GB_05.2025

www.geruestbauhandwerk.de • 05 / 2025 21 Social Media Bundesinnung Gerüstbau jetzt auch auf Instagram Anfang September hat die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk ihr Social-Media-Angebot erweitert. Neben Facebook und LinkedIn ist die Standesorganisation nun auch auf Instagram mit einem eigenen Account vertreten. „Der Generationenwechsel, den wir aktuell in unserer Branche erleben, schlägt sich auch in den Sozialen Medien nieder“, begründet Geschäftsführerin Sabrina Luther den Schritt. Immer mehr Mitgliedsbetriebe seien inzwischen auf Instagram unterwegs. „Ein eigener Account der Innung schafft hier neue Vernetzungsmöglichkeiten. Zudem können wir so einer breiteren Öffentlichkeit Einblicke in unser Tätigkeitsfeld und die spannende Entwicklung unserer Branche gewähren.“ Neben dem neuen Account unter dem Benutzernamen „bundesinnunggeruestbau“ ist die Bundesinnung schon länger mit ihrer Imagekampagne zur Azubiwerbung auf Instagram vertreten. Unter „Gerüstbaulehre“ geben Auszubildende Einblick in ihren Alltag auf dem Bau und in den Ausbildungsstätten. EU-Parlament bekennt sich zu Fach- und Teillosvergabe In seiner Plenarsitzung Anfang September hat das Europäische Parlament einen Entschließungsantrag zur Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. In dem mit großer Mehrheit angenommenen Text bekennt sich das EU-Parlament klar zur Fach- und Teillosvergabe, um kleinen und mittleren Unternehmen faire Chancen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge zu garantieren. Abweichungen von diesem Grundsatz sollten nur in klar definierten Ausnahmefällen möglich sein. Das deckt sich mit der Position des Handwerks in Deutschland. „Wenn öffentliche Aufträge in kleinere Lose aufgeteilt werden, profitieren vor allem regionale sowie kleinere und mittlere Betriebe und Unternehmen, die sonst bei großen Ausschreibungen kaum eine Chance haben“, formulierte im Vorfeld der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke. Die Überarbeitung der Vergaberichtlinie gehört zu den Reformvorhaben der aktuellen EU-Kommission. Der Entschließungsantrag des EU-Parlaments ist „ein wichtiger Etappensieg“ auf diesem Weg, wie der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), Felix Pakleppa, betont. Nun liege es an der Kommission, „diesen Pfad konsequent weiterzugehen“. Die Reform des Vergaberechts müsse entsprechend der vom Parlament formulierten Grundsätze erfolgen. Nur so könne sichergestellt werden, „dass alle Kapazitäten von kleinen, mittleren und großen Unternehmen genutzt werden“, so Pakleppa. Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau erhoffen sich von der Entscheidung des EU-Parlaments auch ein Signal in Richtung Deutschland. Dort hatte das Bundeskabinett Anfang August einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der Ausnahmen vom Prinzip der Fach- und Teillosvergabe ebenfalls nur innerhalb eng gesteckter Grenzen zulässt. Dagegen aber gibt es Widerstand – etwa seitens der kommunalen Spitzenverbände –, was im parlamentarischen Verfahren zu Aufweichungen führen könnte. Dem wiederum könnte die Entschließung des EU-Parlaments entgegenwirken, weil die deutsche Regelung dann gegebenenfalls im Widerspruch zum reformierten EU-Vergaberecht stünde. Vergaberecht WEITERE INFORMATIONEN BUNDESINNUNG für das GERÜSTBAUer-Handwerk • Corina Amenda: c.amenda@geruestbauhandwerk.de Rösrather Str. 645 • 51107 Köln • Tel. 0221 87060-0 • Fax 0221 87060-90 • www.geruestbauhandwerk.de Bei Interesse an einer Mitgliedschaft in der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk/dem Bundesverband Gerüstbau e. V., sprechen Sie uns bitte an.

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