GB 06.2020
16 06.2020 ding und operative Gesellschaften) wird auf eine privatnützige Stiftung zur Fortführung des Unternehmens als Familienbetrieb ohne Risiko der Zerschlagung und zur Sicherung der Arbeits- plätze übertragen. In diesem echten Szenario aus der Gerüst- bau-Branche fungiert die Stiftung als Dach über der Holding, ohne dass die Stiftung ins Tagegeschäft eingreift. Zugleich be- steht die Möglichkeit, dass die Stiftung einen beratenden Beirat mit hoher Wirtschaftskompetenz erhält, um das operative Ge- schäft und die strategische Entwicklung zu begleiten. Stiftung als Holding, Stiftung & Co. KG oder Doppel- stiftung Ganz grundsätzlich sind zahlreiche Modelle für die Einbringung des Unternehmens in eine Stiftung denkbar. Die Stiftung kann in verschiedenen Konstellationen aktiv werden, sodass diese Struk- tur verschiedenen gesellschaftsrechtlichen Ausgangssituationen, wie man sie typischerweise in operativen Unternehmen kennt, gerecht werden kann. Das bedeutet: In der Regel sind keine ge- sellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen notwendig, um die unternehmensverbundene Stiftung zu errichten. Eine Möglichkeit ist die Stiftung als Holding. Bei einer Holding handelt es sich um einen Rechtsträger, der die Anteile an ope- rativen Gesellschaften hält. Besonders im Hinblick auf das Ziel, Unternehmen langfristig zu schützen, bietet eine Familienstiftung mit Holdingfunktion verschiedene Vorteile gegenüber klassischen Holding-Rechtsformen, wie einer GmbH oder einer AG. Die Un- ternehmensgruppe wird unmittelbar durch eine Kapitalgesell- schaft („Führungsholding“) geleitet, die sämtliche Anteile an den operativen Gesellschaften hält und die Geschäftstätigkeit steuert. Die operativen Gesellschaften pflegen die Kundenbeziehungen. Da der Stifter keine Anteile an der Familienstiftung beziehungs- weise dem Stiftungsvermögen innehaben kann, ist das Stiftungs- vermögen und damit das stiftungsverbundene Unternehmen vor plötzlichen persönlichen Schicksalsschlägen und Änderungen der Lebensumstände geschützt. Die Stiftung wirkt als Bollwerk gegen die wirtschaftlichen Auswirkungen von Trennung, Erbstreit, steuerlichem Wegzug und Haftung. Die Familienstiftung ist damit ein stabiler Gesellschafter. Die unternehmensverbundene Familienstiftung lässt sich unter anderem mit einer Kommanditgesellschaft als Stiftung & Co. KG kombinieren. Das schafft wesentliche Vorteile für inhabergeführ- te Familienunternehmen. Auch hierbei handelt es sich um eine Personengesellschaft, allerdings mit anderen Gestaltungsmög- lichkeiten als die GmbH und Co. KG. Anstelle einer GmbH über- nimmt eine Familienstiftung die Funktion der vollhaftenden Kom- plementärin und führt das Unternehmen. Sie vereint strategische Kontinuität mit operativer Flexibilität und ist so eine stimmige, al- ternative Rechtsform zur GmbH & Co. KG – allerdings mit beste- chenden Vorteilen. Persönliche Risiken der Unternehmerfamilie wie Erbfälle, Haftungsfälle als Geschäftsführer, Scheidungen oder Privatinsolvenzen, gewähren keinen Zugriff auf die Stiftung und das Stiftungsvermögen. Operativ kann das Unternehmen inner- halb der KG die gesamte betriebswirtschaftliche Klaviatur spielen. So können auch weitere Kommanditisten aufgenommen werden, was die Eigenkapitalzufuhr stärkt und damit die Finanzierung er- leichtert. Die unternehmensverbundene Stiftung & Co. KG vereint damit strategische Kontinuität mit operativer Flexibilität. Die Doppelstiftung wird aus einer Familienstiftung und einer ge- meinnützigen Stiftung kombiniert. Die Familienstiftung sichert dabei den Fortbestand des Stifterwillens innerhalb des Unterneh- mens und vertritt die vermögensmäßigen Interessen der Familie. Die gemeinnützige Stiftung wiederum dient dem sozialen und/ oder gesellschaftlichen Engagement der Stifterfamilie. Beim Mo- dell der Doppelstiftung wird das Unternehmen teilweise auf eine Familienstiftung und teilweise auf eine gemeinnützige Stiftung übertragen; beide fungieren als Beteiligungsträgerstiftungen. Die gemeinnützige Stiftung hält in dieser Konstellation den größeren Anteil am Unternehmen, die Familienstiftung kontrolliert so viele Anteile wie benötigt werden, um die satzungsgemäßen Zwecke der Familienstiftung zu erfüllen. Dies läuft klassischerweise auf die finanzielle Versorgung und Absicherung der Familie hinaus. UNTERNEHMENSFÜHRUNG www. www. Auf Sicherheitsnetze von Huck können Sie sich verlassen! huck.n et · huck.n et Verkauf, Vermietung und Montage von Personen- auffangnetzen. Manfred Huck GmbH Asslarer Weg 13-15 · 35614 Asslar-Berghausen Tel.: +49 (0) 6443 63-0 · Fax: +49 (0) 6443 63-29 www.huck.net · email: sales.de@huck.net Anzeige
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTE=