GB_05.2025

12 05 / 2025 cherungsgeräte auf Verschleiß, Alterungserscheinungen, mechanische Defekte und Materialermüdung kontrolliert. Dokumentation und Prüfprotokolle sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen aufbewahrt werden. Beschädigte, abgenutzte oder abgelaufene Komponenten dürfen nicht mehr verwendet werden. Im Gerüstbau existieren zahlreiche Szenarien, in denen die Auswahl und Anwendung der PSAgA individuell angepasst werden muss. Insbesondere bei Hänge- und Raumgerüsten, bei schwierigen Zugangssituationen, beim Arbeiten über Dachkanten oder an Fassaden ist die vorherige Gefährdungsbeurteilung grundlegend. Die Wahl der Anschlagpunkte, die Art der Verbindungsmittel sowie die Sicherung gegen Pendel- und Sturzbewegungen werden in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und müssen auf die bauliche Situation zugeschnitten sein (Abb. 2). Ein Rettungskonzept ist für jede Tätigkeit mit PSAgA zwingend vorgeschrieben. Die Planung muss vorab erfolgen und Inhalte wie Ausrüstungswahl, feste und mobile Anschlagpunkte, zu erwartende Rettungsszenarien und die Zeit bis zur Rettung umfassen. Die Unternehmensleitung ist verpflichtet, die Rettung in Eigenregie zu organisieren und im Notfall sofortige Maßnahmen zu gewährleisten; ausschließlich auf den öffentlichen Rettungsdienst zu vertrauen genügt nicht. Das Rettungskonzept enthält: • Bereitstellung geeigneter Rettungstechnik/Mittel am Arbeitsplatz • Schulungsmaßnahmen für Rettung unter realistischen Bedingungen • Planung von Rettung aus verschiedenen Situationen (z. B. aus Steigschutz, Schächten, hängenden Positionen) • Dokumentation und regelmäßige Übungen, um die Handlungsfähigkeit sicherzustellen Bei längerem bewegungslosem Hängen im Auffanggurt kann es zu schweren Durchblutungsstörungen und Kreislaufversagen kommen – das sogenannte Hängetrauma. Symptome sind Blässe, Schwitzen, Atemnot, Schwindel, Puls-/Blutdruckabfall und Bewusstseinsverlust; sie treten oft schon nach wenigen Minuten auf. • Maßnahmen: Die betroffene Person so schnell wie möglich befreien, Notruf absetzen, bei Bewusstsein mit erhöhtem Oberkörper lagern, engmaschige Überwachung, ggf. Sauerstoffgabe und weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen. • Nach der Rettung: Keine schlagartige Flachlagerung, sondern nach Wunsch des Betroffenen oder mit leicht erhöhtem Oberkörper. Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage, bei Atemstillstand und Kreislaufversagen sofortige Reanimation. • Die PSAgA ist umgehend nach einem Unfallereignis aus dem Verkehr zu ziehen. Bitte beachten Sie: Absturzunfälle sind meldepflichtige Unfälle und müssen unmittelbar nach dem Unfallereignis bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Der Verunfallte muss ausnahmslos bei einem Arzt vorstellig werden, in der Regel wird dies automatisch über den Rettungsdienst organisiert und selbst wenn es dem Mitarbeitenden augenscheinlich gut geht, sind Folgeschäden ähnlich wie bei einer Kopfverletzung nicht ARBEITSSICHERHEIT PLANUNG, BERATUNG, SCHULUNG UND GUTACHTEN IM GERÜSTBAU Ingenieure Tomshöfer und Partner Zu den Kämpen 2a • 44791 Bochum Tel. 0234-5880733 • Fax 0234-5880734 info@ingenieure-am-werk.de www.ingenieure-am-werk.de Anzeige Abb. 2: Beispiel für den Einsatz einer nicht dauerhaft befestigten Anschlageinrichtung (LifeLine) Quelle: Nils Bücker – ChatGPT

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