GB_05.2025

In der DIN EN 16508 werden die Anforderungen und Bemessungsverfahren für temporäre Einhausungen und Wetterschutzdächer im Bauwesen aufgeführt bzw. zusammengestellt, die z. B. dazu dienen können, Arbeitsräume, Wohnräume oder Gewerbeflächen etc. vor Witterungseinflüssen wie Wind, Schnee, Regen und/oder Staub bzw. anderen Emissionen zu schützen. Das gleiche gilt in Verbindung mit zusätzlichen Vorschriften und Regelwerken, auch andersherum, wenn beispielsweise schadstoffbelastete Korrosionsschutzanstriche bei Brückenbauwerken über Wasserstraßen, Bahngleisen und/oder Verkehrswegen etc. entfernt oder erneuert werden müssen, um die Öffentlichkeit als auch die Umwelt vor den Auswirkungen (Emissionen) der notwendigen Sanierungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten zu schützen. Stichwort: Einhausungen mit Schwarz/Weiß-Bereich in Verbindung mit Luft- bzw. Reinigungsschleusen zum Betreten bzw. Verlassen der Arbeitsbereiche. Die DIN EN 16508 kann in Verbindung mit anderen Regelwerken bzw. Vorschriften eine Grundlage für die Ausschreibung, den Entwurf und/oder die Bemessung sein und ist unabhängig von den verwendeten Werkstoffen bzw. dem eingesetzten Material, insofern dieses für den Einsatzbereich geeignet ist/sind. Zusätzlich gibt die DIN EN 16508 auch Hinweise für den Benutzer. Diese bezieht sich z. B. auf die sichere Nutzung und Wartung des Kunstbauwerkes, wie das Schließen von Öffnungen der Einhausung in Gerüstbauweise sowohl im Betriebszustand als auch im Ruhezustand. Ergänzend wird auch auf DGUV Vorschriften, DGUV Regelwerke und DGUV Informationen direkt und indirekt hingewiesen (Abb. 1), da es keine direkte DGUV Vorschrift für den Einsatz von Wetterschutzeinhausungen gibt, sondern die Anforderungen in den allgemeinen DGUV Vorschriften, beispielsweise DGUV Vorschrift 1 zum allgemeinen Arbeitsschutz, und in den konkreten DGUV Regeln und Informationen zu finden sind. Diese beschreiben den Stand der Technik für bestimmte Tätigkeiten und Arbeitsplätze. Der spezifische Schutzbedarf ist nach den auszuführenden Arbeiten, Umgebungs- und/oder Konstruktions- bzw. Bauwerksbedingungen z. B. im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und die jeweils relevanten DGUV Regelwerke sind dann entsprechend anzuwenden. TECHNIK Anzeige

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