GB_05.2025

ARBEITSSICHERHEIT Auswahl geeigneter Komponenten, Gebrauchsdauer, Pflege und Wartung. • Praxis: Übungen zum Anlegen und Prüfen des Gurtes, Nutzung verschiedener Sicherungsmittel und Rettungstechniken, Beurteilung geeigneter Anschlagpunkte, richtiges Wechseln von Anschlagpunkten z. B. mit Y-Verbindungsmitteln. • Ersthelferausbildung: Alle in der Höhe tätigen Mitarbeitenden müssen als Ersthelfer geschult sein. Die schnelle Versorgung bei einem Unfall ist entscheidend. Die befähigte Person für die Unterweisung muss die relevanten Vorschriften kennen und über praktische Erfahrung im Umgang mit PSAgA verfügen. Praktische Übungen sind verpflichtend, die richtige Handhabung und Wartung werden regelmäßig geprüft und dokumentiert. Die PSAgA muss vor jeder Nutzung vom Anwender und mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person geprüft werden. Dabei werden Gurte, Verbindungsmittel und HöhensiERFOLGSKONZEPTE FÜR DEN GERÜSTBAU Als starker Partner bieten wir Ihnen unsere 6 Erfolgskonzepte: Prämieum Consult GmbH ▸ Deutschordenstraße 14a ► 63571 Gelnhausen ► Tel. +49 6051 49093-48 info@praemieum-consult.de ► www.praemieum-consult.de Unternehmensführung Unternehmensnachfolge & Verkauf Personal Coaching Gerüstfinanzierung Leasing Services Anzeige Abb. 1: Auszug aus einer Gefährdungsbeurteilung, Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner Forderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 08.05.2019 Anhang 1, Nr. 3 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligen Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen, sowie deren Konkretisierung in TRBS 2121-Teil 1. Besonders wird auf folgende Anforderungen hingewiesen: In Anhang 1 Nr. 3.1.5: BetrSichV An Arbeitsmitteln mit Absturzgefährdung sind Absturzsicherung vorzusehen. Diese Vorrichtungen müssen so gestaltet und beschaffen sein, dass Abstürze verhindert und Verletzungen der Beschäftigten so weit wie möglich vermieden werden. In Anhang 1 Nr. 3.1.7: BetrSichV Beim Auf- und Abbau von Gerüsten sind auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, durch welche die Sicherheit der Beschäftigten stets gewährleistet ist. In Anhang 1, Nr. 3.2.6: BetrSichV Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Gerüste nur unter der Aufsicht einer fachkundigen Person und nach Unterweisung nach § 12 von fachlich hierfür geeigneten Beschäftigten auf-, ab- oder umgebaut werden. TRBS 2121 Teil 1 Nr. 4 Bei der Festlegung von Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz muss den technischen Schutzmaßnahmen Vorrang vor organisatorischen und diesen wiederum Vorrang vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen eingeräumt werden (§ 4 Absatz2 Satz 2 BetrSichV). Gerüstbauarbeiten müssen so durchgeführt werden, dass die Absturzgefahr möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird (siehe § 5 Abs. 1 BetrSichV). Erläuterungen / Ausfüllhilfe zur Gefährdungsanalyse S = Schadensschwere / H = Gefährdungsdauer/ Häufigkeit / W= Wahrscheinlichkeit des Eintretens unter Beachtung der Expositionszeit Risikozahlen: -1-0 kein Risiko / keine Gefahr bis äußerst geringes Risiko ( keine Maßnahmen notwendig Eintritt einer Verletzung äußerst unwahrscheinlich) 1-2 geringes Risiko, keine Risikoreduzierung nötig (zwischen Rest- u. Grenzrisiko, Verletzungen sehr unwahrscheinlich 3-4 signifikantes Risiko, Risikoreduzierung dringend notwendig (über dem Grenzrisiko, Eintritt einer Verletzung sehr wahrscheinlich) Tomshöfer und Partner Zu den Kämpen 2a 44791 Bochum Gefährdungsanalyse Allgemein Datum: 01.06.2025 Seite 6 Gefährdungsanalyse gültig bis: 31.05.2026

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