GB_05.2025

16 05 / 2025 Risikomanagement gefragt Risiken beim Einsatz von Subunternehmern im Gerüstbau Der Fachkräftemangel trifft das Gerüstbauer-Handwerk besonders hart. Viele Betriebe finden nicht genügend qualifiziertes Personal, um ihre Aufträge mit eigenen Mitarbeitenden abzuwickeln. Der Einsatz von Subunternehmern erscheint daher oft als einziger Ausweg. Was kurzfristig hilft, birgt jedoch erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken. Haftungsrisiken Wer Nachunternehmer beauftragt, kann im Ernstfall für deren Versäumnisse haftbar gemacht werden. Nach dem Sozialgesetzbuch müssen Gerüstbauunternehmen für die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Subunternehmer einstehen, sobald der Gesamtwert der Bauleistungen 275.000 Euro übersteigt. Dabei werden alle Gewerke eines Projektes berücksichtigt, nicht nur die des Gerüstbauers. Zunächst sind zwar Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften verpflichtet, den Nachunternehmer in Anspruch zu nehmen. Bleibt die Zahlung jedoch aus, wird die Forderung an den Hauptunternehmer weitergereicht. Noch schwerwiegender ist die verschuldensunabhängige Haftung für Mindestlohn- und Urlaubskassenbeiträge: Selbst, wenn der Auftraggeber alles korrekt umgesetzt hat, können Arbeitnehmer oder Sozialkassen ihre Ansprüche direkt gegen das Hauptunternehmen geltend machen. Diese Haftung gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Nachunternehmer – und für sämtliche Glieder einer Nachunternehmerkette. Unbedenklichkeitsbescheinigungen Um Risiken zu reduzieren, verlangen viele Auftraggeber von ihren Subunternehmern Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, der Berufsgenossenschaften und der SOKA Gerüstbau. Diese bescheinigen unter anderem die ordnungsgemäße Beitragszahlung, die Abgabe aller Meldungen sowie die Einhaltung des Mindestlohns. Besonders die Anlagen zur Bescheinigung ermöglichen eine detaillierte Prüfung: Sind die angegebenen Arbeitsstunden realistisch? Reicht die Zahl der gemeldeten Mitarbeitenden für den Auftrag aus? Werden Lagerarbeiter nicht tatsächlich auf der Baustelle eingesetzt? In der Praxis kommt es jedoch auch zu Manipulationen. Teilweise wird eine echte erste Seite der Bescheinigung mit einer gefälschten Anlage kombiniert, in der mehr Arbeitnehmer und Arbeitsstunden aufgelistet werden, als tatsächlich gemeldet wurden. Damit basiert die Prüfung des Auftraggebers auf falschen Daten. Die SOKA Gerüstbau geht gegen solche Fälschungen konsequent vor und erstattet Anzeige wegen Urkundenfälschung. Auftraggebern wird geraten, im Zweifel direkt bei der SOKA nachzufragen oder die Bescheinigungen unmittelbar dort anfordern zu lassen. Weitere Risikofelder Neben unvollständigen oder gefälschten Nachweisen bestehen weitere Gefahren: • Unübersichtliche Nachunternehmerketten erschweren die Kontrolle. • Unplausible Meldungen untergraben die Glaubwürdigkeit. • Verstöße von Subunternehmern können das Image und die Reputation des Hauptunternehmens erheblich beschädigen. Auch Haftpflichtversicherungen bieten keine verlässliche Sicherheit. Besonders bei ausländischen Subunternehmern sind diese Fragen zu klären: Welches Recht gilt? Sind Beiträge tatsächlich gezahlt? Besteht aktuell Versicherungsschutz, und reicht die Deckungssumme aus? Wer verhandelt mit dem ausländischen Versicherer – und wer übernimmt Übersetzungen? Kritisch wird es, wenn der Subunternehmer plötzlich „untertaucht“. Fazit Der Einsatz von Subunternehmern im Gerüstbau ist in vielen Fällen unvermeidbar. Umso wichtiger ist ein konsequentes Risikomanagement. Eine sorgfältige Auswahl der Partner, die regelmäßige Einholung aktueller Nachweise, klare vertragliche Regelungen zum Einsatz weiterer Nachunternehmer sowie die Vereinbarung von Sicherheiten können Risiken begrenzen – vollständig ausschließen lassen sie sich jedoch nicht. Lassen Sie sich bezüglich Absicherung und Gestaltung von Verträgen beraten. UNTERNEHMENSFÜHRUNG Thomas Schäfer, Jahrgang 1960, ist verheiratet und lebt mit seiner Frau in der Nähe von Frankfurt am Main. Er hat zwei erwachsene Töchter und ist Geschäfts- führender Gesellschafter der Prämieum Consult GmbH sowie Referent an den Meisterschulen Dortmund und Weiterstadt. Prämieum Consult GmbH Deutschordenstr. 14a • 63571 Gelnhausen Telefon +49 6051 49093-48 info@praemieum-consult.de • www.praemieum-consult.de

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