Ausgabe 06 / 2025 www.der-geruestbauer.de Schutzgebühr 5,50 Euro
WWW.MJ-GERUEST.DE OPTI-BEAM DAS SYSTEM ZUR EINFACHEN UND STABILEN KONSTRUKTION VON FLÄCHENGERÜSTEN MIT U-AUFLAGE ZUR AUFNAHME VON UNI-CONNECT BÖDEN [3] [5] [1] [4] [2] OPTI-BEAM ALUMINIUMTRÄGER KNEBEL-ABHEBESICHERUNG STIELANSCHLUSS OBEN STIELANSCHLUSS UNTEN AUFHÄNGESCHUH [1] [2] [3] [4] [5] Im Video stellen wir alle Komponenten und deren Funktion rund um den MJ OPTI-BEAM vor. Scannen und Video ansehen! MJ-Gerüstgeflüster #24 „Das System OPTI-BEAM“
3 06 / 2025 EDITORIAL/ INHALT Sehr geehrte Leserinnen und Leser, Bauwerksstrukturen von Fördertürmen können durch Beschädigungen gar nicht oder nur in Teilen geankert werden. Dadurch erhöhen sich die Anforderungen an das Gerüst sehr deutlich. Ein möglicher Lösungsansatz zur Reduzierung der Windlasten und somit der Belastung für das Gerüst wird im Technik-Bericht dieser Ausgabe an einem Projekt beschrieben. Weitere Themen dieser Ausgabe sind die Gesetzlichen Unfallversicherungen, Entschädigungsansprüche bei Bauzeitenverschiebungen, die deutsche Meisterschaft der Handwerksberufe sowie Produktinformationen und aktuelle Meldungen aus der Branche. Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben schöne Weihnachten und einen beschwingten Jahreswechsel. Ihr Team von DER GERÜSTBAUER » Technik: Herausfordernde Gerüstkonstruktion................4 » Arbeitssicherheit: Die Gesetzlichen Unfallversicherungen ..............................................................10 » Soka: Ein Wettkampf auf Augenhöhe.............................12 » Die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk informiert.......................................................................14 » Recht: Entschädigungsanspruch bei Bauzeitenverschiebungen .............................................................18 » Hersteller Informationen................................................21 » Meldungen.....................................................................42 » Dienstleister ..................................................................47 » Marktplatz .....................................................................48 » Termine..........................................................................50 Beate Bernheine Markus Hüger Verlag: fachverlag bernheine UG (haftungsbeschränkt) Postfach 210 625, 41432 Neuss Tel. 02137-932248 Fax 02137-932247 info@bernheine-medien.de www.bernheine-medien.de Verlagsleitung: Beate Bernheine Einzelheftpreis/ Nachbestellung: 5,50 Euro zzgl. Porto IMPRESSUM Erscheinungsweise: sechsmal jährlich Layout: Maritta Gorgs Freie Autoren: Dipl.-Ing. Heiko Tomshöfer, Nils Bücker Titelfoto: Wilhelm Layher GmbH & Co KG Copyright: fachverlag bernheine UG. Alle Rechte vorbehalten. Die Redakteure der einzelnen Artikel sind für ihre Inhalte selbst verantwortlich. Kürzungen vorbehalten. Information für Abonnentinnen / Abonnenten : Der Preis für das Jahresabonnement erhöht sich ab 1.1.2026 auf 42 Euro
4 06 / 2025 Herausfordernde Gerüstkonstruktion Teilweise freistehende Einrüstung von Förderturmschächten mit Verplanung Fördertürme im Ruhrgebiet sind nicht nur architektonische Symbole des Bergbaus, sie repräsentieren auch die Industrialisierung, den Strukturwandel und die soziale Prägung der Region. Heute sind Fördertürme in erster Linie Industriedenkmäler, die die Vergangenheit und Gegenwart repräsentieren, und damit die Transformation unter anderem des Ruhrgebietes in eine moderne Region darstellen, die ihre industrielle Vergangenheit bewahrt und sich für die Zukunft aufstellt. Fördertürme wurden als Industriebauwerke zu ihrer Zeit oft aus Stahl ohne besonderen Korrosionsschutz als Nutzbauwerke hergestellt. Das hat im Zuge der Zeit und den damit verbundenen Witterungseinflüssen auf die Stahlstrukturen zu einem erhöhten Aufwand in Bezug auf die Erhaltung und Pflege der Indus- triedenkmäler geführt. Da Fördertürme in erster Linie funktional gestaltet wurden, sind diese so schmal wie möglich und dabei so hoch wie nötig (Abb. 1). Um an diesen Bauwerken die notwendigen Instandsetzungs- bzw. Sanierungsarbeiten durchführen zu können, sind in der ReTECHNIK Abb. 1: Vorder- und Seitenansicht Schacht Grillo Zeche Monopol Kamen Quelle: Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur, Dortmund
gel umlaufende bzw. das Bauwerk durchdringende Gerüstkon- struktionen notwendig, damit alle Stellen des Schachtgerüstes für die Bearbeitung erreicht werden können (Abb. 2 und Abb. 3). Hinzu kommt, dass infolge der notwendigen Korrosionsschutzarbeiten oft eine umlaufende Verplanung erforderlich ist, um z. B. Reinigungs- und/oder Strahlarbeiten als auch Beschichtungs- und/oder Reperaturarbeiten bauseitig durchführen zu können. Wie man der Bauwerksstruktur entnehmen kann (Abb. 1), gibt es große Bereiche, in denen es keinerlei Möglichkeit gibt, ein Gerüst horizontal zu ankern. Es muss also bei bauseitig oft geforderter voller Verplanung freistehend ausgebildet werden (Abb. 4 und Abb. 5). Die Bauwerkshöhe von ca. 53,81 m kombiniert mit einer Aufstellbreite des Förderturmes von 26,0 m bzw. 30,50 m und einer TECHNIK www.peri.de Schalung Gerüst Engineering Bei PERI steckt mehr drin. Optimaler Service und umfangreiches Know-How. Jetzt zu PERI UP wechseln und die vielen Vorteile entdecken. Der PERI UP Gerüstbaukasten hat es in sich: - Ein System für fast alle Anwendungen - Unterstützung durch unsere Experten - Einfache Planung mit den PERI Tools Jetzt informieren Anzeige Abb. 2 und Abb. 3: Schacht Grillo Zeche Monopol bei laufender Montage Quelle: Gerüstbau Cieslik GmbH, Dortmund
6 06 / 2025 geforderten vollen Verplanung stellt allein durch das Eigengewicht bei zulässiger horizontaler Ankerung schon eine enorme Herausforderung für die notwendige Gerüstkonstruktion dar, da zur Durchführung der bauseitigen Arbeiten bzw. für die Zugänglichkeit der Montagestellen oft fast alle Lagen eingedeckt werden müssen. Wenn das Gerüst aber infolge der geschädigten Bauwerksstruktur gar nicht oder nur in Teilen horizontal geankert werden kann oder es große Gerüstbereiche ohne Ankermöglichkeit gibt, erhöhen sich die Anforderungen an das Gerüst sehr deutlich. Dieser Herausforderung hat sich die Firma Cieslik aus Dortmund mit Ihren Fachbauleitern gestellt und verschiedene Lösungsansätze zur Umsetzung mit dem Bauherrn abgestimmt: Ein möglicher Lösungsansatz, um die Windlasten und somit die Belastung für das Gerüst zu reduzieren, war eine Teilverkleidung, welche mit dem Baufortschritt nach unten „wandert“ (Abb. 6). Dabei wurde vorgeschlagen, die statisch unkritischen Bereiche der Gerüstkonstruktion bis ca. 32,0 m Höhe in den Arbeitsbereichen umlaufend verkleidet auszuführen und die statisch „kritischen BereiTECHNIK Abb. 6: Isometrische Darstellung mit Teil-Verplanung Schachtgerüst Zeche Monopol Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum Abb. 5: Ansichten Schachtgerüst Zeche Monopol; Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum Abb. 4: Isometrische Darstellung Schachtgerüst Zeche Monopol Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum
che“ – also oberhalb von 32,0 m Höhe – teilverkleidet auszuführen, um die resultierenden Windlasten und somit die Gerüst- und Gründungsbelastung zu reduzieren. Im Zuge der laufenden Abstimmung mit dem Bauherrn wurde bei fortlaufender Untersuchung des Ist-Zustandes des Bestandbauwerkes dieser Ansatz aus zeitlichen und logistischen Gründen verworfen und es musste eine auf das Wesentliche reduzierte Verplanung der Arbeitsbereiche ausgeführt werden (Abb. 7). Infolgedessen und unter Beachtung der Bauwerksgeometrie als auch der örtlichen Umgebungsbebauung musste sowohl die Gründung als auch die Gerüstkonstruktion so weit ertüchtigt bzw. verstärkt werden, um die aus Eigengewicht, Nutzlast, Imperfektionen und Wind entstehend Lasten in vertikaler und horizontaler Richtung aufnehmen zu können. Hier waren alle Mitwirkenden im Zuge der Planung und des Entwurfes massiv gefordert. So musste z. B. der Boden durch den Bauherrn auf Tragfähigkeit im Rahmen eines TECHNIK Anzeige Abb. 7: Isometrische Darstellung des verplanten Schachtgerüstes Zeche Monopol Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum
8 06 / 2025 Bodengutachtens untersucht bzw. ertüchtigt werden, um die enormen Vertikallasten aus der Gerüstkonstruktion überhaupt aufnehmen zu können. Ergänzend dazu war eine detaillierte Planung der Gerüstkon- struktion mit Angabe der von der Gründung aufzunehmenden Lasten mit Abstimmung der notwendigen Lastverteilung erforderlich (Abb. 8). Dass bei Vertikalstiellasten von bis zu 195 kN die üblichen Holzunterleger nicht ausreichend sind, sollte jedem Gerüstbauer klar sein. Es wurden in Abhängigkeit von den jeweils ermittelten Vertikalstiellasten Lastverteil- platten in Betonbauweise und/ oder bewehrte Kunststoff- unterleger aus dem Kranbereich eingesetzt, um die vom Bodengutachter vorgegebene Bodenpressung einzuhalten (Abb. 9). Hinzu kommt, dass unter Berücksichtigung der statisch-konstruktiven Notwen- digkeiten das Gerüst so konzipiert sein musste, dass alle zur Bearbeitung erforderlichen Zugänge und Arbeitsräume innerhalb des Gerüstes direkt oder indirekt erreicht werden konnten. Das führte dazu, dass jede einzelne Scheibe der Gerüstkonstruktion dargestellt werden musste, um die Nutzbarkeit sowohl der Gerüstkonstruktion als auch der örtlichen Zugänglichkeit durch „Umläufe“ darzustellen bzw. zu erreichen (Abb. 10). Das Ergebnis ist ein in den Arbeitsbereichen verplantes Raumgerüst, das vom Gerüstaufsteller bereitgestellt, vom Bauherrn und TECHNIK Abb. 9: Lastverteilplatten in Betonbauweise Schachtgerüst Zeche Monopol, Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum Abb. 8: Grundriss/Verlegplan Gründung Schachtgerüst Zeche Monopol Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum
9 06 / 2025 vom Prüfingenieur freigegeben und durch den Gerüstbenutzer zur Durchführung der notwendigen Sanierungsarbeiten genutzt werden kann bzw. konnte. TECHNIK Heiko Tomshöfer, geboren 1970, ist Stahlbauingenieur, Schweißfachingenieur und Korrosionsschutzbeauftragter. Seit 1998 liegt sein Aufgabenschwerpunkt bei Sonderkonstruktionen in den Bereichen Traggerüstbau, Stahlbau und Mischkonstruktionen aus Arbeits- und Schutzgerüsten in Kombination mit Traggerüstelementen. 2016 gründete er das Ingenieurbüro Tomshöfer & Partner mit dem Motto „Aus der Praxis für die Praxis“. Das Dienstleistungsangebot hat den Schwerpunkt Statik und Konstruktion in allen Bereichen des Gerüstbaus inklusive Beratung, Schulung und der Möglichkeit, Sonderteile wirtschaftlich sinnvoll herzustellen. Tomshöfer + Partner • Dipl.-Ing. Heiko Tomshöfer Zu den Kämpen 2a • D-44791 Bochum • Tel. +49 234 5880733 info@ingenieure-am-werk.de • www.ingenieure-am-werk.de Anzeige AGS Lohnt Sich! Einfach schnell: Das modulare Fassadengerüst AGS ags.layher.com Abb. 10: Verschiedene Gerüstscheiben Schachtgerüst Zeche Monopol mit Durchgang/Umlauf Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum
10 06 / 2025 Die Gesetzlichen Unfallversicherungen Aufgaben, Befugnisse und Zukunftsaussichten Der Arbeitsschutz in Deutschland hat eine lange Tradition, die bis in das 19. Jahrhundert reicht. Mit dem Unfallversicherungsgesetz von 1884 wurden die Berufsgenossenschaften gegründet, um Arbeiter im Falle eines Arbeitsunfalls abzusichern und Prävention zu fördern. Seitdem entwickelte sich ein duales System des Arbeitsschutzes aus staatlicher Aufsicht (z. B. Bezirksregierung und Gewerbeaufsicht) und eigenständiger Unfallversicherungsträger (z. B. BG BAU und BGHM). Anfangs lag der Fokus auf Heilbehandlungen, Rentenzahlungen und Unfallverhütung, im Laufe der Jahrzehnte kamen umfassende Leistungen wie Rehabilitation und Berufsförderung hinzu. Die BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) ist heute die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen. Im Jahr 2023 lag die Zahl der Mitgliedunternehmen bei 652.270 mit insgesamt 3.180.376 Versicherten; die Gesamteinnahmen betrugen 2.814,9 Mio. Euro. Die BG BAU trägt unter anderem die Kosten für Heilbehandlungen, zahlt bei verbleibenden Schäden Renten an Versicherte und deren Hinterbliebenen; sie fördert die berufliche und soziale Rehabilitation und unterstützt Unternehmen bei der Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Im Jahr 2024 lag der Gesamtbeitragssatz im Bauhauptgewerbe bei ca. 5,17 %, wobei die Leistungen unter anderem Rentenzahlungen, medizinische und berufliche Reha-Maßnahmen sowie umfangreiche Präventionsangebote umfassen. Jährlich werden mehrere tausend Rehabilitationsfälle betreut; die BG BAU wendet dafür jeweils mehrere hundert Millionen Euro für Renten und Reha-Leistungen auf. 2023 2024 Gesamt in Euro 1,87 Mrd. 1,91 Mrd. Ausgaben für Rehabilitation 793 Mio. 813 Mio. Ausgaben für Rentenleistungen 1.043 Mio. 1.069 Mio. Sonstige Leistungen 30 Mio. 31 Mio. Tabelle 1: Ausgaben für Entschädigungsleistungen 2024; Quelle BG BAU Im Jahr 2024 sind 78 Menschen durch einen Arbeitsunfall am Bau ums Leben gekommen. Die Hauptursache dafür waren Absturzunfälle (36 %), herabfallende oder kippende Bauteile (26 %), sowie Unfälle mit Baumaschinen (15 %). Insgesamt machen sie 77 % aller tödlichen Arbeitsunfälle am Bau aus. Trotz leicht sinkender Zahlen bei den Arbeitsunfällen in der Bauwirtschaft, erreichten die BG BAU jedoch von Jahr zu Jahr mehr Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit. Im Jahr 2024 gingen insgesamt 21.061 Verdachtsmeldungen ein, 1.403 mehr als im Vorjahr, was einem Anstieg um 7,1 % entsprach. Am häufigsten gemeldet wurden 2024 Lärmschwerhörigkeit (4.946 Fälle), Hautkrebs durch die ultraviolette Strahlung der Sonne (3.071 Fälle), bandscheibenbedingte Wirbelsäulenerkrankungen (2.080 Fälle), Verschleißerkrankungen des Kniegelenkes (1.748 Fälle), sowie Lungenkrebs in Verbindung mit einer Asbeststaublungenerkrankung (1.313 Fälle). Insgesamt 366 Versicherte der BG BAU waren im Jahr 2024 an den Folgen einer Berufskrankheit verstorben, vor allem infolge asbestbedingter Erkrankungen wie Mesotheliome, Asbestose mit Lungenkrebs oder andere asbeststaubbedingte Erkrankungen der Pleura (Brustfell). ARBEITSSICHERHEIT PLANUNG, BERATUNG, SCHULUNG UND GUTACHTEN IM GERÜSTBAU Ingenieure Tomshöfer und Partner Zu den Kämpen 2a • 44791 Bochum Tel. 0234-5880733 • Fax 0234-5880734 info@ingenieure-am-werk.de www.ingenieure-am-werk.de Anzeige Baustellenbegehung einer Aufsichtsperson; Foto: https://stock.adobe.com/ kegfire
11 06 / 2025 Auf Grund dieser alarmierenden Zahlen, wurde das Hauptaugenmerk zunehmend auf die Prävention gelegt. Das Bindeglied zwischen Betrieb und gesetzlicher Unfallversicherung ist neben dem AMD der BG BAU (Arbeitsmedizinischer Dienst) die Aufsichtsperson nach § 18 SGB VII. Die Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften, geregelt nach SGB VII (§§ 17-19), nehmen zentrale Aufgaben wahr. Sie überwachen die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, beraten Unternehmen und Versicherte, führen Betriebsbesichtigungen durch, prüfen Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren und können Proben entnehmen oder Maßnahmen anordnen, um Unfall- oder Gesundheitsgefahren abzustellen. Sie dürfen Betriebsstätten betreten, Unterlagen einsehen und im Gefahrenfall sofortige Maßnahmen anordnen, um Leben und Gesundheit zu schützen. Ihre Befugnisse sind umfassend im §19 SGB VII beschrieben und somit gesetzlich abgesichert. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Prävention. Aufsichtspersonen führen Schulungen durch und informieren Führungskräfte und Beschäftigte über aktuelle Neuerungen im Arbeitsschutz und stehen beratend zu Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an der Seite der Mitgliedsbetriebe. Aufsichtspersonen arbeiten häufig mit Behörden, Sachverständigen, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten und weiteren Präventionsdienstleistern zusammen. Sie fungieren als Bindeglied und sorgen durch ihre Expertise dafür, dass Arbeitsschutz als Unternehmensziel verankert wird. Mit dem Fortschritt der Digitalisierung und neuen Bauverfahren wächst die Komplexität der Anforderungen für alle Beteiligten im Bausektor. Gleichzeitig erwachsen aus diesem Umstand aber auch neue Möglichkeiten. Digitale Tools sollen den Arbeitsalltag gerade in Punkto Bürokratie erleichtern. Die Tools fordern aber zugleich auch ein hohes Maß an Eigenverantwortung ein, da nach wie vor der „Mensch“ die Verantwortung trägt. Dies bedeutet zwangsläufig, dass umfangreiche Weiterbildungsmaßnahmen im Umgang mit KI und anderen Tools unabkömmlich sind, um auch die daraus resultierende Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechend gegensteuern zu können. Hierbei bleiben die Aufsichtspersonen ebenfalls eine zentrale Schnittstelle zwischen gesetzlicher Vorgabe, Prävention und gelebtem Arbeitsalltag. Hinweis: Bei der Verwendung von KI geschützten Tools (wie z. B. zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen), ist besonders auf Vollständigkeit und auf Richtigkeit hin zu prüfen wie z. B. die Einhaltung des TOP Prinzips. Der Unternehmer bzw. der Aufsichtsführende trägt somit nach wie vor die Personalverantwortung und muss den Inhalt auch auf Wirksamkeit hin überprüfen. Fazit Sowohl Aufsichtspersonen als auch die BG BAU können maßgeblich dazu beitragen, Ziele zum wirksamen Schutz der Beschäftigten vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren zu verwirklichen. Dies kann aber nur gelingen, wenn man sich in allen Ebenen auf Augenhöhe begegnet und gemeinsam mit den Unternehmen lösungsorientiert am Arbeitsschutz arbeitet und pragmatische Lösungsansätze findet, um die bereits bestehenden Aufgaben, sowie die zukünftig folgenden Aufgaben, welche durchaus anspruchsvoll, vielseitig und für die gesamte Baubranche von elementarer Bedeutung sind, zu lösen. Literatur: – Entschädigungsleistungen 2024 der BG BAU – Jahresbericht 2023 der BG BAU ARBEITSSICHERHEIT Anzeige Gerüstbau · Hebetechnik · Maschinenbau · Stahlbau Teupe. Kann nicht jeder. www.teupe.de Nils Bücker, geboren 1981, ist Gerüstbauermeister, geprüfter Betriebswirt (HwO) und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Ausbildung zum Gerüstbauer beendete er 2003 bei der HWK zu Dortmund und arbeitete anschließend als Monteur und Kolonnenführer. 2008 wechselte er in die Bauleitung. Sein Wirkungsradius erstreckte sich vom klassischen Fassadengerüst über Industriegerüste im Raffinerie- und Energiesektor bis hin zu Sonderkonstruktionen aus Arbeits- und Schutzgerüsten in Kombination mit Traggerüst- elementen für Brückensanierungen. Seit 2018 beschäftigt er sich intensiv mit den Fragen rund um den Arbeitsschutz im Gerüstbau. Tomshöfer + Partner • Nils Bücker Zu den Kämpen 2a • D-44791 Bochum Tel. +49 234 5880733 • Mobil +49 152 08926191 n.buecker@ingenieure-am-werk.de • www.ingenieure-am-werk.de
12 06 / 2025 Ein Wettkampf auf Augenhöhe In jedem Jahr ermitteln die Handwerksberufe die Deutschen Meister ihrer Zunft. Eingeladen werden die besten Auszubildenden des vorangegangenen Prüfungszeitraums. Im Gerüstbauer-Handwerk richtete die Handwerkskammer Frankfurt-RheinMain die Meisterschaft am 13. November 2025 aus. Eingeladen waren die Landesbesten der Abschlussprüfungen im Winter 2024/2025 und im Sommer 2025, sofern die vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) festgelegten Kriterien erfüllt wurden – insbesondere hinsichtlich der Noten aus der praktischen und der fachtheoretischen Gesellenprüfung. Zur Meisterschaft im Gerüstbauer-Handwerk waren insgesamt acht Landessieger eingeladen, von denen sieben teilgenommen haben: • Luan Krasnici aus Berlin, Ausbildungsbetrieb Dschingo – Bau und Gerüstbau Berlin (Berlin) • Nico Maier aus Regelsweiler, Ausbildungsbetrieb Alfred Maier, Stödlen (Baden-Württemberg) • Nick Maggiore aus Weiterstadt, Ausbildungsbetrieb Gerüstbau Fr. Schimmer GmbH, Weiterstadt (Hessen) • Phillip Kortum aus Bremen, Ausbildungsbetrieb STE-BA Gerüstbau GmbH, Weyhe (Niedersachsen) • Emil Walter Nissen aus Kappeln, Ausbildungsbetrieb Gerüstbau Ralf Otto Nissen, Kappeln (Schleswig-Holstein) • Jarod-Mervin Schuchardt aus Meiningen, Ausbildungsbetrieb STABIL-BAU-BADALUS GmbH (Thüringen) • Malte Treichel aus Gehlsbach OT Vietlübbe, Ausbildungsbetrieb Gerüstbau Mank GmbH, Laage OT Kritzkow (Mecklenburg-Vorpommern) Die Landesbesten mussten ihr Können in mehreren „Disziplinen“ unter Beweis stellen. Die Aufgaben wurden vom Bewertungsausschuss – Klaus Waidhas (Berufliche Schulen Groß-Gerau), Thomas Geissler (Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main) und Stefan Höch (Stefan Höch Gerüstbau) – gestellt. Mehrere Aufgaben waren zu bewältigen: 1. Ermittlung des Zeitbedarfs für den Auf- und Abbau eines Raumgerüstes. 2. Bestimmung von Last- und Breitenklasse sowie von maximalen Feldlängen eines Gerüstes für eine vorgegebene Nutzung. 3. Berechnung von Höhenunterschieden und erforderlichen Ausspindellänge zum korrekten Einmessen einer Kopfspindelplatte. SOKA Vlnr: Philipp Kortum, luan Krasnixi, Emil Walter Nissen, Malte Treichel, Jarod-Marvin Schuchardt Nico Maier, Nick Maggiore
13 06 / 2025 4. Fehlersuche an einem längenorientierten Fassadengerüst: Dokumentation der Fehler sowie der Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung. 5. Bau eines Stahlrohr-Kupplungs-Gerüstes anhand einer technischen Zeichnung. Die Landesbesten haben sich den anspruchsvollen Aufgaben gestellt. Dr. Stefan Häusele, Vorstand der SOKA GERÜSTBAU, war von dem Engagement begeistert: „Die Teilnehmer waren sehr motiviert und haben mit hohem Tempo gearbeitet. Besonders bei der Fehlersuche und beim Einzelwerkstück lagen die Ergebnisse eng beieinander!“ Auch Stefan Höch, selbst Gerüstbauermeister und Prüfer, zeigte sich angetan von der Leistung der Teilnehmenden: „Alle Teilnehmer haben auf einem sehr hohen Niveau gearbeitet. Man merkt, dass die Ausbildung im Gerüstbau bundesweit stark ist. Besonders beeindruckend war die Kombination aus handwerklicher Präzision und sicherheitstechnischem Verständnis – genau das, was unseren Beruf ausmacht.“ Die Tarifvertragsparteien der SOKA GERÜSTBAU, der Bundesverband Gerüstbau e. V. und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, lobten für die erstplatzierten Kandidaten einen Geldpreis aus. Die Mitglieder des Bewertungsausschusses und Dr. Häusele konnten dem 1. Bundessieger Malte Treichel gratulieren und das Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro überreichen. Malte Treichel ist zur Schlussfeier des Zentralverbands des Deutschen Handwerks am 5. Dezember 2025 in Frankfurt am Main eingeladen, an der die Erstplatzierten aus allen Handwerksberufen teilnehmen. Der 2. Bundessieger Luan Krasnici erhielt ein Preisgeld in Höhe von 500 Euro. Für die Leistung des 3. Bundessiegers Phillip Kortum gab es ein Preisgeld in Höhe von 250 Euro. Erfreulich ist, dass die meisten Teilnehmer bereits in Meistervorbereitungskursen sind. Für diese Vorhaben und den weiteren beruflichen Werdegang wünschen wir den jungen Gesellen viel Erfolg, Gesundheit und die Energie, sich auch zukünftig weiter fortzubilden. Quelle: Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes SOKA Anzeige AGS Lohnt Sich! Einfach sicher: Das modulare Fassadengerüst AGS ags.layher.com Der Bundessieger Malte Treichel nimmt Maß. Die Gerüstbauer Auszubildenden intensiv bei der Arbeit.
06 / 2025 • www.geruestbauhandwerk.de 14 Aus der Praxis für die Praxis Rund 450 Teilnehmer im Saal, dazu im Foyer ein prall gefüllter Ausstellungsbereich – das Groß-Seminar von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau lockte einmal mehr die Branche ins Maritim Airport Hotel Hannover. Thematisch ging es diesmal um „Gerüste an komplexen Gebäude- strukturen“. Wer sich von einem Seminar vor allem Vorträge mit unmittelbarem Praxisbezug erhofft, der kam bei dieser Veranstaltung voll auf seine Kosten. Neben einzelnen Referaten etwa zu baugeschichtlichen, juristischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten standen vor allem konkrete Bauprojekte mit ihren speziellen Herausforderungen im Mittelpunkt. Ob die Siegessäule oder die Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche in Berlin, der BraWoPark in Braunschweig oder der Förderturm im Deutschen Bergbaumuseum in Bochum – eines hatten alle diese Baustellen gemeinsam: Gerüste nach Regelausführung konnten dort nicht aufgestellt werden. Was das für die Umsetzung bedeutet hat und wie die Probleme im Einzelfall gelöst wurden, davon berichteten die Referenten auf anschauliche Weise. Kreative Lösungen gilt es oftmals auch im Industriegerüstbau zu finden. Wieder andere He- rausforderungen sind zu meistern, wenn Gerüste an Gewässern, an nicht verankerungsfähigen Fassaden oder Gebäuden mit speziellen Wandsystemen zu stellen sind. Und wie sieht es aus, wenn die Aufstellflächen eine sichere Gründung des Gerüsts auf den ersten Blick kaum zulassen? All diese Themen kamen im Laufe der zwei Seminartage zu Sprache – stets aus der Sicht der Praxis und mit dem Ziel, den Teilnehmern praktische Hilfestellungen für ähnliche Bauprojekte zu bieten. Das übergreifende Fazit formulierte abschließend Frank Dostmann, stellvertretender Bundesinnungsmeister und Vizepräsident des Bundesverbands Gerüstbau für den Bereich Technik: „Sorgfältige Planung ist essenziell wichtig, zumal bei komplexen Projekten. Sie ist entscheidend für die Qualität der Ausführung, den wirtschaftlichen Erfolg und nicht zuletzt auch für die Arbeitssicherheit.“ Nicht selten fehlt es hierfür aber an wichtigen Angaben seitens der Auftraggeber. In diesen Fällen, so Dostmann, gilt es hartnäckig zu bleiben und die nötigen Informationen vom Bauherrn einzufordern. Ebenso wichtig sei der gute Kontakt zu den Gerüstnutzern: „Setzen Sie sich rechtzeitig mit den anderen Gewerken zusammen, um das Gerüst im Sinne aller ausführen zu können.“ Neben der Wissensvermittlung kam auch das Networking in Hannover nicht zu kurz. Ob an den Ständen der Aussteller, in den Kaffeepausen, beim Essen oder abends an der Bar – die Gelegenheit zum fachlichen Austausch wurde reichlich genutzt. Damit erwies sich das Seminar einmal mehr als eines der zentralen Events der Gerüstbaubranche. Groß- Seminar Bürokratieabbau „Entscheidender Schritt“: Handwerk begrüßt Maßnahmen Seit langem fordert das Handwerk einen durchgreifenden Bürokratieabbau in Deutschland. Die kürzlich von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungsmaßnahmen scheinen endlich einen Durchbruch anzukündigen. Nun kommt es auf eine konsequente Um- und Fortsetzung an. „Mit den beschlossenen Maßnahmen geht die Bundesregierung beim Bürokratieabbau den
www.geruestbauhandwerk.de • 06 / 2025 15 entscheidenden Schritt von der Ankündigung zur Umsetzung und zeigt, dass sie es mit dem Bürokratieabbau ernst meint und nun tatsächlich Entlastungen anpackt“, kommentiert Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), die Beschlüsse des Bundeskabinetts. Für die Betriebe, die unter immer größeren bürokratischen Lasten leiden, sei das ein überfälliger und zugleich ermutigender Beginn. Die Entlastungsmaßnahmen betreffen nahezu sämtliche Ressorts. Geplant ist etwa eine weitere Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Prozessdigitalisierung bei Zwangsvollstreckungen und Immobilienkäufen. Anders als bei den Bürokratieentlastungsgesetzen der letzten Legislatur werden die Maßnahmen der unterschiedlichen Ressorts nicht einheitlich in einem Gesetzespaket, sondern in jeweils eigenständigen Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht. Bleibt zu hoffen, dass dies zügig geschieht. Und noch etwas betont der ZDH: Angesichts des schieren Umfangs an bestehender Bürokratie dürften die beschlossenen Maßnahmen nur der Anfang sein kann: „Entscheidend ist, dass der begonnene Prozess entschlossen fortgesetzt wird“, betont Jörg Dittrich. Denn nur wenn weitere Gesetze folgen, lasse sich die Zielsetzung einer Entlastung der Wirtschaft von 25 Prozent in dieser Legislaturperiode erreichen. Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau unterstützen die Forderungen des ZDH. Auch Gerüstbau-Unternehmen leiden unter der seit Jahren anwachsenden Bürokratie. Konsequente Entlastungsmaßnahmen könnten hier für Entspannung sorgen – auch mit Blick auf die in vielen Betrieben drängende Nachfolgesituation. Verbesserungen bleiben aus Seit ihrem Inkrafttreten vor gut einem Jahr stellen die Bundesinnung Gerüstbau sowie andere Branchenvertretungen die Praxistauglichkeit der neuen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Frage. Die Bundesinnung Gerüstbau kritisiert nicht nur den zusätzlichen bürokratischen Aufwand in den Betrieben und die Verschiebung der Verantwortlichkeiten vom Veranlasser hin zum ausführenden Handwerksunternehmen. Besondere Brisanz sieht die Gerüstbaubranche auch in der offenen Frage der auskömmlichen Leistungsbewertung: Wie können und müssen Handwerksunternehmen die von asbesthaltigen Bauteilen ausgehenden Gefährdungen im Rahmen ihrer Angebotskalkulation berücksichtigen und die eventuell entstehenden Mehraufwände einpreisen, ohne im Wettbewerb Nachteile zu erleiden? Die Bundesinnung Gerüstbau hatte sich bereits vor dem Inkrafttreten der neuen GefStoffV Ende 2024 vergeblich für ein Einlenken der Verantwortlichen eingesetzt. Und auch jetzt, nachdem das Bundesarbeitsministerium im August 2025 einen Änderungsentwurf zur GefStoffV vorgelegt hatte, der nun Mitte November im Bundesrat beschlossen wurde, ist Ernüchterung eingetreten. Zwar wurden im Änderungsentwurf einige sinnvolle Anpassungen vorgenommen, darunter etwa die in der Verordnung beschriebene Genehmigungsfiktion, wonach eine Genehmigung als erteilt gilt, wenn nach Eingang der Anzeige die Behörde nicht innerhalb einer Frist Einwände erhebt. Die Kernproblematik wurde jedoch nicht angegangen. Lediglich als Tropfen auf den heißen Stein ist die ernüchternde Erkenntnis des Bundesrats anzusehen, dass die 2024 eingeführte Mitwirkungspflicht des Veranlassers keinen wesentlichen Mehrwert für die Praxis ausführender Unternehmen gebracht hat. Zwar hält der Bundesrat eine Überprüfung dieser Mitwirkungspflicht für geboten, leitet daraus jedoch keine scharfe Forderung ab. Stattdessen heißt es im Bundesratsbeschluss vom 21.11.2025 vage: „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung den Bedarfen der Praxis Rechnung zu tragen und zu prüfen, ob und inwieweit eine stärkere Einbindung der Veranlasser – sei es durch Regelungen oder Information und Sensibilisierung – erfolgen kann und die ausführenden Gewerke mit praxisgerechten Hilfestellungen zu unterstützen.“ Aus Sicht der Bundesinnung Gerüstbau birgt die GefStoffV auch nach der neuerlichen Änderung Änderung Gefahrstoffverordnung
Arbeitsgruppe Jungunternehmer hat neues Leitungsteam Ein neues Team leitet ab sofort die AG Jungunternehmer des Bundesverbandes Gerüst- bau. Auf der Herbstsitzung der Arbeitsgruppe, die diesmal Ende September im kroatischen Primošten stattfand, wurde Eric Dostmann einstimmig zum neuen AG-Leiter gewählt. Ebenfalls einstimmig erfolgte die Wahl von Arthur Grund zu seinem Stellvertreter. Thematisch ging es bei der Sitzung hauptsächlich um Digitalisierung. Dabei diskutierten die jungen Unternehmerinnen und Unternehmer engagiert, welche Umsetzungsmöglichkeiten es in Gerüstbauunternehmen gibt. 06 / 2025 • www.geruestbauhandwerk.de 16 zahlreiche Fallstricke für Handwerksunternehmen. Besonders betroffen sind dabei diejenigen Gewerke, die im Rahmen von Sanierungsarbeiten größere Eingriffe in die Bausubstanz vornehmen müssen und deshalb mit signifikant höheren Aufwänden zum Schutz der Beschäftigten rechnen müssen. Weiter- bildung Seminarprogramme für das Jahr 2026 Auch im kommenden Jahr wird den Mitgliedern von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau wieder ein umfangreiches Seminarprogramm angeboten. Dazu zählen Online- und Präsenzveranstaltungen sowie die bewährte Seminarreihe „Fachfrau für das Gerüstbauer- Handwerk“. Ziel des Seminarangebotes ist es, die Mitgliedsbetriebe über aktuelle Entwicklungen und gesetzliche Neuerungen zu informieren, die für das Gerüstbauer-Handwerk relevant sind. Wie bereits im vergangenen Jahr wurden bei der Zusammenstellung auch die Themenwünsche vieler Mitglieder berücksichtigt. Da sich Online-Seminare und Online-Kurse weiterhin einer hohen Beliebtheit erfreuen, haben wir unser Angebot um drei zusätzliche Online-Seminare ergänzt. So haben wir uns entschieden, die Seminare „Zahlungsschwierigkeiten und Insolvenz des Kunden“ und „Gefahrstoffe in der Fassade – erkennen, bewerten und sicher handhaben“ im Jahr 2026 als Online-Seminare durchzuführen. Das Angebot umfasst auch das neu hinzugekommene Online-Seminar „KI im handwerklichen Mittelstand“ (3 Module im September 2026), zu dem im Herbst 2025 bereits ein Informationsworkshop stattgefunden hat. Das beliebte Seminarprogramm „Fachfrau für das Gerüstbauer-Handwerk“ wird 2026 erneut angeboten. Dieses Konzept mit einer eigenen Seminarreihe richtet sich an Frauen aus Mitgliedsbetrieben und dient allgemein als Qualifikation. Wer alle sechs Module absolviert hat, erhält die Auszeichnung „Fachfrau für das Gerüstbauer-Handwerk“. Auch die Bildung eines Netzwerkes und einer Austauschebene innerhalb des Kreises der Teilnehmerinnen ist wesentlicher Bestandteil dieser Weiterbildungsreihe und wird unsererseits durch Zusatztermine wie das Seminar „Grundlagen der Lohn- und Gehaltsabrechnung im Gerüstbau“, das „Praxisseminar Gerüstbau“ sowie dessen Erweiterung „Praxisseminar für Fortgeschrittene“ unterstützt. Die Seminarbroschüren sowie alle wichtigen Informationen finden Sie auf unserer Homepage in der Rubrik „Seminare und Veranstaltungen“. Für Mitglieder ist eine Online-Anmeldung möglich. AG Jungunternehmer
www.geruestbauhandwerk.de • 06 / 2025 17 Danach folgten die Teilnehmer der Einladung der kroatischen Gerüstbaufirma „Inegra“ in Split zur Firmenbesichtigung. Diese sowie das gemeinsame Mittagessen boten Gelegenheit zum Austausch über betriebliche Abläufe im Gerüstbau in Kroatien und Deutschland. Im Anschluss ging es dann auf eine Spezialbaustelle der Firma, die sich im Hafen von Split befand. Auch das Freizeitprogramm kam nicht zu kurz. Unter anderem besuchten die Teilnehmer einen kroatischen Nationalpark, wo sie bei einer gemeinsamen Wanderung die Zeit zum Netzwerken nutzten. Die nächste Sitzung der AG Jungunternehmer ist für Frühjahr 2026 geplant. Neue Mitglieder sind stets herzlich willkommen. Bei Interesse nehmen Sie gerne Kontakt zu unserer Geschäftsstelle auf unter c.amenda@geruestbauhandwerk.de. Kita-Wettbewerb des Handwerks geht in die nächste Runde Kindern kreativ und spielerisch die spannende Welt des Handwerks näherzubringen, das ist das Ziel des Kita-Wettbewerbs der Aktion Modernes Handwerk (AMH). Aktuell läuft die mittlerweile 13. Ausgabe. „Mit den Kleinsten die faszinierende Welt des Handwerks zu erkunden, ist eine wunderbare Gelegenheit, Neugier zu wecken und Talente von morgen frühzeitig zu fördern“, erklärt der AMH-Vorsitzende Robert Wüst die Bedeutung des Wettbewerbs. Und so funktioniert es: Handwerksbetriebe laden Erzieherinnen und Erzieher einer Kita ein, gemeinsam mit den Kindern ihren Betrieb zu besuchen. Dabei dürfen die Kinder nicht nur zuschauen, sondern auch selbst aktiv mitmachen und können so das Handwerk hautnah erleben. Im Anschluss gestalten die Kinder gemeinsam mit ihren Erzieherinnen und Erziehern ein Riesenposter, auf dem sie ihre Eindrücke von diesem besonderen Tag festhalten. Ein Foto von diesem Poster wird bis zum 20.03.2026 eingereicht. Eine Expertenjury, bestehend aus Vertretern des Handwerks und der Frühpädagogik, bewertet die eingereichten Poster und wählt pro Bundesland den besten Beitrag aus. Die Landessieger erhalten jeweils ein Preisgeld in Höhe von 500 Euro, das für ein Kita-Fest oder einen Projekttag zum Thema Handwerk verwendet werden kann. Gibt es Kitas in der Nähe Ihres Betriebes? Dann sprechen Sie doch die Erzieherinnen und Erzieher an und laden die Kinder in Ihr Unternehmen oder auf eine Baustelle ein. Alles, was Sie hierbei beachten müssen, finden Sie online unter https://kita-wettbewerb.de/. Kita-Wettbewerb Veranstaltungen Anfang 2026 Folgende Veranstaltungen, Seminare und Kurse finden in den kommenden Wochen statt: Termin Titel Ort 13./14.01.2026 Gerüstbauunternehmertagung in den Verbandsbereichen Berlin-Brandenburg und Linstow Mecklenburg- Vorpommern 04./05.02.2026 Gerüstbauunternehmertagung in den Verbandsbereichen Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg Bremerhaven 20.02.2026 Technik-Seminar „Gerüstsysteme in der Praxis“ Frankfurt/Main 27./28.02.2026 M 4 „Sozialkassenverfahren und Arbeitsrecht“ – Fachfrauen Seminar Wiesbaden 27.02.2026 Eigenüberwacherschulung, Teil 1: Was ist Sicherheit? Weiterstadt 27.02.2026 Eigenüberwacherschulung, Teil 1: Was ist Sicherheit? Dortmund 27.02.2026 Eigenüberwacherschulung, Teil 1: Was ist Sicherheit? Magdeburg Bitte entnehmen Sie den Anmeldeschluss für die jeweiligen Veranstaltungen der Übersicht auf unserer Homepage. Mitglieder können sich hier auch online anmelden: www.geruestbauhandwerk.de/termine Seminar- und Fortbildungsprogramm
18 06 / 2025 Entschädigungsanspruch bei Bauzeitenverschiebungen Werden Gerüstbauleistungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgerufen, können betroffenen Betrieben Kosten entstehen, weil sie Personal und Material in Erwartung des Leistungsabrufs vorhalten. Diese Kosten können im Rahmen des Entschädigungsanspruchs nach § 642 BGB gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Bauzeitenveränderungen können verschiedene Auswirkungen auf die vertraglichen Leistungen und die Kosten der Beteiligten haben. Während sich der Beitrag in DER GERÜSTBAUER, Ausgabe 03.2025, mit Ansprüchen im Falle verlängerter Bauzeiten befasste, tritt in der Praxis häufig eine weitere Situation auf: der verspätete Abruf der Leistung durch den Auftraggeber. Hier verzögert sich nicht das Ausführungsende infolge einer verlängerten Ausführungsdauer, sondern der Ausführungsbeginn. Die vertraglich geschuldete Leistung wird also verschoben, bevor sie überhaupt begonnen hat. Auch in dieser Situation stellt sich für Gerüstbaubetriebe die Frage, wer für die Kosten einer solchen Bauzeitenverschiebung aufkommt. Kosten können vor allem dadurch entstehen, dass bis zum Leistungsabruf Gerüstmaterial bereitgehalten wird. Auch kann es vorkommen, dass die Ausführungsverschiebung durch den Auftraggeber so plötzlich erfolgte, dass bereits eingeteiltes Personal nicht mehr anderweitig eingesetzt werden kann. Prägend für diese Situationen ist, dass die berechtigten Leistungserwartungen des Gerüstbaubetriebes enttäuscht und seine Planungen durchkreuzt werden. Aus diesem Grund sieht die Rechtsordnung unter bestimmten Voraussetzungen einen Entschädigungsanspruch vor, der in § 642 Abs. 1 BGB gesetzlich geregelt ist¹. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen dieses Anspruchs soll der folgende Beitrag kurz beleuchten, wobei auf Besonderheiten der Gerüstbau-Praxis eingegangen wird. Wortlaut des § 642 BGB: (1) Ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des Bestellers erforderlich, so kann der Unternehmer, wenn der Besteller durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen. (2) Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererseits nach demjenigen, was der Unternehmer infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwerben kann. Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs, § 642 Abs. 1 BGB Die drei wesentlichen Voraussetzungen des Anspruchs bestehen nach dem Gesetz also darin, dass • der Auftraggeber eine bei der Herstellung des Werkes erforderliche Mitwirkungshandlung unterlässt, • der Auftraggeber dadurch in Annahmeverzug bezüglich der (Gerüstbau-) Leistung gerät und • dem Auftragnehmer hierdurch Kosten entstehen. Die erforderliche Mitwirkungshandlung beinhaltet allgemein, dafür zu sorgen, dass der Auftragnehmer seine Leistung ungehindert ausführen kann. Dazu zählt auch die Pflicht des Auftraggebers, dem Gerüstbaubetrieb das Baugrundstück „aufnahmebereit“ zur Verfügung zu stellen, sodass dieser in die Lage versetzt wird, seine Leistung zu erbringen (BGH, Urteil v. 21.10.1999, VII ZR 185/98; KG, Urteil v. 12.02.2008, 21 U 155/06). Ruft der Auftraggeber die Gerüstbauleistung nicht zu dem hierfür vereinbarten Zeitpunkt ab und reagiert er dann auch nicht auf eine entsprechende Aufforderung des Gerüstbaubetriebes, die Erstellung des Gerüstes zu ermöglichen, liegt hierin in der Regel ein Unterlassen der zuvor genannten Mitwirkung. Zweite Voraussetzung des Entschädigungsanspruchs ist der Annahmeverzug des Auftraggebers. Der Annahmeverzug liegt vor, wenn die Gerüstbauleistung nicht angenommen wird, obwohl ein für den Leistungsabruf vereinbarter Termin bereits erreicht ist oder der Gerüstbaubetrieb den Auftraggeber erfolglos zur Abnahme der Leistung aufgefordert hat. Fälle von Bauzeitenverzögerung sind häufig so gestaltet, dass Auftraggeber Ausführungstermine nicht einhalten können und die Leistung deshalb nicht zum vereinbarten Beginnzeitpunkt abrufen. Angaben zu Ausführungsterminen finden sich in typischen Gerüstbauverträgen häufig in den Besonderen VertragsbedinRECHT (1) § 642 BGB ist anwendbar, wenn der betreffende Vertrag (zumindest auch) als Werkvertrag i.S.v. § 631 ff BGB einzuordnen ist. Dies trifft nach h.M. auf den gemischttypischen Gerüstbauvertrag zu, da er der Werk- und Mietleistungen beinhaltet. Sofern im Einzelfall lediglich eine Mietleistung vereinbart wurde, lässt sich ein entsprechender Anspruch des Vermieters/der Vermieterin auf Zahlung der Miete bei unterlassener Nutzung aus § 537 Abs. 1 BGB herleiten.
19 06 / 2025 gungen oder den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis. Handelt es sich dabei um kalendarisch feststellbare Termine, also nicht bloß wage Angaben wie „ca. Frühjahr 2025“ oder „vrs. KW 45“, gerät der Auftraggeber automatisch durch das erfolglose Verstreichen dieser festgeschriebenen Termine in Verzug. Verzugsbegründend ist auch der Verstoß gegen Fristen in Bauzeitenplänen, sofern diese wirksam in den Vertrag einbezogen wurden (BGH, Urteil v. 11. April 2013, VII ZR 201/12). Wurden vertraglich keine Ausführungszeiten vereinbart, hat der Gerüstbaubetrieb seine Leistung auf Verlangen sofort nach Vertragsschluss zu erbringen, wenn sich aus den Vereinbarungen oder den genauen Umständen des Sachverhaltes nichts anderes ergibt, § 271 Abs. 1 BGB. Gleichermaßen hat der Auftraggeber die Leistung sofort anzunehmen, wenn der Auftragnehmer sie ihm anbietet. Dies führt zu folgendem wichtigen Merkposten: Wenn sich aus dem Vertrag keine bestimmte Ausführungszeit ergibt und der Gerüstbaubetrieb seine Leistung daher auf Verlangen des Auftraggebers sofort schuldet, gleichzeitig aber auch berechtigt ist, die Leistung sofort zu erbringen, setzt der Annahmeverzug immer ein erfolgloses Leistungsangebot des Gerüstbaubetriebes voraus. Dieses Angebot bedarf keiner bestimmten Form. Wichtig ist nur, dass eindeutig die Leistungsbereitschaft signalisiert und der Auftraggeber zur Annahme der Gerüstbauleistungen aufgefordert wird. Aus Beweiszwecken sollte zumindest die Textform eingehalten werden (z. B. per E-Mail). Achtung: Im Falle eines VOB-Vertrages setzt der Anspruch aus § 642 BGB immer eine erfolglose Behinderungsanzeige des Gerüstbaubetriebes voraus, ohne Rücksicht darauf, ob Bauzeiten vereinbart wurden, oder nicht. Die Behinderungsanzeige ist dann zugleich als Leistungsangebot anzusehen. Im Interesse der Rechtssicherheit sollten Gerüstbaubetriebe daher vorsorglich immer eine Behinderungsanzeige an den Auftraggeber erstatten, da sie hierdurch sowohl das Risiko absichern, dass keine wirksamen Ausführungstermine vereinbart wurden, als auch für den Fall der unerkannten VOB-Vereinbarung abgesichert sind. Die dritte und letzte Voraussetzung des Entschädigungsanspruchs besteht darin, dass dem Gerüstbaubetrieb durch das Unterlassen der auftraggeberseitigen Mitwirkung Kosten entstanden sind. Diese können insbesondere darin bestehen, dass der Betrieb in Erwartung des Leistungsabrufs Gerüstmaterial bereithält, Geräte angemietet oder Personal einkalkuliert hat, welches angesichts der Ausführungsverschiebung nicht anderweitig eingesetzt werden kann. Sind alle genannten Voraussetzungen erfüllt, steht dem Auftragnehmer für die Dauer des Annahmeverzugs ein Anspruch auf angemessene Entschädigung zu. Höhe des Entschädigungsanspruchs, § 642 Abs. 2 BGB Die Höhe des Entschädigungsanspruchs bestimmt sich nach dem oben genannten Gesetzeswortlaut des Abs. 2 einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererseits danach, was der Gerüstbaubetrieb infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwerben kann. Zu beachten ist also zunächst, dass der Entschädigungsanspruch nur während der Dauer des Annahmeverzugs des Auftraggebers geltend gemacht werden kann. Sobald die Leistung tatsächlich RECHT Vom effizienten Einsatz von Schalungen und Gerüsten bis hin zu aktuellen Branchenthemen: Unsere praxisorientierten Produkttrainings und fachspezifischen Online-Schulungen vermitteln Ihnen die optimale Anwendung der PERI Systeme und liefern Ihnen wertvolles Wissen, das Ihr Unternehmen erfolgreicher macht. Wissen, auf das Sie bauen können. Schulungen für Schalung und Gerüst. www.peri.de Jetzt informieren Anzeige
20 06 / 2025 abgerufen oder der Verzug auf andere Weise beendet wird, z. B. durch Kündigung, entfällt der Anspruch auf Entschädigung nach § 642 BGB. Sodann sind bei Bemessung der Anspruchshöhe ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Einsatzmöglichkeit der „freigewordenen“ Leistung zu berücksichtigen. Diese Punkte führen in der rechtlichen Auseinandersetzung mit der Auftraggeberseite häufig zu Meinungsverschiedenheiten. Komplikationen können insbesondere im Zusammenhang mit verzugsbedingten Personalkosten auftreten. Denn hier ist seitens des Gerüstbaubetriebs im Einzelnen darzulegen und nachzuweisen, wie lange der Personalausfall infolge der unterlassenen Mitwirkungshandlung andauerte und weshalb das betroffene Personal nicht in anderen Aufträgen eingesetzt werden konnte. Angesichts einer allgemeinen Vermutung der Vollauslastung des Handwerks werden daran hohe Anforderungen gestellt. Anzurechnen sind bei Berechnung der Entschädigung außerdem ersparte Aufwendungen, z. B. in Form von Geräte-, Material- oder Verwaltungskosten, die infolge der unterbliebenen Ausführung nicht mehr entstanden sind. Praktisch relevante Besonderheiten sind auch im Falle des verzugsbedingten Vorhaltens von Gerüstmaterial zu beachten. Ausgehend von den vertraglichen Einheitspreisen können Gerüst- baubetriebe hier die tatsächlichen Vorhaltungskosten geltend machen, die Ihnen während des Annahmeverzugs entstehen. Dies setzt im Streitfall den konkreten Nachweis der Kostenfaktoren voraus, sodass für die Auftraggeberseite nachvollziehbar dargelegt werden kann, aus welchen Faktoren sich der vertragliche Einheitspreis zur Gebrauchsüberlassung zusammensetzt und welcher Kostenanteil dementsprechend für die verzugsbedingte Vorhaltung des Materials beansprucht wird. Nicht selten kommt es vor, dass Betriebe als Einheitspreis für die Gebrauchsüberlassung lediglich die reinen Vorhaltungskosten kalkuliert haben, ohne dass weitere Kostenfaktoren wie anteilige Personal- oder Verwaltungskosten in die Einheitspreise aufgenommen wurden. Die Begründung der Verzugskosten kann in diesem Fall durch Vorlage der Kalkulationsnachweise untermauert werden. Der Kalkulations- und Kostennachweis kann im Falle öffentlicher Bauaufträge problemlos über die üblichen Formblätter der Vergabehandbücher (Formblatt 223) erfolgen. Praxisrelevant ist im Zusammenhang mit beanspruchten Vorhaltungskosten außerdem das Streitthema der anderweitigen Verwendbarkeit von Gerüstmaterial. Hier berufen sich Auftraggeber häufig darauf, für den Gerüstbaubetrieb habe angesichts der verschobenen Ausführung die Möglichkeit bestanden, das Material in der Zwischenzeit auf anderen Baustellen einzusetzen und hierdurch Kosten zu senken. Dem lässt sich entgegnen, dass die Umstände es häufig nicht zulassen, Gerüstmaterial risikolos anderweitig einzusetzen, weil es dann zu Schwierigkeiten kommt, wenn das Material mit Wegfall des Verzugs nicht wieder verfügbar ist. Wie so häufig spielen bei der Beurteilung des Entschädigungsanspruchs nach § 642 BGB die konkreten Umstände des Einzelfalls eine Rolle, insbesondere die Dauer des Verzugs und der Materialvorhaltung, die Menge des betreffenden Materials und nicht zuletzt das Verhalten der Parteien selbst: Ein Auftraggeber, welcher immer wieder kurz bevorstehende Ausführungstermine in Aussicht stellt, die dann nicht eingehalten werden, macht es dem Betrieb schwer, sich hierauf einzustellen und Material zwischenzeitlich anderweitig einzusetzen. Hingegen verhält sich ein Gerüstbaubetrieb, der den Auftraggeber schon in der Behinderungsanzeige drauf hinweist, dass verzugsbedingt Material vorgehalten wird, kooperativ und transparent, was sich vorteilhaft auf die spätere Durchsetzung des Entschädigungsanspruchs auswirken kann. Fazit Der verspätete Abruf von Gerüstbauleistungen stellt eine praxisrelevante Problemsituation dar. Gerüstbaubetriebe sind hier allerdings nicht schutzlos den Schwankungen des Bauvorhabens ausgesetzt, sondern können unter den Voraussetzungen des § 642 BGB die entstehenden Kosten geltend machen. Wichtig ist dabei zunächst, auf die richtigen Prozessschritte zu achten, was vor allem ein rechtzeitiges verzugsbegründendes Angebot bzw. eine Behinderungsanzeige umfasst. Die Berechnung und Durchsetzung des Entschädigungsanspruchs hängt außerdem von einer nachvollziehbaren Darlegung der Verzugskosten des Gerüstbaubetriebs ab, hier helfen Kenntnis und Nachweisbarkeit der Preiskalkulation. Geht es um die rechtliche Durchsetzung des Entschädigungsanspruchs, kommt es neben dem Bestehen der eigentlichen Anspruchsvoraussetzungen häufig auf die Begleitumstände des Vertragsverhältnisses an. Deshalb sollten sich Gerüstbaubetriebe auch in Fällen von Bauzeitenverschiebungen durch die richtige Kommunikation mit der Auftraggeberseite frühzeitig taktisch positionieren. RECHT Kanzlei Barth Riehler Straße 24 • D-50668 Köln Tel. +49 221 42342452 info@barth-kanzlei.de • www.barth-kanzlei.de
HERSTELLER INFO Zentrales Element: Der AluminiumKastenträger. MJ-Gerüst stellt sein Gerüstsystem für Flächengerüste vor: OPTI-BEAM Der Aluminiumträger OPTI-BEAM ist zentraler Bestandteil des „System OPTI-BEAM“, das MJ-Gerüst aus Plettenberg im April auf der bauma erstmalig präsentiert hat. Der Kastenträger wird horizontal auf Modulgerüsten als Stützgerüst aufgelegt oder aber an Decken oder Trägern als Hängegerüst abgehängt. Die Aluminium-Träger sind in den Längen zwischen drei und sieben Metern erhältlich. Bei Bedarf können mehrere davon auch lückenlos mit Stoßverbindern werkzeuglos aneinander gekuppelt werden. Auf den horizontalen Aluminiumträger können Systembeläge mit U-Auflage aufgelegt werden. Dabei sind die Systemelemente, im speziellen der „Stielanschluss oben“, so konzipiert, dass eine lückenlose Verlegung der Systemböden auch im direkten Umfeld der Stielaufnahme ermöglicht wird. Die Sicherung der Systemböden erfolgt mit Abhebesicherungen und speziellen MJ-Sicherungs-Knebeln, die bei einer Viertelumdrehung mit der Ratsche deutlich spürbar und hörbar (Klack) einrasten. Alternativ können allerdings auch Schrauben mit handelsüblichen Muttern verwendet werden, die sich ebenfalls im MJ-Katalog wiederfinden. Die Verbindung zwischen dem Aluminium- Kastenträger und den Modulgerüststielen wird durch die Bauteile „Stielanschluss oben“ beziehungsweise „Stielanschluss unten“ hergestellt. Dabei werden Bolzen mit Federstecker als Verbindungsmittel mit einfacher Handhabung und sofort erkennbarer Sicherheit eingesetzt. Besonderer Clou: Durch Langlöcher in den Stielanschlüssen ist nach Herstellerangaben jede beliebige Position auf den Aluminium-Kastenträgern erreichbar. Durch die Kombination mit Modulgerüsten sind so nahezu unbegrenzte Möglichkeiten gegeben: beispielsweise Gerüste auf dem Aluminiumträger, um höher gelegene Arbeitsplätze zu erreichen oder Zugänge nach oben ebenso wie Zugänge von unten. Erforderliche Absturzkantensicherungen können mühelos mit Bauteilen aus dem System MJ COMBI errichtet werden. MJ-Gerüst GmbH Ziegelstraße 68 • D-58840 Plettenberg Tel. +49 2391 8105 350 info@mj-geruest.de • www.mj-geruest.de Auf Youtube erhalten Sie weitere Informationen zum Gerüstsystem Opti-Beam im MJ-Gerüstgeflüster. Anzeige
RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTE=