GB 06.2020

21 06.2020 Übergangsregelung zum Saison-Kurzarbeitergeld läuft im März 2021 aus Arbeitsausfälle im Gerüstbau können in der Zeit vom 1. November bis 31. März durch die tarifliche Überbrückungsgeldregelung und das gesetzliche Saison-Kurzarbeitergeld abgefedert werden. Wie bereits mehrfach berichtet, zuletzt in Aus- gabe 06.2019 DER GERÜSTBAUER, wurde die von den Tarifpartnern für 2018 beschlossene Re- form der Schlechtwetterzeitregelung verschoben und die Übergangsregelung zum Saison-Kurz- arbeitergeld bis März 2021 verlängert. Es bleibt daher im Gerüstbau bis März 2021, also noch für die kommende Winterperiode, bei dem be- kannten System von Überbrückungsgeld und den ergänzenden Leistungen des Saison-Kurz- arbeitergeldes. Ab dem 1. April 2021 ist das bisherige tarifliche Überbrückungsgeld abgeschafft. Das bedeutet, dass die maximal 150 Stunden des tariflichen Überbrückungsgeldes für 2021 ausschließlich bis zum 31. März 2021 genutzt werden können! Änderung Kfz-Steuer Kfz-Steuer: Leichte Nutzfahrzeuge werden wieder wie Lkw besteuert Mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Kraft- fahrzeugsteuergesetzes (7. Kraft-StÄndG) wurde die Sonderregelung des § 18 Abs. 12 KraftStG abgeschafft, nach der leichte Nutzfahrzeu- ge mit mehr als drei Sitzen bei überwiegender Personenbeförderungsfläche wie Pkw besteuert wurden. Die Vorschrift hat in den vergangenen zwei Jahren bei den betroffenen Betrieben zu einer Vervielfachung der Kfz-Steuerbelastung (ca. 110 Mio. Euro Steuermehreinnahmen pro Jahr) und zu massiven bürokratischen Belastun- gen in Form von Einsprüchen, Fahrzeugumbau- ten, Gutachten und Fahrzeugvorführungen beim Zoll geführt. Das Gesetz wurde am 22. Oktober 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 23. Oktober 2020 in Kraft. Virtuelle UEG-Mitgliederversammlung 2020 wählt neuen Vorstand Auf der diesjährigen Mitglie- derversammlung der Union Europäischer Gerüstbaubetrie- be (UEG), die am 30. Oktober 2020 erstmals in Form einer Online-Konferenz stattgefunden hat, wurde ein neues Präsidium gewählt: Zum Präsidenten wurde Geir Gule, der bisherige Vizepräsident Technik vom norwegischen Gerüst- bauverband (SEF), gewählt; Marc Herkes, Präsi- dent des luxemburgischen Verbandes (FECEL), ist neuer Vizepräsident Technik. Robin James, der Geschäftsführer des Gerüstbauverbandes des Vereinigten Königreiches (NASC), bleibt der UEG als Vizepräsident Wirtschaft und Recht er- halten. Vorgestellt wurde der neue Praxis-Leitfaden „Ge- fährdungsbeurteilung“, der in einer Arbeitsgrup- pe des Arbeitskreises „Europäische Regelungen“ erarbeitet wurde. Er ist in englischer und deut- scher Sprache in gedruckter Form erhältlich. UEG Vorstands- wahl Saison- Kurzarbeiter- geld

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