11 06 / 2025 Auf Grund dieser alarmierenden Zahlen, wurde das Hauptaugenmerk zunehmend auf die Prävention gelegt. Das Bindeglied zwischen Betrieb und gesetzlicher Unfallversicherung ist neben dem AMD der BG BAU (Arbeitsmedizinischer Dienst) die Aufsichtsperson nach § 18 SGB VII. Die Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften, geregelt nach SGB VII (§§ 17-19), nehmen zentrale Aufgaben wahr. Sie überwachen die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, beraten Unternehmen und Versicherte, führen Betriebsbesichtigungen durch, prüfen Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren und können Proben entnehmen oder Maßnahmen anordnen, um Unfall- oder Gesundheitsgefahren abzustellen. Sie dürfen Betriebsstätten betreten, Unterlagen einsehen und im Gefahrenfall sofortige Maßnahmen anordnen, um Leben und Gesundheit zu schützen. Ihre Befugnisse sind umfassend im §19 SGB VII beschrieben und somit gesetzlich abgesichert. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Prävention. Aufsichtspersonen führen Schulungen durch und informieren Führungskräfte und Beschäftigte über aktuelle Neuerungen im Arbeitsschutz und stehen beratend zu Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an der Seite der Mitgliedsbetriebe. Aufsichtspersonen arbeiten häufig mit Behörden, Sachverständigen, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten und weiteren Präventionsdienstleistern zusammen. Sie fungieren als Bindeglied und sorgen durch ihre Expertise dafür, dass Arbeitsschutz als Unternehmensziel verankert wird. Mit dem Fortschritt der Digitalisierung und neuen Bauverfahren wächst die Komplexität der Anforderungen für alle Beteiligten im Bausektor. Gleichzeitig erwachsen aus diesem Umstand aber auch neue Möglichkeiten. Digitale Tools sollen den Arbeitsalltag gerade in Punkto Bürokratie erleichtern. Die Tools fordern aber zugleich auch ein hohes Maß an Eigenverantwortung ein, da nach wie vor der „Mensch“ die Verantwortung trägt. Dies bedeutet zwangsläufig, dass umfangreiche Weiterbildungsmaßnahmen im Umgang mit KI und anderen Tools unabkömmlich sind, um auch die daraus resultierende Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechend gegensteuern zu können. Hierbei bleiben die Aufsichtspersonen ebenfalls eine zentrale Schnittstelle zwischen gesetzlicher Vorgabe, Prävention und gelebtem Arbeitsalltag. Hinweis: Bei der Verwendung von KI geschützten Tools (wie z. B. zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen), ist besonders auf Vollständigkeit und auf Richtigkeit hin zu prüfen wie z. B. die Einhaltung des TOP Prinzips. Der Unternehmer bzw. der Aufsichtsführende trägt somit nach wie vor die Personalverantwortung und muss den Inhalt auch auf Wirksamkeit hin überprüfen. Fazit Sowohl Aufsichtspersonen als auch die BG BAU können maßgeblich dazu beitragen, Ziele zum wirksamen Schutz der Beschäftigten vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren zu verwirklichen. Dies kann aber nur gelingen, wenn man sich in allen Ebenen auf Augenhöhe begegnet und gemeinsam mit den Unternehmen lösungsorientiert am Arbeitsschutz arbeitet und pragmatische Lösungsansätze findet, um die bereits bestehenden Aufgaben, sowie die zukünftig folgenden Aufgaben, welche durchaus anspruchsvoll, vielseitig und für die gesamte Baubranche von elementarer Bedeutung sind, zu lösen. Literatur: – Entschädigungsleistungen 2024 der BG BAU – Jahresbericht 2023 der BG BAU ARBEITSSICHERHEIT Anzeige Gerüstbau · Hebetechnik · Maschinenbau · Stahlbau Teupe. Kann nicht jeder. www.teupe.de Nils Bücker, geboren 1981, ist Gerüstbauermeister, geprüfter Betriebswirt (HwO) und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Ausbildung zum Gerüstbauer beendete er 2003 bei der HWK zu Dortmund und arbeitete anschließend als Monteur und Kolonnenführer. 2008 wechselte er in die Bauleitung. Sein Wirkungsradius erstreckte sich vom klassischen Fassadengerüst über Industriegerüste im Raffinerie- und Energiesektor bis hin zu Sonderkonstruktionen aus Arbeits- und Schutzgerüsten in Kombination mit Traggerüst- elementen für Brückensanierungen. Seit 2018 beschäftigt er sich intensiv mit den Fragen rund um den Arbeitsschutz im Gerüstbau. Tomshöfer + Partner • Nils Bücker Zu den Kämpen 2a • D-44791 Bochum Tel. +49 234 5880733 • Mobil +49 152 08926191 n.buecker@ingenieure-am-werk.de • www.ingenieure-am-werk.de
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