GB_06.2025

Einsatz von Drohnen Drohnen werden zunehmend in unterschiedlichen gewerblichen Einsatzgebieten genutzt. Ihre anwenderfreundliche Steuerung, die gute Zugänglichkeit und Navigationsfähigkeit in Verbindung mit niedrigen Anschaffungs- und Betriebskosten verleihen ihnen eine besondere Anziehungskraft. Allerdings bewegt sich eine Drohne in einem rechtlich geregelten Luftraum – sei es im öffentlichen oder privaten Bereich, daher sind beim Betrieb die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Drohnen mit Kamera und einem Gewicht von mehr als 250 Gramm unterliegen dabei bestimmten Anforderungen. Drohnen mit einer Startmasse von mehr als 250 Gramm müssen mit einer feuerfesten, dauerhaft angebrachten Plakette versehen werden. Diese muss den Namen und die Anschrift des Eigentümers enthalten, um im Schadensfall eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen. Für den Piloten von Drohnen mit einer Startmasse von mehr als 2 kg ist ein Kenntnisnachweis erforderlich. Dieser wird durch eine anerkannte Prüfungseinrichtung des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) ausgestellt und gilt für fünf Jahre. Nachgewiesen werden müssen Kenntnisse in der Anwendung und Navigation von Drohnen sowie zu den luftverkehrsrechtlichen Grundlagen. Für die gewerbliche Nutzung empfiehlt sich zusätzlich eine praktische Ausbildung nach DIN 5452, Teil 2. Der Betrieb von Drohnen mit einer Startmasse bis 5 kg ist grundsätzlich erlaubnisfrei. Eine Erlaubnis von der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde ist jedoch erforderlich bei einer Startmasse über 5 kg und Flügen in der Nacht. Der Betrieb ist unter anderem in diesen sensiblen Bereichen untersagt: • Außerhalb der Sichtweite des Piloten (bis 5 kg Startmasse) • Über Einsatzorten von Polizei, Rettungskräften oder Krankenhäusern • In Kontrollzonen von Flugplätzen • Über Wohngrundstücken, wenn die Drohne mehr als 0,25 kg wiegt oder Daten (optisch, akustisch, Funk) übertragen kann, sofern keine ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen vorliegt. • In Flughöhen über 100 Meter Im Outdoorbereich besteht eine Versicherungspflicht für Halter von Drohnen. Diese muss Personen- und Sachschäden abdecken. 42 06 / 2025 MELDUNGEN Die kostengünstige Alternative zum Daueranker: Der temporäre Gerüstanker für große Wandabstände! Tel. 05247-4044614 • info@felsuma.de • www.felsuma.de Anzeige Foto: https://de.freepik.com/diana.grytsku

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