a.g.bau_01.2023

BUNDESVERBAND DEUTSCHER BAUKOORDINATOREN e.V. BDK www.baukoordinatoren.com 49 Info des BDK: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird i. d. R. auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Baukoordinatoren-Ticker: Aktuelles zur Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen DGUV Regel 114-016 Straßenbetrieb, Straßenunterhalt  Die DGUV Regel 114-016 „Straßenbetrieb, Straßenunterhalt“ bietet Handlungsempfehlungen zur sicherheitsgerechten Durchführung dieser Arbeiten. Neben den Aufgaben der Unternehmerin und des Unternehmers bezüglich der Organisation des Arbeitsschutzes beschreibt sie die Anforderungen für sicheres Arbeiten im Verkehrsraum, in der Grünpflege und im Winterdienst. Dabei behandelt werden u.a. die Baustelleneinrichtung gemäß ASR A5.2, der Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten, der Umgang mit Gefahrstoffen oder den biologischen Gefährdungen. DGUV Information 201-061 Handlungsanleitung für sicheres Arbeiten in Druckluft  Die DGUV Information 201-061 dient als Hilfestellung bei der Planung und Arbeitsvorbereitung, der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, der Erarbeitung von Betriebsanweisungen, der Unterweisung und Belehrung der Beschäftigten, sowie bei der Erstellung der notwendigen Dokumente für die Durchführung von Arbeiten in Druckluft. Diese Handlungsanleitung enthält Informationen und Empfehlungen für andere Projektbeteiligte, insbesondere für Bauherrinnen und Bauherren, Fachplanerinnen und Fachplaner, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren, Aufsichtsbehörden, Sachverständige und Versicherer. DGUV Information 208-016 Die Verwendung von Leitern und Tritten  Bei der Verwendung von tragbaren Leitern wird häufig die Gefährdung durch Absturz unterschätzt. Daher ist vor der Verwendung einer tragbaren Leiter, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, die Leiter für jede Tätigkeit zu prüfen und zu bewerten. Als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung wird in vielen Fällen eine erhöhte Gefährdung durch Absturz festzustellen sein. In diesen Fällen ist für die vorgesehene Tätigkeit die Verwendung eines sichereren Arbeitsmittels, z. B. einer Hubarbeitsbühne oder eines Gerüstes zwingend angezeigt. Diese DGUV Information gibt erläuternde Hinweise zu den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) über die Verwendung von tragbaren Leitern und Tritten. Ortsfeste Steigleitern werden nicht behandelt. (Informationen zu Steigleitern

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTE=