf maximal 2 Meter betragen, der Falldämpfer begrenzt die Fangkräfte beim Absturz auf 6 kN. • Verbindungselemente: Karabinerhaken oder automatische Sicherungshaken nach EN 362 verbinden die Einzelkomponenten. Sie müssen mindestens zweifach wirksam und automatisch schließen, an selten gelösten Stellen vorzugsweise dreifach. • Anschlagpunkte und Anschlageinrichtungen: Müssen die bei einem Absturz wirkenden Kräfte sicher auffangen können (mindestens 12 kN gemäß EN 795 Baumusterzulassung 2012). Die Auswahl und Kennzeichnung erfolgt gemäß Gefährdungsbeurteilung und Herstellerangaben. Steigbolzen und Sprossen sind als Anschlagpunkte ungeeignet. • Höhensicherungsgeräte/Abseilgeräte: Für spezielle Aufgaben, z. B. Rettung oder Arbeiten an Zugangssystemen, kommen Höhensicherungs- oder Abseilgeräte zum Einsatz. Die Anwendung der PSAgA erfordert eine umfassende Ausbildung nach DGUV-Regel 112-198. Die Unterweisung muss sowohl theoretische als auch praktische Inhalte vermitteln und mindestens einmal jährlich stattfinden: • Theorie: Vermittlung der einschlägigen Vorschriften, Grundlagen der Absturzsicherung, Aufbau der Sicherungssysteme, Anzeige Gerüstbau · Hebetechnik · Maschinenbau · Stahlbau Teupe. Kann nicht jeder. www.teupe.de
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